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Schlagworte
Die praktische Bedeutung von Güte- und Zertifizierungszeichen im Alltag ist enorm. Das rasant wachsende Angebot von Produkten und Dienstleistungen und deren ständige Verfügbarkeit, veranlasst Kunden und Betroffene immer häufiger nach verlässlichen und informierenden Prüfungskennzeichen Dritter zu suchen. Dies betrifft insbesondere die Qualität der Ware oder Dienstleistung, aber auch den unabhängigen Hinweis auf bestimmte Eigenschaften zur Herstellung, Nachhaltigkeit oder den Umgang mit Arbeitnehmern. Abhilfe konnten bisher nur Anbieter von entsprechenden Kennzeichen über Individual- oder Kollektivmarken schaffen.
Seit dem 1. Oktober 2017 ist mit der Unionsgewährleistungsmarke und ihren speziellen Ausgestaltungen ein dritter Markentyp der Unionsmarkenverordnung in Kraft getreten. Der europäische Gesetzgeber hat sich somit durchgerungen, den Güte- und Garantiezeichen einen eigenen gesetzlichen Regelungsrahmen zu geben.
Das späte Handeln des Gesetzgebers und die beträchtlichen Unterschiede der Unionsgewährleistungsmarke mit den bestehenden Instrumenten der Unionsindividual- und Unionskollektivmarke geben Anlass für eine intensivere Untersuchung. Gegenstand der Arbeit ist die Unionsgewährleistungsmarke mit ihrem rechtsdogmatischen Umfeld, ihrem Ursprung und Werdegang bis hin zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Kommission im Rahmen der Markenrechtsreform und einem Ausblick auf ihre spätere Rechtsanwendung.