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Leonhard Hurter und die Akademisierung der Chirurgie – ein Student zwischen Medizin und Handwerk –
(2023)
Gegenstand des Promotionsprojekts ist die Übersetzung einer frühneuzeitlichen Dissertationsschrift mit anschließendem Kommentar. Leonhard Hurters Theses inaugurales medico-chirurgicae stammen aus dem 18. Jahrhundert, einer Zeit, zu der sich die Chirurgie noch nicht im Curriculum der medizinischen Fakultäten des Alten Reichs etabliert hatte. Im Vergleich zur akademischen Medizin, die an den Universitäten gelehrt und praktiziert wurde, war die Chirurgie deutlich weniger angesehen. Gegen Ende des 17./ Anfang des 18. Jahrhunderts begannen vereinzelte Chirurgen, sich selbstständig gemäß italienischem Vorbild akademische Bildung anzueignen und sich somit Zugang zu den Universitäten und damit der Möglichkeit nach politischer Einflussnahme zu verschaffen. Hurters Disputation repräsentiert zusammen mit einer weiteren Promotion das dieser Akademisierungsbewegung entsprechende Konzept einer Universalis Medicina an der Universität Tübingen. Ein Ankündigungsschreiben als Kontextquelle ermöglicht, die Bedeutung der beiden Disputationen für die Akademisierungsbewegung der Chirurgie zu analysieren. Auf diese Weise wird nicht nur der in der medizinhistorischen Forschung oft vernachlässigten Thematik Chirurgie Beachtung geschenkt. Auch das Potential frühneuzeitlicher Disputationen als Textgattung wird durch die detaillierte Einzelfallstudie erkenntlich.
Die distale Radiusfraktur gehört zu den häufigsten Frakturen in Deutschland mit einem Inzidenzanstieg im Alter unter Betonung des weiblichen Geschlechts. Dabei zeigt sich ein zunehmender Trend in Richtung operative Versorgung, allen voran die Versorgung mittels winkelstabiler Plattensysteme. Instabile, distale Radiusfrakturen werden dabei vor geplanter operativer Versorgung im Rahmen der Initialbehandlung üblicherweise geschlossen reponiert und im Gipsverband retiniert. Ziel der vorliegenden monozentrischen, prospektiv randomisierten Studie mit zwei Studiengruppen war es herauszufinden, ob sich das Unterlassen der Reposition vor geplanter Operation nachteilig auf das Schmerzniveau in der präoperativen Phase auswirkt und ob sich durch die Dislokation Nachteile in Bezug auf den Nervus medianus im Sinne eines Traktionsschadens sowie bezüglich des klinisch-radiologischen Ausheilungsergebnisses zeigen.
Die Studie zeigte, dass das Schmerzempfinden während der präoperativen Gipsbehandlung unabhängig von einer vorherigen Reposition war. Für den primären Endpunkt an Tag 1 nach der Akutbehandlung konnte statistisch signifikante Nichtunterlegenheit der Gruppe ohne Reposition gegenüber der Gruppe mit Reposition nachgewiesen werden. Gleiches galt für Tag 2, sowohl für die absoluten Schmerzniveaus als auch für die Schmerzlinderung.
Das Unterlassen der Reposition hatte zudem keine nachteiligen Effekte auf den Nervus medianus.
Gleiches zeigte sich für das klinische und radiologische Ausheilungsergebnis. Für die funktionellen DASH- und Krimmer-Scores konnte ein Jahr postoperativ ebenfalls statistisch signifikante Nichtunterlegenheit der Gruppe ohne Reposition nachgewiesen werden.
Diese Erkenntnisse bestätigen die in der Literatur vorhandenen Ergebnisse verschiedener Studien dahingehend, dass das Unterlassen der Reposition keine nachteiligen Effekte auf das postoperative Outcome hat. Einige Studien verdeutlichen zudem, dass es nach Reposition, insbesondere bei Vorliegen gewisser Risiko- und Instabilitätsfaktoren, ohnehin zur sekundären Dislokation kommt, sodass die generelle Notwendigkeit der Reposition vor Gipsanlage sowohl vor einer operativen als auch vor einer konservativen Weiterbehandlung angezweifelt werden
muss.