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2005 entwickelte sich in Würzburg eine öffentliche Diskussion um die Neubebauung des Unteren Marktes. Konkret ging es um das Grundstück des sog. „Petrini-Hauses“, das 1685 vom barocken Baumeister Antonio Petrini errichtet, im Zweiten Weltkrieg aber zerstört und danach nicht wiederaufgebaut wurde. Gegner der Neubebauung forderten entweder, das Grundstück unbebaut zu belassen, oder eine Rekonstruktion des historischen Baus vorzunehmen. Sie konnten sich aber nicht durchsetzen: 2008 wurde der Neubau als Geschäftshaus der VR-Bank unter dem Namen „Forum“ eröffnet.
Diskussionen, die sich kontrovers mit der Rekonstruktion bzw. dem Erhalt von Baudenkmälern auseinandersetzen, sind in Deutschland keine Seltenheit. In der vorliegenden Arbeit werden sie als „Denkmaldiskurse“ klassifiziert. Besonders klar treten diese zutage, wenn das (Bau-)Denkmal in eine sog. Spannungssituation gerät, also dann, wenn als geschichtsträchtig und bedeutsam angesehen Orte und die auf ihnen errichteten Objekte Veränderungen erfahren bzw. erfahren sollen.
Das Potential einer diskurslinguistischen Beschäftigung mit Denkmaldiskursen wird in dieser Arbeit am Beispiel des Diskurses um den Neubau auf dem Würzburger Markt ausgelotet. Sie nimmt dabei Forschungsfragen aus den Bereichen der Kunstkommunikation, der Raumlinguistik (Placemaking-Prozesse) und der Politolinguistik auf und kontextualisiert sie im Hinblick auf die sprachliche Identitätsstiftung und den sprachlichen Umgang mit Geschichte. Die Untersuchung basiert auf einem thematisch orientierten Textkorpus, das ca. 100 000 Token aus neun Textsorten und drei Zeitschnitten umfasst. Dies ermöglicht die vergleichende Analyse mehrere Teilkorpora. Nach einem Theorieteil, der in die diskurslinguistischen Methoden einführt, werden zunächst die lexikalische Struktur des Korpus und Schlagwörter des Diskurses erhoben. Anschließend wird anhand eines verkleinerten Textkorpus eine diskursspezifische Metapherntypologie erstellt, die die qualitativ erhobenen Metaphern inhaltlich gruppiert. Ebenso werden (Argumentations-)Topoi auf der Basis von Schlussregeln analysiert. Es wird schließlich gefragt, inwieweit die Ergebnisse generalisierend auf Denkmaldiskurse übertragen werden können.
Im Zuge ihrer Gründung im Jahr 2002 implementierte die Afrikanische Union (AU), Nachfolgerin der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU), fundamentale Reformen im Konfliktmanagement. Den Weg hierfür ebnete der Paradigmenwechsel von der Politik der strikten non-interference hin zu non-indifference, also einer nicht gleichgültigen Grundhaltung der Kontinentalorganisation gegenüber Konflikten. Dieser Beitrag untersucht, wie die AU non-indifference als neuen leitenden Grundsatz in der Konfliktbearbeitung auf rechtlicher und institutioneller Ebene ausgestaltet und fragt, ob dieser Rahmen schließlich in der Praxis Anwendung findet. Dafür wird zu Beginn der Wandel von non-interference zu non-indifference anhand des Übergangs von OAU zu AU dargelegt. Mit einem deskriptiven Ansatz werden im Anschluss die rechtlichen und institutionellen Grundlagen des AU-Konfliktmanagements vorgestellt, in denen sich das Paradigma der non-indifference niederschlägt. In einem weiteren Schritt wird analysiert, wie das rechtliche und institutionelle Gerüst in der Praxis angewandt wird. Drei Mitteln zur Konfliktbearbeitung gilt dabei besondere Aufmerksamkeit: Diplomatie, Sanktionierung und die Entsendung von Friedensmissionen. Wie das Paradigma der non-indifference auf praktischer Ebene zum Tragen kommt, wird anhand der Fälle Libyen 2011, Zentralafrikanische Republik 2013/14, Burundi 2015/16 und der African Union Mission in Sudan 2004-2007 gezeigt.