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Das Leitmotiv „Nachhaltigkeit“ durchdringt mit ungebrochener Dynamik das Recht in seiner nationalen, supranationalen und internationalen Ausgestaltung und erweist sich als bestimmendes Momentum der Rechtsetzung. So auch im Rahmen der europäischen Regulierung zu Sustainable Finance, welche die klimaneutrale Transformation der Realwirtschaft über das Vehikel nachhaltiger Finanzprodukte zum Ziel hat. Dieser Aufsatz untersucht nach einem kurzen Abriss zur Zielsetzung und Ausgangslage des Rechtsrahmens dessen einzelne Maßnahmen, namentlich die Offenlegungs-Verordnung (VO), Taxonomie-VO, Benchmark-VO und Green-Bond-VO, unter Berücksichtigung der regulatorischen Leitprinzipien und der rechtlichen Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsbegriffs im Verhältnis zu ESG und Sustainable Finance. Dabei wird sich zeigen, dass zwar die Summe der Rechtsakte ein substanzielles Umdenken auf dem Kapitalmarkt zu etablieren vermag, die zugrunde liegende rechtliche Ausgestaltung von „Nachhaltigkeit“ jedoch weder trennscharf noch kongruent gelingt. Alternativ hierzu wird ein kontextabhängiger Definitionsansatz präsentiert, um der überbordenden Regulierung vermöge eines genuin europäischen Nachhaltigkeitskontext entgegenzuwirken und den mit nachhaltigen Finanzprodukten verbundenen Erwartungslagen besser Rechnung zu tragen.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Vereinbarkeit von grenzüberschreitenden Buchpreisbindungssystemen und dem Gemeinschaftsrecht (Artikel 81 Absatz 1 EG). Aktueller Anlass dieser Untersuchung war der Streit um das deutsch-österreichische Buchpreisbindungssystem. Im ersten Teil der Arbeit werden zunächst die zur Zeit in der Europäischen Union geltenden Buchpreisbindungssysteme vorgestellt. Anschließend werden die drei bisher zur Praxis der Buchpreisbindung ergangenen Entscheidungen von Europäischer Kommission und Europäischem Gerichtshof (EuGH) untersucht und die für die Entscheidung des aktuellen Falles notwendigen Voraussetzungen festgehalten. Im zweiten Teil der Arbeit wird der Konflikt zwischen nationalen Regelungen im Buchbereich und dem gemeinschaftlichen Wirtschaftsrecht dargestellt. Gegenstand des dritten Teils ist die Frage nach der Kompetenz der Gemeinschaft im Bereich der Kultur. Dabei wird festgestellt, dass die Buchpreisbindung in den Mitgliedstaaten, in denen sie praktiziert wird, meist als Ausnahme vom Kartellverbot ausgestaltet ist. Eine solche Ausnahme enthält das Gemeinschaftsrecht nicht. In diesem Konflikt der Kartellrechtsordnungen kann sich eine nationale Erlaubnis der Buchpreisbindung nicht gegen ein gemeinschaftliches Kartellverbot durchsetzen. Somit unterliegen sämtliche nationale Ausnahmebereiche grundsätzlich der Kontrolle der Kommission. Die Kompetenz der Gemeinschaft zur Überprüfung der Buchpreisbindungsregeln wird weder durch die Kulturhoheit der Mitgliedstaaten noch dadurch eingeschränkt, dass Bücher zugleich Wirtschafts- und Kulturgüter sind. Allerdings hat die Gemeinschaft gemäß Artikel 151 Absatz 4 EG die Pflicht, die zugunsten einer Buchpreisbindung getroffenen Regeln zu beachten. Im vierten Teil der Arbeit wird schließlich die Vereinbarkeit der praktizierten Buchpreisbindungssysteme mit dem EG-Vertrag geprüft. Dabei werden private und staatliche Maßnahmen unterschieden. Besonderes Augenmerk wird auf die Prüfung der Freistellungsvoraussetzungen des Artikel 81 Absatz 3 EG für die zwischen Deutschland und Österreich geltende Preisbindung gelegt. Im Rahmen dieser Prüfung wird Bezug genommen auf neuere ökonomische Untersuchungen hinsichtlich der Wirkung von Buchpreisbindungssystemen. Dabei konnten erstmals die verschiedenen