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Am Beispiel einer semantischen Kategorisierungsaufgabe (sort-recall task) wurde der Frage nachgegangen, in welchen Bestimmungsgrößen sich die Gedächtnisleistungen von Schulkindern, jüngeren sowie älteren Erwachsenen voneinander unterscheiden. Es wurde angenommen, daß für diese drei Altersgruppen Gedächtnisleistungen bei dieser Aufgabe in unterschiedlicher Weise durch Strategie- und Wissensaspekte bestimmt sind. Die im Vergleich zu Schulkindern und älteren Erwachsenen üblicherweise besseren Leistungen jüngerer Erwachsener sollten demnach im wesentlichen auf die konsequentere Nutzung von Gedächtnisstrategien rückführbar sein. Erwartet wurde weiterhin, daß die bei Schulkindern und älteren Erwachsenen oft vorfindbaren "Produktionsdefizite" in der Strategienutzung unterschiedliche Ursachen haben : fehlt es bei den Schülern am notwendigen Gedächtniswissen (Metagedächtnis), so sind die Defizite der älteren Menschen vorwiegend auf die mangelnde Erfahrung mit der Aufgabe zurückzuführen. Diese Annahmen wurden in einer Studie mit je 24 Probanden aus den drei genannten Altersgruppen überprüft. Während sich das erwartete Produktionsdefizit bei den Kindern auf unzureichendes Metagedächtnis zurückführen ließ, gab es wenig Anhaltspunkte dafür, daß das Strategiedefizit älterer Menschen in wesentlichen auf mangelnde Aufgabenerfahrung rückführbar ist. Leistungsunterschiede zwischen jüngeren und älteren Erwachsenen beruhen nicht auf unterschiedlichem Gedächtniswissen, sondern dürften auf dem kombinierten Einfluß von Strategie- und Kapazitätsdefiziten basieren.
Kinder aus 3 Altersgruppen und Erwachsene beurteilten die verdiente Strafe für in Geschichten dargestellte Sachschäden, die aus Versehen oder aus Wut erfolgten. In den Geschichten wurde die Schadenshöhe variiert und außerdem, ob sich der Täter entschuldigte oder nicht bzw. ob der Geschädigte von einem Dritten eine Entschädigung erhielt oder nicht. Entschuldigung und Schadenshöhe hatten altersstabile Wirkungen, Entschuldigung etwa zweimal so stark wie die Schadenshöhe. Entschuldigung und Drittentschädigung hatten etwa gleichgroße Wirkungen, außer bei den Erwachsenen, bei denen die Wirkung der Drittentschädigung etwa auf die Stärke der Schadenswirkung abnahm. Der ursprüngliche Schaden war auch bei erfolgter Entschädigung, wenngleich schwächer, wirksam. Die Wirkungen der Ersatzleistung durch den Täter auf Strafurteile waren jedoch nicht völlig durch die Wirkungen von Entschuldigung und Entschädigung, erklärbar.
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