Studien zu Rechnungslegung, Steuerlehre und Controlling
Studies in financial, mangerial and tax accounting
Herausgeber: Michael Ebert, Dirk Kiesewetter, Urska Kosi, Hansrudi Lenz, Caren Sureth-Sloane und Andrea Szczesny
www.wup.uni-wuerzburg.de/publikationen/reihen/
ISSN: 2627-1281 (print), ISSN: 2627-129X (online)
Herausgeber: Michael Ebert, Dirk Kiesewetter, Urska Kosi, Hansrudi Lenz, Caren Sureth-Sloane und Andrea Szczesny
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In der vorliegenden Studie wird ein entscheidungsmodelltheoretischer Ansatz verwendet, um unter Vernachlässigung von Unsicherheit und Risiko Kennzahlen zu entwickeln, die verschiedene Formen der Altersvorsorge miteinander vergleichbar machen. Zu diesem Zweck werden die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen für ausgewählte Altersvorsorgeformen (gesetzliche Rentenversicherung, Basisrentenversicherung, zulagengeförderte Altersvorsorge, betriebliche Altersversorgung und private Rentenversicherung) im Rechtsrahmen des Jahres 2020 erläutert. Darauf aufbauend wird ein eigenes System von Kennzahlen entwickelt, um die Vor- und Nachteile der jeweiligen Alterssicherungsform zu quantifizieren. Die Ergebnisse werden anhand von stilisierten Modellbiografien präsentiert und diskutiert. Eine abschließende Gesamtwürdigung fasst schließlich wesentliche Erkenntnisse zusammen.
6
Die Prüfungshonorare branchenspezialisierter Wirtschaftsprüfer in der deutschen Versicherungsbranche
(2021)
Trotz der immensen ökonomischen Bedeutung von Versicherungen für marktwirtschaftlich orientierte Volkswirtschaften haben sich bis dato nur wenige nationale und internationale Forschungsarbeiten dem Abschlussprüfermarkt für Versicherungsunternehmen gewidmet. Die vorliegende Arbeit hat sich dieser Thematik angenommen und liefert empirische Resultate bezüglich des Abschlussprüfermarktes für Versicherungsunternehmen in Deutschland. Neben einer detaillierten Strukturanalyse steht hierbei die Frage im Fokus, ob testierende Prüfungspartner, welche in Bezug auf die deutsche Versicherungsbranche einen hohen Spezialisierungsgrad aufweisen, die Höhe des erhobenen Prüfungshonorars beeinflussen. Dabei wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in Deutschland gewöhnlich zwei Wirtschaftsprüfer (Links- und Rechtsunterzeichner) mit unterschiedlichen Aufgaben- und Verantwortungsbereichen den Jahres- bzw. den Konzernabschluss testieren.
Die Resultate liefern Evidenz dafür, dass insbesondere Rechtsunterzeichner, denen entweder aufgrund ihres verhältnismäßig hohen Marktanteils bei Abschlussprüfungen in der Versicherungsbranche oder aufgrund ihrer Mitgliedschaft im IDW-Versicherungsfachausschuss ein hoher Spezialisierungsgrad zugesprochen wird, ökonomisch relevante Honoraraufschläge erzielen können.
5
Aufgrund der bekannten Probleme der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung versucht der deutsche Gesetzgeber seit einiger Zeit, die eigenverantwortliche Altersvorsorge zu fördern. Häufig steht dabei die betriebliche Altersversorgung (bAV) im Fokus. In dieser Arbeit wird mittels Experten- und Arbeitnehmerinterviews ausführlich herausgearbeitet, wo zentrale Verbreitungshemmnisse der bAV liegen und wie diese durch Anpassung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen adressiert werden können. Wesentliche Elemente dieser Reformüberlegungen sind in das zum 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeflossen.
Daneben wird in dieser Arbeit mithilfe einer experimentalökonomischen Analyse gezeigt, wie verschiedene Arten der Besteuerung individuelle Sparentscheidungen beeinflussen können. Dabei wird deutlich, dass Individuen die Wirkung einer nachgelagerten Besteuerung häufig nicht korrekt wahrnehmen.
