Die Garantenstellung aus Ingerenz : Untersuchungen zur Dogmatik des unechten Unterlassungsdelikts, § 13 StGB

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  • Das unechte Unterlassungsdelikt gilt seit langem als das ”dunkelste Ka- pitel“ in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des StGB. Gesetzlicher Anhaltspunkt der Strafbarkeit ist allein, dass der Unterlassende ”recht- lich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt“, § 13 Abs. 1 StGB, also Garant ist. Innerhalb der herkommlich diskutierten Garan- tenstellungen ist die aus Ingerenz besonders umstritten. Hat derjenige, der eine Gefahr für fremde Rechtsgüter geschaffen hat, eine Garantenstellung im Hinblick auf dieses schadensträchtigeDas unechte Unterlassungsdelikt gilt seit langem als das ”dunkelste Ka- pitel“ in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des StGB. Gesetzlicher Anhaltspunkt der Strafbarkeit ist allein, dass der Unterlassende ”recht- lich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt“, § 13 Abs. 1 StGB, also Garant ist. Innerhalb der herkommlich diskutierten Garan- tenstellungen ist die aus Ingerenz besonders umstritten. Hat derjenige, der eine Gefahr für fremde Rechtsgüter geschaffen hat, eine Garantenstellung im Hinblick auf dieses schadensträchtige Gesche- hen, sodass er gemäß § 13 Abs. 1 StGB für das Unterlassen der Erfolgs- abwendung gleich einem Begehungstäter bestraft wird? Welche rechtli- chen Anforderungen wären in diesem Fall an das die Garantenstellung begründende Handeln zu stellen? Die regelmäßig diskutierten Alternati- ven sind, ob nur pflichtwidriges Tun eine Ingerenzgarantenstellung nach sich zieht oder auch rechtmäßiges (”qualifiziert riskantes“) Vorverhalten genügt. Die vorliegende Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Einste- henmüssen des Ingerenten auf der Grundlage des geltenden Rechts be- gründen lässt. Hinsichtlich der Voraussetzungen der Garantenstellung will sie aufzeigen, dass es nicht auf die aus der unsicheren Entschei- dungsperspektive ex ante zu treffende Verhaltensbewertung ankommen kann. Vorgeschlagen wird stattdessen eine vermittelnde Lösung, die die Bewertungsgrundlage mit einem Maximum an Objektivität versieht.zeige mehrzeige weniger
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Autor(en): Johannes FischerGND
URN:urn:nbn:de:bvb:20-opus-298992
Dokumentart:Dissertation
Titelverleihende Fakultät:Universität Würzburg, Juristische Fakultät
Institute der Universität:Juristische Fakultät / Institut für Strafrecht und Kriminologie
Gutachter / Betreuer:Prof. Dr. Frank Zieschang
Datum der Abschlussprüfung:13.07.2022
Sprache der Veröffentlichung:Deutsch
Titel des übergeordneten Werkes / der Zeitschrift (Deutsch):Strafrechtliche Fragen der Gegenwart ; Band 13
ISSN:1614-4260
Erscheinungsjahr:2022
Verlag:Logos Verlag
Verlagsort:Berlin
ISBN:978-3-8325-5533-7
Seitenangabe:XV, 860 Seiten
DOI:https://doi.org/10.25972/OPUS-29899
Allgemeine fachliche Zuordnung (DDC-Klassifikation):3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Normierte Schlagworte (GND):Unterlassungsdelikt; Garantenstellung; Ingerenz
Freie Schlagwort(e):Dogmatik; unechter Unterlassungsdelikt; § 13 StGB
Datum der Freischaltung:09.01.2023
Lizenz (Deutsch):License LogoCC BY-NC-ND: Creative-Commons-Lizenz: Namensnennung, Nicht kommerziell, Keine Bearbeitungen 4.0 International