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Die Dissertation behandelt den Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers zur Anpassung des deutschen Aktienrechts im Hinblick auf den Vorstand vor dem Hintergrund der am 08. Oktober 2001 verabschiedeten und am 10. November desselben Jahres im Amtsblatt der EG veröffentlichten Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE). Die Arbeit betrachtet zunächst die genannte Verordnung im System des Europäischen sowie des deutschen Rechts und stellt anschließend die allgemeinen Grundlagen des Regelungsbedürfnisses des deutschen Gesetzgebers dar, so insbesondere Grundsätzliches zur Verweisungstechnik und zu den einzelnen Verweisungsarten. Nach Darlegung der Beschränkungen und der zu beachtenden Grundsätze im Rahmen der Anpassungen des nationalen Rechts werden die zu regelnden Bereiche und der konkrete Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers in einem SE-Ausführungsgesetz dargestellt. Dabei werden sowohl das dualistische wie auch das im deutschen Aktienrecht bisher unbekannte monistische Verwaltungsmodell untersucht und verschiedene Änderungen und Ergänzungen des bestehenden deutschen Rechts erörtert.
Erwin Lendvai (1882-1949) und sein Beitrag zur Reform des Laienchorwesens in der Weimarer Republik
(2019)
„Nicht nur ein ausserordentlicher Kuenstler, sondern auch ein ganz vorzueglicher Paedagoge.“
So urteilte die Schülerschaft der von Fritz Jöde (1887-1970) gegründeten Volksmusikschule Hamburg bereits 1924 über den gebürtigen Ungarn und Wahldeutschen Erwin Lendvai (1882-1949). Wie kaum einem Zweiten gelang es Lendvai nach dem I. Weltkrieg sowohl die musikalischen Bedürfnisse der großen deutschsprachigen Sängerbünde wie dem DSB und dem D.A.S. zu erfüllen als auch seine Vorstellungen einer qualitativen Chorschulung und Chorbildung in seinen beiden selbst herausgegebenen Chorsammlungen „Schola Cantorum – Sammlung klassischer gemischter a cappella Chöre in Form einer systematischen Chorschulung“ (1927; mit einem Geleitwort von Hans Joachim Moser [1889-1967]) und „Der polyphone Männerchor. Sammlung originaler und bearbeiteter Vokalwerke aus drei Jahrhunderten“ (1928) umzusetzen, was Rezensionen zu seinen Werken, Briefe an ihn und Äußerungen über ihn, z. B. von Hanns Eisler (1898-1962), Franz Josef Ewens (1899-1974), Leo Kestenberg (1882-1962) und Hugo Leichtentritt (1874-1974), nahelegen. Auch seine Mitarbeit bei den „Lobeda-Singebücher“ (1931/1933) und seine Beiträge im „Volksliederbuch für die Jugend“ (1930) dokumentieren seine Bedeutung in jenen Jahren. Seine Leistungen ließen ihn während der Weimarer Republik zu einem der gefeiertsten Komponisten innerhalb der deutschsprachigen Laienchorbewegung und einem der führenden Chorpädagogen seiner Zeit werden. Nach der Machtergreifung Adolf Hitlers und der NSDAP 1933, emigrierte er 1938 nach Großbritannien, wo er als namenloser Musiker verstarb und in Vergessenheit geriet.
In der vorliegenden Dissertation „Erwin Lendvai (1882-1949) und sein Beitrag zur Reform der Laienchorbewegung während der Weimarer Republik“ wird umfassender als bisher geschehen das Leben und Werk dieser für die Chorforschung bedeutenden Persönlichkeit wieder in Erinnerung gerufen und kritisch gewürdigt.
Das deutsche Vergaberecht unterliegt seit vielen Jahrzehnten einer klassischen Zweiteilung. Abhängig vom Wert des zu vergebenden öffentlichen Auftrags finden entweder die unionsrechtlich geprägten Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder aber das klassische deutsche Haushaltsrecht Anwendung. Nur oberhalb der sog. EU-Schwellenwerte im Anwendungsbereich des GWB kann ein unterlegener Bieter die Verletzung von Verfahrensvorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern geltend machen. Unterhalb der Schwellenwerte bleibt dagegen meist kein Raum für effektiven Rechtsschutz. Die Autorin hat die vergaberechtliche Zweiteilung zum Anlass genommen, zunächst die Defizite des gegenwärtigen Rechtsschutzsystems zu beleuchten. Rechtsvergleichend wird dann der Blick auf das österreichische Vergaberecht gerichtet, um Erkenntnisse für eine mögliche Reform des deutschen Rechts zu gewinnen. Auf dieser Grundlage werden schließlich zwei konkrete Gesetzgebungsvorschläge unterbreitet, die entweder eine Überarbeitung und Ergänzung der bestehenden Vorschriften oder die Neuschaffung eines Vergabegesetzbuches vorsehen.