Die Garantenstellung aus Ingerenz : Untersuchungen zur Dogmatik des unechten Unterlassungsdelikts, § 13 StGB
Please always quote using this URN: urn:nbn:de:bvb:20-opus-298992
- Das unechte Unterlassungsdelikt gilt seit langem als das ”dunkelste Ka- pitel“ in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des StGB. Gesetzlicher Anhaltspunkt der Strafbarkeit ist allein, dass der Unterlassende ”recht- lich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt“, § 13 Abs. 1 StGB, also Garant ist. Innerhalb der herkommlich diskutierten Garan- tenstellungen ist die aus Ingerenz besonders umstritten. Hat derjenige, der eine Gefahr für fremde Rechtsgüter geschaffen hat, eine Garantenstellung im Hinblick auf dieses schadensträchtigeDas unechte Unterlassungsdelikt gilt seit langem als das ”dunkelste Ka- pitel“ in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des StGB. Gesetzlicher Anhaltspunkt der Strafbarkeit ist allein, dass der Unterlassende ”recht- lich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt“, § 13 Abs. 1 StGB, also Garant ist. Innerhalb der herkommlich diskutierten Garan- tenstellungen ist die aus Ingerenz besonders umstritten. Hat derjenige, der eine Gefahr für fremde Rechtsgüter geschaffen hat, eine Garantenstellung im Hinblick auf dieses schadensträchtige Gesche- hen, sodass er gemäß § 13 Abs. 1 StGB für das Unterlassen der Erfolgs- abwendung gleich einem Begehungstäter bestraft wird? Welche rechtli- chen Anforderungen wären in diesem Fall an das die Garantenstellung begründende Handeln zu stellen? Die regelmäßig diskutierten Alternati- ven sind, ob nur pflichtwidriges Tun eine Ingerenzgarantenstellung nach sich zieht oder auch rechtmäßiges (”qualifiziert riskantes“) Vorverhalten genügt. Die vorliegende Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Einste- henmüssen des Ingerenten auf der Grundlage des geltenden Rechts be- gründen lässt. Hinsichtlich der Voraussetzungen der Garantenstellung will sie aufzeigen, dass es nicht auf die aus der unsicheren Entschei- dungsperspektive ex ante zu treffende Verhaltensbewertung ankommen kann. Vorgeschlagen wird stattdessen eine vermittelnde Lösung, die die Bewertungsgrundlage mit einem Maximum an Objektivität versieht.…
- no abstract available
Author: | Johannes FischerGND |
---|---|
URN: | urn:nbn:de:bvb:20-opus-298992 |
Document Type: | Doctoral Thesis |
Granting Institution: | Universität Würzburg, Juristische Fakultät |
Faculties: | Juristische Fakultät / Institut für Strafrecht und Kriminologie |
Referee: | Prof. Dr. Frank Zieschang |
Date of final exam: | 2022/07/13 |
Language: | German |
Parent Title (German): | Strafrechtliche Fragen der Gegenwart ; Band 13 |
ISSN: | 1614-4260 |
Year of Completion: | 2022 |
Publisher: | Logos Verlag |
Place of publication: | Berlin |
ISBN: | 978-3-8325-5533-7 |
Pagenumber: | XV, 860 Seiten |
DOI: | https://doi.org/10.25972/OPUS-29899 |
Dewey Decimal Classification: | 3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht |
GND Keyword: | Unterlassungsdelikt; Garantenstellung; Ingerenz |
Tag: | Dogmatik; unechter Unterlassungsdelikt; § 13 StGB |
Release Date: | 2023/01/09 |
Licence (German): | CC BY-NC-ND: Creative-Commons-Lizenz: Namensnennung, Nicht kommerziell, Keine Bearbeitungen 4.0 International |