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Die Entwicklung von E-Commerce ist vorangeschritten, die Erwartungen, die mit Verweis auf Umsatzumverteilungen zumeist als „Schreckgespenste“ dargestellt werden, haben sich allerdings als maßlos übertrieben herausgestellt. Viele Dinge lassen sich eben nicht am Umsatz messen.
Es ist nicht Anliegen dieses Sammelbandes, neue Zahlen über die Entwicklung von E-Commerce und dessen Folgen für den stationären Einzelhandel vorzulegen. Vielmehr stellt sich die Frage, welche Implikationen sich durch E-Commerce für theoretische Ansätze und den geographischen Anwendungsbezug ergeben. So hat sich das Konsumentenverhalten im Zeitalter der E-Commerce verändert. Der Konsument ist selbstbewusster, besser informiert und besitzt zumindest die theoretische Möglichkeit, weltweit von zu Hause aus einzukaufen. Letzteres macht er zwar (noch) nicht allzu häufig, dennoch ergeben sich auf der „anderen Seite“ der Produktion und des Handels Veränderungen. Rationalisierung ganzer Unternehmensabläufe auf der Basis des E-Business beeinflussen Standorte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Standorte werden neu bewertet, Betriebsformate ändern sich. Räumliche Konsequenzen bleiben nicht aus, sie finden sich aber nicht in der „Vernichtung innerstädtischer Standortlagen“ oder selbst nur sehr selten in der Schließung einzelner Standorte des stationären Handels, sondern viel eher im Bereich von Logistik- und Verkehrsabläufen sowie in der Übernahme von Handlungspraktiken aus dem E-Commerce durch stationäre Händler.
Der vorliegende Band zeigt neuere Ansätze im theoretischen Umgang mit E-Commerce auf und entwickelt Fragen für die praktische Handelsforschung.
Inhaltsübersicht zum Schwerpunktthema: - Schlüsselproteine im Zentrum der Forschung - Mit roten Knochenhänden zieht sich der Krebs durchs Gewebe - Rollende Leukozyten: Ein Schlüssel für Entzündungen - Geheimagent P73: Ein Gen in friedlicher Mission? - Forscher schicken Bruchstücke von Proteinen auf Flugreise - Ein direkter Weg in die Forschung u.a.
Inhaltsübersicht zum Schwerpunktthema: - Neue Verfahren gegen Krebs, Allergie und Infektion: Die Immuntherapie - Orientbeule: Parasiten lassen Geschwüre auf der Haut wuchern - Diabetes: Hilfe aus dem Tierreich - "Antibiotika bieten auf Dauer keinen Schutz" - Biotech -Firmen entwickeln Medikamente für die Immuntherapie u.a.
Diese Doktorarbeit befasst sich mit der Untersuchung einer Göttin mit dem sumerischen Namen Ninegal und dem entsprechenden akkadischen Namen Belet-ekallim, die 'Herrin des Palastes'. Diese ursprünglich in Sumer beheimatete Göttin wurde nicht nur in Mesopotamien verehrt, sondern ihr Kult fand auch in Syrien-Palästina und in Kleinasien Verbreitung. Als 'Herrin des Palastes' wurde sie in Tempeln und im königlichen Palast selbst verehrt. Sie tritt als 'Beschützerin der königlichen Dynastie' auf. Ihr Kult kann durch Texte untersucht werden, die viele Opfergaben, Kultpersonal, eine eigene Verwaltung, Verehrung bei besonderen Festen und die Einführung ihres Namens als Monatsname vermelden. Die 'Herrin des Palastes' konnte als selbständige Göttin auftreten; ebenso wurde ihr Name als Titel oder Epitheton einer anderen Göttin zugewiesen. Die Verwendung des Namens als Epitheton kommt in sumerischen literarischen Texten vor, in denen u.a. Ischtar häufig als 'Herrin des Palastes' bezeichnet wird. Weil Ninegal/Belet-ekallim in den schriftlichen Quellen des 3. und 2. Jt. v. Chr. gut belegt ist, wurde die Untersuchung auf diese Zeit beschränkt. Vollständigkeitshalber wurden am Ende dieser Dissertation auch die hethitischen Belegstellen, sowie Belegstellen des 1. Jt. v. Chr. aufgelistet; eine detaillierte Untersuchung dieses Materials steht jedoch noch aus.