nationalen Systeme miteinander verglichen werden. Ergebnis ist, dass die deutsch-österreichischen Vereinbarungen wegen ihrer Import- und Reimportregelungen nicht mit Artikel 81 Absatz 1 EG vereinbar sind. Eine Freistellung gemäß Artikel 81 Absatz 3 EG kommt nach den hier gefundenen Ergebnissen nicht in Betracht, weil keine der vier Voraussetzungen erfüllt ist. Alle staatlichen Maßnahmen zugunsten einer Buchpreisbindung sind hingegen mit Artikel 86 Absatz 1 EG vereinbar, gleiches gilt für die Vereinbarkeit von staatlichen Subventionen mit Artikel 87 Absatz 3 lit. d) EG. Eine Genehmigung der Preisbindung verstößt jedoch gegen Artikel 10 Satz 2 i.V.m. Artikel 3 Absatz 1 lit. g), Artikel 81 EG. Sowohl die staatliche Preisbindungspflicht als auch eine Genehmigung zur Preisbindung sind nicht mit Artikel 28 EG vereinbar, eine Rechtfertigung nach Artikel 30 EG scheidet aus. Daraus folgt, dass zur Erreichung der mit der Preisbindung angestrebten Vorteile nur zwei Wege möglich sind: Entweder schafft die Gemeinschaft eine Ausnahme vom Kartellverbot, indem sie die unterschiedlichen Systeme angleicht. Oder die Mitgliedstaaten beschränken sich darauf, kulturell wertvolle Bücher zu subventionieren.
Nach Jahren fortschreitender europäischer Integration, geprägt vom permissive consensus, rückt – durch den Aufstieg rechtspopulistischer Parteien – die Ablehnung gegenüber der Europäischen Union in den Fokus wissenschaftlicher Debatten. Während überwiegend von Euro- oder Europaskeptizismus die Rede ist, fasst dieser Beitrag die Ablehnung gegenüber dem europäischen Integrationsprojekt unter dem präziseren Begriff des EU-Skeptizismus zusammen. In diesem spiegeln sich die drei Kernelemente des Rechtspopulismus wider: Populismus, Nativismus und Autoritarismus. Mittels einer Diskursanalyse werden in der vorliegenden Arbeit die Ausprägungen des EU-Skeptizismus des Front National (FN, Frankreich), der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) und der Partij voor de Vrijheid (PVV, Niederlande) im Zeitraum von 2010 bis Beginn 2018 untersucht. Für die Einordnung und Vergleichbarkeit des EU-Skeptizismus der rechtspopulistischen Parteien wurde ein Kriterienkatalog erarbeitet, der auf die Untersuchung weiterer Parteien übertragbar ist. Die Ergebnisse zeigen, dass der EU-Skeptizismus nicht nur ideologisch, sondern auch strategisch motiviert ist. Die Aussicht auf Regierungsverantwortung beziehungsweise die faktische Regierungsbeteiligung schwächt den bestehenden EU-Skeptizismus ab. Während letzteres auf die FPÖ zutrifft, zeichnen sich PVV und FN durch einen konstant harten EU-Skeptizismus (in Anlehnung an die Unterscheidung der Kategorien hard und soft von Taggart u. Szczerbiak 2008) aus. Wenngleich sich der harte EUSkeptizismus rechter Parteien durch die komplizierten Brexitverhandlungen abschwächen könnte, wird weicher EU-Skeptizismus über den geplanten Austritt des Vereinigten Königreichs hinaus Bestand haben.
Die Arbeit geht zunächst kurz auf die Vorgeschichte zu Keck ein (A.). Danach wird das Keck-Urteil selbst in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt und sowohl Funktion als auch Voraussetzungen näher behandelt (B.). Die Keck-Formel war im Laufe der Jahre einiger Kritik unterworfen und es stellt sich die Frage, ob der EuGH auch heute noch an ihr festhält oder ob er sie weiterentwickelt oder gar aufgegeben hat. Hierauf wird im dritten Abschnitt einzugehen sein (C.). Die Übertragbarkeit der Keck-Formel auf die anderen Grundfreiheiten soll danach Thema des vierten Teils dieser Arbeit sein. (D.) Schließlich befasst sich der fünfte und letzte Abschnitt mit den Auswirkungen der Keck-Formel auf Fragen der Kompetenzabgrenzung. (E.)
