@article{WeberGraef2013, author = {Weber, Christoph and Gr{\"a}f, Stephan}, title = {Eine halb so schlimme T{\"a}uschung}, series = {JURA - Juristische Ausbildung}, volume = {36}, journal = {JURA - Juristische Ausbildung}, number = {1}, issn = {1612-7021}, doi = {10.1515/jura-2014-0009}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-195484}, pages = {81-93}, year = {2013}, abstract = {Kein Abstract verf{\"u}gbar.}, language = {en} } @phdthesis{Buck2012, author = {Buck, Annette}, title = {Der Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch Minderj{\"a}hrige}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-74238}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2012}, abstract = {Alle Formen des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen durch einen Minderj{\"a}hrigen werden daraufhin untersucht, ob dieser Erwerb einer bestimmten Form erfordert, wer den Minderj{\"a}hrigen dabei vertritt, ob es einer familiengerichtlichen Genehmigung bedarf und unter welchen Umst{\"a}nden diese erteilt werden kann. Untersucht wird die Gesellschaftsgr{\"u}ndung unter Beteiligung Minderj{\"a}hriger, der Eintritt eines Minderj{\"a}hrigen in eine bestehende Gesellschaft durch Rechtsgesch{\"a}ft unter Lebenden, die Umwandlung einer Gesellschaftsbeteiligung und der Eintritt eines Minderj{\"a}hrigen in eine Gesellschaft durch Erwerb von Todes wegen. Hierbei wird das Schwergewicht der Untersuchung auf die Personengesellschaften gelegt, da bei den Personengesellschaften typischerweise erhebliche Haftungsrisiken f{\"u}r den Minderj{\"a}hrigen bestehen. Bei den Kapitalgesellschaften wird die Rechtslage nur vergleichsweise dargestellt.}, language = {de} } @misc{DeBrida2002, type = {Master Thesis}, author = {De Brida, Henrique Paulo}, title = {Der Besitzerwerb durch Hilfspersonen}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-64926}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2002}, abstract = {Diese Arbeit betrachtet das Thema ‚Besitzerwerb' mit besonderer Ber{\"u}cksichtigung der Stellung der Hilfsperson - n{\"a}mlich, Stellvertreter bzw. Besitzdiener - bei diesem Rechtsinstitut. Vor der eigentlichen Behandlung des Hauptthemas finden sich allgemeine Betrachtungen und Analysen des Besitzes und dessen Erwerb und die Darstellung der rechtshistorischen Entwicklung des Besitzes. Die hier behandelten Themen werden nicht nur von der Rechtsdogmatik, sondern auch von der Rechtssprechung her untersucht, wobei die Entscheidungen in einigen, bestimmten F{\"a}llen, die in der rechtswissenschaftlichen Diskussion Mustercharakter erlangt haben, und als Ankn{\"u}pfungspunkt zur Entwicklung und Festigung der Rechtslehre dienen dargestellt werden. Es wird ebenso versucht klar darzustellen, inwieweit sich die Rechtsauffassung des Besitzerwerbs durch Hilfspersonen von dem traditionellen, r{\"o}mischgemeinrechtlichen Vorbild der Dienerschaft aus zu einer typologischen, sachverhaltsn{\"a}heren Besitzerwerbslehre hat entwickeln lassen.}, subject = {W{\"u}rzburg / Institut f{\"u}r Deutsche und Bayerische Rechtsgeschichte}, language = {de} } @phdthesis{Haaf2010, author = {Haaf, Eva Theres}, title = {Restriktionen f{\"u}r den Wettbewerb aufgrund europ{\"a}ischen Lauterkeitsrechts?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-55795}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2010}, abstract = {Die Arbeit besch{\"a}ftigt sich zun{\"a}chst mit den Entwicklungen des Lauterkeitsrechts auf europ{\"a}ischer Ebene. Einf{\"u}hrend werden zun{\"a}chst das lauterkeitsrechtlich relevante Prim{\"a}rrecht und Sekund{\"a}rrecht dargestellt. Im Folgenden geht die Verfasserin anhand signifikanter Beispiele auf die zu beobachtende Liberalisierungsentwicklung im „europ{\"a}ischen Lauterkeitsrecht" ein, um im Anschluss daran die zentrale Frage zu beantworten, ob und inwiefern sich durch europarechtliche Vorgaben - vor allem durch die Richtlinie {\"u}ber unlautere Gesch{\"a}ftspraktiken (RL 2005/29/EG) - Restriktionen f{\"u}r den Wettbewerb ergeben.