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Aufgrund der gestiegenen Komplexität der Umwelt ist es für den Gesetzgeber unerlässlich, Experten in die Entscheidungsfindungsphase einzubeziehen, um funktionsfähige Regelwerke zu erstellen. Diese Spezialisten sind in der Theorie in Informationslieferanten und Interessensvertreter zu differenzieren. Die Vorgehensweisen "echter" Lobbyisten haben sich im Laufe der Zeit auf eine äußerst diskrete Ebene verschoben, sodass ein Sichtbarmachen nicht legitimierter Handlungen sich als ein äußerst schwieriges Unterfangen darstellt. Die politikwissenschaftlichen Ansätze zum empirischen Nachweis von Lobbyismusaktivitäten im Gesetzgebungsprozess werden daher einerseits auf die Anwendbarkeit im Steuerrecht überprüft und die bestmögliche Methodenkombination auf das europäische Vorhaben einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) angewandt. Es ist hierdurch möglich, eine begrenzte Anzahl von Individuen, Verbänden und Unternehmen aus der Gesamtheit der durch offizielle Dokumente der Europäischen Kommission sichtbaren Akteure herauszufiltern, denen eine erhöhte Beteiligung am Entstehungsprozess des Richtlinienentwurfs nachgesagt wird.
Die Grundsätze der Rechtsprechung des EuGH im Bereich des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb
(2001)
Die Arbeit befasst sich mit der Aufgabe, Grundsaetze der Rechtsprechung des EuGH im Bereich des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb herauszuarbeiten. Dies geschieht - zunaechst ausschließlich primaerrechtlich orientiert - zum einen anhand einer grundsaetzlichen Betrachtung der Moeglichkeit, nationale Vorschriften des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb einer Ueberpruefung am Maßstab der Artt. 28, 49 EGV zu unterziehen. Hierbei wird insbesondere die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 28 EGV eingehend untersucht, wobei wiederum ein besonderer Schwerpunkt auf der Auslegung des Urteils Keck liegt. Zum sollen im Wege einer fallgruppenorientierten Betrachtung spezielle, fallgruppenspezifische Grundsaetze aus einzelnen Entscheidungen des EuGH herausgearbeitet werden. In einem naechsten Abschnitt wird dann, nach einem kursorischen Ueberblick über die unlauterkeitsrechtlich relevanten Vorschriften des sekundaeren Gemeinschaftsrechts, die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH untersucht. Schließlich werden in einem letzten Teil die Wege einer moeglichen Einflussnahme des EuGH zur Implementierung moeglicher Grundsaetze in das nationale Recht untersucht.
Die Europäische Union (EU) sieht sich gegenwärtig einem Prozess der Politisierung ausgesetzt, der durch die Polykrise der letzten Jahre verstärkt wurde. Der „permissive consensus“ (Lindberg/Scheingold 1970), welcher schon seit dem „post-Maastricht Blues“ (Eichen-berg/Dalton 2007) bröckelte, wird durch eine Reihe ablehnender Referenden zu europapolitischen Themen weiter in Frage gestellt. Die seit langem spürbaren Desintegrationstendenzen und Zentrifugalkräfte kulminierten im Brexit-Referendum vom Juni 2016. Vor diesem Hintergrund ist mehr denn je zu konstatieren, dass die Öffentlichkeit, die UnionsbürgerInnen eine zentrale, den Integrationsprozess mindestens beeinflussende, bisweilen limitierende Rolle einnehmen.
Diese Studie stellt die Frage, inwiefern die Theorien der europäischen Integration diesen wichtigen, den Integrationsprozess immer deutlicher (mit-)bestimmenden Faktor der Öffentlichkeit erfassen. Der Beitrag liefert zum einen eine komprimierte Übersicht der einschlägigen theoretischen Ansätze, die seit den 1950er-Jahren bis heute zur Beschreibung und Erklärung von Prozess und Zustand der europäischen Integration verwendet wurden und werden. Dabei wird zum zweiten die jeweilige Rolle der Öffentlichkeit in den Ansätzen ausgewählter ReferenztheoretikerInnen retrospektiv und aktuell durchgesehen. Mit dieser integrationstheoretischen Rundumschau unter dem Filter der Öffentlichkeit liefert die vorliegende Analyse Anknüpfungspunkte für theoriegeleitete Europaforschung, die den Politisierungsprozess der EU einordnend, analysierend, erklärend, verstehend und bei Bedarf kritisch begleiten kann.
