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In der Dissertation werden drei ausgewählte Reformen oder Reformbedarfe im deutschen Drei-Säulen-System der Alterssicherung untersucht:
In der Säule der gesetzlichen Altersversorgung werden Möglichkeiten zur Wiedereinsetzung des 2018 ausgesetzten Nachholfaktors in der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeitet. Je nachdem, ob Erhöhungen des aktuellen Rentenwertes verursacht durch die Niveauschutzklausel in künftigen Jahren aufgerechnet werden sollen oder nicht, werden zwei unterschiedliche Verfahren – das Getrennte Verfahren und das Integrierte Verfahren – präsentiert, in welche sich der Nachholfaktor bei aktiver Schutzklausel und Niveauschutzklausel konsistent einfügt.
In der Säule der betrieblichen Altersversorgung werden Möglichkeiten zur Reform des steuerrechtlichen Rechnungszinsfußes von 6 % für Pensionsrückstellungen analysiert. Dabei wird betrachtet, welche Auswirkungen es für Arbeitgeber hat, wenn der Rechnungszinsfuß diskretionär einen neuen Wert erhielte, wenn er regelgebunden einem Referenzzins folgte, wenn steuerrechtlich der handelsrechtlichen Bewertung gefolgt würde, und wenn ein innovatives Tranchierungsverfahren eingeführt würde. Anschließend wird erörtert, inwieweit überhaupt gesetzgeberischer Anpassungsbedarf besteht. Es kristallisiert sich der Eindruck heraus, dass mit dem steuerrechtlichen Rechnungszinsfuß eine Gesamtkapitalrendite typisiert wird. Die Hypothese kann nicht verworfen werden, dass 6 % durchaus realistisch für deutsche Unternehmen sind.
In der Säule der privaten Altersvorsorge wird erschlossen, wann im Falle eines Riester-geförderten Erwerbs einer Immobilie in der Rentenphase des Eigenheimrentners der optimale Zeitpunkt zur Ausübung seines Wahlrechts, seine nachgelagerte Besteuerung vorzeitig zu beenden, kommt. Bei vorzeitiger Beendigung sind alle ausstehenden Beträge auf einmal, jedoch nur zu 70 % zu versteuern. Wann dieser 30%ige Nachlass vorteilhaft wird, wird demonstriert unter Variation des Wohnförderkontostands, der Renteneinkünfte, des Marktzinssatzes, des Rentenbeginns, der Überlebenswahrscheinlichkeiten sowie des Besteuerungsanteils.
Die vorliegende Studie liefert in drei gleichrangigen Teilen empirische Befunde zu den Steuern und Beiträgen auf lokaler Ebene.
In den ersten beiden Teilen wird die Realsteuerpolitik deutscher Kommunen quantitativ datenempirisch und qualitativ in Form einer Expertenbefragung untersucht. Hierbei wird insbesondere der Frage nachgegangen, welche Determinanten das gemeindliche Hebesatzniveau bei der Gewerbesteuer und den Grundsteuern A und B bestimmen.
Der dritte Teil analysiert die Beitragseinnahmen der Industrie- und Handelskammern. Der IHK-Beitrag ist deren zentrale Einnahmeposition und knüpft ebenfalls an der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage an. Die Abhängigkeit von einer zum Teil volatilen Bemessungsgrundlage stellt die Kammern bei ihrer Budgetplanung vor große Herausforderungen. Zur Steigerung der Planungsgenauigkeit wurde ein Prognosemodell entwickelt, das einen präziseren Rückschluss auf künftige Beitragseinnahmen zulässt.
Aufgrund der gestiegenen Komplexität der Umwelt ist es für den Gesetzgeber unerlässlich, Experten in die Entscheidungsfindungsphase einzubeziehen, um funktionsfähige Regelwerke zu erstellen. Diese Spezialisten sind in der Theorie in Informationslieferanten und Interessensvertreter zu differenzieren. Die Vorgehensweisen "echter" Lobbyisten haben sich im Laufe der Zeit auf eine äußerst diskrete Ebene verschoben, sodass ein Sichtbarmachen nicht legitimierter Handlungen sich als ein äußerst schwieriges Unterfangen darstellt. Die politikwissenschaftlichen Ansätze zum empirischen Nachweis von Lobbyismusaktivitäten im Gesetzgebungsprozess werden daher einerseits auf die Anwendbarkeit im Steuerrecht überprüft und die bestmögliche Methodenkombination auf das europäische Vorhaben einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) angewandt. Es ist hierdurch möglich, eine begrenzte Anzahl von Individuen, Verbänden und Unternehmen aus der Gesamtheit der durch offizielle Dokumente der Europäischen Kommission sichtbaren Akteure herauszufiltern, denen eine erhöhte Beteiligung am Entstehungsprozess des Richtlinienentwurfs nachgesagt wird.