}, subject = {Unlauterer Wettbewerb}, language = {de} } @phdthesis{Gutmayer2011, author = {Gutmayer, Henriette}, title = {Die Neukonzeption des Rechtsbruchtatbestandes in \S 4 Nr. 11 UWG}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-67254}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2011}, abstract = {Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie die Neugestaltung des Rechtsbruchtatbestandes in \S 4 Nr. 11 UWG konzipiert ist und sich auswirkt.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Froehlich2008, author = {Fr{\"o}hlich, Daniela}, title = {Die Beweisvereitelung im Zivilprozess}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-37066}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2008}, abstract = {Nach einer Darstellung der gesetzlich normierten F{\"a}lle zur Beweisvereitelung bei den einzelnen Beweismitteln untersucht die Dissertation anhand der zur Beweisvereitelung ergangenen Rechtsprechung im Zivilprozess die Voraussetzungen einer Beweisvereitelung f{\"u}r die F{\"a}lle, bei denen eine gesetzliche Normierung nicht oder nur unzureichend erfolgt ist. Anhand der umfangreichen Rechtsprechung wird versucht eine Regel abzuleiten, die f{\"u}r alle in der Praxis denkbaren F{\"a}lle zu beantworten vermag, ob von einer Beweisvereitelung auszugehen ist oder nicht. Am Ende der Arbeit steht eine Definition der Beweisvereitelung.}, subject = {Beweisvereitelung}, language = {de} } @phdthesis{Krug2009, author = {Krug, Angelika}, title = {Die Verweisung von Bau- und Anlagenbauvertr{\"a}gen in das Kaufrecht durch \S 651 BGB}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-46101}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2009}, abstract = {Die Untersuchung bezieht sich auf die Voraussetzungen, unter denen Bau- und Anlagenbauvertr{\"a}ge nicht dem Werkvertragsrecht sondern dem Kaufrecht unterliegen. Da \S 651 BGB europarechtlich auszulegen ist, unterliegen eine Vielzahl von Bau- und Anlagenbauvertr{\"a}gen dem Kaufrecht, obwohl die Rechtsfolgen des Werkvertragsrechts f{\"u}r die betroffenen Vertr{\"a}ge sachgerechter erscheinen.}, subject = {Baurecht}, language = {de} } @phdthesis{Kraft2015, author = {Kraft, Bettina}, title = {Allgemeine Gesch{\"a}ftsbedingungen in Unternehmen : am Beispiel der Automobilzuliefererbranche}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-136883}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2015}, abstract = {Allgemeine Gesch{\"a}ftsbedingungen in Unternehmen am Beispiel der Automobilzuliefererbranche}, subject = {Allgemeine Gesch{\"a}ftsbedingungen}, language = {de} } @phdthesis{Kaufmann2015, author = {Kaufmann, Benedikt}, title = {Patientenverf{\"u}gungen zwischen Selbstbestimmung und staatlicher F{\"u}rsorge - Mehr Patientenautonomie durch das 3. Bt{\"A}ndG?}, publisher = {W{\"u}rzburg University Press}, address = {W{\"u}rzburg}, isbn = {978-3-95826-016-0 (print)}, doi = {10.25972/WUP-978-3-95826-017-7}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-107257}, school = {W{\"u}rzburg University Press}, pages = {236}, year = {2015}, abstract = {Das Thema „Patientenverf{\"u}gung" ist zunehmend in den Fokus gesellschaftlicher Diskussion geraten, betrifft es doch einen sensiblen und h{\"o}chstpers{\"o}nlichen Bereich des menschlichen Lebens. Angesichts der gestiegenen Lebenserwartung, des medizinisch-technischen Fortschritts sowie der damit verbundenen M{\"o}glichkeiten neuer Behandlungs- und Therapiem{\"o}glichkeiten steht auch das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Patienten