Die Dissertation behandelt den Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers zur Anpassung des deutschen Aktienrechts im Hinblick auf den Vorstand vor dem Hintergrund der am 08. Oktober 2001 verabschiedeten und am 10. November desselben Jahres im Amtsblatt der EG veröffentlichten Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE). Die Arbeit betrachtet zunächst die genannte Verordnung im System des Europäischen sowie des deutschen Rechts und stellt anschließend die allgemeinen Grundlagen des Regelungsbedürfnisses des deutschen Gesetzgebers dar, so insbesondere Grundsätzliches zur Verweisungstechnik und zu den einzelnen Verweisungsarten. Nach Darlegung der Beschränkungen und der zu beachtenden Grundsätze im Rahmen der Anpassungen des nationalen Rechts werden die zu regelnden Bereiche und der konkrete Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers in einem SE-Ausführungsgesetz dargestellt. Dabei werden sowohl das dualistische wie auch das im deutschen Aktienrecht bisher unbekannte monistische Verwaltungsmodell untersucht und verschiedene Änderungen und Ergänzungen des bestehenden deutschen Rechts erörtert.
Die EU als ein Integrationsprojekt sui generis mit ihrem trans- bzw. postnationalen Ver-ständnis von Souveränität und Staatlichkeit ist Garantin für den Frieden, für die Schaf-fung und den Erhalt von Wohlstand in Europa. Darüber hinaus ist sie zu einer wichti-gen Akteurin in den internationalen Beziehungen geworden, die die Weltordnung im Geiste von Multilateralität und Multipolarität mitgestaltet.
Zahlreiche interne Krisen haben die EU im letzten Jahrzehnt jedoch spürbar belastet und mehrere interne Spannungen oder gar Bruchlinien sichtbar werden lassen, die ihre Handlungsfähigkeit in Frage stellten. Der internationale Kontext mit neuen Sicher-heitsgefährdungen, der neue, sich im Slogan „America First“ ausdrückende US-Unilateralismus sowie der anstehende Brexit zwingen die EU nun, ihre zahlreichen Po-tenziale besser auszunutzen und einzusetzen.
Als Potenzialthemen der EU identifiziert vorliegender Beitrag: (1) die Vertiefung und Intensivierung der Gemeinsamen Außen-, Sicherheit-, und Verteidigungspolitik, (2) die EU-Klimapolitik und die Übernahme einer Vorreiterrolle sowie (3) die Zusammenarbeit mit aufstrebenden Mächten/emerging powers.
Das erste Würzburger Jean-Monnet-Paper leuchtet die drei Potenzialthemen aus und fragt insbesondere nach den erforderlichen Weichenstellungen, um sie in Zukunft bes-ser nutzen zu können.
Die Europäische Union befindet sich derzeit in einer sehr ernsten Krise; ein Scheitern des europäischen Projekts, das bislang in der konstant voranschreitenden Vertiefung und Erweiterung der Integrationsgemeinschaft bestand, ist nicht mehr kategorisch auszuschließen. Es zeichnet sich ein Auseinanderdriften von EU und Euro-Zone ab. Der Beitrag argumentiert, dass die zahlreichen und weitreichenden Maßnahmen, die in den letzten drei Jahren zur Rettung des Euro ergriffen wurden, die Währungsgemeinschaft substantiell gestärkt und weiter zusammengeschmiedet haben. Dabei wird auch die besondere Rolle, die Deutschland in diesem Reformprozess spielt, behandelt. Perspektivisch stellt sich die Frage, ob ein „Eurozonen-Kerneuropa“ entstehen kann, das den Einigungsprozess zukunftsfest zu machen vermöchte. Ein Neustart im Rahmen von „Eurozonen-Kerneuropa“ brächte für die EU der 28+ Mitgliedstaaten Zerfallsgefahren mit sich, die vor allem für die sogenannten Pre-Ins dramatisch sein könnten. Doch liegt in solch einem Neustart, der einer wahrhaftigen Herkulesaufgabe gleichkäme, vielleicht die einzige Überlebenschance des Integrationsgedankens.
The main subject of this dissertation is the analysis of the impact of the creation of the Eurozone on its member countries. This analysis comprises two studies that analyze this research agenda from different perspectives.
