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Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Vereinbarkeit von grenzüberschreitenden Buchpreisbindungssystemen und dem Gemeinschaftsrecht (Artikel 81 Absatz 1 EG). Aktueller Anlass dieser Untersuchung war der Streit um das deutsch-österreichische Buchpreisbindungssystem. Im ersten Teil der Arbeit werden zunächst die zur Zeit in der Europäischen Union geltenden Buchpreisbindungssysteme vorgestellt. Anschließend werden die drei bisher zur Praxis der Buchpreisbindung ergangenen Entscheidungen von Europäischer Kommission und Europäischem Gerichtshof (EuGH) untersucht und die für die Entscheidung des aktuellen Falles notwendigen Voraussetzungen festgehalten. Im zweiten Teil der Arbeit wird der Konflikt zwischen nationalen Regelungen im Buchbereich und dem gemeinschaftlichen Wirtschaftsrecht dargestellt. Gegenstand des dritten Teils ist die Frage nach der Kompetenz der Gemeinschaft im Bereich der Kultur. Dabei wird festgestellt, dass die Buchpreisbindung in den Mitgliedstaaten, in denen sie praktiziert wird, meist als Ausnahme vom Kartellverbot ausgestaltet ist. Eine solche Ausnahme enthält das Gemeinschaftsrecht nicht. In diesem Konflikt der Kartellrechtsordnungen kann sich eine nationale Erlaubnis der Buchpreisbindung nicht gegen ein gemeinschaftliches Kartellverbot durchsetzen. Somit unterliegen sämtliche nationale Ausnahmebereiche grundsätzlich der Kontrolle der Kommission. Die Kompetenz der Gemeinschaft zur Überprüfung der Buchpreisbindungsregeln wird weder durch die Kulturhoheit der Mitgliedstaaten noch dadurch eingeschränkt, dass Bücher zugleich Wirtschafts- und Kulturgüter sind. Allerdings hat die Gemeinschaft gemäß Artikel 151 Absatz 4 EG die Pflicht, die zugunsten einer Buchpreisbindung getroffenen Regeln zu beachten. Im vierten Teil der Arbeit wird schließlich die Vereinbarkeit der praktizierten Buchpreisbindungssysteme mit dem EG-Vertrag geprüft. Dabei werden private und staatliche Maßnahmen unterschieden. Besonderes Augenmerk wird auf die Prüfung der Freistellungsvoraussetzungen des Artikel 81 Absatz 3 EG für die zwischen Deutschland und Österreich geltende Preisbindung gelegt. Im Rahmen dieser Prüfung wird Bezug genommen auf neuere ökonomische Untersuchungen hinsichtlich der Wirkung von Buchpreisbindungssystemen. Dabei konnten erstmals die verschiedenen nationalen Systeme miteinander verglichen werden. Ergebnis ist, dass die deutsch-österreichischen Vereinbarungen wegen ihrer Import- und Reimportregelungen nicht mit Artikel 81 Absatz 1 EG vereinbar sind. Eine Freistellung gemäß Artikel 81 Absatz 3 EG kommt nach den hier gefundenen Ergebnissen nicht in Betracht, weil keine der vier Voraussetzungen erfüllt ist. Alle staatlichen Maßnahmen zugunsten einer Buchpreisbindung sind hingegen mit Artikel 86 Absatz 1 EG vereinbar, gleiches gilt für die Vereinbarkeit von staatlichen Subventionen mit Artikel 87 Absatz 3 lit. d) EG. Eine Genehmigung der Preisbindung verstößt jedoch gegen Artikel 10 Satz 2 i.V.m. Artikel 3 Absatz 1 lit. g), Artikel 81 EG. Sowohl die staatliche Preisbindungspflicht als auch eine Genehmigung zur Preisbindung sind nicht mit Artikel 28 EG vereinbar, eine Rechtfertigung nach Artikel 30 EG scheidet aus. Daraus folgt, dass zur Erreichung der mit der Preisbindung angestrebten Vorteile nur zwei Wege möglich sind: Entweder schafft die Gemeinschaft eine Ausnahme vom Kartellverbot, indem sie die unterschiedlichen Systeme angleicht. Oder die Mitgliedstaaten beschränken sich darauf, kulturell wertvolle Bücher zu subventionieren.
Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist die Preisbindung auf dem deutschen Buchmarkt. Diese stellt eine absolute Ausnahmesituation dar, da sie für andere Wirtschaftszweige per se verboten ist. Das gilt umso mehr, als im Jahr 2002 das Preisbindungsgesetz eingeführt wurde und alle Verlage ihre Bücher – mit wenigen Ausnahmen – nunmehr preisbinden müssen. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen setzt eine Wirkungsanalyse bei den Auswirkungen der Preisbindung auf das Preis-, Serviceniveau und die Branchendynamik an. Die Gegenüberstellung einer Situation mit und ohne Preisbindung wird dadurch erschwert, dass empirische Belege spärlich sind, da die Preisbindung seit über 100 Jahren den deutschen Buchmarkt bestimmt. Zunächst werden Lücken im Preisbindungsgesetz herausgearbeitet, die den Spielraum für noch möglichen Preiswettbewerb aufzeigen. Als Kernstück der Arbeit werden stilisierte Aussagen zum Verhaltenspotential der Marktakteure durch ein eigenes theoretisches Modell ermittelt. Dabei sind im zentralen Vergleich der Preisbindung mit einer preisbindungsfreien Situation die Resultate nicht eindeutig. Eine Aufhebung der Preisbindung hat danach keine eindeutige Wirkung auf die Entwicklung von Preisen und Service. Je nach Bedeutung der Preis- und Servicesensitivitäten bei latenten versus fluktuierenden Nachfragesituationen können sich Preise und Service unterschiedlich entwickeln. Entgegen der häufigen Aussagen in der politischen Diskussion können nach Aufhebung der Preisbindung Preise und Serviceniveau auch ansteigen, wenn der Servicewettbewerb zur Gewinnung von Kunden einen hohen Stellenwert hat. Das Aussagenspektrum bekommt einen Branchenbezug durch Berücksichtigung von ökonomischen Prozessen, insbesondere produktions- und vertriebsspezifischen Besonderheiten des Buchmarktes. Dynamische, gerade auch preisbindungsabhängige Entwicklungen werden aufgezeigt, die mit einem positiven Effizienzbeitrag die grundsätzliche effizienzmindernde Wirkung einer Preisbindung zumindest abmildern. Zu nennen ist hier u.a. eine Transaktionskosten mindernde enge Verzahnung des stationären Bucheinzelhandels mit dem Großhandel. Erkennbar ist aber auch eine Entwicklung, in der ein zunehmender Marktanteil von Geschäftsmodellen mit niedrigpreisigen bzw. preisbindungsfreien Büchern. Konsumenten erhalten damit eine größere Wahlmöglichkeit zwischen preis- und serviceinduzierten Angeboten. Fallstudien von größeren Unternehmen des Buchhandels bekräftigen die Vermutung, dass trotz Preisbindung die Flanke „Konzentration im Buchhandel“ weiterhin offen ist. Gerade von Seite der Großunternehmen wird mittels spezifischen Geschäftsmodellen im Ergebnis die Preisbindung partiell außer Kraft gesetzt.