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Die Globalisierung der Wirtschaft und die Fortentwicklung des Europäischen Binnenmarktes führen zu einer Steigerung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs und rufen bei vielen Gesellschaften das Bedürfnis hervor, sich durch grenzüberschreitende Restrukturierungen den neuen Gegebenheiten anzupassen. Da hierfür bisher gemeinschaftsrechtliche Regelungen fehlen und keine Rechtsangleichungen erfolgt sind, wurzeln entsprechende Maßnahmen in den nationalen Rechtsordnungen. Die zur Durchführung grenzüberschreitender Restrukturierungen notwendigen bilateralen Rechtsuntersuchungen werden in dieser Arbeit ausführlich für die Staaten Deutschland und Frankreich vorgenommen. Es wird geprüft ob und unter welchen Voraussetzungen bereits heute deutsch-französische Sitzverlegungen, Fusionen, Spaltungen und Eingliederungen zulässig sind. Hierzu werden die deutschen und französischen Vorschriften rechtsvergleichend analysiert, die Rechtslage nach beiden Rechtsordnungen dargestellt und deren Zusammenwirken untersucht. Dabei zeigt sich, dass einige deutsch-französische Restrukturierungen unter Berücksichtigung gewisser Bedingungen schon zum jetzigen Zeitpunkt zulässig sind.
Diese Arbeit betrachtet das Thema ‚Besitzerwerb’ mit besonderer Berücksichtigung der Stellung der Hilfsperson – nämlich, Stellvertreter bzw. Besitzdiener - bei diesem Rechtsinstitut. Vor der eigentlichen Behandlung des Hauptthemas finden sich allgemeine Betrachtungen und Analysen des Besitzes und dessen Erwerb und die Darstellung der rechtshistorischen Entwicklung des Besitzes. Die hier behandelten Themen werden nicht nur von der Rechtsdogmatik, sondern auch von der Rechtssprechung her untersucht, wobei die Entscheidungen in einigen, bestimmten Fällen, die in der rechtswissenschaftlichen Diskussion Mustercharakter erlangt haben, und als Anknüpfungspunkt zur Entwicklung und Festigung der Rechtslehre dienen dargestellt werden. Es wird ebenso versucht klar darzustellen, inwieweit sich die Rechtsauffassung des Besitzerwerbs durch Hilfspersonen von dem traditionellen, römischgemeinrechtlichen Vorbild der Dienerschaft aus zu einer typologischen, sachverhaltsnäheren Besitzerwerbslehre hat entwickeln lassen.
Mitte des 19. Jahrhunderts gab es in Deutschland im Vergleich zu vielen seiner Nachbarstaaten nur sehr wenige Heil- und Krankenanstalten speziell für Kinder. Die Anerkennung der Kinderheilkunde als eigenes Fachgebiet an den deutschen Universitäten verlief sehr langsam. Untersucht man die historische und soziologische Situation in Deutschland sowie den Entwicklungsstand der Medizin im 19. Jahrhundert genauer, so wird deutlich, warum hier solche aus heutiger Sicht rückständige Verhältnisse herrschten. Wie sich anhand von Originaldokumenten belegen lässt, wurde in Würzburg für deutsche Verhältnisse recht früh der Vorstoß unternommen, an der Universität eine "Separatanstalt" für kranke Kinder zu errichten und die Pädiatrie als eigenes Lehrfach einzuführen. Am 7. Juli 1841 erreichte den Senat und die Fakultät der Universität Würzburg ein Königlich Bayerisches Dekret, das die Errichtung einer klinischen Anstalt für Kinder und eine damit verbundene Abhaltung von Vorlesungen über Kinderkrankheiten vorsah. Das primäre Vorhaben der Fakultät, eine "stabile" Kinderklinik zu eröffnen, wurde jedoch aufgrund von Finanzierungsproblemen für mehrere Jahre aufgeschoben. Stattdessen wurde 1844 eine "billigere" ambulante Kinderklinik eröffnet und Franz von Rinecker, ein sehr engagierter Professor, zu deren Leiter und zum Prof. für Kinderkrankheiten ernannt. Erst am 1. Nov. 1850 kam es zur offiziellen