vor neuen Herausforderungen, die in der ethischen, medizinischen und juristischen Debatte diskutiert werden. Auch der Gesetzgeber hat angesichts der gesellschaftlichen Diskussion und rechtlichen Zweifelsfragen gesetzlichen Regelungsbedarf gesehen und daher mit dem am 18. Juni 2009 von Deutschen Bundestag verabschiedeten „Dritte[n] Gesetz zur {\"A}nderung des Betreuungsrechts" den Versuch einer rechtlichen Normierung unternommen: Das Institut der Patientenverf{\"u}gung wurde durch Aufnahme ins BGB auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Angesichts der Sensibilit{\"a}t und der m{\"o}glicherweise gravierenden Folgen der mittels einer Patientenverf{\"u}gung zu treffenden Entscheidungen kann die gesetzliche Normierung jedoch nicht den Endpunkt der Diskussion darstellen. Vielmehr ist diese selbst darauf zu untersuchen, inwiefern sie ihrem Ziel, der Achtung und St{\"a}rkung der Patientenautonomie bzw. des individuellen Selbstbestimmungsrechts in medizinischen Angelegenheiten gerecht wird. Zudem gebieten {\"A}nderungen der gesellschaftlich maßgebenden ethisch-moralischen Wertvorstellungen sowie die stetigen medizinisch-technischen Fortschritte und Ver{\"a}nderungen eine Evaluation, {\"U}berpr{\"u}fung und gegebenenfalls Anpassung entsprechender rechtlicher Regelungen. Das Institut der Patientenautonomie ist daher angesichts seiner Komplexit{\"a}t und seiner ethischen Relevanz zu dekonstruieren und in seiner konkreten Ausgestaltung zu hinterfragen. Die vorliegende Arbeit {\"u}berpr{\"u}ft und untersucht das Institut der Patientenverf{\"u}gung dabei aus dem Blickwinkel der Patientenautonomie dahingehend, ob durch das 3. Bt{\"A}ndG bzw. die gesetzliche Neuregelung die Patientenautonomie gest{\"a}rkt oder geschw{\"a}cht wurde. Die gegens{\"a}tzlichen Pole zur Patientenautonomie und zum Willen des Patienten stellen dabei das Prinzip der staatlichen F{\"u}rsorge sowie das eher paternalistisch verstandene Wohl des Patienten dar. Zwischen diesen beiden idealtypischen Extremen bewegt sich der Untersuchungsbereich.}, subject = {Patientenverf{\"u}gung}, language = {de} } @phdthesis{Schmidt2021, author = {Schmidt, Kilian}, title = {Die Unionsgew{\"a}hrleistungsmarke}, doi = {10.25972/OPUS-22219}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-222198}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2021}, abstract = {Die praktische Bedeutung von G{\"u}te- und Zertifizierungszeichen im Alltag ist enorm. Das rasant wachsende Angebot von Produkten und Dienstleistungen und deren st{\"a}ndige Verf{\"u}gbarkeit, veranlasst Kunden und Betroffene immer h{\"a}ufiger nach verl{\"a}sslichen und informierenden Pr{\"u}fungskennzeichen Dritter zu suchen. Dies betrifft insbesondere die Qualit{\"a}t der Ware oder Dienstleistung, aber auch den unabh{\"a}ngigen Hinweis auf bestimmte Eigenschaften zur Herstellung, Nachhaltigkeit oder den Umgang mit Arbeitnehmern. Abhilfe konnten bisher nur Anbieter von entsprechenden Kennzeichen {\"u}ber Individual- oder Kollektivmarken schaffen. Seit dem 1. Oktober 2017 ist mit der Unionsgew{\"a}hrleistungsmarke und ihren speziellen Ausgestaltungen ein dritter Markentyp der Unionsmarkenverordnung in Kraft getreten. Der europ{\"a}ische Gesetzgeber hat sich somit durchgerungen, den G{\"u}te- und Garantiezeichen einen eigenen gesetzlichen Regelungsrahmen zu geben. Das sp{\"a}te Handeln des Gesetzgebers und die betr{\"a}chtlichen Unterschiede der Unionsgew{\"a}hrleistungsmarke mit den bestehenden Instrumenten der Unionsindividual- und Unionskollektivmarke geben Anlass f{\"u}r eine intensivere Untersuchung. Gegenstand der Arbeit ist die Unionsgew{\"a}hrleistungsmarke mit ihrem rechtsdogmatischen Umfeld, ihrem Ursprung und Werdegang bis hin zur Ver{\"o}ffentlichung im Amtsblatt der Europ{\"a}ischen Kommission im Rahmen der Markenrechtsreform und einem Ausblick auf ihre sp{\"a}tere Rechtsanwendung.