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Seit ihrem Aufkommen beschäftigt sich die Organisationsforschung mit dem Antagonismus von Organisation und Individuum, ohne jedoch immer eindeutig fassen zu können, worin genau der Unterschied zwischen beiden besteht. Wollte Taylor den „Horden-Menschen“ noch durch wissenschaftliche Betriebsführung domestizieren und in den Mechanismus der Organisation integrieren, erkannte Barnard bereits, dass nur ein gewisser Teil des Individu-ums in Organisationen kommunikativ erreichbar ist und ersann vor diesem Hintergrund eine Führungstheorie mit dem Ziel, den Bereich erwartbarer Aufgaben-Kommunikation auf ein Maximum auszudehnen und hierdurch die „zone of indifference“ der Mitarbeiter so zu er-weitern, dass selbige möglichst viele Aufgaben und Arbeiten als Teil ihrer Organisations-persönlichkeit internalisieren.
Erst mit den Arbeiten Luhmanns in den 1960er Jahren war man jedoch in der Lage, Informa-lität – also auf personale Erwartungen abzielende Kommunikation – nicht mehr allein als Störung oder Dysfunktionalität, sondern vielmehr als Folge des Umgangs mit der Formal-struktur des Organisationssystems zu beschreiben und die beiden Begriffe folglich in einen funktionalen Zusammenhang zu bringen.
Innerhalb dieses theoriegeschichtlichen Rahmens geht unsere Untersuchung der Frage nach, in welcher Weise Führung im Kontext des Spannungsfeldes zwischen Formalität und Infor-malität operiert und welche Implikationen neuere Semantiken der Managementliteratur (z.B. „die authentische Führungskraft“, „Vertrauen“ oder „Menschsein“), die insbesondere auf eine Personalisierung des Mitarbeiters abzielen, dabei generieren. Hierdurch können wir zeigen, dass Führung mittels informaler Kommunikation, die wir als „Umweghandeln“ be-zeichnen, ein Spiel mit der Grenze zwischen System und Umwelt – also Mitarbeiter – etab-liert, wodurch sie in der Lage ist, den Mitarbeiter als Beobachtung der Differenz zwischen System und Umwelt in das System wieder einzuführen und hierdurch informaler Kommuni-kation Anschlussfähigkeit zu verleihen. Letztlich wird für die Organisation so genau das kommunikativ anschlussfähig, was formal eigentlich immer ausgeschlossen wurde – die Person des Mitarbeiters.
Der Schutz von Grenzen war in der griechischen Antike von großer Bedeutung: Zum einen diente er der Wahrung des Grenzverlaufes, so dass das Bestehen von Besitzverhältnissen garantiert wurde. Zum anderen wurde er zur Abwehr von Gefahren und unwillkommener Eindringlinge benötigt. Ein weiterer Aspekt für die Notwendigkeit der Sicherung von Grenzen war der Schutz derjenigen, die die Grenzen überquerten. Für alle drei Punkte gab es verschiedene Formen des Schutzes – physischer, militärischer und rechtlicher Art. In einer Gesellschaft, wie der antiken griechischen, die stark religiös bestimmt war, kam zudem der sakralen Sicherung der Grenzen eine bedeutende Rolle zu. Eine Möglichkeit des sakralen Grenzschutzes war, Grenzmarkierungen mit einem göttlichen Schutz zu versehen. Dadurch erfuhr die Grenze bzw. der Grenzverlauf ebenfalls indirekt einen göttlichen Schutz. Diese Methode des sakralen Grenzschutzes lässt sich an Horossteinen nachvollziehen, über deren Verwendung ihre Inschriften sowie zahlreiche Erwähnungen in der antiken Literatur Auskunft geben. Eine zweite Form des sakralen Grenzschutzes war die Einsetzung bestimmter Götter und Heroen als sakrale Grenzwächter, die vor äußerer Bedrohung schützen sollten. Bei der Wahl der göttlichen Grenzwächter spielte neben der Eignung als Grenzschützer der Bezug der jeweiligen Gottheit zu weiteren topographischen Standortfaktoren eine gewichtige Rolle. Die Schutzfunktion von Grenzgöttern und -heroen bezog sich nicht allein auf die Abwehr menschlicher Aggression, sondern auch auf nicht sichtbarer Übel, wie Krankheiten, Seuchen, Plagen, böse Geister und Dämonen. Daher wurde dieser Schutz vor allem an den Grenzen menschlichen Wohn- und Lebensraumes – an Grenzen von Häusern, Heiligtümern, Städten und Ländern – und weniger an den Grenzen landwirtschaftlicher oder anderer unbewohnter Grundstücke gesucht. Den göttlichen Beistand erhoffte man sich durch die Einrichtung von Kultstätten zu sichern. Diese wurden an oder in der Nähe der Grenzen platziert, in der Regel an Eingängen oder Eingangssituationen, da diese die schwächsten und schutzbedürftigsten Orte einer Grenze darstellten. Grenzkultstätten besaßen unterschiedliche Formen: An Stadt- und Heiligtumstoren sowie an Haustüren bestanden sie aus verschiedenen freistehenden oder in Nischen positionierten Götterbildern in Form von rundplastischen Statuen, Pfeilermalen und Reliefs sowie aus Altären oder Opfernischen. Bei Kultstätten von Heroen fand der Kult in einigen Fällen an realen oder fiktiven Gräbern statt. Göttlichen oder heroischen Schutz erbat man sich zudem durch Weihung einzelner Mauerabschnitte oder Wachtürme an Götter bzw. Heroen. Kultstätten an den Landes- und Siedlungsgrenzen besaßen meist größere Ausmaße in Form von Temene mit Tempeln und weiteren Gebäuden. Neben Abwehr von äußerer Bedrohung, Geleitschutz und Sicherung der Grenzüberquerung besaßen Grenzkultstätten weitere Funktionen. Infolge ihrer Platzierung an den Grenzen kam ihnen auch die Aufgabe der Grenzkennzeichnung bzw. des sichtbaren Ausdrucks eines Gebietsanspruches zu. Auch dienten einige Heiligtümer an den Landesgrenzen der Bekräftigung und Manifestation der Herrschaft derjenigen Polis, unter deren Kontrolle das Heiligtum stand, gegenüber benachbarten Ländern. Grenzheiligtümer waren zudem von politischer Bedeutung, weil ihre Lage oft strategisch und ökonomisch vorteilhaft war und hier eine Kontrolle der Grenze erfolgen konnte.