The first study compares the monetary policy of the ECB with the respective monetary policy of selected central banks of the European Monetary System (EMS). More precisely, conditional on aggregate demand and supply shocks, are there differences in the systematic central bank reaction function of the ECB and the four most important central banks of the EMS (Germany, France, Italy and Spain).
The second study analyzes the built-up of internal and external imbalances in Spain, i.e., on the housing market and in the current account, during the run-up to the financial crisis in 2007/08. The analysis differentiates between domestic Spain-specific factors and foreign Eurozone-factors that led to the macroeconomic imbalances.
The third and last study develops a price-theoretic credit supply model. In order to validate the model empirically, a credit market is estimated on the basis of data from the German credit market for enterprises. Finally, the results from the empirical exercise are compared to the predictions of the theoretic model.
Methodologically, all studies draw heavily on time series methods such as (multi-country) vector autoregressions (VARs) and time series regressions.
Die Afrikanische Union und die Europäische Union unterhalten eine hoch institutionalisierte Sicherheitspartnerschaft. Die im Jahre 2007 beschlossene Gemeinsame Afrika-EU-Strategie stellt für die interregionalen Beziehungen der Afrikanischen Union mit der Europäischen Union im Allgemeinen und für die sicherheitspolitische Zusammenarbeit im Besonderen eine Zäsur dar. Kooperieren die Afrikanische Union und die Europäische Union partnerschaftlich, also auf Augenhöhe, um mehr Sicherheit für beide Kontinente zu erreichen? Um diese Frage zu beantworten werden auf Grundlage des interorganisationalen Modells von Biermann (2009) in seiner Weiterentwicklung von Scheuermann (2012) verschiedene kooperationsfördernde und -hemmende Faktoren herausgearbeitet. Mit Hilfe dieses Rahmens werden dann die Entwicklung der interregionalen Beziehung und die mit der Strategie implementierten Mechanismen analysiert, um so fünf spezifische Problemmuster zu identifizieren, die eine Partnerschaft auf Augenhöhe in der Praxis konterkarieren können: Das Selbstverständnis der EU, die Perzeption der EU durch die AU, die unterschiedliche Perzeption von Sicherheit, die divergenten institutionellen Kapazitäten und der gravierende Ressourcenmangel. In welcher Weise sich diese Problemmuster auswirken, wird abschließend in den Fallbeispielen zur Finanzierung der Friedensmission AMISOM und zum konträren Verhalten der beiden Regionalorganisation in der Libyenkrise deutlich.
Die Corona-Krise stellt eine der größten Herausforderungen in der Geschichte der EU dar. Aufgrund der geringen Kompetenzen der EU im Gesundheitsbereich liegt die Pandemiebekämpfung fast ausschließlich in den Händen der Mitgliedstaaten. Diese reagierten jedoch zunächst mit „nationalen Reflexen“ und unsolidarischem Verhalten. Erst nach Überwindung des ersten Schocks im Frühjahr 2020 konnte die EU sichtbarer bei der Krisenbewältigung werden. Den Höhepunkt stellte die Einigung auf das historische 750 Mrd. EUR schwere Corona-Hilfspaket „Next Generation EU“ (NGEU) dar, welches mit einer gemeinsamen Schuldenaufnahme einen Präzedenzfall geschaffen hat.
Diese Arbeit untersucht, wie die EU auf die Pandemie reagiert hat und ob diese Reaktion zu ihrer Stärkung führen kann. Sie soll einen Beitrag zum besseren Verständnis der Geschehnisse in der EU zwischen Januar 2020 und Mai 2021 leisten. Hierfür werden zunächst die Kompetenzen der EU im Gesundheitsbereich und beim Katastrophenschutz sowie deren Nutzung in der Pandemie aufgezeigt. Hauptteil der Arbeit ist die Untersuchung von Entstehung und Inhalt des NGEU-Hilfspaktes. Hier zeigt sich, dass die EU – mit Hilfe des deutsch-französischen Motors – zur Solidarität zurückgefunden hat. Die Schwerpunktsetzung von NGEU verdeutlicht, dass neben dem Wiederaufbau auch die aktuellen Kernthemen der EU – Digitalisierung und Klimaschutz – einen zentralen Stellenwert einnehmen. Damit kann NGEU zur wesentlichen Stärkung der EU beitragen. Eine Stärkung ist ebenfalls im Gesundheitsbereich festzustellen, wo erste Schritte zu einer Gesundheitsunion vollzogen wurden.