}, subject = {G{\"u}tezeichen}, language = {de} } @phdthesis{Emmert2001, author = {Emmert, Reinhold}, title = {Die Stellung der Markenlizenz im deutschen Privatrecht}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-228}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {Durch das am 1.1.1995 in Kraft getretene Markengesetz erfuhr die im Wirtschaftsleben wichtige Markenlizenz erstmals eine gesetzliche Regelung im deutschen Recht. Die dabei vorgesehene Ausstattung der Markenlizenz mit dinglichen Wirkungen, die einerseits auf europarechtliche Vorgaben, andererseits auf Vorbilder im deutschen gewerblichen Rechtsschutz außerhalb des Markenrechts und im Urheberrecht zur{\"u}ckgeht, wirft eine ganze Reihe von Zweifelsfragen theoretischer und praktischer Art auf. Zu deren Kl{\"a}rung leistet die Untersuchung einen wichtigen Beitrag, indem auf der Grundlage einer Analyse der Rechtswirkungen der Markenlizenz nach neuem Recht ihre umfassende Einordnung in das System des deutschen Privatrechts versucht wird. Dabei ergeben sich wichtige Erkenntnisse zur Auslegung und Anwendung des neuen und in seiner Konstruktion teilweise vorbildlosen \S 30 Markengesetz. Ein eigenes Kapitel ist der vom Gesetzgeber unber{\"u}cksichtigt gebliebenen, in der Praxis aber besonders bedeutsamen merchandising - Markenlizenz gewidmet.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Ennen2001, author = {Ennen, Gunda}, title = {Verpflichtung zur Aufkl{\"a}rung gegen eigene Interessen?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-237}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2001}, abstract = {Die einem Rechtsanwalt durch den BGH auferlegte Hinweispflicht beinhaltet, dass dieser im Rahmen seiner Beratungspflicht seinem Mandanten unaufgefordert offenbaren muss, einen Fehler begangen zu haben und diesem deshalb ein Regressanspruch zusteht. Zudem muss der Rechtsanwalt den Mandanten w{\"a}hrend und bei aufrechterhaltendem Mandat {\"u}ber den Beginn der Verj{\"a}hrungsfrist des gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruchs aufkl{\"a}ren. Bei schuldhafter Unterlassung dieser Hinweispflicht mit der Folge, dass der Schadensersatz nach drei Jahren gem{\"a}ß \S 51 b BRAO verj{\"a}hrt, gew{\"a}hrt die Rechtsprechung einen von ihr konstruierten "Sekund{\"a}ranspruch". Dieser Sekund{\"a}ranspruch verl{\"a}ngert die Verj{\"a}hrungsfrist des \S 51 b BRAO um bis zu weitere drei Jahre. Die Entwicklung dieser Hinweispflicht sowie des Sekund{\"a}ranspruchs werden auf ihre Berechtigung untersucht. Zudem wird ein Vergleich bez{\"u}glich der Hinweispflicht und der Haftung anderer selbst{\"a}ndiger Berufsgruppen vorgenommen. Dabei werden die Hinweispflicht des Steuerberaters und des Architekten mit der des Anwalts verglichen. Im Anschluss daran wird die Pflicht der drei Berufsgruppen der Arzthaftung gegen{\"u}bergestellt.S}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Engelmann2002, author = {Engelmann, Martin}, title = {Die Zukunft der Buchpreisbindung im Europ{\"a}ischen Binnenmarkt}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-593}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2002}, abstract = {Die vorliegende Arbeit besch{\"a}ftigt sich mit der Vereinbarkeit von grenz{\"u}berschreitenden Buchpreisbindungssystemen und dem Gemeinschaftsrecht (Artikel 81 Absatz 1 EG). Aktueller Anlass dieser Untersuchung war der Streit um das deutsch-{\"o}sterreichische Buchpreisbindungssystem. Im ersten Teil der Arbeit werden zun{\"a}chst die zur Zeit in der Europ{\"a}ischen Union geltenden Buchpreisbindungssysteme vorgestellt. Anschließend werden die drei bisher zur Praxis der Buchpreisbindung