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- Aesthetische Eigenzeiten, 17 (1)
- Akten des ... Symposiums des Mediävistenverbandes; 13,2 (1)
- Aventiuren; 13 (1)
- Deuterocanonical and Cognate Literature Studies (1)
- Deuterocanonical and Cognate Literature Yearbook (1)
- GenderCodes - Transkriptionen zwischen Wissen und Geschlecht; 17 (1)
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- Jahrbuch der Oswald-von-Wolkenstein-Gesellschaft; 17 (1)
Sonstige beteiligte Institutionen
Die Verweigerung von Reziprozität schildert Ferdinand Sutterlüty am Beispiel einer Blutspendeaktion, die ein türkischer Moscheeverein als Teil einer Integrationsstrategie initiierte. Mit dem symbolisch hoch aufgeladenen Blut werden von der autochthonen Bevölkerung zugleich die angestrebten Einebnungen interethnischer Ungleichheiten sowie die mit den Spenden verbundenen konkreten Reziprozitätserwartungen zurückgewiesen.
Martin Dinges’ Konzept der „Justiznutzung“ meint eine Instrumentalisierung der Justiz beispielsweise mittels einer gleichzeitigen oder alternativen Nutzung verschiedener justizförmiger Angebote nach Opportunitätskriterien. Ausgehend von diesem Konzept, ermittelt er Gemeinsamkeiten mit und Differenzen zu der Nutzung medizinischer Angebote in der europäischen Frühmoderne.
Justus Heck untersucht vergleichend Formen der Konfliktvermittlung in segmentären Gesellschaften einerseits und funktional differenzierten Gesellschaften andererseits. Während in gering differenzierten sozialen Systemen diese selbst als implizite Dritte fungieren, unabhängig davon, ob konkrete Personen schlichtend intervenieren, und die Vermittlung ritualhafte Züge trägt, ermöglichen funktional differenzierte Gesellschaften verfahrensförmige, formalisierte und professionalisierte Vermittlungen.
Im Mittelpunkt des Beitrags von Peter Münte steht die detaillierte Analyse von Ausschnitten des Transkripts einer Mediationssitzung, die exemplarische Einblicke in die Struktur und den Verlauf mediatorischer Interaktion gewährt – auch bezüglich der Frage, welchen Einfluss die Artefaktkultur moderierter Kommunikation, insbesondere die Verwendung eines Flipcharts, auf diesen Verlauf nimmt.
Lotta Mayer fragt nach akephalen Konfliktkonstellationen in Gesellschaften, in denen entweder eine Zentralgewalt zwar existiert, jedoch faktisch nicht willens bzw. nicht in der Lage ist, Konflikte zu regulieren, oder aber den Konfliktparteien selbst daran gelegen ist, ein Eingreifen der Zentralgewalt durch klandestines Handeln zu verhindern, und sie deshalb auf Formen der Selbstregulation von Konflikten zurückgreifen
Eigentümlichkeiten diplomatischer Konfliktlösungen unter den Rahmenbedingungen segmentärer Gesellschaften geht Ramy Youssef nach. Zu diesen Bedingungen zählen die Kollektivverantwortlichkeit, also die Zurechnung individuellen Verhaltens auf die Gruppenzugehörigkeit des Individuums, sowie die Alternativlosigkeit einer Kommunikation unter Anwesenden. Darüber hinaus kontrastiert er die Besonderheiten tribaler und moderner Diplomatie.
Not Giving Anyone a Bad Gallbladder: Konfliktvermeidung und Konfliktbeilegung bei den Teduray
(2024)
Der Beitrag von Jochen Schwenk diskutiert am Fallbeispiel der Teduray (südliche Philippinen) Institutionen der Mediation und Konsensfindung, mit denen Dynamiken negativer Reziprozität begegnet werden kann, wie beispielsweise die Versammlung des tiyawan, in dem öffentlich und mittels einer ritualisierten Sprache der Konflikt in ein zum Wohle aller zu lösendes Problem transformiert wird.
Auf der Grundlage einer quantitativen Analyse untersucht Hans-Jürgen Brandt Konfliktlösungen und deren Wandel unter der Bedingung des Rechtspluralismus in andinen Gemeinschaften Perus und Ecuadors. Die indigene Justiz ist einerseits wegen ihrer friedensstiftenden und integrativen Funktion angesehen, sie ist andererseits aber nicht universalistisch orientiert und steht, beispielsweise im Hinblick auf Körperstrafen, zuweilen in Widerspruch zu den Menschenrechten.
In einer ethnologisch-vergleichenden Perspektive zeigt Christoph Antweiler auf, dass auch in nichtindustriellen Gesellschaften Gewaltlosigkeit aktiv hergestellt werden muss, welche Ressourcen und kulturellen Kompetenzen dazu erforderlich sind und welche Rolle dritte Personen oder Instanzen dabei spielen können. Mechanismen gewaltfreier Konfliktregelung beschreibt er anhand des Fallbeispiels der Semai in Malaysia.
Ebenfalls ethnologisch-vergleichend befasst sich Jürg Helbling mit dem Einfluss bestimmter Drittparteien auf den Verlauf tribaler Kriege: den Alliierten einer Lokalgruppe, die sie im Kampf gegen einen Feind unterstützen, und einem gemeinsamen Feind, gegen den sich zwei Lokalgruppen verbünden. Beide Typen von Drittparteien beeinflussen nicht nur die Einhegung oder Beilegung von Gewaltkonflikten, sie können auch zu ihrer Verlängerung und Verschärfung beitragen.