Refine
Has Fulltext
- yes (14)
Is part of the Bibliography
- yes (14)
Year of publication
Document Type
- Doctoral Thesis (14) (remove)
Keywords
- Deutschland (14) (remove)
Institute
- Betriebswirtschaftliches Institut (14) (remove)
Zahlreiche, zum Teil sehr spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche – national (z.B. Holzmann, Bankgesellschaft Berlin) wie international (z.B. Enron, Worldcom) – in Verbindung mit Bilanzmanipulationen, haben den Berufsstand in eine schwere Vertrauenskrise gestürzt. Vor allem der Zusammenbruch von Enron (vormals das siebtgrößte Unternehmen der USA) hat die internationale Wirtschaftsprüfung in großen Aufruhr versetzt. Nach Bekanntwerden des Enron-Skandals wurden weitere Fälle fragwürdiger Bilanzierungspraktiken aufgedeckt, was in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckte, dass es sich hierbei um keinen Einzelfall handelte, sondern dass erhebliche strukturelle Defizite vorliegen müssen. Diese Entwicklungen lösten weltweit eine Reformdebatte aus, welche zahlreiche berufsständische und gesetzliche Regulierungseingriffe, sowohl national als auch international, zur Folge hatte. Unter besonderem Handlungsdruck stand der Gesetzgeber in den USA. Im Sommer 2002 wurde der „Sarbanes-Oxley Act“ verabschiedet, der stark regulierend in den Berufsstand eingreift. Die Kritik der Öffentlichkeit konzentriert sich dabei hauptsächlich auf das gleichzeitige Angebot von Prüfungs- und Beratungsleistungen durch den amtierenden Abschlussprüfer. Viele sehen dadurch die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und damit die Glaubwürdigkeit der Jahresabschlussinformationen gefährdet. Die Sicherung der Vertrauenswürdigkeit stellt für die Qualität der Abschlussprüfung eine existentielle Grundlage dar. Die Vorschriften zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers wurden daraufhin verschärft, zahlreiche Beratungsleistungen durch den Abschlussprüfer gelten nun als unvereinbar mit gleichzeitiger Abschlussprüfung. Auch in der Europäischen Union und in Deutschland wird heftig diskutiert, wie man das verloren gegangene Vertrauen der Öffentlichkeit wiedergewinnen kann. Vor dem Hintergrund dieser Reformdebatte muss die Frage gestellt werden, ob durch das gleichzeitige Angebot von Prüfungs- und Beratungsleistungen die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers tatsächlich gefährdet ist, oder die eingeleiteten Maßnahmen der Öffentlichkeit lediglich Handlungsfähigkeit seitens des Gesetzgebers suggerieren sollen, um das Vertrauen in den Berufsstand schnellstmöglich wieder zurückzugewinnen. Aus wissenschaftlicher Sicht konnte eine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bisher weder theoretisch noch empirisch nachgewiesen werden. Einige Autoren kritisieren vor allem bei der amerikanischen Gesetzesinitiative, sie habe sich eher an der Meinung der Öffentlichkeit orientierte, ohne wirkliche Ursachenanalyse zu betreiben. Es ist jedoch ausdrücklich nicht das Anliegen dieser Arbeit, das Für und Wider einschlägiger gesetzlicher Regelungen bzw. interner Sicherungsmaßnahmen darzustellen und zu erörtern. Die vorliegende Arbeit leistet einen Beitrag zur aktuellen Diskussion, indem ausführlich untersucht wird, ob sich eine Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit dem gleichzeitigen Angebot von Prüfungs- und Beratungsleistungen empirisch nachweisen lässt oder nicht. Dabei werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen werden bereits vorliegende empirische Studien zu dieser Problematik vorgestellt und diskutiert, zum anderen werden zwei eigene empirische Untersuchungen, welche auf agencytheoretischen Grundüberlegungen basieren, in die Diskussion eingebracht.
Die vorliegende Studie liefert in drei gleichrangigen Teilen empirische Befunde zu den Steuern und Beiträgen auf lokaler Ebene.