4
Vor allem unter Geringverdienern ist die betriebliche Altersversorgung nur unterdurchschnittlich verbreitet. Mit dem zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetz und insbesondere dem sogenannten BAV-Förderbetrag (§ 100 EStG) versucht der Gesetzgeber daher, diese Altersvorsorgeform attraktiver zu gestalten und so deren Verbreitung unter Geringverdienern auszuweiten. Dass dieses Ziel zumindest aus modelltheoretischer Sicht erreicht werden kann, zeigen die Ergebnisse dieser Studie auf. Anhand eines deterministischen Rechenmodells werden die finanziellen Vor- und Nachteile verschiedener Vorsorgealternativen aufgedeckt und präzise beziffert. Daneben widmet sich die Arbeit auch den steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Regelungen der betrieblichen Altersversorgung vor und nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und diskutiert darüber hinaus alternative Reformmaßnahmen.
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Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist von anhaltender Relevanz, wird jedoch immer wieder in Frage gestellt. Der Fokus von Regulierungsbehörden und Forschung liegt auf kapitalmarktorientierten Unternehmen. Die Unabhängigkeit kann besonders gefährdet sein, wenn Schutzmechanismen, wie z. B. die Haftung oder das Risiko eines Reputationsverlustes, besonders schwach ausgeprägt sind. Es kann abgeleitet werden, dass bei privaten Unternehmen das Risiko eines Reputationsverlustes im Vergleich zu kapitalmarktorientierten Unternehmen geringer ist. Weiterhin ist das Haftungsrisiko für den Abschlussprüfer in Deutschland verglichen mit angelsächsischen Ländern geringer.
Damit untersucht die Arbeit die Unabhängigkeit in einem Umfeld, in dem diese besonders gefährdet ist. Als Surrogat wird die Wahrscheinlichkeit einer Going-Concern-Modifikation („GCM“) herangezogen. GCM können als Indikator für die Prüfungsqualität besonders geeignet sein, da sie ein direktes Ergebnis der Tätigkeit des Abschlussprüfers sind und von ihm formuliert und verantwortet werden. Für das Surrogat GCM ist für Deutschland im Bereich der privaten Unternehmen bislang keine Studie bekannt.
2
Über 30 Jahre Rechtsprechung durch den EuGH haben die Systeme der Besteuerung am Binnenmarkt nachhaltig geprägt. Während sich die Mitgliedstaaten bei der Errichtung ihrer Steuersysteme jedoch zumeist positiv definierter Prinzipien bedienen, basiert die Rechtsprechung des Gerichtshofs in weiten Teilen auf den prohibitiv formulierten Grundverkehrsfreiheiten. In Abwesenheit einer sekundärrechtlichen Harmonisierungslösung forcierte der Gerichtshof in den vergangenen Jahren zunehmend den Integrationsprozess im direkten Steuerrecht. Insbesondere in der jüngeren Vergangenheit fühlten sich die Mitgliedstaaten hierdurch zunehmend in ihren Souveränitätsrechten verletzt. Vorliegende Abhandlung gibt eine Antwort auf die Fragestellung, ob und wie eine unionsrechtskonforme und gleichzeitig ökonomisch-systematische Ausgestaltung der europäischen Steuerrechtsordnungen durch den EuGH noch möglich ist.
1
Die vorliegende Studie liefert in drei gleichrangigen Teilen empirische Befunde zu den Steuern und Beiträgen auf lokaler Ebene.
In den ersten beiden Teilen wird die Realsteuerpolitik deutscher Kommunen quantitativ datenempirisch und qualitativ in Form einer Expertenbefragung untersucht. Hierbei wird insbesondere der Frage nachgegangen, welche Determinanten das gemeindliche Hebesatzniveau bei der Gewerbesteuer und den Grundsteuern A und B bestimmen.
Der dritte Teil analysiert die Beitragseinnahmen der Industrie- und Handelskammern. Der IHK-Beitrag ist deren zentrale Einnahmeposition und knüpft ebenfalls an der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage an. Die Abhängigkeit von einer zum Teil volatilen Bemessungsgrundlage stellt die Kammern bei ihrer Budgetplanung vor große Herausforderungen. Zur Steigerung der Planungsgenauigkeit wurde ein Prognosemodell entwickelt, das einen präziseren Rückschluss auf künftige Beitragseinnahmen zulässt.