Refine
Has Fulltext
- yes (14)
Is part of the Bibliography
- yes (14)
Year of publication
Document Type
- Study Thesis (term paper) (8)
- Doctoral Thesis (4)
- Master Thesis (2)
Language
- German (14) (remove)
Keywords
- Europarecht (14) (remove)
Gegenstand der vorliegenden Dissertation ist die Frage nach der Anerkennung ökologischer Menschenrechte auf verschiedenen Rechtsebenen. Dabei wird die Entwicklung der ökologischen Menschenrechte herausgearbeitet und ihre Wirkungen auf internationaler, regionaler und staatlicher Ebene untersucht. Dazu wird die gegenwärtige Rechtslage der ökologischen Menschenrechte im Europa- und Völkerrecht dargestellt und bewertet.
Teil der Aufgabenstellung der Arbeit ist auch die Idee einer ökologischen Gerechtigkeit, anhand derer unterschiedliche Problemfelder wie Armut und ökologische Rechtsstaatlichkeit beleuchtet werden. Das Ziel der Arbeit besteht damit in einer rechtsdogmatischen und rechtspolitischen Begründung ökologischer Menschenrechte im internationalen sowie im regionalen Recht. Mithilfe der rechtsvergleichenden Methodik soll eine wirksame Problemlösungsfindung aufgezeigt werden, welche dazu beitragen kann, eine menschenwürdige Umwelt in der ganzen Welt zu sichern.
Die Förderung erneuerbarer Energien wird in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch unterschiedliche Regelungen ausgestaltet. Da diese Technologien aber nach wie vor noch nicht in gleicher Weise wettbewerbsfähig sind wie die konventionellen Formen der fossilen Stromerzeugung, ist ein förderndes Eingreifen der Staaten unerlässlich. Im unionsweiten Binnenmarkt bergen derartige staatliche Interventionen jedoch die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung. Sowohl die Europäische Kommission als auch die Europäischen Gerichte haben sich deshalb im Laufe der Zeit wiederholt mit der Problematik befasst, wie die Förderung erneuerbarer Energien mit dem EU-Beihilferecht in Einklang zu bringen ist. Im Mittelpunkt stand dabei die wegweisende Entscheidung in der Sache "PreussenElektra" aus dem Jahre 2001 (ECLI:EU:C:2001:160), in der der EuGH das deutsche Stromeinspeisungsgesetz nicht als Beihilfe ansah. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten sowie der schnellen technologischen Entwicklung und den damit einhergehenden häufigen Gesetzesänderungen entwickelte sich ausgehend von dieser Leitentscheidung eine umfassende Folgejudikatur. Im Zentrum steht dabei immer die Einordnung der einzelnen Regelungen als "staatlich".
Obwohl die europäische Verwaltung und ihr Verwaltungsverfahren zunehmend an Bedeutung gewinnt, fehlt eine Generalkodifikation des Verwaltungsverfahrensrechts auf EU-Ebene. Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, den aktuellen Kodifikationsstand und die Möglichkeiten einer zukünftigen Kodifikation zu erörtern. Insbesondere werden die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Kodifikation untersucht, wobei der Schwerpunkt auf der Frage liegt, inwieweit die EU eine Kompetenz für eine solche besitzt. Daneben werden die rechtlichen Grenzen aus mitgliedstaatlicher Sicht am Beispiel Deutschland erörtert. Auf dieser Grundlage wird anschließend dargelegt, in welcher Form eine Kodifikation theoretisch umgesetzt werden kann. Außerdem werden drei aktuelle Kodifikationsentwürfe in ihren Grundzügen beschrieben, miteinander verglichen und kritisch beleuchtet. Anschließend werden die wesentlichen Punkte im Bereich Kodifikationsfähigkeit und -bedürftigkeit dargestellt, bevor als Abschluss die generellen Verwirklichungschancen einer Kodifikation sowie die Verwirklichungschancen der drei Entwürfe beurteilt werden.
Mit Urteil vom 16. Juni 2015 hat der Europäische Gerichtshof die Ankündigung der Europäischen Zentralbank, im Rahmen der Outright Monetary Transactions (OMT) im Notfall Staatsanleihen krisenbedrohter Eurostaaten in unbegrenzter Höhe anzukaufen, für rechtmäßig erklärt. Zwar wurde das Programm nie in die Tat umgesetzt, jedoch wirft das nachfolgende Quantitative Easing-Programm (QE) der EZB erneut die Frage auf, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und der Vorlagebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum OMT-Programm zu beurteilen sind und welche Schlüsse sich hieraus für das QE-Programm ziehen lassen.