Filtern
Volltext vorhanden
- ja (1) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- ja (1)
Erscheinungsjahr
- 2004 (1)
Dokumenttyp
- Dissertation (1)
Sprache
- Deutsch (1) (entfernen)
Schlagworte
- CCG (1) (entfernen)
In der vorliegenden Studie wurden 568 Vorsorgeuntersuchungen ausgewertet, die von der BAD GmbH im Zentrum Hannover in den Jahren 1987 bis 2001 nach dem 1983 in Deutschland eingeführten arbeitsmedizinischen Grundsatz G41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ durchgeführt worden sind. Zur Ermittlung der Bedeutung der cranio-corpo-graphischen Aufzeichnungen des Tretversuches für die berufsgenossenschaftliche Feststellung von Tauglichkeitseinschränkungen wurden die Ergebnisse der einzelnen durchgeführten Tests Cranio-Corpo-Graphie (CCG), Hörtest und Sehtest zu den von den untersuchenden Ärzten formulierten Bedenken gegen eine Tauglichkeit zu Arbeiten in Höhe in Beziehung gesetzt. Dabei hat die CCG von den neurootologischen Tests mit einer Sensitivität von 29% und einer positiven Prädiktion von 35% den höchsten Anteil an der Beurteilung mit Feststellung von Bedenken. Die Anamnese der Schwindelsymptome hat mit 67% eine auffallend hohe positive Prädiktion für die Äußerung von Bedenken. Hingegen hat nur 10,1% der Untersuchten mit pathologischer CCG eine auffällige Schwindelanamnese, so dass deutlich wird, dass die alleinige Anamneseerhebung zur Beurteilung nicht ausreichend ist, sondern dass die objektive und quantitative Dokumentation der vestibulospinalen Reflexe z.B. mittels einer CCG zusätzlich zu einer ausführlichen Schwindelanamnese zur Objektivierung von Gleichgewichtsstörungen zwingend erforderlich ist.