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Accounting plays an essential role in solving the principal-agent problem between managers and shareholders of capital market-oriented companies through the provision of information by the manager. However, this can succeed only if the accounting information is of high quality. In this context, the perceptions of shareholders regarding earnings quality are of particular importance.
The present dissertation intends to contribute to a deeper understanding regarding earnings quality from the perspective of shareholders of capital market-oriented companies. In particular, the thesis deals with indicators of shareholders’ perceptions of earnings quality, the influence of the auditor’s independence on these perceptions, and the shareholders’ assessment of the importance of earnings quality in general. Therefore, this dissertation examines market reactions to earnings announcements, measures of earnings quality and the auditor’s independence, as well as shareholders’ voting behavior at annual general meetings.
Following the introduction and a theoretical part consisting of two chapters, which deal with the purposes of accounting and auditing as well as the relevance of shareholder voting at the annual general meeting in the context of the principal-agent theory, the dissertation presents three empirical studies.
The empirical study presented in chapter 4 investigates auditor ratification votes in a U.S. setting. The study addresses the question of whether the results of auditor ratification votes are informative regarding shareholders’ perceptions of earnings quality. Using a returns-earnings design, the study demonstrates that the results of auditor ratification votes are associated with market reactions to unexpected earnings at the earnings announcement date. Furthermore, there are indications that this association seems to be positively related to higher levels of information asymmetry between managers and shareholders. Thus, there is empirical support for the notion that the results of auditor ratification votes are earnings-related information that might help shareholders to make informed investment decisions.
Chapter 5 investigates the relation between the economic importance of the client and perceived earnings quality. In particular, it is examined whether and when shareholders have a negative perception of an auditor’s economic dependence on the client. The results from a Big 4 client sample in the U.S. (fiscal years 2010 through 2014) indicate a negative association between the economic importance of the client and shareholders’ perceptions of earnings quality. The results are interpreted to mean that shareholders are still concerned about auditor independence even ten years after the implementation of the Sarbanes-Oxley Act. Furthermore, the association between the economic importance of the client and shareholders’ perceptions of earnings quality applies predominantly to the subsample of clients that are more likely to be financially distressed. Therefore, the empirical results reveal that shareholders’ perceptions of auditor independence are conditional on the client’s circumstances.
The study presented in chapter 6 sheds light on the question of whether earnings quality influences shareholders’ satisfaction with the members of the company’s board. Using data from 1,237 annual general meetings of German listed companies from 2010 through 2015, the study provides evidence that earnings quality – measured by the absolute value of discretionary accruals – is related to shareholders’ satisfaction with the company’s board. Moreover, the findings imply that shareholders predominantly blame the management board for inferior earnings quality. Overall, the evidence that earnings quality positively influences shareholders’ satisfaction emphasizes the relevance of earnings quality.
