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Kompensation und das Problem der Zuggebbarkeit werden als die beiden wichtigsten Störquellen bei der Erfassung pharmakonbedingter Befindlichkeitsänderungen dargestellt. Gefördert werden diese Prozesse durch eine Zentrierung der Methode auf die Selbstbeobachtung. Es wird die Hypothese aufgestellt, daß die Selbstbeobachtung ersetzbar ist durch eine Beschreibung der "Welt draußen". Die Person kann sich nur in der Welt erleben - folglich werden Veränderungen dieses Erlebnis auch Veränderungen in der Beschreibung der Welt nach sich ziehen. Ausgehend von dieser Hypothese wird ein Experiment konzipiert, in dem die Vpn lediglich die experimentelle Situation und die am Experiment beteiligten anderen Vpn beschreiben, nicht aber sich selbst. Es kann gezeigt werden, daß mit den so gewonnenen Maßen eindeutige Wirkungen des eingesetzten Tranquilizers nachgewiesen werden können, ebenso eindeutige Dosis-Wirkungs-Beziehungen. Die Konsequenzen für eine pharmakopsychologische Methodik werden diskutiert. Zudem wird herausgehoben, daß Tranquilantien dann als positiv bewertet werden können, wenn sie die Reagibilität der Vpn auf die Situation erhöhen und durch eine Verringerung des allgemeinen Aktivierungsniveaus eine adäquate Verarbeitung angstinduzierender Situatonen ermöglichen.
In allgemeinpsychologischen Lärmexperimenten ist eine monotone Beziehung zwischen physikalischer Lautstärke und erlebter Lautheit bestens abgesichert. In der vorliegenden Arbeit wird gezeigt, daß diese Beziehung unter Medikationsbedingungen nicht gilt. In einem 3 X 3 X 2-faktoriellen Versuchsplan mit den Faktoren physikalische Lautstärke (weißes Rauschen in 76, 79 und 82 dB), Medikation (Tranquilizer, Plazebo, Stimulizer) und (niedere bzw. hohe) Ansprechbarkeit auf Medikamente beurteilten insgesamt 54 junge weibliche Versuchspersonen in sechs Durchgängen eine Serie von 12 gleichabständigen Lärmstufen von 58 bis 92 dB in bezug auf die erlebte Lautheit. Es war weder eine Hauptwirkung Physikalische Lautstärke noch Medikation aufgetreten, dafür differenzierte die Schichtungsvariable Ansprechbarkeit auf beiden Faktoren. Eine Interpretation der Ergebnisse sensu Eysencks Drogenpostulat und im Sinne einer Aktivierungstheorie wird vorgenommen. Als Konsequenz für pharmakopsychologisches Experimentieren wird die Forderung erhoben, die in das Experiment eingebrachten Unabhängigen Variablen in ihrer Wirkung auf das Erleben der Vpn zu kontrollieren (subjektive Repräsentation des experimentellen Angebotes).
Es wird argumentiert, daß bei der Prüfung der Homgenität von Zentren in mehrfaktoriellen Multicenter-Studien vor allem entscheidend ist, daß sich die Zentren in den faktoriellen Variablen nicht unterscheiden, deren Effekte in der späteren Auswertung interpretiert werden sollen. Dazu wird folgendes Procedere vorgeschlagen: (1) überprüfe, ob in allen Zentren die Randomisierungsbedingungen eingehalten wurden, (2) überprüfe, ob die Zentren homogen bezogen auf die eingebrachten Schichtvariablen (z.B. Geschlecht, Indikation) sind und (3) überprüfe, ob die Zentren homogen sind bezogen auf die Wechselwirkungen zwischen den eingebrachten faktoriellen Variablen. Es wird gezeigt, daß vor allem Forderung (3) für die Interpretationsfähigkeit der Ergebnisse von entscheidender Bedeutung ist. Möglichkeiten der statistischen Prüfung dieser Voraussetzungen werden an einem Beispiel aus der klinischen Prüfung eines Psychopharmakons vorgestellt.
Allgemeine Psychologie versus "Klinische Psychologie": eine plausible, aber unnötige Unterscheidung
(1983)
Die Annahme, daß zwischen Allgemeiner und Klinischer Psychologie Unterschiede zu machen seien, wird an folgenden Schnittstellen kritisch hinterfragt: dem methodischen Zugang, dem Geltungsbereich ihrer Aussagen, ihren Inhalten, den untersuchten Populationen und speziellen Forschungsstrategien. Die Analyse einschlägiger Argumente fUhrt zu der Folgerung, daß Allgemeine Psychologie wie auch Klinische Psychologie ohne prinzipiellen Unterschied einer gemeinsamen Wissenschaft Psychologie zugehören. Grundbedingungen ftir die Wissenschaftlichkeit einer so verstandenen Einheitspsychologie werden an Beispielen aus der Wissenschaftspraxis erläutert. Ziel dieser Analyse ist es, eigenständige Forschungsarbeit der Klinischen Psychologie zu initiieren.
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Die Literaturstudie zum Thema "Auswirkungen geringer Alkoholmengen auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit• (FP 8707) wählte aus rund 100 000 geprüften Literaturangaben, nach strengen methodischen Kriterien , 1 126 empirische Befunde im Bereich unter 0,84 Promille BAK aus. Es zeigt sich , daß ab 0,3 Promille BAK nachweisbare Wirkungen des Alkohols vorhanden sind. Bis zu 0,5 Promille sind diese noch stark von den untersuchten Personen und Situationen abhängig, so daß dieser Bereich nicht maßnahmenrelevant erscheint. Bei Konzentrationen über 0 ,5 Promille hat Alkohol deutliche Wirkungen in Verkehrssituationen, die ein hohes Maß an Kontrollprozessen verlangen. Solche sind gefordert, wenn das Fahren an rasch wechselnde, unvorhersehbare Situationen angepaßt werden muß oder wenn sich mehrere Anforderungen gleichzeitig stellen . Ebenfalls deutliche Wirkungen sind in Verkehrssituationen zu erwarten. die einen sozialen Aufforderungsgehalt haben, insbesondere solche mit aggressionsauslösenden Reizen (etwa Bedrängen , Überholtwerden, Vorfahrtsfragen usw). Geringere Wirkungen zeigen sich in Standardsituationen wie Abbiegen, Überholen usw. Fast keine Wirkungen zeigen sich in nicht beanspruchenden Situationen , wo eine leichte Beeinträchtigung nicht leistungsmindernd ins Gewicht fällt oder durch eine Erhöhung der Anstrengung kompensiert werden kann. Die gleiche BAK ist umso gefährlicher, je weniger der Fahrer über automatisierte Handlungen verfügen kann, je mehr er auf Kontrollprozesse angewiesen ist. Dies ist der Fall vor allem bei wenig geübten Fahrern, regelhaft bei Fahranfängern. Aber auch älteren Verkehrsteilnehmer mit ihren größeren Schwierigkeiten bei Kontrollprozessen sind in besonderem Maße betroffen. Legt man die in§ 24a StVG für den Grenzwert von 0 ,8 ausgesprochene Wirkungsvermutung zugrunde, zeigt das Review eindeutig , daß eine BAK über 0,5 Promille in vielen Verkehrssituationen (nicht in allen ) und/oder bei zahlenmäßig großen Risikopopulationen (nicht bei allen) die Leistungen so deutlich mindert, daß von einer abstrakten Gefährdung des Straßenverkehrs auszugehen ist. Damit ist eine Absenkung des Gefahrengrenzwerts auf 0,5 Promille zu befürworten .