Zusammenfassung: Untersucht wurden die Pflanzenbemalungen in drei unterfränkischen Kirchen, die in ihrer Naturnähe und damit botanischen Korrektheit sowie in ihrer Intention differieren. Die Aufgabe der Arbeit war, soweit möglich eine botanische Bestimmung durchzuführen, nach Gründen für das Auftauchen von floralen Dekorationen in Sakralräumen allgemein und speziell für das Auftauchen einer bestimmten Species im speziellen zu suchen. Die drei betrachteten Kirchen unterscheiden sich zum einen in ihrer ursprünglichen Nutzung: "normale" Pfarrkirche, Hofkapelle eines Domherrenhofs und Betort einer Rosenkranzbruderschaft, die im Zuge der Gegenreformation unter Julius Echter gegründet wurde. Letztere diente wohl auch als repräsentative Schloßkapelle zum Schloß Büchold. Weitere Unterschiede sind in der Qualität der Ausmalung zu erkennen: Die Gotteshäuser in Rothenfels und im Seebacher Hof verfügen über Pflanzendarstellungen, die stark schematisiert sind, wobei die der Allendorfkapelle noch Ansätze von Naturbeobachtung erkennen lassen. Demgegenüber erscheinen die Fresken im Chor der Bücholder Pfarrkirche zwar auch leicht schematisiert, aber doch so nah an der Natur, daß wenigstens zum Teil eine Bestimmung bis auf die Art gelungen ist; bei einigen Exemplaren war dies jedoch nicht möglich. In letzterem Gotteshaus ist die Bemalung ein existentieller Teil des ikonographischen Konzeptes; Rothenfels läßt ein solches nicht erkennen; die Kapelle im Hof Luden entzieht sich einer Beurteilung diesbezüglich, da ihre Innenausstattung kriegsbedingt verbrannt ist. Das dortige Vorkommen von Ruta graveolens L., Rosa spec. und Tulipa spec. als bekannten Marienpflanzen macht ein früher erkennbares Konzept jedoch wahrscheinlich. Zur Kirche St. Nikolaus und Mariae Heimsuchung in Arnstein-Büchold: Der Chor ist in seiner Gesamtheit Teil des Ausstattungsprogramms der Kirche: er symbolisiert den hortus conclusus, den Garten, der Sinnbild nicht nur für die Gottesmutter ist. Innerhalb dieses Chorgartens lassen sich an den liturgisch wichtigen Stellen - Chorbogen, Chorhaupt und Schlußstein - durchweg bekannte Symbolpflanzen finden. Das Chorgewölbe ist in sich gegliedert in 50 Teile und korrespondiert direkt mit der Anzahl der Rosenkränze im Rosenkranzgebet; diese 50 Deckenteile bilden zusammen zwei vierzählige Blüten, die das Garten- oder Blumenmotiv verstärken. An Stellen, die ohne besondere Wichtigkeit sind, hat der Maler Wolfgang Ritterlein eine bunte Mischung aus einheimischen, fremdländischen und phantastischen Pflänzlein gestaltet, so daß in der Gesamtheit nicht nur ein umschlossener Garten, sondern auch eine Wunderkammer, ein Kuriositätenkabinett entsteht. - Damit erweist sich die Bemalung dieses Chors als eine schöne Symbiose aus symbolhafter Ausstattung und Repräsentation wie sie zu Beginn des Barocks nicht selten begegnet.