Die Arbeit widmet sich zunächst der geschichtlichen Entwicklung des Humankapitals aus einer Makro- und Mikroperspektive. Insbesondere der gesellschaftliche und ökonomische Wandel, die internen und externen Anreize für Unternehmen sowie die Bedürfnisse diverser Stakeholdergruppen stehen dabei im Mittelpunkt des Interesses. Im Anschluss wird die Informationseinpreisung am Kapitalmarkt untersucht. Im Speziellen steht hier der deutsche Aktienmarkt im Blickpunkt des Interesses. Folglich wird zunächst analysiert, inwieweit die Rahmenbedingungen in Deutschland eine Einpreisung öffentlicher Informationen in die Aktienkurse gewährleisten. Allein wenn dies der Fall ist, können Auskünfte der externen Berichterstattung im Preisbildungsprozess reflektiert werden. Eine häufig unterstellte Schwachstelle der externen Rechnungslegung wird in der mangelnden metrischen Bewertung und Publizität immaterieller Werte gesehen. Folglich findet eine Analyse des Status quo der gängigen Rechnungslegungssysteme am deutschen Kapitalmarkt in Bezug auf eine bilanzielle Erfassung von Humankapital statt. In Kapitel 5 werden die freiwillig publizierten Informationen über Humankapital am deutschen Kapitalmarkt in zwei Wertrelevanzstudien untersucht. Als Datenquelle wird dabei das jährliche Dokument, einschließlich diverser Sozial-, Personal- und Nachhaltigkeitsberichte, determiniert. Zur Durchführung dieser Untersuchungen wird zunächst ein dichotomer Index mit zwölf Indikatoren entwickelt. Diese Indikatoren basieren dabei nicht auf subjektiven Einschätzungen des Autors, sondern orientieren sich an den Publizitätsempfehlungen des ARBEITSKREIS IMMATERIELLE WERTE DER SCHMALENBACH GESELLSCHAFT e. V. (AKIWSG) und des DEUTSCHEN STANDARDISIERUNGSRATES (DSR) über Humankapital. In der ersten Wertrelevanzstudie wird der entwickelte Index nun als endogene Variable auf die exogene Variable Forecast-Error reggressiert. Die zweite Wertrelevanzstudie beschäftigt sich mit der Forschungsfrage, inwieweit die Publikationsqualität von Humankapital die Entscheidungsfindung der Investoren beeinflusst. Basierend auf den empirischen Ergebnissen werden die Anforderungen an eine Ausweitung der Berichterstattung über Humankapitalinformationen aus einem informationsökonomischen Kontexts diskutiert. Wegen der Informationskosten scheitern die konzeptionell-theoretischen Analysen aber dennoch. Daraus resultiert die Motivation, die relevanten Kapitalmarktakteure in einer verhaltenswissenschaftlichen Studie direkt nach ihren Informationsbedürfnissen bezüglich des Humankapitals zu befragen. Wegen der hohen Subjektivität, die der monetären Bestimmung des Humankapitalwerts inhärent ist, soll dieser Wert nicht von Unternehmensseite publiziert werden. Den Investoren sollen ausschließlich objektive Personalindikatoren zur Verfügung gestellt werden. Darauf basierend soll es ihnen möglich sein, den monetären Wert selbst zu bestimmen. In einem Überblick über die gängigen Humankapitalbewertungsverfahren soll dafür ein geeignetes Modell identifiziert bzw. sollen konzeptionelle Ideen für eine Modellneuentwicklung gewonnen werden. Die Arbeit endet mit einer formalen Herleitung eines Humankapitalbewertungsmodells, das die gesetzten Voraussetzungen kumulativ erfüllt. Dieser Ansatz realisiert eine monetäre Bewertung ausschließlich auf Basis extern verfügbarer Daten.
Die Arbeit stellt die Grundsätze zur Bilanzierung von Software nach US-GAAP, IFRS und HGB gegenüber. Dabei werden sowohl die Bilanzierungsprobleme beim Anwender bzw. Nutzer von Software beleuchtet, als auch beim Hersteller von Software. Im Mittelpunkt stehen die Fragen der bilanziellen Ansatzfähigkeit von Software sowie die bilanzielle Bewertung von Software. Ferner werden die Kriterien zur Umsatzrealisation im Zusammenhang mit Softwareprodukten untersucht.
Seit der Transformation der EG-Zwischenberichtsrichtlinie in deutsches Recht sind alle Emittenten aus dem amtlichen Markt verpflichtet, für nach dem 31. Dezember 1989 beginnende Geschäftsjahre einen Zwischenbericht über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres zu veröffentlichen. Mit diesen bis heute noch geltenden Bestimmungen ist jedoch eine Reihe von Problemen verbunden. So enthalten die im BörsG und in der BörsZulV verankerten Vorschriften hinsichtlich der zu publizierenden Zahlenangaben und Erläuterungen nur geringe Anforderungen an die unterjährige Berichterstattung, die teilweise aufgrund der unpräzisen Formulierung der Bestimmungen den Unternehmen auch noch einen weitgehenden Ermessensspielraum in bezug auf die berichtspflichtigen Sachverhalte einräumen. Darüber hinaus stufen die gesetzlichen Vorschriften nur die Veröffentlichung eines Halbjahresberichtes als verpflichtend ein, und für die nicht im geregelten Markt