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Zusammenfassung In der Vergangenheit wurde Kritik am HSM-Satztest dahingehend geäußert, dass die Objektivität durch Inhomogenität der Testlisten und mögliche Wiederholungseffekte durch die limitierte Anzahl an Sätzen eingeschränkt sei. Auf diese Kritik sollte mit einer Erweiterung des HSM- Satztestmaterials reagiert werden. Dazu wurden 1388 neue und alte, schon in den bisherigen HSM-Listen enthaltene Sätze zusammengestellt und aufgesprochen (Angermüller, unpublizierte Dissertation). In der vorliegenden Arbeit wurden diese Sätze individuell auf Verstehbarkeit evaluiert und eine Methode entwickelt, mit der die Sätze so auf Listen verteilt werden konnten, dass alle Listen den gleichen Mittelwert und minimale Varianz des Verstehbarkeits-Schwierigkeitsgrades aufwiesen. Um die Situation von Hörbehinderten, für die derartige Tests vorgesehen sind, zu imitieren und um die Verstehbarkeit in einen empfindlichen Bereich zu bringen, wurden alle Sätze auf gleiche Spitzenwerte des SPLs (sound pressure levels) kalibriert und mit einem spektral sprachähnlichen (CCITT-) Rauschen bei einem festen SNR (Signal-Rausch-Abstand) versehen. Anschließend wurden sie 36 normalhörenden Probanden dargeboten, um jedem Satz einen Verstehbarkeitsgrad zuweisen zu können. Jeder Proband hörte ein Drittel der Gesamtsatzmenge, so dass jeder Satz von jeweils 12 Probanden beurteilt wurde. Basierend auf den Satzverstehbarkeitswerten wurde eine Methode entwickelt, die die Sätze den Listen nach bestimmten Vorgaben zuwies, so dass Listen mit exakt gleicher mittlerer Verstehbarkeit resultierten. Die Methode der Listeneinteilung erwies sich als so leistungsfähig, dass ein zusätzliches Kriterium berücksichtigt werden konnte. Es konnte auch die Varianz der Verstehbarkeit innerhalb der Listen sehr weitgehend angeglichen werden. Die Methode ist auch auf andere Sprachverständnistests übertragbar, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind. Es stellte sich allerdings auch heraus, dass die Sätze von vielen Probanden als unterschiedlich laut wahrgenommen wurden. Dies kann einerseits an der Aufsprache selbst gelegen haben, zum anderen ist es möglich, dass die Methode der Lautstärkenkalibrierung dafür verantwortlich ist, worauf es gewisse statistische Hinweise gibt. Dies zu untersuchen und gegebenenfalls zu verbessern sollte Aufgabe von zukünftigen Untersuchungen sein.
Mit einer Anordnung von vier Lautsprechern in den Ecken eines Quadrates wurde der Unterschied der Sprachverständlichkeit zwischen ein- und beidohrigem Hören ermittelt. Monaurales Hören wurde simuliert, indem ein Ohr mit einem Ohrstöpsel (E-A-R Classic) verschlossen und durch eine Schallschutzkapsel (Bilsom) zusätzlich gedämmt wurde. Der Proband saß in der Mitte zwischen den Lautsprechern und sah vor sich im Abstand von jeweils 45° zwei der vier Lautsprecher. Jeweils zwei diagonal gegenüberliegende Lautsprecher strahlten das gleiche Signal ab. Dadurch entsteht ähnlich der Helmholtzschen Anordnung von zwei Spulen in der Mitte ein homogenes Schallfeld, so dass der Proband seinen Kopf leicht bewegen darf, ohne die Messung nennenswert zu verfälschen. Jeder Proband hörte insgesamt die ersten zwölf Listen des HSM-Satztests in den drei benutzten Konditionen ab. Zunächst in den beiden monauralen Konditionen, in denen sich das jeweils unverschlossene Ohr auf der Seite des Lautsprechers befand, der von vorne Sprache abstrahlte. Jeder Proband begann mit einer um eins höheren Listennummer als sein Vorgänger. Auf die zwölfte Liste folgte zyklisch wieder die erste. In jeder Kondition hörte er vier Listen bei verschiedenen Signal-Rausch-Abständen ab. Der Sprachpegel lag unverändert bei 70 dB, die Rauschpegel lagen im Mittel bei 76 dB für die monaurale und bei 80 dB für die binaurale Kondition. Die Rauschpegel wurden in Schritten von jeweils 4 dB variiert. Drei Pegel waren durch das Versuchsprotokoll festgelegt worden, der vierte Pegel wurde nach Inspektion der bereits gemessenen Verständlichkeiten so gewählt, dass der lineare Bereich der Verständlichkeitsfunktion möglichst gut erfasst wurde. An die vier Messwerte pro Kondition wurde eine Tangens hyperbolicus Funktion so angepasst, dass Steigung und Sprachverständlichkeitsschwelle zusammen mit additiven Termen für Listen- und Sequenzeffekte die Fehlerquadrate minimierten. Aus der Differenz der Werte zwischen monauralem und binauralem Hören ergab sich der bilaterale Hörgewinn. Je nach Berechnungsverfahren lag er bei 3,3 dB oder 3,9 dB. Die Streuung betrug ungefähr 1,5 dB. Ein bilateraler Verständlichkeitszuwachs von 10 %, wie er von den Krankenkassen für die Genehmigung eines zweiten Hörgeräts verlangt wird, konnte mit einer geschätzten Wahrscheinlichkeit von 95 % mit je einer monauralen und binauralen Messung nachgewiesen werden.
