930 Geschichte des Altertums bis ca. 499, Archäologie
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Sonstige beteiligte Institutionen
Der Nucleus von Staatlichkeit liegt auf der lokalen Ebene, im Dorf, im Viertel, in der Nachbarschaft. Hier entwickelt eine Gemeinschaft jenseits der Familie zuerst kollektive Regeln, die ihren Fortbestand sichern sollen. Meist ist aber nicht nur diese Regelungsebene vorhanden. Über ihr stehen überlokale Herrschaftsformationen – von regionalen Verbünden bis zum Imperium –, welche die Ordnungsangebote vor Ort ergänzen oder mit ihnen konkurrieren. Örtliche Selbstregelungen sind, so die Prämisse dieser Forschungsgruppe, dann besonders vielfältig und ausgeprägt, wenn überlokale Staatlichkeit im Modus der schwachen Durchdringung existiert. Wie lokale Selbstregelungen in diesem Kontext funktionieren, ist unsere zentrale Forschungsfrage. Wir untersuchen die Relationen zu den staatlichen Ebenen wie zu anderen lokalen Gruppen in ihrem zeitlichen Verlauf, wir analysieren die Reichweite und die räumliche Bedingtheit von Selbstregelungen, fragen nach ihrer Legitimierung sowie nach der Interdependenz zu Organisation und kollektiver Identität der sie tragenden Gruppen; schließlich wenden wir uns der Bedeutung der Selbstregelungen für die Ordnungsform der schwachen Staatlichkeit zu. Der empirische Fokus liegt auf der lokalen Ebene, die in der bisherigen Forschung zum Regieren jenseits des Staates wenig beachtet wurde. Dazu wird in kategorial strukturierten Fallstudien gearbeitet, die in räumlichen und zeitlichen Bereichen außerhalb der europäischen (Sonder-)Entwicklung von Staatlichkeit seit dem Hochmittelalter situiert sind: in der griechisch-römischen Antike und im Globalen Süden der Gegenwart. Mit der unterschiedlichen Zeitstellung möchten wir zur Überwindung der oft als kanonisch geltenden Dichotomie zwischen Moderne und Vormoderne beitragen. Angestrebt wird sowohl die komparative Analyse der verschiedenen Ordnungsarrangements als auch die typologische Erfassung lokaler Regelungsmuster. Allein von der Anlage des empirischen Vergleichs erwarten wir methodischen Ertrag, denn es gilt disziplinäre Beschränkungen zu erkennen, mit ihnen umzugehen und sie zu überwinden. Ausgehend von der Identifizierung typischer Muster und Prozesse, möchten wir theoriebildend die Mechanismen für das Gelingen lokaler Ordnungsarrangements im Ganzen besser abschätzen. Somit leisten wir einen entscheidenden interdisziplinären Beitrag zum Verständnis basaler Elemente von Staatlichkeit, die gerade im Kontext schwacher Staatlichkeit von elementarer Bedeutung sind. Diese in historischer Perspektive gewonnenen Erkenntnisse sollen helfen, die Gegenwart nicht nur aus ihren eigenen, scheinbar völlig neuartigen Voraussetzungen heraus zu begreifen, und so die politische Analyse diverser Governance-Formen erheblich schärfen.
Der Begriff „Regelungsgegenstand“ meint ein gemeinschaftliches Problem, das entweder durch die Zentralmacht reguliert oder durch einen lokalen Akteur geregelt wird. Das vorliegende Papier bietet eine knappe Einführung in eine besonders konfliktträchtige, relative Subkategorie, die sogenannten „kritischen“ Regelungsgegenstände. Das Attribut „kritisch“ verweist dabei auf die Qualität der Konsequenzen, welche die Dysfunktionalität des Regelungssystems des Regelungsgegenstands nach sich ziehen kann.
Nach einer kurzen Vorstellung des Konzepts werden unter Bezugnahme auf die eingangs formulierten Charakteristika am Beispiel der antiken Metropole Antiocheia am Orontes je zwei Beispiele aus den Regelungsbereichen „Materielle Grundlagen“ (Lebensmittelversorgung; Wasserversorgung) und „Soziokulturelle Grundlagen“ (Pferderennen; Episkopat) identifiziert.
Zur Identifizierung kritischer Regelungsgegenstände eignen sich insbesondere zwei Anhaltspunkte:
1) Lokale Konflikte, die sich in öffentlichen Unmutsbekundungen, Gewaltausbrüchen oder restaurativen Interventionen der Zentralmacht manifestieren können;
2) Euergetische Handlungen, die auf das Generieren von sozialem Kapital abzielen, konzentrieren sich auf besonders wichtige oder populäre Regelungsgenstände.
Der Ausblick enthält ein Resümee und verweist auf transepochale und transdisziplinäre Übertragungsmöglichkeiten.
Interdisziplinarität markiert ein Forschungsprogramm, das unterschiedliche Konjunkturen erlebt hat. Auch wenn es aktuell wieder an Zuspruch gewinnt, bleiben oftmals die Konturen der Vorstellung von Interdisziplinarität verschwommen. Wenn eine Forschungsgruppe dezidiert die interdisziplinäre Perspektive aufgreift, ist es daher zwingend geboten, sich über den Begriff und seine Implikationen zu verständigen.
