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In zwei Therapieeinrichtungen zur Drogen-Entwöhnungsbehandlung wurde bei 194 Dro- , genabhängigen untersucht, inwiefern Anamnesedaten und Persönlichkeits variablen eine Vorhersage der vorzeitigen Therapiebeendigung gestatten. Lediglich eine Variable wies für Patienten beider Behandlungseinrichtungen gleichermaßen prognostische Valenz auf: Patienten mit gerichtlicher Auflage schlossen die Therapie häufiger regulär ab als Patienten ohne Auflage. Oie Art der gerichtlichen Auflage oder auch die Dauer der noch ausstehenden Strafzeit korrelierten dagegen nicht mit der Art der Therapiebeendigung. Ansonsten gab es für beide Therapieeinrichtungen und für die verschiedenen Arten der vorzeitigen Beendigung (Entlassung bzw. Abbruch) unterschiedliche, manchmal auch entgegengesetzte, prognostische Kriterien. Ein Patient, der in einer Einrichtung abbruchgefährdet ist, kann in einer anderen Einrichtung gute Chancen haben, die Behandlung regulär abzuschließen. Aus der Literatur bekannte Kriterien wie zum Beispiel Alter und Schulbildung zeigten in dieser Studie nur in Abhängigkeit von der Einrichtung prognostische Valenz und dies spezifisch für Abbruch bzw. vorzeitige Entlassung. Andere Prädiktoren wie Geschlecht, psychische Auffälligkeiten und Depression korrelierten überhaupt nicht mit vorzeitiger Therapiebeendigung. Auch Patienten, die zu Beginn der Therapie als gering motiviert einzustufen sind, haben gute Chancen, die Behandlung regulär abzuschließen. Auf der Grundlage einer Diskriminanzanalyse der FPI-Items war eine vorzeitige Entlassung besser vorhersag bar als ein Therapieabbruch. Nach den Daten dieser Studie ist zu vermuten, daß bestimmte Kombinationen von Einrichtungs-, Therapeuten- und Patienten variablen einen Einfluß auf die Art der Therapiebeendigung haben.