Gründung einer stabilen Kinderklinik mit 12-15 Betten. Da andieser Institution jedoch sowohl die Universität als auch das Juliusspital, eine sehr mächtige und mit der Universität verschwisterte Stiftung, beteiligt waren, kam es sowohl vor als auch nach der Gründung zu großen Interessenskonflikten und Machtkämpfen.Das Resultat war, dass die Universität und der von ihr ernannte Vorstand, Franz von Rinecker, letztendlich nur einen sehr geringen Einfluss in der Kinderklinik hatten, die außerdem bereits 1872 wieder ihre Eigenständigkeit verlor. Die "stabile" Kinderklinik wurde an die Innere Medizin abgetreten, die ambulante Kinderklinik fiel an die allgemeine Poliklinik zurück. Erst 1915, also über 40 Jahre später, erlangte die Würzburger Pädiatrie wieder ihre Eigenständigkeit, die mit dem Ordinariat für Hans Rietschel ab 1923 vervollständigt wurde. Das Schicksal der pädiatrischen Anstalten in Würzburg ist bezeichnend für die damalige Zeit: Die deutsche Pädiatrie steckte noch in ihren Kinderschuhen und befand sich im ständigen Kampf gegen die Dominanz von Allgemeiner Poliklinik und Innerer Medizin.
Durch die Bestrebungen und mit der Unterstützung von Fachleuten und Wissenschaftlern wurde das Frühfördersystem in Taiwan mittels der Verankerung des Kinderwohlfahrtsgesetzes 1993 Schritt für Schritt geplant und aufgebaut, wobei die Entwicklung schnell voran ging und geht. Obwohl bei der Arbeit mit Kindern mit Entwicklungsgefährdungen und -verzögerungen durchaus viele Erfolge zu verzeichnen sind, müssen weitere Schwierigkeiten und Hindernisse überwunden werden. Um dieses Frühfördersystem zu stärken und vervollkommnen, beschäftigen sich viele Fachleute und Wissenschaftler mit der Sammlung und Analyse ausländischer Erfahrungen. Sie versuchen, mögliche Potenziale für das eigene System zu finden und diese zu integrieren. In dieser Arbeit werden erstmals die Frühfördersysteme in Deutschland und in Taiwan verglichen. Die Forschungsarbeit beabsichtigt, die Frühfördersysteme in Deutschland und in Taiwan durch den Vergleich zu reflektieren und daraus Folgerungen für die quantitative und qualitative Weiterentwicklung des Frühfördersystems in Taiwan abzuleiten. Die Intention soll sein, das Frühfördersystem in Taiwan mittels der Erfahrungen aus dem Ausland (i.d.F. Deutschland) projektiv zu verbessern und zu optimieren. Nach dem 1. Kapitel, der Einführung in die Fragestellung, die Zielsetzung und die Methode der Arbeit, werden im 2. Kapitel die Probleme und Potenziale der vergleichenden Sonderpädagogik dargestellt und die Forschungsmethodologie, die dieser Arbeit zugrunde liegt, vorgestellt. Das 3. Kapitel beinhaltet die Darstellung und Analyse des Frühfördersystems in Deutschland (Ziele and Prinzipien der Frühförderung, Aufbau und Organisation der Frühförderung, Aufgabenbereiche und Unterstützungsstrukturen in der Frühförderung, Familienorientierung, Finanzierung und gesetzliche Grundlagen, Evaluationsforschung, Entwicklungstendenzen, Problematiken und Perspektiven einer künftigen Frühförderung). Im 4. Kapitel wird analog zum 3. Kapitel das Frühfördersystem in Taiwan skizziert. Das 5. Kapitel gibt zuerst einen Überblick über die Einbettung der Frühförderung in die unterschiedlichen Kulturellen und gesellschaftlichen Kontextdimensionen in Deutschland und in Taiwan. Anschließend werden die oben genannten Gesichtspunkte der beiden Frühfördersysteme verglichen. Darüber hinaus wird in diesem Kapitel versucht, Möglichkeiten und Grenzen der jeweiligen Systeme in Deutschland und in Taiwan auszuloten. Zum Schluss werden im 6. Kapitel Folgerungen zur quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung in Taiwan (einige Vorschläge könnten sich evtl. auch auf Deutschland beziehen) abgeleitet. Die Verbesserungsmöglichkeiten reichen von der politisch-juristischen über die administrative bis zur institutionellen Ebene. Sie werden in folgende Aspekte unterteilt: (1) politisch-juristischer Rahmen; (2) administrative Kooperation und Koordination; (3) Aufgabenfelder der Frühförderung (Früherkennung, Meldung und Überweisung, Diagnostik, Therapie und Förderung, Übergang, familienbezogene psychosoziale Unterstützung); (4) Elternpartizipation; (5) Intra- und interinstitutionelle Kooperation und Koordination.
This thesis analyzes the 2001-2006 labor market reforms in Germany. The aim of this work is twofold. First, an overview of the most important reform measures and the intended effects is given. Second, two specific and very fundamental amendments, namely the merging of unemployment assistance and social benefits, as well as changes in the duration of unemployment insurance benefits, are analyzed in detail to evaluate their effects on individuals and the entire economy. Using a matching model with optimal search intensity and Semi-Markov methods, the effects of these two amendments on the duration of unemployment, optimal search intensity and unemployment are analyzed.
In den Themenbereichen Klimawandel, Klimaschutz und Erneuerbare Energien wurden in den letzten Jahren zunehmend neue Bewertungsmethoden in der geowissenschaftlichen und umweltwissenschaftlichen Forschung eingesetzt. Mit Blick auf die Biogasnutzung kann festgestellt werden, dass diese aus Umwelt- und Klimaschutzgründen sehr wichtig ist, da die Vergärung von Biomasse mit der nachfolgenden indirekten Erzeugung von Strom und Wärme über Blockheizkraftwerke, bzw. der direkten Nutzung des Biogases als Feuerungsgas bzw. als Treibstoff , einen besonderen Beitrag zum Klimaschutz leistet. In Deutschland ist die Biogasnutzung heute einer der wichtigsten Erneuerbaren Energieträger geworden. In China hat die Biogasnutzung zudem ein riesiges Entwicklungspotenzial. Der Autor versucht, im interdisziplinären Themenkreis „Umwelt- und Klimaschutz“ ein Bewertungsmodell für die Biogasnutzung zu entwickeln, um die tatsächlichen und potentiellen umwelt- und klimaschutzrelevanten Auswirkungen der Biogasnutzung zu bewerten. Um das Bewertungsmodell für die Biogasnutzung nach Umwelt- und Klimaschutzaspekten möglichst umfassend zu entwickeln, ist die Verzahnung der interdisziplinären umweltwissenschaftlichen, geowissenschaftlichen, rechtlichen, sowie lokal-, national- und internationalen politischen sowie technischen Faktoren mit ihren umweltbezogenen und klimabezogenen Auswirkungen von höchster Bedeutung. Das in der vorliegenden Arbeit entwickelte Bewertungsmodell erhebt den Anspruch, für den praktischen Einsatz vor Ort tauglich zu sein. Hierzu wurden umwelt- und klimaschutzrechtliche, sowie nationale und internationale politische Anforderungen zur Kategorisierung und Bewertung herangezogen und damit die Durchführbarkeit gewährleistet. Der Lösungsweg zur Bewertung nach Umwelt- und Klimaschutzaspekten führt zum Einen über die Umwelt- und Klimaschutzbilanzierung und zum Anderen über eine Umweltrisikobewertung sowie eine umweltbezogene Standortbewertung. Anhand der praktischen Arbeit und der Analyse von insgesamt 23 Biogasprojekten aus Deutschland und China, konnten bestimmte Charakteristika der Biogasnutzung ermittelt werden. Für die Ermittlung der Bewertungskriterien des Bewertungsmodells wurden insgesamt 3 Themenbereiche (Teil I: Substratversorgung; Teil II: Biogasanlagenbau; Teil III: Biogasverwertung) der Biogasnutzung unterschieden. Jene wurden hinsichtlich der technischen, rechtlichen und politischen Kriterien nach negativen Umwelt- und Klimaschutzauswirkungen über die verschiedenen Belastungspfade der Umweltmedien (Boden, Wasser und Luft) untersucht. Ziel dieser Studie war es auch, durch die Anwendung des Bewertungsmodells auf je drei deutsche und chinesische Fallbeispiele, die ausgereiften deutschen Erfahrungen, die deutsche Technologie und das Know-How der Biogasnutzung auf deren Übertragbarkeit auf die chinesischen Verhältnisse zu prüfen.