Die vorliegende Arbeit widmet sich den Reaktionsmöglichkeiten, welche die Rechtsordnung der Europäischen Union ihren Organen zur Sicherung der in Artikel 2 EUV kodifizierten Werte zur Verfügung stellt. Die Europäische Union wird hierbei in ihrer Eigenschaft als Wertegemeinschaft, die sich insbesondere auf demokratischen, rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Zielen und Vorstellungen gründet, beleuchtet. Neben der Analyse der Werteklausel nach Artikel 2 EUV setzt sich die Dissertation im Kern sowohl mit den präventiven als auch repressiven Instrumenten des unionalen Primär- und Sekundärrechts zur Sicherung des Wertekanons auseinander. Im Wege eines systematischen Vergleichs erfolgt abschließend eine Bewertung der verschiedenen Handlungsmechanismen.
Entlang der Ergebnisse der UN-Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 untersucht die Arbeit Auswirkungen internationaler Normsetzung auf die Gleichstellungspolitik der EU und Deutschlands. Die Bedeutung der Kategorie Norm wird dargelegt und begründet durch Ansätze 1) der Regime-Forschung, der Global Governance-Forschung und des Konstruktivismus sowie 2) der feministischen Theorie internationaler Beziehungen. Die Aktionsplattform von Peking dient dabei als zentraler Bezugspunkt für Gleichstellungsnormen in der EU und in Deutschland. Zunächst werden zentrale rechtliche und institutionelle Stationen innerhalb des UN-Systems, speziell die Vierte Weltfrauenkonferenz, analysiert. Gleichzeitig werden Handlungsstrategien der beteiligten Akteure dargestellt, um anschließend nach den Konsequenzen der Konferenz in den UN selbst, in der EU und der Bundesrepublik zu fragen. In Anlehnung an die strategischen Hauptschwerpunkte der Nationalen Umsetzungsstrategien Deutschlands werden drei Politikfelder der Gleichstellungspolitik fokussiert: 1) Zugang von Frauen zu Entscheidungspositionen, 2) Verbesserung der Situation in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt, 3) Menschenrechte und Beseitigung der Gewalt gegen Frauen. Die den Politikfeldern inhärenten Normbildungs- und -umsetzungsprozesse sind im Sinne eines iterativen Prozesses mit einer Veränderung von Geschlechternormen verbunden, d.h. Normierungen werden ständig neu verhandelt. Parallel kann von einer reziproken Wirkung zwischen Gleichstellungsnormen in den UN, der EU und der BRD ausgegangen werden, so dass ein mehrdimensionales Normennetz entsteht. Die vorgelegte Analyse kommt zu dem Schluss, dass Gleichstellungspolitik einzig in der weiteren Vernetzung der verschiedenen Ebenen erfolgreich sein kann und dass das gleichstellungspolitische Normennetz engmaschiger geknüpft werden muss.
Die Corona-Krise stellt eine der größten Herausforderungen in der Geschichte der EU dar. Aufgrund der geringen Kompetenzen der EU im Gesundheitsbereich liegt die Pandemiebekämpfung fast ausschließlich in den Händen der Mitgliedstaaten. Diese reagierten jedoch zunächst mit „nationalen Reflexen“ und unsolidarischem Verhalten. Erst nach Überwindung des ersten Schocks im Frühjahr 2020 konnte die EU sichtbarer bei der Krisenbewältigung werden. Den Höhepunkt stellte die Einigung auf das historische 750 Mrd. EUR schwere Corona-Hilfspaket „Next Generation EU“ (NGEU) dar, welches mit einer gemeinsamen Schuldenaufnahme einen Präzedenzfall geschaffen hat.
