TY - GEN A1 - Peter, Thomas T1 - Die Berücksichtigung nicht-wettbewerblicher Ziele in Art. 101 AEUV N2 - Eines der wichtigsten Ziele der Europäischen Union bilden trotz fortschreitender Integration der Binnenmarkt und damit auch der Wettbewerb. Dieser wird gegen mitgliedstaatliche Maßnahmen durch die Grundfreiheiten abgesichert. Daneben hat die EU eine Wächterrolle inne, die im Rahmen des Kartellrechts und insbesondere des Kartellverbots i.S.d. Art. 101 AEUV verhindern soll, dass Kooperationen zwischen Unternehmen eine ähnliche wettbewerbsbeschränkende Wirkung erzielen. Durch die fortschreitende Integration geraten jedoch immer mehr Politikfelder in den Vordergrund, die untereinander Berührungspunkte aufweisen und sich trotz ihres wettbewerbsbeschränkenden Charakters positiv auf die Ziele der Union auswirken könnten. Insofern erscheint fraglich, inwieweit Art. 101 AEUV derartige nicht-wettbewerbliche Ziele im Rahmen des Kartellverbotes berücksichtigen kann und darf. Infrage kommen dabei Themen wie der Umwelt- oder Gesundheitsschutz, die Schaffung von Arbeitsplätzen oder die Kulturpolitik, sofern sie Gegenstand von Unternehmensvereinbarungen sind. Gegenstand dieser Arbeit ist die Berücksichtigung dieser Aspekte sowohl auf der Tatbestands- (Abs. 1) als auch auf der Rechtfertigungsebene (Abs. 3) des Art. 101 AEUV. Ferner werden die sog. Querschnittsklauseln und die Cassis-Doktrin mit Blick auf die Praxis des EuGH und der Europäischen Kommission beleuchtet. T3 - Würzburger Online-Schriften zum Europarecht - 1 KW - Wettbewerbsrecht KW - Kartellrecht KW - Europarecht KW - Kartellverbot KW - Querschnittsklausel KW - nicht-wettbewerbliche Ziele KW - non competitive goals Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:20-opus-103405 ER -