Von den drei aktuell in Deutschland zu unterscheidenden Großschutzgebietskategorien Nationalpark, Naturpark und Biosphärenreservat stellt der Nationalpark gewiss die höchsten Ansprüche an den Naturschutz. Im Idealfall sollen bis zu drei Viertel der betreffenden Flächen gänzlich aus der Nutzung genommen werden. Dieser Nutzungsverzicht hat im Vorfeld einer Gebietsausweisung aufgrund der damit verbundenen ökonomischen Einbußen oftmals Bedenken der lokalen Bevölkerung gegenüber diesem Flächenschutzinstrument zur Folge. Nationalparke können jedoch als Attraktionspunkte im Tourismus durchaus zu einer eigenständigen Entwicklung ländlich-peripherer Regionen beitragen. Die vorliegende Arbeit untersucht deshalb die Strukturen des Tourismus und dessen ökonomischen Stellenwert in den deutschen Nationalparkregionen. Auf Grundlage einer Typisierung der bestehenden vierzehn Gebiete wurden zunächst fünf Untersuchungsregionen ausgewählt (Bayerischer Wald, Eifel, Hainich, Kellerwald-Edersee sowie Niedersächsisches Wattenmeer), für die mittels des nachfrageseitigen Vorgehens einer Wertschöpfungsanalyse die regionalwirtschaftlichen Effekte des Tourismus bestimmt wurden. Darauf aufbauend ist schließlich eine Hochrechnung für den gesamtdeutschen Nationalparktourismus durchgeführt worden. Insgesamt halten sich jährlich demnach etwas mehr als 50 Mio. Besucher in den deutschen Nationalparken auf, die einen touristischen Bruttoumsatz von 2,1 Mrd. € generieren. Daraus resultieren Einkommen in Höhe von ungefähr 1,1 Mrd. €, woraus sich ein Einkommensäquivalent von etwas mehr als 69.000 Personen ableitet. Für die vor allem aus regionalpolitischer Sicht relevante Besuchergruppe mit hoher Nationalparkaffinität (= National-parktouristen im engeren Sinn) reduzieren sich diese Werte auf rund 11 Mio. Besucher und 431 Mio. € Bruttoumsatz, was ca. 212 Mio. € Einkommen und ein Einkommensäquivalent von rund 14.000 Personen bewirkt. Diese Resultate auf Ebene der einzelnen Untersuchungsgebiete stellen dabei lediglich den gegenwärtigen Status-quo dar, können aber als Grundlage für ein dauerhaftes Monitoring dienen. Dazu ist allerdings von Managementseite der Wille für eine kontinuierliche Bewertung nicht nur der ökologischen, sondern auch der sozioökonomischen Entwicklung erforderlich. Der aktuelle Forschungsstand zeigt in dieser Hinsicht noch ein enormes Potenzial. Um eine möglichst kostengünstige Variante des eingesetzten Verfahrens zur Erfassung der Besucherstrukturen und des Ausgabeverhaltens der Touristen zu konzipieren, werden Vorschläge für eine mögliche Reduzierung des empirischen Aufwands ausgearbeitet. Denn angesichts der bestehenden Budgets deutscher Nationalparkverwaltungen muss es Ziel sein, das bisher wissenschaftlich ausgerichtete Instrumentarium der empirischen Erhebungen zu einem praxisnahen und leicht anwendbaren Vorgehen weiter zu entwickeln und damit für einen Monitoringeinsatz für die Verantwortlichen vor Ort zu optimieren. Nur dadurch könn-ten auf objektiver Basis die Entwicklungen im Nationalparktourismus und folglich der Stellenwert der Schutzgebiete als Stimuli der regionalen Entwicklung mittel- bis langfristig beurteilt werden.
