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No abstract available.
Die Regelungen des§ 828 BGB zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit Minderjähriger für unerlaubte Handlungen, z. B. Brandlegungen, konstatieren zwei Kompetenzen: Unrechtserkenntnis und Vergeltungspflichtverständnis. Im Sachverständigenbeweis kann ein Minderjähriger befreit werden von der Haftung. Die Rechtsprechung unterstellt: Unrechtserkenntnis enthebt des Nachweises des Vergeltungspflichtverständnisses. Daher ist, de lege ferenda, die Altersgrenze vom vollendeten siebenten Lebensjahr durch diesbezügliche Entwicklungsvorgänge zu stützen. Außerdem sind, de lege lata, geeignete Methoden für die individuelle Erfassung der Kompetenzen bereitzustellen. Mit Hilfe quantitativer Beurteilungen von faktoriell aus Schadenshöhe-, Verschulden- und Entschuldigung-Informationen zusammengesetzten Geschichten und von IQ-Subtests werden die Resultate einer empirischen Studie berichtet, die die impliziten und expliziten gesetzlichen Annahmen stützten und die psychometrisch fundierte Methoden zur individuellen Erfassung der beiden Kompetenzen bereitstellten. Fehlende Korrelationen zwischen IQ-Maßen und moralischen Urteilen zeigten, daß sich die Erfassung der erforderlichen Kompetenzen nicht durch IQ-Subtests ersetzen ließe.
Durch das Verhalten in Entscheidungssituationen mit 3 Risiko-Alternativen wurden in früheren Arbeiten verschiedene Personenvariablen von Kindern gemessen. Mit dem logistischen Modell nach RASCH wird an 2 Datensätzen geprüft, welche dieser Variablen modelladäquat geschätzt werden kann und wie dazu das Verhalten der Vpn skaliert werden muß. Das polychotome Modell erschien angemessen. Es ermöglichte die Messung von 2 Personenvariablen, Wahrscheinlichkeitsorientierung und Erwartungswertorientierung, durch mehrkategorielle Skalierung des Entscheidungsverhaltens. Weiterhin wird der Zusammenhang zwischen Parameterschätzungen und Situationseigenschaften untersucht. Es zeigten sich bei beiden Datensätzen hohe Zusammenhänge, die die Portfolio-Theorie bestätigen.
No abstract available
Jura non in singulas personas, sed generaliter constituuntur. Doch es ist zu ergänzen: Urteile sind im Einzelfall zu treffen. Nicht ganz unähnlich wäre auch der wissenschaftlich diagnostizierende Psychologe zu mahnen. Psychologische Diagnostik zielt auf den Einzelfall ab, obwohl die Entscheidungen über ihn auf der Basis von allgemeingültigen Gesetzen der empirisch-psychologischen Wissenschaft herbeizuführen sind (Tack, 1982). Im folgenden wird dazu zuerst der Sonderstatus der Forensischen Diagnostik herausgestellt, wobei zur Untermauerung die besonderen Leitziele der forensisch-psychologischen Diagnostik angeführt werden. Die folgenden Abschnitte widmen sich dann einerseits dem Nutzen der psychometrischen Integration von Kriterien, andererseits geht es um die psychometrische Gewinnung von Befunden über Einzelkriterien, wozu auf mehrere Beispiele verwiesen wird.
Das Konzept des Anti-Typus wird theoretisch und empirisch-analytisch untersucht. Empirische Grundlage bilden Problem-Kommentierungen zur Erfassung von Therapiemotivationskonstrukten und Antworten auf Fragen eines multivariaten Persönlichkeits-Inventars von 187 Jugendgerichtlich-Inhaftierten und 361 Polizeianwärtern. Im ersten Schritt des analytischen Teils werden mit der Konfigurationsfrequenzanalyse (KFA) Hypothesen über Typen und Anti-Typen von Selbstbeschreibungskonstrukten zur Therapiemotivation gewonnen. Zusätzlich werden die Inventar-Profile der dabei gebildeten typologischen Pbn-Gruppen multidimensional skaliert und multivariat auf Unterschiedlichkeit geprüft. Im zweiten Schritt werden die KFA-Hypothesen über die Typen und Anti-Typen der "Therapiemotivation" mit Hilfe eines Bayes-statistischen Verfahrens durch ihre Trennung von einer Restgruppe geprüft. Die Inventar-Profile der entstehenden Gruppen werden erneut multidimensional und multivariat verglichen. Von den zwei Bedeutungen des "Anti" im Anti-Typ-Begriff bewährt sich die geometrische Interpretation des "Anti" an den Profilen nicht. Die Interpretation "konsistenter Andersartigkeit" dagegen kann auf der Grundlage der Bayes-statistischen Klassifikation beibehalten werden. Die Untersuchung des Anti-Typ-Begriffs lohnt möglicherweise auch in anderen Bereichen.
