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Bei vorliegendem Dokument handelt es sich um ein im Auftrag des Ministeriums für Schule in Nordrhein-Westfalen erstelltes Gutachten das die Schülerschaft im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in den Blick nimmt.
Die Notwendigkeit eines solchen Gutachtens ergibt sich aus gesellschafts- und bildungspolitisch veränderten Ausgangsbedingungen einer beruflichen Bildung und Vorbereitung auf Arbeit und Beruf für junge Menschen mit Geistiger Behinderung. Während diese früher in einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung auf das Leben nach der Schule vorbereitet wurden und dann in der Regel in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wechselten, sind heute auch andere Optionen möglich. Nach dem Besuch einer Förderschule oder alternativ einer integrativen bzw. inklusiven Beschulung an einer allgemeinen Schule werden zunehmend und immer mehr Schüler zum Beispiel über das Konzept der „Unterstützten Beschäftigung“ und mit Unterstützung von Integrationsfachdiensten auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb der WfbM vorbereitet. Einem Teil dieser so unterstützten Schüler gelingt so die Teilhabe am Arbeitsleben in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
Darüber hinaus wird die Notwendigkeit erkannt, im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen und behindertenspezifischer Ausbildungsregelungen auch diese Schüler grundlegend beruflich zu bilden und zu qualifizieren, so dass eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zumindest zeitweise möglich wird.