Diese Arbeit untersucht, wie die EU auf die Pandemie reagiert hat und ob diese Reaktion zu ihrer Stärkung führen kann. Sie soll einen Beitrag zum besseren Verständnis der Geschehnisse in der EU zwischen Januar 2020 und Mai 2021 leisten. Hierfür werden zunächst die Kompetenzen der EU im Gesundheitsbereich und beim Katastrophenschutz sowie deren Nutzung in der Pandemie aufgezeigt. Hauptteil der Arbeit ist die Untersuchung von Entstehung und Inhalt des NGEU-Hilfspaktes. Hier zeigt sich, dass die EU – mit Hilfe des deutsch-französischen Motors – zur Solidarität zurückgefunden hat. Die Schwerpunktsetzung von NGEU verdeutlicht, dass neben dem Wiederaufbau auch die aktuellen Kernthemen der EU – Digitalisierung und Klimaschutz – einen zentralen Stellenwert einnehmen. Damit kann NGEU zur wesentlichen Stärkung der EU beitragen. Eine Stärkung ist ebenfalls im Gesundheitsbereich festzustellen, wo erste Schritte zu einer Gesundheitsunion vollzogen wurden.
Die Afrikanische Union und die Europäische Union unterhalten eine hoch institutionalisierte Sicherheitspartnerschaft. Die im Jahre 2007 beschlossene Gemeinsame Afrika-EU-Strategie stellt für die interregionalen Beziehungen der Afrikanischen Union mit der Europäischen Union im Allgemeinen und für die sicherheitspolitische Zusammenarbeit im Besonderen eine Zäsur dar. Kooperieren die Afrikanische Union und die Europäische Union partnerschaftlich, also auf Augenhöhe, um mehr Sicherheit für beide Kontinente zu erreichen? Um diese Frage zu beantworten werden auf Grundlage des interorganisationalen Modells von Biermann (2009) in seiner Weiterentwicklung von Scheuermann (2012) verschiedene kooperationsfördernde und -hemmende Faktoren herausgearbeitet. Mit Hilfe dieses Rahmens werden dann die Entwicklung der interregionalen Beziehung und die mit der Strategie implementierten Mechanismen analysiert, um so fünf spezifische Problemmuster zu identifizieren, die eine Partnerschaft auf Augenhöhe in der Praxis konterkarieren können: Das Selbstverständnis der EU, die Perzeption der EU durch die AU, die unterschiedliche Perzeption von Sicherheit, die divergenten institutionellen Kapazitäten und der gravierende Ressourcenmangel. In welcher Weise sich diese Problemmuster auswirken, wird abschließend in den Fallbeispielen zur Finanzierung der Friedensmission AMISOM und zum konträren Verhalten der beiden Regionalorganisation in der Libyenkrise deutlich.
Die Europäische Union befindet sich derzeit in einer sehr ernsten Krise; ein Scheitern des europäischen Projekts, das bislang in der konstant voranschreitenden Vertiefung und Erweiterung der Integrationsgemeinschaft bestand, ist nicht mehr kategorisch auszuschließen. Es zeichnet sich ein Auseinanderdriften von EU und Euro-Zone ab. Der Beitrag argumentiert, dass die zahlreichen und weitreichenden Maßnahmen, die in den letzten drei Jahren zur Rettung des Euro ergriffen wurden, die Währungsgemeinschaft substantiell gestärkt und weiter zusammengeschmiedet haben. Dabei wird auch die besondere Rolle, die Deutschland in diesem Reformprozess spielt, behandelt. Perspektivisch stellt sich die Frage, ob ein „Eurozonen-Kerneuropa“ entstehen kann, das den Einigungsprozess zukunftsfest zu machen vermöchte. Ein Neustart im Rahmen von „Eurozonen-Kerneuropa“ brächte für die EU der 28+ Mitgliedstaaten Zerfallsgefahren mit sich, die vor allem für die sogenannten Pre-Ins dramatisch sein könnten. Doch liegt in solch einem Neustart, der einer wahrhaftigen Herkulesaufgabe gleichkäme, vielleicht die einzige Überlebenschance des Integrationsgedankens.
Die EU als ein Integrationsprojekt sui generis mit ihrem trans- bzw. postnationalen Ver-ständnis von Souveränität und Staatlichkeit ist Garantin für den Frieden, für die Schaf-fung und den Erhalt von Wohlstand in Europa. Darüber hinaus ist sie zu einer wichti-gen Akteurin in den internationalen Beziehungen geworden, die die Weltordnung im Geiste von Multilateralität und Multipolarität mitgestaltet.