ergangenen Entscheidungen von Europ{\"a}ischer Kommission und Europ{\"a}ischem Gerichtshof (EuGH) untersucht und die f{\"u}r die Entscheidung des aktuellen Falles notwendigen Voraussetzungen festgehalten. Im zweiten Teil der Arbeit wird der Konflikt zwischen nationalen Regelungen im Buchbereich und dem gemeinschaftlichen Wirtschaftsrecht dargestellt. Gegenstand des dritten Teils ist die Frage nach der Kompetenz der Gemeinschaft im Bereich der Kultur. Dabei wird festgestellt, dass die Buchpreisbindung in den Mitgliedstaaten, in denen sie praktiziert wird, meist als Ausnahme vom Kartellverbot ausgestaltet ist. Eine solche Ausnahme enth{\"a}lt das Gemeinschaftsrecht nicht. In diesem Konflikt der Kartellrechtsordnungen kann sich eine nationale Erlaubnis der Buchpreisbindung nicht gegen ein gemeinschaftliches Kartellverbot durchsetzen. Somit unterliegen s{\"a}mtliche nationale Ausnahmebereiche grunds{\"a}tzlich der Kontrolle der Kommission. Die Kompetenz der Gemeinschaft zur {\"U}berpr{\"u}fung der Buchpreisbindungsregeln wird weder durch die Kulturhoheit der Mitgliedstaaten noch dadurch eingeschr{\"a}nkt, dass B{\"u}cher zugleich Wirtschafts- und Kulturg{\"u}ter sind. Allerdings hat die Gemeinschaft gem{\"a}ß Artikel 151 Absatz 4 EG die Pflicht, die zugunsten einer Buchpreisbindung getroffenen Regeln zu beachten. Im vierten Teil der Arbeit wird schließlich die Vereinbarkeit der praktizierten Buchpreisbindungssysteme mit dem EG-Vertrag gepr{\"u}ft. Dabei werden private und staatliche Maßnahmen unterschieden. Besonderes Augenmerk wird auf die Pr{\"u}fung der Freistellungsvoraussetzungen des Artikel 81 Absatz 3 EG f{\"u}r die zwischen Deutschland und {\"O}sterreich geltende Preisbindung gelegt. Im Rahmen dieser Pr{\"u}fung wird Bezug genommen auf neuere {\"o}konomische Untersuchungen hinsichtlich der Wirkung von Buchpreisbindungssystemen. Dabei konnten erstmals die verschiedenen nationalen Systeme miteinander verglichen werden. Ergebnis ist, dass die deutsch-{\"o}sterreichischen Vereinbarungen wegen ihrer Import- und Reimportregelungen nicht mit Artikel 81 Absatz 1 EG vereinbar sind. Eine Freistellung gem{\"a}ß Artikel 81 Absatz 3 EG kommt nach den hier gefundenen Ergebnissen nicht in Betracht, weil keine der vier Voraussetzungen erf{\"u}llt ist. Alle staatlichen Maßnahmen zugunsten einer Buchpreisbindung sind hingegen mit Artikel 86 Absatz 1 EG vereinbar, gleiches gilt f{\"u}r die Vereinbarkeit von staatlichen Subventionen mit Artikel 87 Absatz 3 lit. d) EG. Eine Genehmigung der Preisbindung verst{\"o}ßt jedoch gegen Artikel 10 Satz 2 i.V.m. Artikel 3 Absatz 1 lit. g), Artikel 81 EG. Sowohl die staatliche Preisbindungspflicht als auch eine Genehmigung zur Preisbindung sind nicht mit Artikel 28 EG vereinbar, eine Rechtfertigung nach Artikel 30 EG scheidet aus. Daraus folgt, dass zur Erreichung der mit der Preisbindung angestrebten Vorteile nur zwei Wege m{\"o}glich sind: Entweder schafft die Gemeinschaft eine Ausnahme vom Kartellverbot, indem sie die unterschiedlichen Systeme angleicht. Oder die Mitgliedstaaten beschr{\"a}nken sich darauf, kulturell wertvolle B{\"u}cher zu subventionieren.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Ulbrich2005, author = {Ulbrich, Sebastian}, title = {Irref{\"u}hrungs- und Verwechslungsgefahr im Lauterkeits- und Markenrecht : empirische oder normative Feststellung?