Institut für Archäologie
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Seit G. E. Lessing beschäftigt sich die Forschung mit der Frage nach dem gewählten Moment in der bildenden Kunst. In seiner Abhandlung „Laokoon oder über die Grenzen der Malerei und Poesie“ stellte Lessing 1766 heraus, dass der Künstler für sein Bild einen Augenblick wählen muss, durch den der Betrachter sowohl wissen kann, was davor geschah als auch was passieren wird. Sein Schlüsselbegriff hierzu ist der „fruchtbare Augenblick“, der diesen ausgewählten Moment genau widerspiegeln soll. Auch neuere Untersuchungen nahmen Lessings Thesen zur Zeitdarstellung in der antiken Kunst als Basis ihrer Analyse. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der griechischen Kunst, jedoch existiert solch eine Untersuchung für die römische Kunst bisher nicht. Die römische Wandmalerei bietet sich besonders für diese Untersuchung an, da gerade mythologische Darstellungen desselben Themas in der römischen Wandmalerei aus unterschiedlichen Zeiträumen erhalten sind.
Diese Dissertation zielt darauf ab, die Präferenz eines bestimmten zeitlichen Moments in der pompejanischen Wandmalerei des 3. und 4. Stils zu ermitteln. Lag das Interesse auf dem Höhepunkt einer mythologischen Erzählung und somit auf dem Gipfel der Spannung oder doch auf jenen Episoden, welchen Ruhe und Entspannung inhärent sind, da der Höhepunkt noch bevorsteht bzw. sich schon ereignet hat? Es stellt sich zudem die Frage, ob sich die römischen Künstler mit ihren Darstellungskompositionen in die Tradition der griechischen Kunst früherer Epochen stellten oder ob sie unabhängig hiervon mythologische Szenen visualisierten und autonom operierten.
Einen zweiten Schwerpunkt nimmt die bildrhetorische sowie narratologische Analyse ein. Die mittels ikonographischer Untersuchung erfassten Bildelemente und Stilmittel erlauben in Relation mit Wandbildern derselben Bildthemen die Intention seitens der Künstler und Auftraggeber zu präzisieren.
59. Schale (Typus B)
(1991)
56. Schale (Typus B)
(1991)
Das Martin-von-Wagner-Museum besitzt eine seit langem bekannte Sammlung bedeutender 'pontischer' Vasen, die vor kurzem durch die Erwerbung einer Oinochoe dieser Gattung sinnvoll ergänzt werden konnte (Abb. 30-34. 38. 40-45). Denn obwohl in der 'pontischen' Keramik die Oinochoen nach den Amphoren die häufigste Gefäßform sind, war gerade diese Form in der Würzburger Sammlung bisher nur durch zwei kleine, atypische Exemplare vertreten gewesen. Die neu erworbene Oinochoe kann dagegen nach ihrer Größe, ihren Formmerkmalen und ihrer Bemalung als eine typische Vertreterio dieser Form innerhalb der 'pontischen' Gattung gelten.
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Naturwissenschaftliche Untersuchungsmethoden werden heute ganz selbstverständlich zur wissenschaftlichen Erforschung archäologischer Objekte herangezogen. Dies gilt für die Materialbestimmung und die Klärung von Herstellungstechniken ebenso wie für die Feststellung von Alter oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kulturlandschaft. Zugleich spielen diese Methoden bei der Echtheitsprüfung von Stücken unklarer Provenienz eine nicht unerhebliche Rolle.
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Der Schutz von Grenzen war in der griechischen Antike von großer Bedeutung: Zum einen diente er der Wahrung des Grenzverlaufes, so dass das Bestehen von Besitzverhältnissen garantiert wurde. Zum anderen wurde er zur Abwehr von Gefahren und unwillkommener Eindringlinge benötigt. Ein weiterer Aspekt für die Notwendigkeit der Sicherung von Grenzen war der Schutz derjenigen, die die Grenzen überquerten. Für alle drei Punkte gab es verschiedene Formen des Schutzes – physischer, militärischer und rechtlicher Art. In einer Gesellschaft, wie der antiken griechischen, die stark religiös bestimmt war, kam zudem der sakralen Sicherung der Grenzen eine bedeutende Rolle zu. Eine Möglichkeit des sakralen Grenzschutzes war, Grenzmarkierungen mit einem göttlichen Schutz zu versehen. Dadurch erfuhr die Grenze bzw. der Grenzverlauf ebenfalls indirekt einen göttlichen Schutz. Diese Methode des sakralen Grenzschutzes lässt sich an Horossteinen nachvollziehen, über deren Verwendung ihre Inschriften sowie zahlreiche Erwähnungen in der antiken Literatur Auskunft geben. Eine zweite Form des sakralen Grenzschutzes war die Einsetzung bestimmter Götter und Heroen als sakrale Grenzwächter, die vor äußerer Bedrohung schützen sollten. Bei der Wahl der göttlichen Grenzwächter spielte neben der Eignung als Grenzschützer der Bezug der jeweiligen Gottheit zu weiteren topographischen Standortfaktoren eine gewichtige Rolle. Die Schutzfunktion von Grenzgöttern und -heroen bezog sich nicht allein auf die Abwehr menschlicher Aggression, sondern auch auf nicht sichtbarer Übel, wie Krankheiten, Seuchen, Plagen, böse Geister und Dämonen. Daher wurde dieser Schutz vor allem an den Grenzen menschlichen Wohn- und Lebensraumes – an Grenzen von Häusern, Heiligtümern, Städten und Ländern – und weniger an den Grenzen landwirtschaftlicher oder anderer unbewohnter Grundstücke gesucht. Den göttlichen Beistand erhoffte man sich durch die Einrichtung von Kultstätten zu sichern. Diese wurden an oder in der Nähe der Grenzen platziert, in der Regel an Eingängen oder Eingangssituationen, da diese die schwächsten und schutzbedürftigsten Orte einer Grenze darstellten. Grenzkultstätten besaßen unterschiedliche Formen: An Stadt- und Heiligtumstoren sowie an Haustüren bestanden sie aus verschiedenen freistehenden oder in Nischen positionierten Götterbildern in Form von rundplastischen Statuen, Pfeilermalen und Reliefs sowie aus Altären oder Opfernischen. Bei Kultstätten von Heroen fand der Kult in einigen Fällen an realen oder fiktiven Gräbern statt. Göttlichen oder heroischen Schutz erbat man sich zudem durch Weihung einzelner Mauerabschnitte oder Wachtürme an Götter bzw. Heroen. Kultstätten an den Landes- und Siedlungsgrenzen besaßen meist größere Ausmaße in Form von Temene mit Tempeln und weiteren Gebäuden. Neben Abwehr von äußerer Bedrohung, Geleitschutz und Sicherung der Grenzüberquerung besaßen Grenzkultstätten weitere Funktionen. Infolge ihrer Platzierung an den Grenzen kam ihnen auch die Aufgabe der Grenzkennzeichnung bzw. des sichtbaren Ausdrucks eines Gebietsanspruches zu. Auch dienten einige Heiligtümer an den Landesgrenzen der Bekräftigung und Manifestation der Herrschaft derjenigen Polis, unter deren Kontrolle das Heiligtum stand, gegenüber benachbarten Ländern. Grenzheiligtümer waren zudem von politischer Bedeutung, weil ihre Lage oft strategisch und ökonomisch vorteilhaft war und hier eine Kontrolle der Grenze erfolgen konnte.