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Für Menschen ohne Religionszugehörigkeit und religiöses Selbstverständnis liegt kaum eine Beschreibung jenseits negativer Abgrenzungen von traditioneller Religion vor, wie sie in den Begriffen „nichtreligiös“ und „konfessionslos“ zum Ausdruck kommen. Der Aufsatz untersucht die Option eines säkularen „worldview“ und fragt, ob und in welchem Maß religiöse und nichtreligiöse Studienteilnehmer sich in ihrer Haltung zu Menschenrechten unterscheiden. Die empirische Studie (N=2244) zeigt, dass Menschenrechte bei jungen Menschen bei unterschiedlichen Akzentsetzungen durchweg auf Zustimmung stoßen. In Umrissen tritt dabei ein gemeinsamer „worldview“ oder eine „Weltanschauung“ der säkularen Befragten hervor, die in der Anerkennung des intrinsischen Wertes des Anderen und gesellschaftlich gesetzter Normen besteht.
Gegenstand der vorliegenden Dissertation ist die Frage nach der Anerkennung ökologischer Menschenrechte auf verschiedenen Rechtsebenen. Dabei wird die Entwicklung der ökologischen Menschenrechte herausgearbeitet und ihre Wirkungen auf internationaler, regionaler und staatlicher Ebene untersucht. Dazu wird die gegenwärtige Rechtslage der ökologischen Menschenrechte im Europa- und Völkerrecht dargestellt und bewertet.
Teil der Aufgabenstellung der Arbeit ist auch die Idee einer ökologischen Gerechtigkeit, anhand derer unterschiedliche Problemfelder wie Armut und ökologische Rechtsstaatlichkeit beleuchtet werden. Das Ziel der Arbeit besteht damit in einer rechtsdogmatischen und rechtspolitischen Begründung ökologischer Menschenrechte im internationalen sowie im regionalen Recht. Mithilfe der rechtsvergleichenden Methodik soll eine wirksame Problemlösungsfindung aufgezeigt werden, welche dazu beitragen kann, eine menschenwürdige Umwelt in der ganzen Welt zu sichern.