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Die Mehrfachbeteiligung an Gesamthandsgemeinschaften

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  • Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit der Frage, wie sich zwei oder mehrere Anteile an Gesamthandsgemeinschaften verhalten, wenn sie in einer Hand zusammenfallen. Nach herkömmlicher Auffassung verschmelzen diese Ateile zwingend untrennbar miteinander. Eventuell bestehende Belastungen oder Beschränkungen finden dabei keine Berücksichtigung. Es sollte in dieser Arbeit dargestellt werden, daß es zwar grundsätzlich bei dieser Aussage bleiben kann. In bestimmten Fällen sollen jedoch zusammenfallende Anteile voneinender getrennt in einer HandDie vorliegende Arbeit befaßt sich mit der Frage, wie sich zwei oder mehrere Anteile an Gesamthandsgemeinschaften verhalten, wenn sie in einer Hand zusammenfallen. Nach herkömmlicher Auffassung verschmelzen diese Ateile zwingend untrennbar miteinander. Eventuell bestehende Belastungen oder Beschränkungen finden dabei keine Berücksichtigung. Es sollte in dieser Arbeit dargestellt werden, daß es zwar grundsätzlich bei dieser Aussage bleiben kann. In bestimmten Fällen sollen jedoch zusammenfallende Anteile voneinender getrennt in einer Hand gehalten werden, nämlich wenn diese Anteile inhaltlich unterschiedlich ausgestaltet sind. Fällt beispielsweise ein belasteter Anteil mit einem unbelasteten zusammen, so soll die Belastung des einen Anteils bestehen bleiben. Für die Zeit der Belastung sind aus Gründen des Gläubigerschutzes diese Anteile getrennt zu beurteilen. Schließlich wurde noch die Frage aufgeworfen, ob nicht, wenn Anteile getrennt voneinander in einer Hand gehalten werden können, alle Anteile in einer Person zusammenfallen können mit der Folge, daß dann eine Einmann-Gesamthand entsteht. Dargestellt wurde die Problematik anhand der Ehelichen Gütergemeinschaft, der Erbengemeinschaft, der Gesellschaft Bürgerlichen Rechts, der Kommanditgesellschaft und der Offenen Handelsgesellschaft.zeige mehrzeige weniger

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Metadaten
Autor(en): Felicitas Judith Maunz
URN:urn:nbn:de:bvb:20-opus-449
Dokumentart:Dissertation
Titelverleihende Fakultät:Universität Würzburg, Juristische Fakultät
Institute der Universität:Juristische Fakultät / Institut für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht
Datum der Abschlussprüfung:06.02.2002
Sprache der Veröffentlichung:Deutsch
Erscheinungsjahr:2002
Allgemeine fachliche Zuordnung (DDC-Klassifikation):3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Normierte Schlagworte (GND):Deutschland; Gesamthandsgemeinschaft; Beteiligung
Freie Schlagwort(e):Anteile; Eheliche Gütergemeinschaft; Einheitstheorie; Einmann-Gesamthand; Erbengemeinschaft; GbR; KG; oHG
Datum der Freischaltung:18.07.2002
Betreuer:Prof. Dr. Inge Scherer