In den ersten beiden Teilen wird die Realsteuerpolitik deutscher Kommunen quantitativ datenempirisch und qualitativ in Form einer Expertenbefragung untersucht. Hierbei wird insbesondere der Frage nachgegangen, welche Determinanten das gemeindliche Hebesatzniveau bei der Gewerbesteuer und den Grundsteuern A und B bestimmen.
Der dritte Teil analysiert die Beitragseinnahmen der Industrie- und Handelskammern. Der IHK-Beitrag ist deren zentrale Einnahmeposition und knüpft ebenfalls an der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage an. Die Abhängigkeit von einer zum Teil volatilen Bemessungsgrundlage stellt die Kammern bei ihrer Budgetplanung vor große Herausforderungen. Zur Steigerung der Planungsgenauigkeit wurde ein Prognosemodell entwickelt, das einen präziseren Rückschluss auf künftige Beitragseinnahmen zulässt.
Nach der Einleitung werden im zweiten Kapitel die zivilrechtlichen, ertrag- und schenkungsteuerrechtlichen Definitionen der Begriffe “Schenkung unter Lebenden” sowie „vorweggenommene Erbfolge“ nach deutschem, österreichischem und schweizerischem Recht sowie das Rechtsinstitut des Nießbrauchs nach deutschem, österreichischem und schweizerischem Zivil- und Gesellschaftsrecht gegenübergestellt. Im dritten Kapitel erfolgt die schenkungsteuerliche Beurteilung der Vermögensübertragung nach deutschem, österreichischem und schweizerischem Schenkungsteuerrecht. Die ertragsteuerliche Beurteilung der Vermögensübertragung nach deutschem, österreichischem und schweizerischem Ertragsteuerrecht erfolgt im vierten Kapitel. Nach den zivilrechtlichen Grundlagen bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen werden im sechsten Kapitel die schenkungsteuerliche und ertragsteuerliche internationale Doppelbesteuerung in Bezug auf die Länder Österreich und die Schweiz ausführlich erläutert. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen ausschließlich unentgeltliche bzw. teilentgeltliche Vermögensübertragungen im Rahmen der Schenkung unter Lebenden.
Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um eine Untersuchung mit dem Ziel, die Reaktionen im Umfeld von Veränderungen der Zusammensetzung der großen deutschen Aktienindizes DAX, MDAX und HDAX zu ermitteln. Da in der idealtypischen Finanztheorie eine Indexauswechslung keine bewertungsrelevante Information darstellt, jedoch in der Finanzpresse häufig über Indexauswechslungen und deren Auswirkungen auf die zugrunde liegenden Kurse spekuliert wird, sollten im Rahmen der vorliegenden Arbeit zum einen theoretische Ansatzpunkte identifiziert werden, um Indexeffekte erklären zu können; zum anderen galt es, mittels verschiedener empirischer Untersuchungen zu überprüfen, inwiefern sich die Kurse, die Liquidität und gegebenenfalls die Risikokomponenten der betreffenden Aktien durch das Indexereignis verändern. Angesichts der sich mehr und mehr verstärkenden Indexfokussierung vieler institutioneller Anleger seit der Schaffung des DAX zum Jahresende 1987 sollte auch der Frage nachgegangen werden, ob und inwiefern sich die Reaktionsmuster am Kapitalmarkt im Zeitablauf verändert haben. Da als auslösendes Moment für potentielle Indexeffekte vorrangig fremdverwaltete Wertpapierportfolios in Frage kommen, wurde neben einer theoretischen Verhaltensanalyse auch eine umfassende Umfrage unter Fondsmanagern hinsichtlich deren Indexfokussierung durchgeführt.