In der Dissertationsschrift wird der Einfluss von Kosten, Steuern und Sterblichkeit auf die Vorteilhaftigkeit der Riester-Rente aus einzelwirtschaftlicher Perspektive modelltheoretisch untersucht. Die Arbeit ist dabei zweigeteilt. Während sich der erste Teil insbesondere mit den Auswirkungen von Kosten in der Ansparphase der Riester-Rente und damit auf die Investitionsentscheidung eines Riester-Sparers beschäftigt, wird im zweiten Teil im Speziellen die Auszahlungsphase unter besonderer Berücksichtigung von Sterblichkeitsaspekten behandelt.
Im Detail lassen sich die wichtigsten Ergebnisse der Hauptkapitel im jeweils gewählten Modellrahmen wie folgt thesenartig zusammenfassen:
Aufgrund der staatlichen Förderungen und der Reglementierung bezüglich der Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten im AltZertG erweisen sich eine klassische Riester-Rentenversicherung sowie ein Riester-Banksparplan auch bei Einbezug von Kosten direkt vergleichbaren, ungeförderten Anlagealternativen überlegen (Kapitel 3).
Die Doppelbelastung mit Einmalkosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sorgt dafür, dass der Wechsel eines Riester-Anbieters nur bei entsprechend hohen Kostenentlastungen beim Neuanbieter vorteilhaftig ist (Kapitel 4). Bei einer klassischen Riester-Rentenversicherung sind hierfür prozentual gesehen wesentlich höhere Entlastungen erforderlich als bei fondsgestützten Anlageprodukten. Die Einführung eines Kostenkoeffizienten unterstützt den Anleger bei der Wechselentscheidung nur in der Produktart der klassischen Rentenversicherungen, den fondsgestützten Produkten lässt sich aufgrund der Wechselwirkung zwischen übertragenem Vermögen und Kosten kein eindeutiger Koeffizient zuordnen.
Unter der Annahme vollständiger Sicherheit auf Seiten des Anlegers kann ein kritischer Kapitalmarktzinssatz berechnet werden, oberhalb dessen eine schädliche Verwendung des angesparten Riester-Vermögens einer rentenförmigen Auszahlung vorgezogen wird (Kapitel 7). Eine Verwendung des geförderten Vermögens für die Altersvorsorge ist somit letztlich nicht garantiert. Je jünger dabei der Anleger im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist, desto geringer fällt der kritische Kapitalmarktzins aus.
Wird ein risikoneutraler Anleger unterstellt, dessen individuelle Sterblichkeit dem vom Statistischen Bundesamt prognostizierten Bevölkerungsdurchschnitt entspricht, so ist die Riester-Rente aufgrund der langen Förderungsdauer besonders für junge Anleger der Unterlassensalternative überlegen (Kapitel 8). Allerdings zieht die Mehrzahl der untersuchten Anleger, deren Sterblichkeit im Bevölkerungsdurchschnitt liegt, eine schädliche Verwendung des Riester-geförderten Altersvorsorgevermögens einer gesetzlich vorgeschriebenen, rentenförmigen Kapitalisierung vor.
Sozioökonomische Faktoren beeinflussen in Abhängigkeit von der tatsächlichen Ausprägung der Sterblichkeitsdifferenzen entscheidend die Vorteilhaftigkeit der Riester-Rente (Kapitel 9). Neben der geringeren finanziellen Bildung und der Anrechnung der Rentenleistungen aus der Riester-Anlage auf die Grundsicherung im Alter kann dies als Erklärungsansatz dafür herangezogen werden, dass Gering-verdiener in der Grundgesamtheit der Riester-Sparer eher unterrepräsentiert sind.