Mit der vorliegenden Arbeit werden konventionelle thermische Kraftwerke an deutschen Flüssen identifiziert, bei denen aufgrund hoher Flusswassertemperaturen im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Grenzwerten Leistungseinschränkungen auftraten. Weiterhin wird aufgezeigt, wie sich die Wassertemperaturen der Flüsse in der Vergangenheit (rezent) entwickelt haben und wie sie sich zukünftig im Kontext des Klimawandels entwickeln könnten.
Mittels Literaturrecherche, Medienanalyse und schriftlicher Befragung wurden konventionelle thermische Kraftwerke identifiziert, welche wassertemperaturbedingte Leistungseinschränkungen verzeichneten. Die meisten dieser Leistungseinschränkungen zwischen 1976 und 2007 zeigen sich bei großen Kraftwerken mit einer elektrischen Bruttoleistung über 300 Megawatt, bei Steinkohle- und Kernkraftwerken, bei Kraftwerken mit Durchlaufkühlung und bei solchen, die zwischen 1960 und 1990 in Betrieb gingen.
Trendanalysen interpolierter und homogenisierter, rezenter Wassertemperaturzeitreihen deutscher Flüsse ergeben positive Trends v. a. im Frühjahr und Sommer. Die Zählstatistik zeigt in den Jahren 1994, 2003 und 2006 die meisten Tage mit sehr hohen und extrem hohen Wassertemperaturen in den Sommermonaten. In diesen Jahren traten gleichzeitig 63 % aller identifizierter wassertemperaturbedingter Leistungseinschränkungen bei Kraftwerken, meist zwischen Juni und August, auf.
Für die Trendanalysen und den Mittelwertvergleich simulierter zukünftiger Wassertemperaturzeitreihen wurden drei Szenarien – B1, A1B und A2 sowie drei Zukunftsperioden 2011-2040, 2011/2041-2070, 2011/2071-2100 betrachtet. Es ergeben sich für die Zukunftsperiode 2011-2040 des A1B- oder A2-Szenarios in mindestens einem der Sommermonate eine Erwärmung und für das B1-Szenario negative oder keine Trends. Die mittleren Wassertemperaturen der Zukunftsperiode 2011-2040 zeigen in allen drei Szenarien gegenüber denen der Klimanormalperiode 1961-1990 positive Unterschiede in mindestens einem der Sommermonate. Für die beiden späteren Zukunftsperioden bis 2070 bzw. bis 2100 liegen in allen Wassertemperaturzeitreihen der drei Szenarien im Sommer positive Trends bzw. Differenzen gegenüber den mittleren Wassertemperaturen der Klimanormalperiode vor.