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-15039}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2005}, abstract = {Seit Anfang der neunziger Jahre befindet sich das deutsche Lauterkeitsrecht in einem tiefgreifendem Umbruch. Die {\"U}bernahme des europ{\"a}ischen Leitbildes des verst{\"a}ndigen und aufmerksamen Verbrauchers durch den Bundesgerichtshof hat zu einer ausdr{\"u}cklichen Aufgabe {\"a}lterer Entscheidungen und zu einer deutlichen Liberalisierung des deutschen Rechts gef{\"u}hrt. Verschiedene Fragen sind jedoch nach wie ungekl{\"a}rt: So ist aktuell heftig umstritten, ob es sich bei dem neuen Verbraucherleitbild um eine normative oder eine empirische Gr{\"o}ße handelt. W{\"a}hrend der Europ{\"a}ische Gerichtshof die Frage einer Irref{\"u}hrung nach einem normativen Maßstab entschied, orientierte sich die deutsche Rechtsprechung in der Vergangenheit stets am tats{\"a}chlichen Verst{\"a}ndnis der angesprochenen Verkehrskreise. In j{\"u}ngeren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zeichnet sich nun allerdings eine Bewegung hin zur normativen Bestimmung ab. Der Verfasser untersucht diesen Wandel unter stetiger Ber{\"u}cksichtigung der europarechtlichen Vorgaben. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, inwieweit es k{\"u}nftig noch der Festlegung einer bestimmten Quote get{\"a}uschter Verbraucher bedarf. Anschließend wird ein System entwickelt, das ausgehend vom heute maßgeblichen Verbraucherleitbild an Hand normativer Kriterien eine flexible Feststellung einer Irref{\"u}hrungsgefahr erm{\"o}glicht.}, subject = {Europ{\"a}ische Gemeinschaften}, language = {de} } @phdthesis{Jenner2006, author = {Jenner, Katharina}, title = {Ausgew{\"a}hlte Probleme bei Entstehung, {\"U}bertragung und Belastung von Miteigentumsanteilen}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-18310}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2006}, abstract = {Das Miteigentum als Form der geteilten Rechtszust{\"a}ndigkeit an einer ungeteilten Sache ist im B{\"u}rgerlichen Gesetzbuch ungeachtet seiner erheblichen Bedeutung f{\"u}r die Rechtspraxis nur teilweise ausdr{\"u}cklich geregelt worden. So treffen im dritten Buch des B{\"u}rgerlichen Gesetzbuches unter dem Titel Miteigentum die \S\S 1008 bis 1011 BGB nur wenige Bestimmungen, die durch die b{\"u}rgerlich-rechtlichen Vorschriften und Rechts-grunds{\"a}tze {\"u}ber ungeteiltes (Allein-)Eigentum sowie durch die Vorschriften {\"u}ber die Gemeinschaft der \S\S 741 ff. BGB im Einzelfall erg{\"a}nzt werden m{\"u}ssen. Gerade auf-grund der Anwendbarkeit allgemeiner sachenrechtlicher Grunds{\"a}tze und vergleichbarer Regelungen {\"u}ber das Eigentum ist die rechtliche Behandlung des Miteigentums einer umfassenden Auslegung durch Rechtsprechung und Schrifttum zug{\"a}nglich. Diese Auslegungsbed{\"u}rftigkeit der rechtlichen Behandlung des Miteigentums gesteht bereits der Gesetzgeber der b{\"u}rgerlich rechtlichen Kodifikation f{\"u}r das Deutsche Reich folgender-maßen zu : „Das Miteigenthum f{\"u}hrt zu einer Reihe von Fragen, welche der Entwurf nicht ausdr{\"u}cklich beantwortet, weil es f{\"u}r angemessener gehalten wird, die Beant-wortung dieser Fragen der Doktrin und Praxis zu {\"u}berlassen." Mit der Schaffung der Miteigentumsregelungen im BGB hat die Entwicklung die-ses Rechtsinstitutes keinesfalls ihren Abschluss gefunden. So wurde das Stockwerksei-gentum als besonderer Fall des Miteigentums in das b{\"u}rgerliche Recht {\"u}bernommen, indem durch Art. 182 EGBGB bestimmt wurde, dass bis 1900 bestehendes Stockwerks-eigentum aufrechterhalten bleiben soll. Eine etwaige Neubestellung des Stockwerksei-gentums ist gem{\"a}ß Art. 131 EGBGB dem Landesgesetzgeber vorbehalten, wobei dies in Bayern gem. Art. 62 BayAGBGB allerdings nur in der Form des Miteigentums mit dinglich wirksamer Nutzungsregelung m{\"o}glich ist.}, language = {de} } @phdthesis{Petzold2003, author = {Petzold, Andrea}, title = {Sittenwidrigkeit ehevertraglicher Unterhaltsverzichte in der hoechstrichterlichen Rechtsprechung}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-10026}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2003}, abstract = {Die Untersuchung bemueht sich um eine umfassende Analyse der hoechstrichterlichen Rechtsprechung, die zu der Thematik Sittenwidrigkeit ehevertraglicher Unterhaltsverzichte erging. Mit Hilfe von Fallgruppen wird versucht, die Tendenzen und Kriterien der Judikatur in diesem Bereich aufzuzeichnen.