Getestet wurden insgesamt 60 Personen im Alter zwischen 40 und 58 Jahren, die sich als normalhörend einstuften. Als Sprachmaterial verwendeten wir den HSM-Satztest (Hochmair,Schulz,Moser) und als Hintergrundgeräusch das sprachmodulierte Rauschen nach CCITT, beides in der Computerversion. Anschließend wurden die Probanden in besser und schlechter Hörende aufgeteilt. In der vorliegenden Arbeit werden die Ergebnisse der 30 besser Hörenden dargestellt, und die durchschnittlichen SRT-Werte, Diskriminationskurven sowie Regressionsgeraden angegeben und mit anderen Arbeiten verglichen.
Die Bedeutung von Störgeräuschen auf die Sprachdiskrimination ist hinreichend bekannt. Der Einfluss umweltspezifischer Störgeräusche auf die zwischenmenschliche Kommunikation manifestiert sich häufig in der Klage von Patienten in lärmerfüllter Umgebung nicht mehr ausreichend diskriminieren zu können. Es ist somit offensichtlich, dass eine Sprachaudiometrie ohne Berücksichtigung von Störlärm keine ausreichende Information über die tatsächliche Kommunikationsfähigkeit eines Patienten liefern kann. Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen war es Ziel dieser Arbeit, herauszufinden, wie sich das Diskriminationsverhalten für Sprache ändert, wenn das Ohr noch extremeren Bedingungen ausgesetzt wird. So wurde unser Test nicht nur bei einem Störlärm von 60 und 80dB im freien Schallfeld durchgeführt, vielmehr wurde die Sprache zusätzlich bei einer Frequenz von 50ms zerhackt und alternierend aus dem rechten bzw. dem linken Lautsprecher dargeboten. Bocca und Calearo entwickelten diese Art von Test, um herauszufinden inwieweit zentrale Störungen Einfluss auf das Sprachverstehen haben. Ihre Untersuchungsergebnisse zeigten, dass nicht nur pathologische Veränderungen im Gehirn zu einer Verminderung der Sprachdiskrimination führten, sondern dass auch ein höheres Alter der Patienten die zentrale Verarbeitung des Hörereignisses negativ beeinflusste. Sie führten das auf eine Verlangsamung der Synapsentätigkeit im Alter zurück. Als Sprachmaterial verwendeten wir den HSM-Satztest (Hochmair, Schulz, Moser), als Hintergrundgeräusch das sprachmodulierte Rauschen nach CCITT Rec. G 227. Unser Probandenkollektiv bestand aus 60 Personen zwischen 40 und 58 Jahren, die sich selbst als normalhörend einstuften. Dieses Kollektiv wurde in eine schlechter und eine besser hörende Hälfte geteilt, wobei in dieser Dissertation nur die Ergebnisse der Letzteren genauer betrachtet wurden. Es ist zu erkennen, dass die Sprachverständlichkeitsschwelle mit dem HSM-Test nach Bocca-Calearo wesentlich höher lag, als mit dem HSM-Standardtest. Dies passt zu den Erkenntnissen, dass die Sprachdiskrimination unter erschwerten Bedingungen nachlässt. Im Gegensatz zu den Ergebnissen von Otto erreichten die Probanden bei unserem Versuch eine tendenziell bessere Verständnisquote bei 80dB Störlärm im Vergleich zu 60dB. Andere Untersuchungen kamen auch zu diesem Ergebnis. Bezüglich des Alters liegen unsere Werte für den HSM-Standardtest im Normbereich für diese Altersgruppe. Für den Test nach Bocca-Calearo gibt es bislang nur sehr wenige Vergleichsmöglichkeiten. Die durchschnittliche Sprachverständlichkeit war bei den Untersuchungen von Otto besser als bei unseren. Da sie Patienten im Alter von 20 bis 25 Jahren und somit ein jüngeres Probandengut testete, passen auch diese Ergebnisse durchaus zu dem bislang erhaltenen Erkenntnisstand.