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Nach der Ansicht des Verfassers, weist das bestehende Schutzdauersystem im Urheberrecht vor allem vier Problembereiche auf, die von zentraler Bedeutung sind: • Die Regelschutzdauer ist sehr lang und starr. • Der Interessenausgleich im Rahmen der Schutzdauer führt zu einem unausgewogenen Ergebnis. • Eine Regelschutzdauer, die nach dem Motto One-Size-Fits-All ausgestaltet ist, passt letztendlich nur in wenigen Fällen. • Das bestehende Schutzdauersystem sieht kein Registrierungserfordernis vor. Die Zielsetzung der vorliegenden Arbeit ist es daher zu analysieren, wie das bestehende Schutzdauersystem im Urheberrecht optimiert werden könnte. Der Gegenstand der Untersuchung konzentriert sich dabei zunächst auf einen Vergleich der Schutzdauersysteme im Urheberrecht, im US-amerikanischen Copyright und im gewerblichen Rechtsschutz. Die Fragestellung lautet, inwiefern die Ausgestaltung des Schutzfristsystems bei den gewerblichen Schutzrechten einen Modellcharakter für das Urheberrecht offenbart und übertragen werden kann. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, dass das US-amerikanische Copyright insoweit eine Mittelstellung zwischen dem Urheberrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz einnimmt. Einerseits regelt es – wie das Urheberrecht – den Umgang mit geistigen Gütern auf kulturellem Gebiet. Andererseits weist seine traditionelle Herangehensweise an die Schutzdauer zahlreiche Aspekte auf, die der Herangehensweise im gewerblichen Rechtsschutz sehr nahe stehen. Darüber hinaus zeigt die Literatur in der US-amerikanischen Forschung Ansatzpunkte auf, mit denen die Problembereiche entschärft werden könnten. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Ausgestaltung des Schutzfristsystems bei den gewerblichen Schutzrechten einen Modellcharakter für das Urheberrecht offenbart und übertragen werden kann. Angesichts dieser Erkenntnisse plädiert die Arbeit für eine Reform des Schutzdauersystems im Urheberrecht. Das bestehende Schutzdauersystem im Urheberrecht könnte vor allem durch ein Verlängerungserfordernis optimiert werden.
In der vorliegenden Studie wurden gesunde Neugeborene mit unterschiedlichen Hörscreeningbefunden in den Eigenschaften der Grundfrequenzkontur ihrer spontanen Weinlaute untersucht.
Ziel der vorliegenden Studie war es zu ermitteln, ob sich spontane Lautäußerungen von gesunden Neugeborenen mit einem unauffälligen Neugeborenenhörscreening (NHS) im Vergleich zu einem auffälligen NHS in den modellierten Grundfrequenzeigenschaften und der Melodielänge unterscheiden.
Im Rahmen des Projektes wurden 82 gesunde Neugeborene (2.-4. Lebenstag) rekrutiert und je nach Ergebnis des routinemäßig durchgeführten NHS in zwei Gruppen eingeteilt. Diese waren Neugeborene mit unauffälligem NHS (Gruppe NHS_TU) und Neugeborene mit auffälligem NHS (Gruppe NHS_TA). In einer Nachkontrolle nach 3 Monaten wurde überprüft, ob die Neugeborene mit einem auffälligem NHS auch alle hörgesund waren.
Es wurden insgesamt 2.330 spontane Lautäußerungen aufgenommen und quantitativ analysiert. Hierbei wurden die Melodielänge, das Minimum, das Maximum, die mittlere Grundfrequenz und der Grundfrequenzhub für jede Lautäußerung berechnet. Für jedes Neugeborene wurde ein arithmetischer Mittelwert für die analysierten Variablen gebildet und anschließend zwischen beiden Gruppen verglichen.
Die Ergebnisse der vorliegenden Studie belegen, dass sich gesunde Neugeborene mit unterschiedlichen Hörscreeningbefunden nicht signifikant in ihren Grundfrequenzeigenschaften unterscheiden. Somit konnte bestätigt werden, dass sich gesunde Neugeborene mit auffälligem NHS, welche in der Nachuntersuchung hörgesund sind (Falsch-Positiv-Getestete), die gleichen Lauteigenschaften wie Neugeborene mit unauffälligem NHS aufweisen.
Insgesamt konnte die vorliegende Studie erstmalig Eigenschaften der Grundfrequenzkontur spontaner Lautäußerungen von Neugeborenen mit einem unauffälligen NHS-Befund im Vergleich zu einem auffälligen NHS-Befund objektiv analysieren und entsprechende Referenzwerte für gesunde Neugeborene liefern. Somit wäre eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, in nachfolgenden Studien zu untersuchen, ob die Melodiekontur ein potenzieller Frühindikator für eine sensorineurale Hörstörung bei Neugeborenen sein könnte.