In dieser Untersuchung sollte empirisch geprüft werden, welche motivationalen Voraussetzungen für Psychotherapie bei inhaftierten Delinquenten vorliegen. Die Untersuchungsmethode bestand in der Auswahl zutreffender Selbstbeschreibungen aus "Problem-Items", zu denen anschließend Zusatzfragen hinsichtlich der Ausprägung von fünf motivationalen Variablen (Leidensdruck, Unzufriedenheit, Änderungswtinsch, Hilfewunsch und Erfolgserwartung) beantwortet werden mußten. 211 männliche jugendliche Inhaftierte wurden mit 207 Berufsschülern verglichen. Durch konfigurale Klassifikation wurde geprüft, ob sie bestimmten Therapiemotivations-Syndromen (TMS) zugeordnet werden konnten. Es zeigte sich, daß nur zufällig viele Berufsschüler, aber signifikant viele Delinquente in folgende TMS-Gruppen klassifiziert werden konnten: Leidensdruck/Änderungswunsch und Unzufriedenheit Hilfewunsch jeweils mit hoher bzw. geringer Erfolgserwartung. Delinquente mit günstigen motivationalen Voraussetzungen für Psychotherapie (Leidensdruck/Änderungswunsch) wiesen kürzere Inhaftierungszeiten auf als die Unzufriedenheit-/Hilfewunschgruppe. Mit Hilfe des vorgestellten diagnostischen Verfahrens können therapeutische Zwischen ziele für behandlungsbedürftige Delinquente mit ungünstigen motivationalen Voraussetzungen formuliert werden.
In 2 Untersuchungen mit 100 bzw. 88 Minderjährigen und 60 Erwachsenen werden Geschichten über drei - eine versehentliche, eine fahrlässige, eine absichtliche - Brandstiftungen mit bildlicher Unterstützung dargeboten. Durch Paarvergleiche zwischen bzw. Schätzurteile über die Geschichten wird ausgehend von der Wertungskomponente der Deliktsfähigkeit die Fähigkeit zur Unrechtserkenntnis für fahrlässige Schädigungen im Sinne der moralischen Differenzierungsfähigkeit untersucht, um einerseits die technische Durchführungsform und andererseits die einzelfalldiagnostische Auswertung nach psychometrischen bzw. varianzanalytischen Strategien zu erproben. Außerdem werden die Beziehungen der so erfaßten Wertungskomponenten zu Intelligenzuntertests geprüft. Aufgrund fehlender Korrelationen mit den Intelligenzmaßen empfiehlt sich die Anwendung des Verfahrens zur psychometrischen Begründung von Diagnosen zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit im Sinne des § 828 (2) BGB, damit sich die diesbezüglichen Diagnosen auch auf die Wertungskomponenten stützen können.
Das Zusammenwirken von Informationen über die Schadenshöhe und die Ersatzleistung wurde untersucht hinsichtlich der Relation der Effekrstärken und hinsichtlich der Additivität. 20 Erwachsene und 40 Kinder im Alter von 6 und 8 Jahren beurteilten auf einer Gut-Böse-Skala 12 Darstellungen von ruinierten Briefmarken und von einwandfreien Briefmarken, die der Täter dem Geschädigten als Wiedergutmachung gab. In den Ergebnissen war der Ersatz-Effekt bei Vor- und Grundschülern erheblich größer als der Schaden-Effekt. Erwachsene hatten einen geringeren Effekt der Ersatzleistung als Kinder. Weiterhin wirkten beide Informationen in allen Gruppen nicht additiv zusammen, so daß eine Resrschaden-Beurteilung als Urteilsprozeß widerlegt wurde.