Darauf aufbauend zeigen wir, wie sich die DFG-Forschungsgruppe 2757 interdisziplinär aufstellt und vernetzt, um eine komplexe Fragestellung zu klären, die durch Einzelforschung nicht befriedigend behandelt werden kann. Dazu erläutern wir zunächst die in interdisziplinärer Reflexion gewonnenen und ausgewählten begrifflichen Grundlagen, Theorien und Methoden und präsentieren die entsprechenden Grundideen unserer Forschungsgruppe. Auf dieser Basis beschreiben wir deren organisatorische Tektonik sowie die inhaltlichen und methodischen Verbindungen der einzelnen Teilprojekte. Somit präzisieren wir unsere Vorstellung von interdisziplinärer Zusammenarbeit im Sinne einer vernetzten Forschung.
Wir erarbeiten mit unserem Vorgehen in interdisziplinärer Hinsicht einen angemessenen Zugang zur Thematik, der es erlaubt, die grundlegenden Fragen aus unterschiedlichen epistemologischen Perspektiven zu beleuchten und damit umfassender zu erfassen, als es aus einer rein disziplinären Sicht möglich wäre. Weiterhin streben wir eine Erweiterung und Vertiefung unseres methodischen Vorgehens an, indem verschiedene fachspezifische Methoden verwendet und kombiniert werden. Auf dieser Grundlage versprechen wir uns innovative Ergebnisse, die theoretische und methodologische Aspekte betreffen.
Der Schutz von Grenzen war in der griechischen Antike von großer Bedeutung: Zum einen diente er der Wahrung des Grenzverlaufes, so dass das Bestehen von Besitzverhältnissen garantiert wurde. Zum anderen wurde er zur Abwehr von Gefahren und unwillkommener Eindringlinge benötigt. Ein weiterer Aspekt für die Notwendigkeit der Sicherung von Grenzen war der Schutz derjenigen, die die Grenzen überquerten. Für alle drei Punkte gab es verschiedene Formen des Schutzes – physischer, militärischer und rechtlicher Art. In einer Gesellschaft, wie der antiken griechischen, die stark religiös bestimmt war, kam zudem der sakralen Sicherung der Grenzen eine bedeutende Rolle zu. Eine Möglichkeit des sakralen Grenzschutzes war, Grenzmarkierungen mit einem göttlichen Schutz zu versehen. Dadurch erfuhr die Grenze bzw. der Grenzverlauf ebenfalls indirekt einen göttlichen Schutz. Diese Methode des sakralen Grenzschutzes lässt sich an Horossteinen nachvollziehen, über deren Verwendung ihre Inschriften sowie zahlreiche Erwähnungen in der antiken Literatur Auskunft geben. Eine zweite Form des sakralen Grenzschutzes war die Einsetzung bestimmter Götter und Heroen als sakrale Grenzwächter, die vor äußerer Bedrohung schützen sollten. Bei der Wahl der göttlichen Grenzwächter spielte neben der Eignung als Grenzschützer der Bezug der jeweiligen Gottheit zu weiteren topographischen Standortfaktoren eine gewichtige Rolle. Die Schutzfunktion von Grenzgöttern und -heroen bezog sich nicht allein auf die Abwehr menschlicher Aggression, sondern auch auf nicht sichtbarer Übel, wie Krankheiten, Seuchen, Plagen, böse Geister und Dämonen. Daher wurde dieser Schutz vor allem an den Grenzen menschlichen Wohn- und Lebensraumes – an Grenzen von Häusern, Heiligtümern, Städten und Ländern – und weniger an den Grenzen landwirtschaftlicher oder anderer unbewohnter Grundstücke gesucht. Den göttlichen Beistand erhoffte man sich durch die Einrichtung von Kultstätten zu sichern. Diese wurden an oder in der Nähe der Grenzen platziert, in der Regel an Eingängen oder Eingangssituationen, da diese die schwächsten und schutzbedürftigsten Orte einer Grenze darstellten. Grenzkultstätten besaßen unterschiedliche Formen: An Stadt- und Heiligtumstoren sowie an Haustüren bestanden sie aus verschiedenen freistehenden oder in Nischen positionierten Götterbildern in Form von rundplastischen Statuen, Pfeilermalen und Reliefs sowie aus Altären oder Opfernischen. Bei Kultstätten von Heroen fand der Kult in einigen Fällen an realen oder fiktiven Gräbern statt. Göttlichen oder heroischen Schutz erbat man sich zudem durch Weihung einzelner Mauerabschnitte oder Wachtürme an Götter bzw. Heroen. Kultstätten an den Landes- und Siedlungsgrenzen besaßen meist größere Ausmaße in Form von Temene mit Tempeln und weiteren Gebäuden. Neben Abwehr von äußerer Bedrohung, Geleitschutz und Sicherung der Grenzüberquerung besaßen Grenzkultstätten weitere Funktionen. Infolge ihrer Platzierung an den Grenzen kam ihnen auch die Aufgabe der Grenzkennzeichnung bzw. des sichtbaren Ausdrucks eines Gebietsanspruches zu. Auch dienten einige Heiligtümer an den Landesgrenzen der Bekräftigung und Manifestation der Herrschaft derjenigen Polis, unter deren Kontrolle das Heiligtum stand, gegenüber benachbarten Ländern. Grenzheiligtümer waren zudem von politischer Bedeutung, weil ihre Lage oft strategisch und ökonomisch vorteilhaft war und hier eine Kontrolle der Grenze erfolgen konnte.