Mit der Einführung von Basel II erhalten ab dem 01. Januar 2007 nahezu alle fremdfinan¬zierten Unterneh¬men im Rahmen einer Ratinga¬nalyse eine individuelle Bewertung ihrer Bo¬nität. Wie die Ratinganalyse haben sich auch die gesetzlichen Vertreter im Rahmen der Lageberichterstattung und der Abschlussprüfer im Rahmen seiner Prüfungs¬pflichten mit der Bestandskraft des zu prüfenden Unternehmens auseinander zu setzen. Es stellt sich insofern die Frage nach dem Einfluss von Ratinganalysen auf die Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die Untersuchung zeigt, dass im Hinblick auf die gesetzliche Forderung nach einer umfassenden Risikoberichterstattung in § 289 Absatz 1 HGB die gesetzlichen Vertre¬ter die Ratinganalyse insbesondere bei Anzeichen für eine Be¬standsgefahr in der Bericht¬er¬stattung über Risiken der voraussichtlichen Entwicklung zu verwerten, das Rating als Informationsquelle sowie die Risikoeinstufung zu nen¬nen haben. Aus Sicht des Abschlussprüfers können Ra¬tinganalysen als Indikator für die zukünf¬tige Bonität der Gesellschaft eine entschei¬dende und objektive Grundlage für die Bewertung des Insolvenzrisikos beim geprüf¬ten Unternehmen spielen und ihn bei der Beurteilung der Lagedar¬stellung sinnvoll unterstüt¬zen. Unter Beachtung der gesetzlichen und be¬rufsständi¬schen Normen sind demzu¬folge Ratingergebnisse – insbesondere bei Anzeichen einer Bestandsgefährdung – vom Ab¬schlussprüfer zwingend bei der Abschlussprüfung zu verwerten. Demzufolge ist dem Abschlussprüfer be¬züglich der Ratingunterlagen von Seiten der Unternehmensleitung auch ein Einsichts¬recht aus § 320 HGB zu gewähren. Die Ratingerkenntnisse kann der Abschlussprüfer darüber hinaus auch im Rahmen der Prüfungsplanung nutzen, denn die individu¬elle Risikosituation des Unternehmens hat erheblichen Einfluss auf das Prü¬fungsvorgehen. Ferner hat sich der Abschlussprüfer bei der Erwartungsbildung be¬züglich des Vorhandenseins bzw. des Grades der Bestandsgefahr an der Ratinganalyse zu orientieren, um die Aus¬führungen der gesetzlichen Vertreter im Anschluss daran im Lichte seiner Erwartun¬gen zu hinterfragen. Aus den Ergebnissen dieser Soll-Ist-Verprobung folgen dann ent¬sprechende Konsequenzen für die Berichterstattung des Abschlussprüfers. So ist, bei unzureichenden Ausführungen im Lagebericht, im Prü¬fungsbericht auf die Bestandsge¬fahr und die mangelnde Verarbeitung der Ratinger¬gebnisse hinzuweisen; der Bestäti¬gungsvermerk ist mit einem Hinweis auf die Ratingergebnisse einzuschrän¬ken. Wird dagegen im Lagebericht im Einklang mit der Ra¬tinganalyse zutreffend über die dro¬hende Bestandsgefahr berichtet, so sind dennoch im Prüfungsbericht nochmals die Ri¬siken der künftigen Entwicklung anzugeben. Im Bestätigungsvermerk ist zu er¬läutern, dass sich die Darstellung der Bestandsrisiken mit dem Ratingergebnis deckt. Wird dem Abschlussprüfer dagegen die Einsicht in die Ratinganalyse verweigert, so ist im Prüfungsbericht auf die Weigerung einzugehen und bei Anzeichen einer Be¬standsgefahr darüber hinaus der Redepflicht nachzukom¬men. Der Bestätigungsver¬merk sollte in solchen Fällen mit der verbalen Einschrän¬kung versehen werden, dass die Beurteilung ohne Einsicht in die Ratingunterlagen er¬folgen musste.
Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist von anhaltender Relevanz, wird jedoch immer wieder in Frage gestellt. Der Fokus von Regulierungsbehörden und Forschung liegt auf kapitalmarktorientierten Unternehmen. Die Unabhängigkeit kann besonders gefährdet sein, wenn Schutzmechanismen, wie z. B. die Haftung oder das Risiko eines Reputationsverlustes, besonders schwach ausgeprägt sind. Es kann abgeleitet werden, dass bei privaten Unternehmen das Risiko eines Reputationsverlustes im Vergleich zu kapitalmarktorientierten Unternehmen geringer ist. Weiterhin ist das Haftungsrisiko für den Abschlussprüfer in Deutschland verglichen mit angelsächsischen Ländern geringer.