Zahlreiche interne Krisen haben die EU im letzten Jahrzehnt jedoch spürbar belastet und mehrere interne Spannungen oder gar Bruchlinien sichtbar werden lassen, die ihre Handlungsfähigkeit in Frage stellten. Der internationale Kontext mit neuen Sicher-heitsgefährdungen, der neue, sich im Slogan „America First“ ausdrückende US-Unilateralismus sowie der anstehende Brexit zwingen die EU nun, ihre zahlreichen Po-tenziale besser auszunutzen und einzusetzen.
Als Potenzialthemen der EU identifiziert vorliegender Beitrag: (1) die Vertiefung und Intensivierung der Gemeinsamen Außen-, Sicherheit-, und Verteidigungspolitik, (2) die EU-Klimapolitik und die Übernahme einer Vorreiterrolle sowie (3) die Zusammenarbeit mit aufstrebenden Mächten/emerging powers.
Das erste Würzburger Jean-Monnet-Paper leuchtet die drei Potenzialthemen aus und fragt insbesondere nach den erforderlichen Weichenstellungen, um sie in Zukunft bes-ser nutzen zu können.
Die Dissertation behandelt den Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers zur Anpassung des deutschen Aktienrechts im Hinblick auf den Vorstand vor dem Hintergrund der am 08. Oktober 2001 verabschiedeten und am 10. November desselben Jahres im Amtsblatt der EG veröffentlichten Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE). Die Arbeit betrachtet zunächst die genannte Verordnung im System des Europäischen sowie des deutschen Rechts und stellt anschließend die allgemeinen Grundlagen des Regelungsbedürfnisses des deutschen Gesetzgebers dar, so insbesondere Grundsätzliches zur Verweisungstechnik und zu den einzelnen Verweisungsarten. Nach Darlegung der Beschränkungen und der zu beachtenden Grundsätze im Rahmen der Anpassungen des nationalen Rechts werden die zu regelnden Bereiche und der konkrete Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers in einem SE-Ausführungsgesetz dargestellt. Dabei werden sowohl das dualistische wie auch das im deutschen Aktienrecht bisher unbekannte monistische Verwaltungsmodell untersucht und verschiedene Änderungen und Ergänzungen des bestehenden deutschen Rechts erörtert.
Die Europäische Union (EU) sieht sich gegenwärtig einem Prozess der Politisierung ausgesetzt, der durch die Polykrise der letzten Jahre verstärkt wurde. Der „permissive consensus“ (Lindberg/Scheingold 1970), welcher schon seit dem „post-Maastricht Blues“ (Eichen-berg/Dalton 2007) bröckelte, wird durch eine Reihe ablehnender Referenden zu europapolitischen Themen weiter in Frage gestellt. Die seit langem spürbaren Desintegrationstendenzen und Zentrifugalkräfte kulminierten im Brexit-Referendum vom Juni 2016. Vor diesem Hintergrund ist mehr denn je zu konstatieren, dass die Öffentlichkeit, die UnionsbürgerInnen eine zentrale, den Integrationsprozess mindestens beeinflussende, bisweilen limitierende Rolle einnehmen.
Diese Studie stellt die Frage, inwiefern die Theorien der europäischen Integration diesen wichtigen, den Integrationsprozess immer deutlicher (mit-)bestimmenden Faktor der Öffentlichkeit erfassen. Der Beitrag liefert zum einen eine komprimierte Übersicht der einschlägigen theoretischen Ansätze, die seit den 1950er-Jahren bis heute zur Beschreibung und Erklärung von Prozess und Zustand der europäischen Integration verwendet wurden und werden. Dabei wird zum zweiten die jeweilige Rolle der Öffentlichkeit in den Ansätzen ausgewählter ReferenztheoretikerInnen retrospektiv und aktuell durchgesehen. Mit dieser integrationstheoretischen Rundumschau unter dem Filter der Öffentlichkeit liefert die vorliegende Analyse Anknüpfungspunkte für theoriegeleitete Europaforschung, die den Politisierungsprozess der EU einordnend, analysierend, erklärend, verstehend und bei Bedarf kritisch begleiten kann.