Die vorliegende Arbeit untersucht empirisch, inwieweit neoklassische Theorien wie die Erwartungsnutzentheorie, die individuellen Reaktionen auf die Einführung einer proportionalen Einkommensteuer und die Veränderung der steuerlichen Verlustausgleichsmöglichkeiten erklären. Darüber hinaus soll auch eine möglicherweise verzerrte Wahrnehmung der steuerlichen Regelungen aufgedeckt und in die Analyse des beobachteten Investitionsverhaltens einbezogen werden. Die Umsetzung erfolgt mittels eines kontrollierten Labor-Experimentes. Die gewählte Forschungsmethode erlaubt die Unterscheidung von Rationalen Steuereffekten, d.h. Effekte, die neoklassische Theorien erwarten lassen und steuerbedingten Perzeptionseffekten, d.h. Effekte, die auf steuerbedingte Wahrnehmungsverzerrungen zurückzuführen sind. Wird für den Perzeptionseffekt kontrolliert, kann sowohl die theoretisch ermittelte Wirkung einer proportionalen Einkommensteuer mit vollständigem als auch ohne steuerlichem Verlustausgleich auf riskante Investitionen empirisch bestätigt werden. Dagegen stehen die beobachteten Investitionsentscheidungen teilweise im Widerspruch zu den Ergebnissen der theoretischen Arbeiten, wenn auf eine Kontrolle für den Perzeptionseffekt verzichtet wird.
Hieran anknüpfend, werden im Rahmen eines zweiten Experimentes Ursachen steuerbedingter Wahrnehmungsverzerrungen und deren Wirkung auf die Bereitschaft, riskant zu investieren, näher beleuchtet. Für eine tiefgreifende Analyse des möglichen Perzeptionseffekts einer proportionalen Steuer mit vollständigem Verlustausgleich wird die bestehende verhaltenswissenschaftliche Steuerforschung erweitert und zwischen extrinsischen und intrinsischen Faktoren differenziert. Das durchgeführte Experiment verdeutlicht, dass die betrachtete proportionale Steuer das riskante Investitionsverhalten verzerrt. Jedoch ist die steuerbedingte Verzerrung, der Perzeptionseffekt, umso geringer, je niedriger das Niveau an kognitiver Belastung ist. Die abnehmende Verzerrung des Entscheidungsverhaltens scheint auf eine ebenfalls abnehmende Verwendung ungenauer Entscheidungs-Heuristiken zurückzuführen zu sein. Die dagegen unabhängig von dem Niveau an Steuer-Komplexität bzw. Steuer-Salienz beobachtete Zunahme der riskanten Investitionsbereitschaft nach Erhebung der proportionalen Steuer spiegelt sich in der steuerbedingten Veränderung der affektiven und kognitiven Wahrnehmung wider.
In den zwei experimentalökonomischen Analysen wird die Allokation gegebener Mittel auf riskante und sichere Anlagen betrachtet. Daneben werden aber sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen mit sich ausschließenden Investitionsalternativen konfrontiert. Beide Fälle haben gemeinsam, dass im maßgeblichen Entscheidungskalkül die geltenden steuerlichen Regelungen grundsätzlich zu berücksichtigen sind. Jedoch postuliert die betriebswirtschaftliche Steuerforschung, dass bei einer Entscheidung zwischen sich ausschließenden Investitionsalternativen die Besteuerung vernachlässigt werden kann, wenn diese keine Wirkung entfaltet. Hieran anknüpfend, wird ein Konzept entscheidungsneutraler und gleichmäßiger Gewinnbesteuerung entwickelt, das auch bei unvollkommener Voraussicht praktikabel, rechtssicher und mit einer Gewinnermittlung durch nominalen Vermögensvergleich vereinbar sein soll. In Anlehnung an König (1997 a), lässt sich zeigen, dass ein Verfahren revolvierender Ertragswertkorrektur bei zusätzlicher Erfassung des Kapitalwertes diese Anforderungen erfüllt. Das rechnerisch komplexe Vorgehen kommt dabei – unter bestimmten Annahmen – im Ergebnis der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich nach geltendem Steuerrecht sehr nahe. Infolgedessen wird auch das theoretisch bislang ungelöste Problem des zeitlichen Bezugspunktes der Besteuerung vernachlässigbar.
Vor allem unter Geringverdienern ist die betriebliche Altersversorgung nur unterdurchschnittlich verbreitet. Mit dem zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetz und insbesondere dem sogenannten BAV-Förderbetrag (§ 100 EStG) versucht der Gesetzgeber daher, diese Altersvorsorgeform attraktiver zu gestalten und so deren Verbreitung unter Geringverdienern auszuweiten. Dass dieses Ziel zumindest aus modelltheoretischer Sicht erreicht werden kann, zeigen die Ergebnisse dieser Studie auf. Anhand eines deterministischen Rechenmodells werden die finanziellen Vor- und Nachteile verschiedener Vorsorgealternativen aufgedeckt und präzise beziffert. Daneben widmet sich die Arbeit auch den steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Regelungen der betrieblichen Altersversorgung vor und nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und diskutiert darüber hinaus alternative Reformmaßnahmen.