Damit untersucht die Arbeit die Unabhängigkeit in einem Umfeld, in dem diese besonders gefährdet ist. Als Surrogat wird die Wahrscheinlichkeit einer Going-Concern-Modifikation („GCM“) herangezogen. GCM können als Indikator für die Prüfungsqualität besonders geeignet sein, da sie ein direktes Ergebnis der Tätigkeit des Abschlussprüfers sind und von ihm formuliert und verantwortet werden. Für das Surrogat GCM ist für Deutschland im Bereich der privaten Unternehmen bislang keine Studie bekannt.
Die vorliegende Arbeit untersucht empirisch, inwieweit neoklassische Theorien wie die Erwartungsnutzentheorie, die individuellen Reaktionen auf die Einführung einer proportionalen Einkommensteuer und die Veränderung der steuerlichen Verlustausgleichsmöglichkeiten erklären. Darüber hinaus soll auch eine möglicherweise verzerrte Wahrnehmung der steuerlichen Regelungen aufgedeckt und in die Analyse des beobachteten Investitionsverhaltens einbezogen werden. Die Umsetzung erfolgt mittels eines kontrollierten Labor-Experimentes. Die gewählte Forschungsmethode erlaubt die Unterscheidung von Rationalen Steuereffekten, d.h. Effekte, die neoklassische Theorien erwarten lassen und steuerbedingten Perzeptionseffekten, d.h. Effekte, die auf steuerbedingte Wahrnehmungsverzerrungen zurückzuführen sind. Wird für den Perzeptionseffekt kontrolliert, kann sowohl die theoretisch ermittelte Wirkung einer proportionalen Einkommensteuer mit vollständigem als auch ohne steuerlichem Verlustausgleich auf riskante Investitionen empirisch bestätigt werden. Dagegen stehen die beobachteten Investitionsentscheidungen teilweise im Widerspruch zu den Ergebnissen der theoretischen Arbeiten, wenn auf eine Kontrolle für den Perzeptionseffekt verzichtet wird.
Hieran anknüpfend, werden im Rahmen eines zweiten Experimentes Ursachen steuerbedingter Wahrnehmungsverzerrungen und deren Wirkung auf die Bereitschaft, riskant zu investieren, näher beleuchtet. Für eine tiefgreifende Analyse des möglichen Perzeptionseffekts einer proportionalen Steuer mit vollständigem Verlustausgleich wird die bestehende verhaltenswissenschaftliche Steuerforschung erweitert und zwischen extrinsischen und intrinsischen Faktoren differenziert. Das durchgeführte Experiment verdeutlicht, dass die betrachtete proportionale Steuer das riskante Investitionsverhalten verzerrt. Jedoch ist die steuerbedingte Verzerrung, der Perzeptionseffekt, umso geringer, je niedriger das Niveau an kognitiver Belastung ist. Die abnehmende Verzerrung des Entscheidungsverhaltens scheint auf eine ebenfalls abnehmende Verwendung ungenauer Entscheidungs-Heuristiken zurückzuführen zu sein. Die dagegen unabhängig von dem Niveau an Steuer-Komplexität bzw. Steuer-Salienz beobachtete Zunahme der riskanten Investitionsbereitschaft nach Erhebung der proportionalen Steuer spiegelt sich in der steuerbedingten Veränderung der affektiven und kognitiven Wahrnehmung wider.
In den zwei experimentalökonomischen Analysen wird die Allokation gegebener Mittel auf riskante und sichere Anlagen betrachtet. Daneben werden aber sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen mit sich ausschließenden Investitionsalternativen konfrontiert. Beide Fälle haben gemeinsam, dass im maßgeblichen Entscheidungskalkül die geltenden steuerlichen Regelungen grundsätzlich zu berücksichtigen sind. Jedoch postuliert die betriebswirtschaftliche Steuerforschung, dass bei einer Entscheidung zwischen sich ausschließenden Investitionsalternativen die Besteuerung vernachlässigt werden kann, wenn diese keine Wirkung entfaltet. Hieran anknüpfend, wird ein Konzept entscheidungsneutraler und gleichmäßiger Gewinnbesteuerung entwickelt, das auch bei unvollkommener Voraussicht praktikabel, rechtssicher und mit einer Gewinnermittlung durch nominalen Vermögensvergleich vereinbar sein soll. In Anlehnung an König (1997 a), lässt sich zeigen, dass ein Verfahren revolvierender Ertragswertkorrektur bei zusätzlicher Erfassung des Kapitalwertes diese Anforderungen erfüllt. Das rechnerisch komplexe Vorgehen kommt dabei – unter bestimmten Annahmen – im Ergebnis der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich nach geltendem Steuerrecht sehr nahe. Infolgedessen wird auch das theoretisch bislang ungelöste Problem des zeitlichen Bezugspunktes der Besteuerung vernachlässigbar.
