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Patientencharakteristik und Einsatzlogistik beim Interhospitaltransport kritisch kranker Patienten
(2018)
Der steigende Bedarf an Interhospitaltransporten, erforderte die Einführung einer zusätzlichen Transportoption für den arztbegleiteten Patiententransport in Bayern. Mit der Überarbeitung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes wurde die gesetzliche Grundlage für die Einführung und Tätigkeit des Verlegungsarztes (VA) in Bayern geschaffen. Dem voraus ging eine Analyse des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement München im Auftrag des Freistaats Bayern, die in verschiedenen Szenarien ermitteln sollte, wie der hohen Nachfrage an arztbegleiteten Verlegungen ohne die Einführung weiterer Intensivtransportmittel begegnet werden kann. Die vom Gesetzgeber beschlossene Variante war das Rendezvous-System aus VEF und RTW.
Ziel der vorliegenden Dissertation war es, den Intensivtransportwagen (ITW) und das Verlegungsarzteinsatzfahrzeug (VEF) hinsichtlich ihrer Einsatz- und Patientenstruktur zu analysieren und näher zu beschreiben. Des Weiteren sollte untersucht werden, ob sich durch die Anwendung der überarbeiteten Alarmierungsstrukturen Unterversorgungen und damit potenzielle Patientenschädigungen verhindern ließen.
Zu diesem Zweck, wurden retrospektiv mehr als 1500 Datensätze ausgewertet, die in einem Zeitraum von über zwei Jahren zur Qualitätssicherung prospektiv gesammelt wurden. Die beiden Transportvarianten (ITW oder VA+RTW) unterscheiden sich durch die personelle und materielle Ausstattung und sollten deshalb zielgerichtet zur Anwendung kommen.
Die Patienten-Fahrzeug-Zuteilung, wie sie durch den von Wurmb et al. konstruierten Algorithmus, sowie den neueingeführten Indikationskatalog erfolgte, fand in mehr als 90% der Fälle im Arzt-zu-Arzt-Gespräch Bestätigung, und ermöglichte dementsprechend eine zuverlässige, schnelle und gut anwendbare Einsatzdisposition. Fehldispositionen wurden sicher verhindert. ITW und VEF wurden meist zur lückenlosen Fortführung einer Intensivtherapie, und zu etwa gleichgroßen Anteilen für disponible und nicht-disponible Transporte eingesetzt. Auch wenn der Transport von Intensivpatienten mittels VA eine Ausnahme bleiben muss, so konnte doch gezeigt werden, dass eine Verlegung von invasiv beatmeten oder katecholaminpflichtigen Patienten nicht automatisch eine Unterversorgung zur Folge hat. Die Patienten des Intensivtransportwagens waren insgesamt schwerer erkrankt, deutlich häufiger invasiv beatmet oder katecholaminpflichtig als die VA-Patienten. Eine Patientengefährdung oder Schädigung konnte aus keinem der dokumentierten Fällen ermittelt werden.
Da sich beide Transportmittel im täglichen Routinebetrieb gut ergänzen, erscheint es sinnvoll an der dualen Struktur des arztbesetzten bodengebundenen Patiententransports festzuhalten.
Der Stellenwert des Interhospitaltransfers wird voraussichtlich auch in Zukunft weiter steigen, da die Bildung von Regionalen Behandlungsnetzwerken, sowie die zunehmende Spezialisierung von Fachkliniken einen erhöhten Austausch von Patienten zwischen unterschiedlichen Behandlungseinrichtungen erfordert. Aus diesem Grund wäre es notwendig in regelmäßigen Abständen die Situation des arztbegleiteten Patiententransports zu analysieren, sowohl um Optimierungsbedarf zu entdecken, als auch um Versorgungsengpässe, wie sie in der Vergangenheit zu verzeichnen waren, vorzubeugen. Mit den vorliegenden Ergebnissen stellt sich abschließend die Frage, ob das in Bayern erfolgreiche System, auch auf weitere Bundesländer übertragen werden könnte. Diese Arbeit könnte als Grundlage weiterer Untersuchungen dienen, um die Qualität und Effizienz des ärztlich begleiteten Patiententransports weiter zu verbessern.