Aufgrund der bekannten Probleme der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung versucht der deutsche Gesetzgeber seit einiger Zeit, die eigenverantwortliche Altersvorsorge zu fördern. Häufig steht dabei die betriebliche Altersversorgung (bAV) im Fokus. In dieser Arbeit wird mittels Experten- und Arbeitnehmerinterviews ausführlich herausgearbeitet, wo zentrale Verbreitungshemmnisse der bAV liegen und wie diese durch Anpassung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen adressiert werden können. Wesentliche Elemente dieser Reformüberlegungen sind in das zum 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeflossen.
Daneben wird in dieser Arbeit mithilfe einer experimentalökonomischen Analyse gezeigt, wie verschiedene Arten der Besteuerung individuelle Sparentscheidungen beeinflussen können. Dabei wird deutlich, dass Individuen die Wirkung einer nachgelagerten Besteuerung häufig nicht korrekt wahrnehmen.
Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist von anhaltender Relevanz, wird jedoch immer wieder in Frage gestellt. Der Fokus von Regulierungsbehörden und Forschung liegt auf kapitalmarktorientierten Unternehmen. Die Unabhängigkeit kann besonders gefährdet sein, wenn Schutzmechanismen, wie z. B. die Haftung oder das Risiko eines Reputationsverlustes, besonders schwach ausgeprägt sind. Es kann abgeleitet werden, dass bei privaten Unternehmen das Risiko eines Reputationsverlustes im Vergleich zu kapitalmarktorientierten Unternehmen geringer ist. Weiterhin ist das Haftungsrisiko für den Abschlussprüfer in Deutschland verglichen mit angelsächsischen Ländern geringer.
Damit untersucht die Arbeit die Unabhängigkeit in einem Umfeld, in dem diese besonders gefährdet ist. Als Surrogat wird die Wahrscheinlichkeit einer Going-Concern-Modifikation („GCM“) herangezogen. GCM können als Indikator für die Prüfungsqualität besonders geeignet sein, da sie ein direktes Ergebnis der Tätigkeit des Abschlussprüfers sind und von ihm formuliert und verantwortet werden. Für das Surrogat GCM ist für Deutschland im Bereich der privaten Unternehmen bislang keine Studie bekannt.
Über 30 Jahre Rechtsprechung durch den EuGH haben die Systeme der Besteuerung am Binnenmarkt nachhaltig geprägt. Während sich die Mitgliedstaaten bei der Errichtung ihrer Steuersysteme jedoch zumeist positiv definierter Prinzipien bedienen, basiert die Rechtsprechung des Gerichtshofs in weiten Teilen auf den prohibitiv formulierten Grundverkehrsfreiheiten. In Abwesenheit einer sekundärrechtlichen Harmonisierungslösung forcierte der Gerichtshof in den vergangenen Jahren zunehmend den Integrationsprozess im direkten Steuerrecht. Insbesondere in der jüngeren Vergangenheit fühlten sich die Mitgliedstaaten hierdurch zunehmend in ihren Souveränitätsrechten verletzt. Vorliegende Abhandlung gibt eine Antwort auf die Fragestellung, ob und wie eine unionsrechtskonforme und gleichzeitig ökonomisch-systematische Ausgestaltung der europäischen Steuerrechtsordnungen durch den EuGH noch möglich ist.
In dieser Dissertation werden ausgewählte Aspekte der Steuervermeidung und grenzüberschreitenden Besteuerung betrachtet. Im Teil B liegt der Fokus auf der Empirie zu Steuervermeidung und Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen mit drei einzelnen Aufsätzen. Der Teil C untersucht die unterschiedliche Besteuerung von Human- und Sachvermögen anhand der beiden fundamentalen Besteuerungsprinzipien des Äquivalenz- und des Leistungsfähigkeitsprinzips. Der letzte Aufsatz (Teil D) analysiert das Werturteilsfreiheitspostulat im Stakeholder-Ansatz und zeigt mithilfe eines Fallbeispiels, wie die Unternehmensbesteuerung in unterschiedliche Stakeholder-Ansätze integriert werden kann. Eine abschließende Gesamtwürdigung geht auf verbleibende Forschungsfragen ein (Teil E).
Somit wird in der vorliegenden Dissertation grenzüberschreitende Besteuerung anhand betriebswirtschaftlicher, besteuerungsprinzipiengestützter bzw. dogmatischer und wissenschaftstheoretischer Gesichtspunkte untersucht.