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Ein wichtiges bildungspolitisches Ziel ist die Redukation der Schulabbrecherzahlen gerade an unteren Bildungsgängen. Vor allem gewinnen in diesem Zusammenhang regionale Maßnahmen an Bedeutung, welche auf den Erhalt mindestens eines Hauptschulabschlusses abzielen. Der Band stellt die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung eines solchen regionalen Maßnahmenpakets vor, in dem es die Ausgangssituation für die Konzeption eines kommunalen Projektverbundes absteckt. Präsentiert werden Ergebnisse quantitativer Befragungen bei Jugendlichen sowie qualitative Experteninterviews mit in solchen Maßnahmen beschäftigten PädagogInnen.
In Deutschland existieren bislang keine speziellen gesetzlichen Regelungen zur Beihilfe zum Suizid. Diese vergleichsweise liberale Haltung sieht sich zunehmender Kritik ausgesetzt, seitdem Suizidhilfeorganisationen versuchen, auch in Deutschland Fuß zu fassen. Besteht Anlass, an der geltenden Rechtslage zu rütteln oder zumindest eine Sonderregelung für die institutionalisierte Beihilfe einzuführen? Die vorliegende Arbeit stellt die organisierte Suizidbeihilfe in einen begrifflichen und empirischen Kontext. Neben den rechtlichen Grundlagen befasst sie sich mit der Tätigkeit der Suizidhilfeorganisationen aus rechtlicher Sicht. Relevant ist dabei vor allem die Beurteilung der Urteilsfähigkeit der Suizidenten. Wie kann sie festgestellt werden bei dementen Personen oder Kindern? Wer kann bzw. darf über ihren Suizid entscheiden? Auch die weiteren Anforderungen an eine zulässige Unterstützung werden beleuchtet; soweit sie auf der Grundlage der heutigen Rechtslage nur unzureichend erfasst werden, greifen Überlegungen de lege ferenda ein. Die Arbeit schließt mit einer vorsichtigen Beurteilung des Status quo.