Accounting plays an essential role in solving the principal-agent problem between managers and shareholders of capital market-oriented companies through the provision of information by the manager. However, this can succeed only if the accounting information is of high quality. In this context, the perceptions of shareholders regarding earnings quality are of particular importance.
The present dissertation intends to contribute to a deeper understanding regarding earnings quality from the perspective of shareholders of capital market-oriented companies. In particular, the thesis deals with indicators of shareholders’ perceptions of earnings quality, the influence of the auditor’s independence on these perceptions, and the shareholders’ assessment of the importance of earnings quality in general. Therefore, this dissertation examines market reactions to earnings announcements, measures of earnings quality and the auditor’s independence, as well as shareholders’ voting behavior at annual general meetings.
Following the introduction and a theoretical part consisting of two chapters, which deal with the purposes of accounting and auditing as well as the relevance of shareholder voting at the annual general meeting in the context of the principal-agent theory, the dissertation presents three empirical studies.
The empirical study presented in chapter 4 investigates auditor ratification votes in a U.S. setting. The study addresses the question of whether the results of auditor ratification votes are informative regarding shareholders’ perceptions of earnings quality. Using a returns-earnings design, the study demonstrates that the results of auditor ratification votes are associated with market reactions to unexpected earnings at the earnings announcement date. Furthermore, there are indications that this association seems to be positively related to higher levels of information asymmetry between managers and shareholders. Thus, there is empirical support for the notion that the results of auditor ratification votes are earnings-related information that might help shareholders to make informed investment decisions.
Chapter 5 investigates the relation between the economic importance of the client and perceived earnings quality. In particular, it is examined whether and when shareholders have a negative perception of an auditor’s economic dependence on the client. The results from a Big 4 client sample in the U.S. (fiscal years 2010 through 2014) indicate a negative association between the economic importance of the client and shareholders’ perceptions of earnings quality. The results are interpreted to mean that shareholders are still concerned about auditor independence even ten years after the implementation of the Sarbanes-Oxley Act. Furthermore, the association between the economic importance of the client and shareholders’ perceptions of earnings quality applies predominantly to the subsample of clients that are more likely to be financially distressed. Therefore, the empirical results reveal that shareholders’ perceptions of auditor independence are conditional on the client’s circumstances.
The study presented in chapter 6 sheds light on the question of whether earnings quality influences shareholders’ satisfaction with the members of the company’s board. Using data from 1,237 annual general meetings of German listed companies from 2010 through 2015, the study provides evidence that earnings quality – measured by the absolute value of discretionary accruals – is related to shareholders’ satisfaction with the company’s board. Moreover, the findings imply that shareholders predominantly blame the management board for inferior earnings quality. Overall, the evidence that earnings quality positively influences shareholders’ satisfaction emphasizes the relevance of earnings quality.
Chapter 2 concerns the audit market for German credit institutions (excluding savings banks and cooperative banks), and the presented study allows conclusions to be drawn regarding recent concentration levels of this particular audit market. The last reliable (statistical) studies concerning the audit market for German credit institutions were published several years ago (Grothe 2005; Lenz 1996b; Lenz 1997; Lenz 1998). This is surprising because parts of the new regulations concerning the audit market for public-interest entities—which should also apply to credit institutions (European Commission 2006c)—in Europe would require analyses of the audit market concentration to be performed on a regular basis. Therefore, this study begins to fill this research gap, and it reveals that the audit market for German credit institutions was highly concentrated (market leadership: KPMG AG WPG and PricewaterhouseCoopers AG WPG) in 2006 and 2010. Moreover, the findings also highlight that between these years, neither a notable trend toward higher levels of concentration nor a deconcentration process was evident. Finally, it is illustrated that the regulatory requirements for publishing audit fees and the corresponding right to claim exemption (§§ 285 Sentence 1 No. 17, 314 (1) No. 9 Commercial Code) do not allow the calculation of concentration figures that cover the entire audit market for credit institutions. Thus, it will continue to be necessary to use surrogates for audit fees, and analyses reveal that the arithmetic mean of the total business volume (or total assets) of a credit institution and its square root is a very good surrogate for calculating concentration measures based on audit fees.