Die Grundsätze der Rechtsprechung des EuGH im Bereich des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb
(2001)
Die Arbeit befasst sich mit der Aufgabe, Grundsaetze der Rechtsprechung des EuGH im Bereich des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb herauszuarbeiten. Dies geschieht - zunaechst ausschließlich primaerrechtlich orientiert - zum einen anhand einer grundsaetzlichen Betrachtung der Moeglichkeit, nationale Vorschriften des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb einer Ueberpruefung am Maßstab der Artt. 28, 49 EGV zu unterziehen. Hierbei wird insbesondere die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 28 EGV eingehend untersucht, wobei wiederum ein besonderer Schwerpunkt auf der Auslegung des Urteils Keck liegt. Zum sollen im Wege einer fallgruppenorientierten Betrachtung spezielle, fallgruppenspezifische Grundsaetze aus einzelnen Entscheidungen des EuGH herausgearbeitet werden. In einem naechsten Abschnitt wird dann, nach einem kursorischen Ueberblick über die unlauterkeitsrechtlich relevanten Vorschriften des sekundaeren Gemeinschaftsrechts, die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH untersucht. Schließlich werden in einem letzten Teil die Wege einer moeglichen Einflussnahme des EuGH zur Implementierung moeglicher Grundsaetze in das nationale Recht untersucht.
Aufgrund der gestiegenen Komplexität der Umwelt ist es für den Gesetzgeber unerlässlich, Experten in die Entscheidungsfindungsphase einzubeziehen, um funktionsfähige Regelwerke zu erstellen. Diese Spezialisten sind in der Theorie in Informationslieferanten und Interessensvertreter zu differenzieren. Die Vorgehensweisen "echter" Lobbyisten haben sich im Laufe der Zeit auf eine äußerst diskrete Ebene verschoben, sodass ein Sichtbarmachen nicht legitimierter Handlungen sich als ein äußerst schwieriges Unterfangen darstellt. Die politikwissenschaftlichen Ansätze zum empirischen Nachweis von Lobbyismusaktivitäten im Gesetzgebungsprozess werden daher einerseits auf die Anwendbarkeit im Steuerrecht überprüft und die bestmögliche Methodenkombination auf das europäische Vorhaben einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) angewandt. Es ist hierdurch möglich, eine begrenzte Anzahl von Individuen, Verbänden und Unternehmen aus der Gesamtheit der durch offizielle Dokumente der Europäischen Kommission sichtbaren Akteure herauszufiltern, denen eine erhöhte Beteiligung am Entstehungsprozess des Richtlinienentwurfs nachgesagt wird.
Dieses fünfte Jean Monnet Paper fügt alle 36 mainEUropa-Blogs, die zwischen 2017 und 2021 an der mit einem Jean Monnet Lehrstuhl ausgezeichneten Professur für Europaforschung und Internationale Beziehungen der Universität Würzburg verfasst wurden, zu einer einheitlichen Publikation zusammen. Die mainEUropa-Blogs wollten über ausgewählte Aspekte der EU-Politik aktuell, knapp und leicht verständlich informieren; damit haben sie dem EU-Geschehen der Jahre 2017 bis 2021 aus jeweils aktuellen Anlässen den Puls genommen und zu einem besseren Verständnis der EU-Politik- und Entscheidungsprozesse beigetragen.
Die Blog-Themen sind breit gefächert und bilden somit ausgewählte Ereignisse und Weichenstellungen aus der jüngeren Integrationsgeschichte ab. Die Themen reichen über klimapolitische Beschlüsse, das Ringen um den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Rechtstaatlichkeit in einigen EU-Mitgliedstaaten, das Endlos-Drama des Brexits, wichtige Wahlen in der EU und ausgewählten Mitgliedstaaten bis hin zu neuen Entwicklungen in der EU-Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zu den überraschend zupackenden Antworten der EU auf die Covid-19-Pandemie. Ein Blick auf die europapolitische Agenda der im Dezember 2021 angetretenen rot-grün-gelben Ampel-Bundesregierung beschließt die Reihe. Denn 2021 endete auch das die mainEUropa-Blogs tragende Jean Monnet Projekt, so dass das vorliegende fünfte Jean Monnet Paper auch das letzte sein wird.