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Über Eskalation
(2024)
Das Phänomen der Eskalation von Auseinandersetzungen zwischen Konfliktparteien ist seitens der Philosophie und Ethik bislang kaum untersucht worden. Dietmar Hübner nimmt sich dieses Desiderates an und analysiert die normative Tiefenstruktur von Eskalationen als Schlüssel zu einem Verständnis der Stabilität eskalierender Konflikte, ihrer psychosozialen Dynamik sowie paradoxal erscheinender Ausdrucksformen.
Raimund Karl diskutiert Konfliktlösungsmodi, wie sie üblich waren während der allmählichen Herausbildung (staatlicher) Zentralgewalten in Europa. Die frühen europäischen Rechtssysteme bestanden in der Explikation mündlich tradierter oder der Verschriftlichung lokal konstituierter Rechtsverständnisse, für die trotz der entstehenden Zentralgewalten vor allem Selbsthilfemechanismen maßgebend waren.
Justus Heck untersucht vergleichend Formen der Konfliktvermittlung in segmentären Gesellschaften einerseits und funktional differenzierten Gesellschaften andererseits. Während in gering differenzierten sozialen Systemen diese selbst als implizite Dritte fungieren, unabhängig davon, ob konkrete Personen schlichtend intervenieren, und die Vermittlung ritualhafte Züge trägt, ermöglichen funktional differenzierte Gesellschaften verfahrensförmige, formalisierte und professionalisierte Vermittlungen.
Vor dem Hintergrund einer Theorie der strukturellen oder konstitutiven Reziprozität geht Thomas Loer der Frage nach, wie eine Transgression von positiver zu negativer Reziprozität (und umgekehrt) gestaltet werden kann, welche Möglichkeiten empirisch bezeugt sind, auf Dynamiken negativer Reziprozität zu reagieren, und welche sozialen Folgen diese Reaktionen jeweils nach sich ziehen.
Jutta Kneisel, Anna K. Loy, Oliver Nakoinz und Stefanie Schaefer-Di Maida formulieren ein Modell, das verschiedene Stufen der Eskalation und der Deeskalation von Konflikten unterscheidet, und untersuchen für die Südzone des Nordischen Kreises sowie für Polen, wie die Deeskalationsstufen in der materiellen Kultur der Bronze- und frühen Eisenzeit – von einzelnen Objekten bis hin zur Umgestaltung von Landschaften – Ausdruck fanden.
In einer ethnologisch-vergleichenden Perspektive zeigt Christoph Antweiler auf, dass auch in nichtindustriellen Gesellschaften Gewaltlosigkeit aktiv hergestellt werden muss, welche Ressourcen und kulturellen Kompetenzen dazu erforderlich sind und welche Rolle dritte Personen oder Instanzen dabei spielen können. Mechanismen gewaltfreier Konfliktregelung beschreibt er anhand des Fallbeispiels der Semai in Malaysia.
Im Mittelpunkt des Beitrags von Peter Münte steht die detaillierte Analyse von Ausschnitten des Transkripts einer Mediationssitzung, die exemplarische Einblicke in die Struktur und den Verlauf mediatorischer Interaktion gewährt – auch bezüglich der Frage, welchen Einfluss die Artefaktkultur moderierter Kommunikation, insbesondere die Verwendung eines Flipcharts, auf diesen Verlauf nimmt.
Eigentümlichkeiten diplomatischer Konfliktlösungen unter den Rahmenbedingungen segmentärer Gesellschaften geht Ramy Youssef nach. Zu diesen Bedingungen zählen die Kollektivverantwortlichkeit, also die Zurechnung individuellen Verhaltens auf die Gruppenzugehörigkeit des Individuums, sowie die Alternativlosigkeit einer Kommunikation unter Anwesenden. Darüber hinaus kontrastiert er die Besonderheiten tribaler und moderner Diplomatie.
Martin Dinges’ Konzept der „Justiznutzung“ meint eine Instrumentalisierung der Justiz beispielsweise mittels einer gleichzeitigen oder alternativen Nutzung verschiedener justizförmiger Angebote nach Opportunitätskriterien. Ausgehend von diesem Konzept, ermittelt er Gemeinsamkeiten mit und Differenzen zu der Nutzung medizinischer Angebote in der europäischen Frühmoderne.
Auf der Grundlage einer quantitativen Analyse untersucht Hans-Jürgen Brandt Konfliktlösungen und deren Wandel unter der Bedingung des Rechtspluralismus in andinen Gemeinschaften Perus und Ecuadors. Die indigene Justiz ist einerseits wegen ihrer friedensstiftenden und integrativen Funktion angesehen, sie ist andererseits aber nicht universalistisch orientiert und steht, beispielsweise im Hinblick auf Körperstrafen, zuweilen in Widerspruch zu den Menschenrechten.