Abstimmbare Halbleiterlaser und schmalbandige Laserarrays mit verteilter lateraler Rückkopplung
(2003)
Im Rahmen dieser Arbeit wurden zwei verschiedene Typen von Halbleiterlasern mit verteilter Rückkopplung (DFB-Laser) entwickelt. Die Laser basieren auf Rippenwellenleitern und verfügen zusätzlich über ein dazu senkrecht orientiertes Metallgitter. Der evaneszente Teil der im Rippenwellenleiter geführten Lichtwelle überlappt mit dem Gitter. Durch diese periodische Variation des effektiven Brechungsindex wird die verteilte Rückkopplung gewährleistet, was eine longitudinal monomodige Laseremission zur Folge hat. Beiden Lasertypen ist gemeinsam, dass der Herstellungsprozess auf einem vom Materialsystem unabhängigen Konzept basiert. Diese Tatsache ist von besonderem Interesse, da so entsprechende Laser für unterschiedlichste Wellenlängenbereiche gefertigt werden können, ohne hierfür neue Herstellungsverfahren zu entwickeln. Den ersten Schwerpunkt der Arbeit bilden Untersuchungen zu sog. abstimmbaren Lasern, deren Emissionswellenlänge innerhalb eines relativ großen Bereichs quasikontinuierlich einstellbar ist. Der Abstimmmechanismus kann mit dem Vernier-Prinzip erklärt werden. Der Laser besteht hierbei aus zwei gekoppelten Segmenten, die jeweils über eine Reihe von Moden (Modenkamm) verfügen. Der Abstand der Moden innerhalb eines Segments ist konstant, wohingegen die Modenabstände der beiden Segmente leicht unterschiedlich sind. Die Emissionswellenlänge des Lasers ist bestimmt durch den Überlapp zweier Moden aus den beiden Segmenten, wobei die Modenkämme so ausgelegt sind, dass gleichzeitig maximal ein Modenpaar überlappt. Eine kleine relative Verschiebung der beiden Modenkämme führt zu einer vergleichsweise großen Verschiebung der Emissionswellenlänge auf Grund des veränderten Überlapps. Die Modenkämme wurden durch spezielle DFB-Gitter, sog. binary superimposed gratings (BSG), realisiert, die, anders als bei konventionellen DFB-Lasern, für mehrere Bragg-Wellenlängen konstruktive Interferenz zulassen und erstmalig bei DFB-Lasern eingesetzt wurden. BSGs zeichnen sich durch sehr gute optische Eigenschaften bei gleichzeitig einfacher Herstellung aus. Zum Abstimmen der Wellenlänge wurde der Brechungsindex des Lasers gezielt durch den Injektionsstrom bzw. die Bauteiltemperatur verändert. Im Rahmen dieser Arbeit konnten abstimmbare Laser auf unterschiedlichen Materialsystemen (InGaAs/GaAs, GaInNAs/GaAs, InGaAsP/InP) hergestellt werden. Der maximale diskrete Abstimmbereich beträgt 38 nm bzw. 8,9 THz und ist durch die Breite des Verstärkungsspektrums limitiert. Quasikontinuierlich konnte ein Abstimmbereich von 15 nm bzw. 3,9 THz erreicht werden. Die typische minimale Seitenmodenunterdrückung (SMSR) beträgt 30 bis 35 dB. Durch Hinzufügen eines dritten Segments ohne Gitter konnte die Ausgangsleistung unabhängig von der Wellenlänge konstant gehalten werden. Den zweiten Schwerpunkt der Arbeit bildet die Entwicklung von DFB-Laser-Arrays mit dem Ziel, longitudinal monomodige Laser mit hoher Ausgangsleistung zu erhalten. Die DFB-Laser-Arrays basieren auf dem oben beschriebenen Prinzip von DFB-Lasern mit lateralem Metallgitter und verfügen über mehrere Rippenwellenleiter, die im lateralen Abstand von wenigen Mikrometern angeordnet sind. Für große Abstände zwischen den einzelnen Lasern des Arrays (Elemente) emittieren diese, weitgehend unabhängig von einander, jeweils longitudinal monomodiges Licht (quasimonochromatische Emission). Die spektrale Breite beträgt hierbei typischerweise 50 bis 70 GHz. Für kleine Elementabstände koppeln die einzelnen Lichtwellen miteinander, was zu einer mit einem konventionellen DFB-Laser vergleichbaren Linienbreite führt. Während die ungekoppelten Arrays über ein gaußförmiges Fernfeld verfügen, ergibt sich für die gekoppelten Arrays ein Interferenzmuster, das stark von verschiedenen Laserparametern (wie z. B. dem Elementabstand) abhängt. Bei InGaAs/GaAs basierenden Arrays (Wellenlänge ca. 980 nm) ergibt sich für DFB-Laser-Arrays mit vier Elementen eine Ausgangsleistung von ca. 200 mW pro Facette, die durch die Wärmeabfuhr begrenzt wird. Trotz der starken thermischen Limitierung (die Laser waren nicht aufgebaut) konnte die 3,5-fache Ausgangsleistung eines Referenzlasers erzielt werden. Bei InGaSb/GaSb basierenden Arrays mit vier Elementen (Wellenlänge ca. 2,0 µm) konnte eine Ausgangsleistung von ca. 30 mW pro Facette erreicht werden, was dem 3,3-fachen eines Referenzlasers entspricht. Die Verwendung von DFB-Laser-Arrays führt folglich zu einer signifikanten Leistungssteigerung, die sich durch geeignete Maßnahmen (Facettenvergütung, Montage, Skalierung) noch weiter erhöhen ließe.
Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 hat das Schuldrecht teilweise grundlegend geändert. Die Schuldrechtsreform hatte zum Ziel, durch Vereinfachung und Vereinheitlichung die Kodifikation zu stärken. Die Arbeit untersucht anhand ausgewählter Probleme, ob dieses Ziel erreicht wurde. Der erste Teil der Arbeit widmet sich insbesondere der Bestimmung der Reichweite des Sachmangel- bzw. Beschaffenheitsbegriffs unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass der Beschaffenheitsbegriff des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB alleine durch die Parteivereinbarung bestimmt werden sollte. Des weiteren tritt die Arbeit für eine Neuordnung des systematischen Verhältnisses zwischen allgemeinem Leistungsstörungsrecht und Kaufgewährleistungsrecht ein. Im zweiten Teil der Arbeit wird die Verkäuferhaltbarkeitsgarantie nach § 443 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB untersucht. Die Verletzung einer Verkäuferhaltbarkeitsgarantie wird im Ergebnis dogmatisch als Sonderfall des Sachmangels eingeordnet. Der dritte Teil der Arbeit behandelt schließlich die Nachlieferung nach § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB beim Stückkauf. Ausgehend von einer Begriffsbestimmung zeigt sich insbesondere, dass bei einem wirklichen Stückkauf denknotwendig keine Nachlieferung einer mangelfreien Sache geschuldet sein kann.
In der vorliegenden klinischen Studie wird untersucht, inwieweit die powerdoppler-sonographischen Befunde der Synovialitis bei Arthrose bzw. rheumatoider Arthritis mit den histologischen Befunden korrelieren Es wurden 23 Patienten, 6 Männer und 17 Frauen, mit einem Durchschnittsalter von 69 Jahren vor geplanter Kniearthroplastik oder arthroskopischen Synovektomie mittels Power-Doppler-Sonographie untersucht. Während der orthopädischen Operation in der Orthopädischen Universitätsklinik „König-Ludwig-Haus“ der Universität Würzburg wurden Synovialisgewebeproben vom suprapatellaren Recessus entnommen. Mit der Power-Doppler-Sonographie wurde der Blutfluss im Bereich der Synovialmembran beurteiltet. Die Vaskularisierung der entnommenen Synovialmembran wurde an HE- und Faktor VIII-gefärbtem Gewebe mikroskopisch bestimmt und digital ausgewertet. Es wird die Korrelation zwischen den PDS-Ergebnissen und denen der Histologie unter Verwendung des Spearman-Rang-Korrelations-Tests analysiert. Zwischen den qualitativen Ergebnissen der Ultraschalluntersucher und denen des Pathologen zur Vaskularisation wurde eine enge Korrelation gefunden, sie beträgt 0,89. Die Pearson-Korrelation zwischen der digitalen Analyse der PDS-Bilder und der digitalen Analyse der Faktor-VIII-gefärbten Gewebeschnitte ist 0,81. Die visuelle Bewertung der Vaskularisierung, die auf den PDS-Bildern und den Gewebeschnitten basiert, wurde mit den Ergebnissen der digitalen Bildverarbeitung unter Verwendung des Spearman-Rang-Tests verglichen. Die Korrelation zwischen digitalen und visuellen Interpretationen der PDS ist 0,89. Die Korrelation der visuellen und der digitalen Analyse der Immunhistochemie (Faktor VIII) ist 0,88. Mit dieser Arbeit wird bewiesen, dass die Power-Doppler-Sonographie eine zuverlässige diagnostische Methode zur qualitativen Einteilung der Vaskularisierung im Synovialgewebe ist, welches in der klinischen Praxis weiteres Potential für die Untersuchung der hypertrophen Synovialis und des muskuloskelettalen Systems bietet. Sie stellt eine leicht handhabbare, sichere, kosteneffiziente und nichtinvasive Alternative zur MRT-Untersuchung der Synovialitis bei Arthrose und rheumatoide Arthritis dar.