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Stark2003, author = {Stark, Mario}, title = {Der Eigenpreisvergleich}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-9551}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2003}, abstract = {Das werbliche Gegen{\"u}berstellen des von dem Werbenden bisher verlangten mit dem von diesem nunmehr bzw. vor{\"u}bergehend verlangten Preis (Eigenpreisvergleich) ist seit jeher von besonderer wettbewerbsrechtlichen Relevanz, da es sich um ein von der Wirtschaft bevorzugtes und weit verbreitetes, weil effektives Werbemittel handelt, welches ein erhebliches Irref{\"u}hrungspotential in sich tr{\"a}gt und zudem in besonderem Maße missbrauchsanf{\"a}llig ist. Ansatzpunkt der lauterkeitsrechtlichen Problematik ist die Irref{\"u}hrung des Betrachters (Verbraucher) und damit der Eingriff in dessen Entscheidungsfreiheit. Die so erwirkte Fehlleitung der Konsumentscheidung f{\"u}hrt zu einer sp{\"u}rbaren Verzerrung des angestrebten leistungsbezogenen Wettbewerbs. Dahinter verbirgt sich eine nicht zu untersch{\"a}tzende Gefahr f{\"u}r die Funktionen des Leistungswettbewerbs. Die Beurteilung erfolgt unter Ber{\"u}cksichtigung des gewandelten Verbraucherleitbildes des BGH, das nunmehr auch Grundlage einer bevorstehenden UWG-Novellierung ist. Ein weiteres, aus wettbewerbsrechtlicher bzw. prozessrechtlicher Sicht grundlegendes Problem bei der Erfassung missbr{\"a}uchlicher Handhabung mittels Eigenpreisvergleich stellt die Beweisbarkeit der Irref{\"u}hrung dar. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die diesbez{\"u}glichen Regelungen durch die bevorstehende UWG-Reform gelegt.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Kunkel2003, author = {Kunkel, Achim}, title = {Zu bestimmten Aspekten des Sachmangels, der Haltbarkeitsgarantie und der Nacherf{\"u}llung}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-16763}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2003}, abstract = {Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 hat das Schuldrecht teilweise grundlegend ge{\"a}ndert. Die Schuldrechtsreform hatte zum Ziel, durch Vereinfachung und Vereinheitlichung die Kodifikation zu st{\"a}rken. Die Arbeit untersucht anhand ausgew{\"a}hlter Probleme, ob dieses Ziel erreicht wurde. Der erste Teil der Arbeit widmet sich insbesondere der Bestimmung der Reichweite des Sachmangel- bzw. Beschaffenheitsbegriffs unter Ber{\"u}cksichtigung europarechtlicher Vorgaben. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass der Beschaffenheitsbegriff des \S 434 Abs. 1 S. 1 BGB alleine durch die Parteivereinbarung bestimmt werden sollte. Des weiteren tritt die Arbeit f{\"u}r eine Neuordnung des systematischen Verh{\"a}ltnisses zwischen allgemeinem Leistungsst{\"o}rungsrecht und Kaufgew{\"a}hrleistungsrecht ein. Im zweiten Teil der Arbeit wird die Verk{\"a}uferhaltbarkeitsgarantie nach \S 443 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB untersucht. Die Verletzung einer Verk{\"a}uferhaltbarkeitsgarantie wird im Ergebnis dogmatisch als Sonderfall des Sachmangels eingeordnet. Der dritte Teil der Arbeit behandelt schließlich die Nachlieferung nach \S 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB beim St{\"u}ckkauf. Ausgehend von einer Begriffsbestimmung zeigt sich insbesondere, dass bei einem wirklichen St{\"u}ckkauf denknotwendig keine Nachlieferung einer mangelfreien Sache geschuldet sein kann.