Durch die Synthese der drei Analysen ist erkennbar, dass Isar, Rhein, Neckar, Saar, Elbe und Weser die meisten Kraftwerksstandorte mit wassertemperaturbedingten Leistungseinschränkungen verzeichnen. Es zeigen sich hier positive Trends sowohl in den rezenten als auch zukünftigen Wassertemperaturen für die Zukunftsperiode 2011-2040 des A1B- und A2-Szenarios in jeweils mindestens einem der Sommermonate. Gegenüber den mittleren Wassertemperaturen der Klimanormalperiode liegen für alle drei Szenarien positive Unterschiede der Wassertemperaturen vor.
Bei einer Kraftwerkslaufzeit von 40-50 Jahren und einem Kernenergieausstieg 2022 bzw. 2034, werden 48-64 % bzw. 67-91 % der Kraftwerke mit wassertemperaturbedingten Leistungseinschränkungen bis 2022 bzw. 2034 außer Betrieb gehen. Bei einer Laufzeitverlängerung würden nach 2022 fünf der elf betroffenen Kernkraftwerke weiter am Netz bleiben. Somit kann es wieder zu wassertemperaturbedingten Leistungseinschränkungen kommen. In Deutschland sind nach wie vor große Kraftwerke an Flüssen geplant. Deren Kühlsysteme müssen entsprechend ausgewählt und konstruiert werden, um der zu erwartenden Erhöhung der Flusstemperaturen Rechnung zu tragen.
Treatment modalities of chronic plaque psoriasis have dramatically changed over the past ten years with a still continuing shift from inpatient to outpatient treatment. This development is mainly caused by outpatient availability of highly efficient and relatively well-tolerated systemic treatments, in particular BioLogicals. In addition, inpatient treatment is time-and cost-intense, conflicting with the actual burst of health expenses and with patient preferences. Nevertheless, inpatient treatment with dithranol and UV light still is a major mainstay of psoriasis treatment in Germany. The current study aims at comparing the total costs of inpatient treatment and outpatient follow-up to mere outpatient therapy with different modalities (topical treatment, phototherapy, classic systemic therapy or BioLogicals) over a period of 12 months. To this end, a retrospective cost-of-illness study was conducted on 120 patients treated at the University Medical Centre Mannheim between 2005 and 2006. Inpatient therapy caused significantly higher direct medical, indirect and total annual costs than outpatient treatment (13,042 (sic) versus 2,984 (sic)). Its strong influence on cost levels was confirmed by regression analysis, with total costs rising by 104.3% in case of inpatient treatment. Patients receiving BioLogicals produced the overall highest costs, whereas outpatient treatment with classic systemic antipsoriatic medications was less cost-intense than other alternatives.
Human alveolar echinococcosis (AE) is a potentially deadly disease; recent studies have shown that the endemic area of Echinococcus multilocularis, its causative agent, is larger than previously known. This disease has low prevalence and remains underreported in Europe. Emerging clinical data show that diagnostic difficulties are still common. We report on a 76-year old patient suffering from AE lesions restricted to the left lobe of the liver who underwent a curative extended left hemihepatectomy. Prior to the resection a liver biopsy under the suspicion of an atypical malignancy was performed. After the intervention he developed a pseudoaneurysm of the hepatic artery that was successfully coiled. Surprisingly, during surgery, the macroscopic appearance of the tumour revealed a growth pattern that was rather typical for cystic echinococcosis (CE), i.e., a gross tumour composed of multiple large vesicles with several centimeters in diameter. In addition, there were neither extensive adhesions nor infiltrations of the neighboring pancreas and diaphragm as was expected from previous imaging results. The unexpected diagnosis of AE was confirmed by definite histopathology, specific polymerase chain reaction and serology results. This is a rare case of unusual macroscopic presentation of AE that posed immense diagnostic challenges and had an eventful course. To our knowledge this is the first case of an autochthonous infection in this particular geographic area of Germany, the federal state of Saxony. This report may provide new hints for an expanding area of risk for AE and emphasizes the risk of complications in the scope of diagnostic procedures and the limitations of modern radiological imaging.