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Schlagworte
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Die gegenwärtig im öffentlichen Sektor zu verzeichnende breite Akzeptanz betriebswirt-schaftlicher Standardanwendungssoftware (SAS) ist nicht zuletzt in der Hoffnung begründet, durch die in ihr inkorporierten und sich bewährten privatwirtschaftlichen Methoden die Steue-rungsprobleme der Politik und Verwaltung lösen zu können. Aus der primär konzeptionellen Ausrichtung der betriebswirtschaftlichen SAS auf die Lösung von ökonomischen Aufgaben in kommerziellen Unternehmen ergeben sich jedoch Funktionslücken in Bezug auf die ganzheit-liche Steuerung von Verwaltungsprozessen. Die Standardsoftware als Organisator des betrieb-lichen Ablaufs in Unternehmen kann diese Funktion in der öffentlichen Verwaltung nicht in vollem Umfang erfüllen. Dem Einsatz der Informations- und Kommunikations- (IuK-)Technologie in der öffentlichen Verwaltung kommt aber eine außerordentliche Bedeutung zu, denn nichts kann wertneutraler und effizienter eindeutig geregelte bürokratische Verfahren vollziehen als eine Software. Die stärkere Automatisierung von Verwaltungsprozessen ist folglich ein beträchtlicher Beitrag zur Schaffung einer friedlichen Koexistenz zwischen der Bürokratie und privatwirtschaftlichen Managementtechniken. Die vorliegende Untersuchung zeigt daher die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes be-triebswirtschaftlicher Anwendungssysteme in der öffentlichen Verwaltung. Die vorhandenen Funktionsdefizite werden primär unter dem Gesichtspunkt der operativen und strategischen Steuerung des administrativen Handelns systematisch identifiziert. Darauf aufbauend erfolgt eine Konzeption der integrierten und intelligenten Erfassung von Leistungs- und Wirkungsda-ten in der öffentlichen Verwaltung, um eine Informationsbasis für das Controlling zu schaffen und dieses auch zu institutionalisieren.
Die Anforderungen an eine moderne Verwaltung haben sich in vielfältiger Weise gewandelt. Ging es früher noch allein um den wortlautgetreuen Vollzug des Gesetzes, so stehen heute andere Aspekte im Vordergrund bzw. jedenfalls gleichwertig daneben. Die Kassen der Kommunen sind leer, die Liste der Streichungen von öffentlichen Zuwendungen und der Schließung öffentlicher Einrichtungen wird täglich länger. Der Sparzwang innerhalb der Verwaltungen ist erheblich. Zudem werden in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft die Bürger nicht mehr allein als Antragsteller bzw. Adressaten von Verfügungen gesehen. In einem gewandelten Selbstverständnis der Gesellschaft wollen und müssen sich die Verwaltungen zunehmend als Dienstleister etablieren, die, soweit dies der Natur der Sache nach möglich ist, auf die Bedürfnisse der Bürger bestmöglich eingehen sollen. Der Verwirklichung dieser Zwecke – Steigerung von Effizienz, Effektivität und Bürgernähe der Verwaltung – sollen die in die Kommunalgesetze der Länder eingefügten Experimentierklauseln dienen. Mit ihrer Hilfe soll das von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung konzipierte Neue Steuerungsmodell in die kommunale Praxis umgesetzt werden. Vorbilder dieser neuesten Tendenz der Verwaltungsreform waren ähnliche Ansätze vor allem in den angelsächsischen und skandinavischen Staaten. Kern des Neuen Steuerungsmodells ist es, bisher ausgetretene Pfade des Verwaltungshandelns, die als zu wenig flexibel empfunden wurden, durch anpassungsfähigere Strukturen zu ersetzen. Dazu gehören z.B. die Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung in der Hand des zuständigen Sachbearbeiters, die Vorgabe globaler Budgetansätze zur eigenständigen Verwaltung innerhalb einer Abteilung anstatt der Vorgabe jedes einzelnen Haushaltspostens, die Steuerung der Verwaltungstätigkeit mittels Kontrakten anstelle von Einzeleingriffen seitens des Gemeinderates, die Abflachung von Hierarchien innerhalb der Verwaltung und das Bemühen um mehr Bürgernähe und Wettbewerb. Die vorliegende Arbeit möchte die im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Steuerungsmodells entstehenden grundlegenden rechtlichen Probleme erörtern und einen Versuch zu deren Lösung anbieten.