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Die Afrikanische Union und die Europäische Union unterhalten eine hoch institutionalisierte Sicherheitspartnerschaft. Die im Jahre 2007 beschlossene Gemeinsame Afrika-EU-Strategie stellt für die interregionalen Beziehungen der Afrikanischen Union mit der Europäischen Union im Allgemeinen und für die sicherheitspolitische Zusammenarbeit im Besonderen eine Zäsur dar. Kooperieren die Afrikanische Union und die Europäische Union partnerschaftlich, also auf Augenhöhe, um mehr Sicherheit für beide Kontinente zu erreichen? Um diese Frage zu beantworten werden auf Grundlage des interorganisationalen Modells von Biermann (2009) in seiner Weiterentwicklung von Scheuermann (2012) verschiedene kooperationsfördernde und -hemmende Faktoren herausgearbeitet. Mit Hilfe dieses Rahmens werden dann die Entwicklung der interregionalen Beziehung und die mit der Strategie implementierten Mechanismen analysiert, um so fünf spezifische Problemmuster zu identifizieren, die eine Partnerschaft auf Augenhöhe in der Praxis konterkarieren können: Das Selbstverständnis der EU, die Perzeption der EU durch die AU, die unterschiedliche Perzeption von Sicherheit, die divergenten institutionellen Kapazitäten und der gravierende Ressourcenmangel. In welcher Weise sich diese Problemmuster auswirken, wird abschließend in den Fallbeispielen zur Finanzierung der Friedensmission AMISOM und zum konträren Verhalten der beiden Regionalorganisation in der Libyenkrise deutlich.
Im Zuge ihrer Gründung im Jahr 2002 implementierte die Afrikanische Union (AU), Nachfolgerin der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU), fundamentale Reformen im Konfliktmanagement. Den Weg hierfür ebnete der Paradigmenwechsel von der Politik der strikten non-interference hin zu non-indifference, also einer nicht gleichgültigen Grundhaltung der Kontinentalorganisation gegenüber Konflikten. Dieser Beitrag untersucht, wie die AU non-indifference als neuen leitenden Grundsatz in der Konfliktbearbeitung auf rechtlicher und institutioneller Ebene ausgestaltet und fragt, ob dieser Rahmen schließlich in der Praxis Anwendung findet. Dafür wird zu Beginn der Wandel von non-interference zu non-indifference anhand des Übergangs von OAU zu AU dargelegt. Mit einem deskriptiven Ansatz werden im Anschluss die rechtlichen und institutionellen Grundlagen des AU-Konfliktmanagements vorgestellt, in denen sich das Paradigma der non-indifference niederschlägt. In einem weiteren Schritt wird analysiert, wie das rechtliche und institutionelle Gerüst in der Praxis angewandt wird. Drei Mitteln zur Konfliktbearbeitung gilt dabei besondere Aufmerksamkeit: Diplomatie, Sanktionierung und die Entsendung von Friedensmissionen. Wie das Paradigma der non-indifference auf praktischer Ebene zum Tragen kommt, wird anhand der Fälle Libyen 2011, Zentralafrikanische Republik 2013/14, Burundi 2015/16 und der African Union Mission in Sudan 2004-2007 gezeigt.
Über Jahrzehnte hatte die Bundeswehr ihre originäre Aufgabe als Verteidigungsarmee in einem Land wahrgenommen, dessen Souveränität bis zur Wiedervereinigung eingeschränkt blieb. Die Bundeswehr wurde seinerzeit als integraler Bestandteil der NATO-Kräfte implementiert. Die allgemeine Wehrpflicht war Ausdruck der besonderen Gefährdungslage. Entsprechend ihrer Struktur und ihrem Auftrag als Bürgerarmee bewegten sich deutsche Truppen – von Maßnahmen im Rahmen des transatlantischen Bündnisses oder auf der Basis bi- und multilateraler Abkommen sowie humanitärer Einsätze einmal abgesehen – nicht außerhalb des bundesdeutschen Territoriums. Als sich die weltpolitische Lage durch den Zusammenbruch des Ostblocks und die Auflösung des Warschauer Paktes grundlegend änderte, war damit auch die Frage nach der künftigen Rolle der Bundeswehr in Europa und der Welt gestellt. Die direkte Bedrohung der Bundesrepublik ging deutlich zurück; gleichzeitig wuchs aber die Möglichkeit eines tatsächlichen Einsatzes deutscher Soldaten – jetzt nicht als Verteidiger innerhalb der Bündnisgrenzen, sondern bei friedenserhaltenden Maßnahmen im Ausland, zu denen bald friedenserzwingende Maßnahmen hinzukamen. Mehr und mehr entfernte sich die Bundeswehr von ihrer statischen Rolle als Verteidigungsarmee und übernahm als Instrument deutscher Außenpolitik gestaltende und aktive Funktion. Erkenntnisziel der Arbeit ist es im Betrachtungszeitraum 1990 bis 2005 eine Synthese aus Einsatzbegründungen, parlamentarischem Abstimmungsverhalten, verfassungsrechtlicher Situation, politstrategischer Lageeinschätzung, militärfachlichen Entwicklungen und Reform bzw. Transformation der Bundeswehr herzustellen. Hierfür wurden sämtliche Entscheidungen des Deutschen Bundestages analysiert, der Widerhall in den Medien reflektiert und militärische Entscheidungsträger befragt.