notierenden Unternehmen kann aus den Vorschriften keine Verpflichtung abgeleitet werden. Wenngleich der Gesetzgeber sich bei der Umsetzung der Zwischenberichtsrichtlinie bewußt gegen eine umfassendere unterjährige Berichtspflicht entschieden hat, sowohl in bezug auf die berichtspflichtigen Zahlenangaben und Erläuterungen sowie der Anzahl der unterjährig zu veröffentlichenden Berichte, als auch im Hinblick auf die berichtspflichtigen Börsensegmente, ist vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung der Kapitalmärkte und der damit verbundenen größeren Bedeutung der externen Berichterstattung der Emittenten eine grundlegende Veränderung bei den an eine unterjährige Berichterstattung gestellten Anforderungen eingetreten. Während zu Beginn der gesetzlich geforderten Zwischenberichterstattung die wenigen berichtspflichtigen Zahlenangaben und Erläuterungen noch im Einklang mit den Informationsbedürfnissen der Kapitalmarktteilnehmer gestanden haben, ist der Informationsanspruch der Investoren in den letzten Jahren stetig gestiegen. Verantwortlich dafür ist in erster Linie, daß die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der Unternehmen immer schnelleren und häufigeren Veränderungen unterliegen, wodurch die Kapitalmarktteilnehmer neben der jährlichen Berichterstattung auch innerhalb des Geschäftsjahres auf eine umfassende Berichterstattung angewiesen sind, um möglichst zeitnahe auf die veränderten Bedingungen reagieren zu können. Darüber hinaus hat die Internationalisierung der Rechnungslegung einen wichtigen Beitrag zur Normierung einer umfassenderen unterjährigen Berichterstattung geleistet. Um eine Angleichung der deutschen Vorschriften an die umfassenderen Bestimmungen der international anerkannten Rechnungslegungsstandards zu erreichen, die aufgrund der Befreiungsregel von § 292a HGB bereits von vielen deutschen Unternehmen angewendet werden, von Bedeutung sind hierbei insbesondere die nach IFRS/IAS bzw. US-GAAP zu beachtenden Vorschriften, hat sowohl die Deutsche Börse AG als auch das DRSC Vorschriften für die Erstellung von unterjährigen Berichten erlassen. Vor dem Hintergrund dieser Vielzahl und dem nebeneinander von gesetzlichen und privatrechtlichen Regelungen, die mittlerweile von den Gesellschaften zu beachten sind, werden in der vorliegenden Arbeit die einzelnen nationalen und internationalen Regelungen ausführlich dargestellt und Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede aufgezeigt. Im Rahmen einer empirischen Untersuchung wird darüber hinaus in einem Soll-Ist-Vergleich untersucht, inwieweit diese Regelungen auch Beachtung innerhalb der Zwischenberichterstattung der Gesellschaften finden. Dazu wurden 115 Zwischenberichte aus den Jahren 2000 und 2001 von Unternehmen aus den Indizes DAX, MDAX und NEMAX 50 hinsichtlich der publizierten Informationen ausgewertet. Vor dem Hintergrund der sich aus dem Nebeneinander der gesetzlichen und privatrechtlichen Vorschriften ergebenen uneinheitlichen Verpflichtungsgrundlagen und Anforderungen ist es dringend geboten, den Regulierungsrahmen für die Zwischenberichterstattung der aktuellen Entwicklung in der Rechnungslegung weiter anzupassen, um die teilweise bestehende Inkonsistenz der verschiedenen Vorschriften in Zukunft zu vermeiden. Durch die Bestrebungen der EU, die nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedsländer für einen einheitlichen europäischen Kapitalmarkt weitgehend zu harmonisieren, werden dem deutschen Gesetzgeber die zukünftig an eine unterjährige Berichterstattung zu stellenden Anforderungen von Seiten der EU weitgehend vorgegeben werden. So sieht die am 26. März 2003 veröffentlichte Transparenz-Richtlinie vor, daß ab dem Jahr 2005 alle an einem geregelten Markt notierten Emittenten einen Halbjahresfinanzbericht erstellen müssen. Wenngleich der von der EU-Kommission publizierte Vorschlag für eine zukünftige einheitliche Ausgestaltung der unterjährigen Berichterstattung in Europa grundsätzlich positiv zu sehen ist, werden auch vor dem Hintergrund der durchgeführten empirischen Untersuchung erforderliche Ergänzungen zu den an eine unterjährige Berichterstattung zu stellenden Anforderungen aufgezeigt. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Durchführung einer prüferischen Durchsicht sowie die Verpflichtung zu einer Quartalsberichterstattung.