}, subject = {Kaufrecht}, language = {de} } @phdthesis{Erbacher2005, author = {Erbacher, Thomas Ludwig}, title = {Klager{\"u}cknahme vor Rechtsh{\"a}ngigkeit? Aktuelle Probleme des \S 269 Abs. 3 S. 3 ZPO}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-16170}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2005}, abstract = {Die Arbeit untersucht Anwendungsbereich und Handhabung des \S 269 Abs. 3 S. 3 ZPO. Daneben untersucht sie die kostenrechtlichen Implikationen und das kl{\"a}gerg{\"u}nsigste Vorgehen. Außerdem befasst sie sich mit der dogmatischen und systematischen Integrit{\"a}t von \S 269 Abs. 3 S. 3 ZPO.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @phdthesis{Truong2006, author = {Truong, Thu-Ly}, title = {Vorsorgevollmacht und Vorsorgetreuhand in Gesundheitsangelegenheiten - Hilfe zur Selbsthilfe?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:20-opus-17460}, school = {Universit{\"a}t W{\"u}rzburg}, year = {2006}, abstract = {Seit dem Betreuungsrechts{\"a}nderungsgesetz vom 25.06.1998 ist eine Bevollm{\"a}chtigung auch in Gesundheitsangelegenheiten gesetzlich zul{\"a}ssig. Sie stellt, neben der Patientenverf{\"u}gung und der Betreuungsverf{\"u}gung, eine M{\"o}glichkeit f{\"u}r den Betroffenen dar, seine pers{\"o}nlichen Angelegenheiten nach Verlust der Entscheidungsf{\"a}higkeit zu regeln. Gem{\"a}ß \S 1896 II 2 BGB muss sie aber geeignet sein, die staatliche Betreuung zu ersetzen. Die M{\"o}glichkeit der Ersetzung der staatlichen Betreuung durch einen Bevollm{\"a}chtigten sollte nach dem Willen des Gesetzgebers nicht nur das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen st{\"a}rken, sondern auch die Gerichte entlasten. Jedoch erf{\"u}llten sich die Erwartungen des Gesetzgebers nicht. Die Versuche, die Vorsorgevollmacht mit dem zum 01.01.1999 in Kraft getretenen Betreuungsrechts{\"a}nderungsgesetz weiterhin zu st{\"a}rken, erbrachten ebenfalls nicht den gew{\"u}nschten Erfolg. Der Misserfolg bei der Einf{\"u}hrung des Rechtsinstituts der Vorsorgevollmacht ist zum einen darauf zur{\"u}ckzuf{\"u}hren, dass bei den B{\"u}rgerinnen und B{\"u}rgern Unsicherheit dar{\"u}ber herrscht, unter welchen Voraussetzungen diese Vollmachten zu beachten sind. Wirksamkeitserfordernisse und Inhalte von Vorsorgevollmachten hat der Gesetzgeber nicht besonders geregelt. Zum anderen wurde mit Inkrafttretens des 1. Betreuungsrechts{\"a}nderungsgesetzes am 01.01.1999 der Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheit unzweifelhaft die Attraktivit{\"a}t genommen. Um Missbrauchsgefahren durch den Bevollm{\"a}chtigten vorzubeugen, untersteht sie in bestimmten F{\"a}llen nun auch der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung, so dass sie sich nicht mehr als geeignetes Mittel f{\"u}r den Betroffenen erweist, seinen Willen - die g{\"a}nzliche Vermeidung staatlicher Einmischung - durchzusetzen. Und nat{\"u}rlich f{\"u}hrt dieser Genehmigungsvorbehalt auch nicht zur Entlastung der Gerichte. Die vorliegende Arbeit widmet sich den aufgezeigten Problemen und versucht eine gangbare L{\"o}sung zu finden, die die Interessen aller Beteiligten ber{\"u}cksichtigt. Hierbei besch{\"a}ftigt sie sich mit der Frage, welche M{\"o}glichkeiten der Rechtsgestaltung und Begr{\"u}ndung des rechtsgesch{\"a}ftlich autorisierten Handelns in Gesundheitsangelegenheiten das geltende Recht zur Verf{\"u}gung stellt, um den praktischen Bed{\"u}rfnissen der privaten Gesundheitsvorsorge gerecht zu werden und insbesondere dem Problem der Missbrauchsgefahr durch die Vertrauensperson am besten zu begegnen. In diesem Zusammenhang werden sowohl die Wirksamkeitsvoraussetzungen, die zur Missbrauchspr{\"a}vention einen wichtigen Beitrag leisten k{\"o}nnen, herausgestellt als auch die inhaltlichen Grenzen der privaten Vorsorgeverf{\"u}gung behandelt.}, language = {de} }