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Über Jahrzehnte hatte die Bundeswehr ihre originäre Aufgabe als Verteidigungsarmee in einem Land wahrgenommen, dessen Souveränität bis zur Wiedervereinigung eingeschränkt blieb. Die Bundeswehr wurde seinerzeit als integraler Bestandteil der NATO-Kräfte implementiert. Die allgemeine Wehrpflicht war Ausdruck der besonderen Gefährdungslage. Entsprechend ihrer Struktur und ihrem Auftrag als Bürgerarmee bewegten sich deutsche Truppen – von Maßnahmen im Rahmen des transatlantischen Bündnisses oder auf der Basis bi- und multilateraler Abkommen sowie humanitärer Einsätze einmal abgesehen – nicht außerhalb des bundesdeutschen Territoriums. Als sich die weltpolitische Lage durch den Zusammenbruch des Ostblocks und die Auflösung des Warschauer Paktes grundlegend änderte, war damit auch die Frage nach der künftigen Rolle der Bundeswehr in Europa und der Welt gestellt. Die direkte Bedrohung der Bundesrepublik ging deutlich zurück; gleichzeitig wuchs aber die Möglichkeit eines tatsächlichen Einsatzes deutscher Soldaten – jetzt nicht als Verteidiger innerhalb der Bündnisgrenzen, sondern bei friedenserhaltenden Maßnahmen im Ausland, zu denen bald friedenserzwingende Maßnahmen hinzukamen. Mehr und mehr entfernte sich die Bundeswehr von ihrer statischen Rolle als Verteidigungsarmee und übernahm als Instrument deutscher Außenpolitik gestaltende und aktive Funktion. Erkenntnisziel der Arbeit ist es im Betrachtungszeitraum 1990 bis 2005 eine Synthese aus Einsatzbegründungen, parlamentarischem Abstimmungsverhalten, verfassungsrechtlicher Situation, politstrategischer Lageeinschätzung, militärfachlichen Entwicklungen und Reform bzw. Transformation der Bundeswehr herzustellen. Hierfür wurden sämtliche Entscheidungen des Deutschen Bundestages analysiert, der Widerhall in den Medien reflektiert und militärische Entscheidungsträger befragt.
Krieg denken : Grundfragen zur politischen Theorie des Krieges im Anschluss an Carl von Clausewitz
(2006)
"Politische" Theorie des Krieges mag manchem als Widerspruch in sich erscheinen. So wird der Krieg heute auch in der Forschung gerade als das Scheitern aller politischen Bemühungen empfunden. Als etwas, das "nach" der Politik kommt. In Deutschland wird sich dem Thema Krieg daher meist von einem rechtstheoretischen oder einem ethisch-moralischen Standpunkt aus genähert. Ein rechtstheoretischer Ansatz kann jedoch nur darüber Auskunft geben, wann ein Krieg legal ist, der moraltheoretische, wann er legitim ist. Beides ist kaum geeignet, zu klären, welche Funktion der Krieg im politischen Prozess erfüllt. Die Grundlage dieser Arbeit ist die These, dass gerade derjenige, der Krieg nicht führen will, ihn stattdessen notwendigerweise denken muss: Um eine Vorstellung davon zu erhalten, warum Menschen Krieg führen und welchen Platz der Krieg in der Politik hat beziehungsweise welche Wechselwirkungen zwischen beiden existieren. In diesem Sinne hat niemand den Krieg so ausführlich gedacht wie Carl von Clausewitz (1770-1831). Bis heute bietet sein Werk "Vom Kriege" die einzige umfassende Theorie des Krieges. Ich bin der Ansicht, dass es für die Forschung ein lohnenswertes Unterfangen ist, zu prüfen, inwieweit Clausewitz' Ideen noch geeignet sind, die heutige Wirklichkeit des Krieges abzubilden und zu beschreiben; wo gegebenenfalls Anpassungen an die Gegenwart zwingend notwendig werden. Ich behaupte, dass künftige Ansätze zu einer politischen Theorie des Krieges adäquate Antworten auf die Grundfragen finden müssen, die bereits Clausewitz durch seine Ideen thematisiert hat. In diesem Sinne versuche ich in dieser Arbeit, wie Clausewitz den Krieg zu denken, um das diskursive Feld dieser Grundfragen vor dem Leser auszubreiten.
Entlang der Ergebnisse der UN-Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 untersucht die Arbeit Auswirkungen internationaler Normsetzung auf die Gleichstellungspolitik der EU und Deutschlands. Die Bedeutung der Kategorie Norm wird dargelegt und begründet durch Ansätze 1) der Regime-Forschung, der Global Governance-Forschung und des Konstruktivismus sowie 2) der feministischen Theorie internationaler Beziehungen. Die Aktionsplattform von Peking dient dabei als zentraler Bezugspunkt für Gleichstellungsnormen in der EU und in Deutschland. Zunächst werden zentrale rechtliche und institutionelle Stationen innerhalb des UN-Systems, speziell die Vierte Weltfrauenkonferenz, analysiert. Gleichzeitig werden Handlungsstrategien der beteiligten Akteure dargestellt, um anschließend nach den Konsequenzen der Konferenz in den UN selbst, in der EU und der Bundesrepublik zu fragen. In Anlehnung an die strategischen Hauptschwerpunkte der Nationalen Umsetzungsstrategien Deutschlands werden drei Politikfelder der Gleichstellungspolitik fokussiert: 1) Zugang von Frauen zu Entscheidungspositionen, 2) Verbesserung der Situation in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt, 3) Menschenrechte und Beseitigung der Gewalt gegen Frauen. Die den Politikfeldern inhärenten Normbildungs- und -umsetzungsprozesse sind im Sinne eines iterativen Prozesses mit einer Veränderung von Geschlechternormen verbunden, d.h. Normierungen werden ständig neu verhandelt. Parallel kann von einer reziproken Wirkung zwischen Gleichstellungsnormen in den UN, der EU und der BRD ausgegangen werden, so dass ein mehrdimensionales Normennetz entsteht. Die vorgelegte Analyse kommt zu dem Schluss, dass Gleichstellungspolitik einzig in der weiteren Vernetzung der verschiedenen Ebenen erfolgreich sein kann und dass das gleichstellungspolitische Normennetz engmaschiger geknüpft werden muss.
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