Chapter 3 seeks to determine whether public oversight of public-interest entities (PIEs) increases audit fees specifically in the financial industry, which is already a highly regulated industry characterized by intense supervision. To answer this question, a sample of 573 German credit institutions is examined over the 2009–2011 period, as not all credit institutions were considered PIEs in Germany (until very recently). First, the results show that a credit institution’s business risk is related to audit fees. In addition, the findings reveal not only that PIE credit institutions pay statistically significantly higher audit fees but also that this effect is economically substantial (representing an audit fee increase of 31.38%). Finally, there are several indications that the relationship between (other) credit institutions’ business risks and audit fees is greater for PIE credit institutions.
Chapter 4 examines the association between the results of auditor ratification votes and perceived external financial reporting quality. As has been recently remarked by Wei et al. (2015), far too little is known about shareholders’ interests in and perceptions of the election, approval or ratification of auditors. Although auditor ratification by shareholders is normally a routine, non-binding action and the voting ratios are in the range of 95% or higher, the SEC emphasized the importance of this process by amending the disclosure requirements for such voting results in 2010 (SEC 2009; SEC 2010). This study demonstrates that the results of auditor ratification votes are associated with market reactions to earnings surprises (SEC registrants; 2010 to 2013). Moreover, there are moderate indications that this effect may be positively related to higher levels of information asymmetry between managers and shareholders, that such voting results contain incremental informational content beyond that of other publicly available audit-related information, and that the time lag between the ratification of an auditor and the earnings announcement influences the vote’s importance. Finally, the study sheds additional light on an overlooked audit-related topic (e.g., Dao et al. 2012; Hermanson et al. 2009; Krishnan and Ye 2005; Sainty et al. 2002), and illustrates its relation to accounting. More importantly, the provided evidence indicates that disclosure of the results of auditor ratification votes might benefit (prospective) shareholders.
Chapter 5 addresses the question of whether and when shareholders may have a negative perception of an auditor’s economic dependence on the client. The results for a Big 4 client sample in the U.S. (2010 to 2014) show that the economic importance of the client—measured at the audit office-level—is negatively associated with shareholders’ perceptions of external financial reporting quality—measured in terms of the earnings response coefficient and the ex ante cost of equity capital—and, therefore, is perceived as a threat to auditor independence. Moreover, the study reveals that shareholders primarily regard independence due to client dependence as a problem for firms that are more likely to be in financially distressed conditions.
Seit der Transformation der EG-Zwischenberichtsrichtlinie in deutsches Recht sind alle Emittenten aus dem amtlichen Markt verpflichtet, für nach dem 31. Dezember 1989 beginnende Geschäftsjahre einen Zwischenbericht über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres zu veröffentlichen. Mit diesen bis heute noch geltenden Bestimmungen ist jedoch eine Reihe von Problemen verbunden. So enthalten die im BörsG und in der BörsZulV verankerten Vorschriften hinsichtlich der zu publizierenden Zahlenangaben und Erläuterungen nur geringe Anforderungen an die unterjährige Berichterstattung, die teilweise aufgrund der unpräzisen Formulierung der Bestimmungen den Unternehmen auch noch einen weitgehenden Ermessensspielraum in bezug auf die berichtspflichtigen Sachverhalte einräumen. Darüber hinaus stufen die gesetzlichen Vorschriften nur die Veröffentlichung eines Halbjahresberichtes als verpflichtend ein, und für die nicht im geregelten Markt notierenden Unternehmen kann aus den Vorschriften keine Verpflichtung abgeleitet werden. Wenngleich der Gesetzgeber sich bei der Umsetzung der Zwischenberichtsrichtlinie bewußt gegen eine umfassendere unterjährige Berichtspflicht entschieden hat, sowohl in bezug auf die berichtspflichtigen Zahlenangaben und Erläuterungen sowie der Anzahl der unterjährig zu veröffentlichenden Berichte, als auch im Hinblick auf die berichtspflichtigen Börsensegmente, ist vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung der Kapitalmärkte und der damit verbundenen größeren Bedeutung der externen Berichterstattung der Emittenten eine grundlegende Veränderung bei den an eine unterjährige Berichterstattung gestellten Anforderungen eingetreten. Während zu Beginn der gesetzlich geforderten Zwischenberichterstattung die wenigen berichtspflichtigen Zahlenangaben und Erläuterungen noch im Einklang mit den Informationsbedürfnissen der Kapitalmarktteilnehmer gestanden haben, ist der Informationsanspruch der Investoren in den letzten Jahren stetig gestiegen. Verantwortlich dafür ist in erster Linie, daß die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der Unternehmen immer schnelleren und häufigeren Veränderungen unterliegen, wodurch die Kapitalmarktteilnehmer neben der jährlichen Berichterstattung auch innerhalb des Geschäftsjahres auf eine umfassende Berichterstattung angewiesen sind, um möglichst zeitnahe auf die veränderten Bedingungen reagieren zu können. Darüber hinaus hat die Internationalisierung der Rechnungslegung einen wichtigen Beitrag zur Normierung einer umfassenderen unterjährigen Berichterstattung geleistet. Um eine Angleichung der deutschen Vorschriften an die umfassenderen Bestimmungen der international anerkannten Rechnungslegungsstandards zu erreichen, die aufgrund der Befreiungsregel von § 292a HGB bereits von vielen deutschen Unternehmen angewendet werden, von Bedeutung sind hierbei insbesondere die nach IFRS/IAS bzw. US-GAAP zu beachtenden Vorschriften, hat sowohl die Deutsche Börse AG als auch das DRSC Vorschriften für die Erstellung von unterjährigen Berichten erlassen. Vor dem Hintergrund dieser Vielzahl und dem nebeneinander von gesetzlichen und privatrechtlichen Regelungen, die mittlerweile von den Gesellschaften zu beachten sind, werden in der vorliegenden Arbeit die einzelnen nationalen und internationalen Regelungen ausführlich dargestellt und Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede aufgezeigt. Im Rahmen einer empirischen Untersuchung wird darüber hinaus in einem Soll-Ist-Vergleich untersucht, inwieweit diese Regelungen auch Beachtung innerhalb der Zwischenberichterstattung der Gesellschaften finden. Dazu wurden 115 Zwischenberichte aus den Jahren 2000 und 2001 von Unternehmen aus den Indizes DAX, MDAX und NEMAX 50 hinsichtlich der publizierten Informationen ausgewertet. Vor dem Hintergrund der sich aus dem Nebeneinander der gesetzlichen und privatrechtlichen Vorschriften ergebenen uneinheitlichen Verpflichtungsgrundlagen und Anforderungen ist es dringend geboten, den Regulierungsrahmen für die Zwischenberichterstattung der aktuellen Entwicklung in der Rechnungslegung weiter anzupassen, um die teilweise bestehende Inkonsistenz der verschiedenen Vorschriften in Zukunft zu vermeiden. Durch die Bestrebungen der EU, die nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedsländer für einen einheitlichen europäischen Kapitalmarkt weitgehend zu harmonisieren, werden dem deutschen Gesetzgeber die zukünftig an eine unterjährige Berichterstattung zu stellenden Anforderungen von Seiten der EU weitgehend vorgegeben werden. So sieht die am 26. März 2003 veröffentlichte Transparenz-Richtlinie vor, daß ab dem Jahr 2005 alle an einem geregelten Markt notierten Emittenten einen Halbjahresfinanzbericht erstellen müssen. Wenngleich der von der EU-Kommission publizierte Vorschlag für eine zukünftige einheitliche Ausgestaltung der unterjährigen Berichterstattung in Europa grundsätzlich positiv zu sehen ist, werden auch vor dem Hintergrund der durchgeführten empirischen Untersuchung erforderliche Ergänzungen zu den an eine unterjährige Berichterstattung zu stellenden Anforderungen aufgezeigt. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Durchführung einer prüferischen Durchsicht sowie die Verpflichtung zu einer Quartalsberichterstattung.