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Schriftenreihe
Sonstige beteiligte Institutionen
Viele Studierende der Geschichte und anderer Geisteswissenschaften streben das Lehramt an. Darin Fuß zu fassen, wird in den kommenden Jahren immer schwieriger. Andere Studierende haben sogar überhaupt keine Vorstellungen von ihrer beruflichen Zukunft. Dieser Leitfaden möchte Orientierung bei der Berufswahl vermitteln und mit Hilfe von Experten Perspektiven eröffnen.
Henneberger Urbare
(2000)
Die Dissertation besteht aus zwei Teilen, einer Edition der Akten Amt Römhild Nr. 319, 320, 321 und 323 aus dem Thüringischen Staatsarchiv Meiningen und der Beschreibung des Textsorte "Urbar" am Beispiel der in den Akten enthaltenen Urbare. Beiden Teilen geht ein Abschnitt voraus, in dem die Editionsprinzipien und der textlinguistische Forschungsansatz diskutiert und begründet werden. In der Textsortenbeschreibung werden Situation, Struktur sowie Textfunktion, Textthema und Textinhalt der Henneberger Urbare untersucht. Unter der Überschrift "Situation" werden die Urbare vorgestellt. Beschrieben wird der historische, geografische und dialektgeografische Kontext sowie die äußeren Merkmale; die Überlieferungs- Wirkungsgeschichte, Kommunikationspartner und der Handlungsbereich der Urbare werden erschlossen. Wortschatz, Satzbau und Textaufbau der Urbare werden im Kapitel "Struktur" untersucht. Im Kapitel "Textfunktion, Textthema und Textinhalt" wird der Frage nachgegangen, welche Schreiberintentionen aus den Quellen zu erschließen sind, was das Thema der Urbare ist und mit welchen Inhalten dieses Thema gefüllt wird. Im Editionsteil werden die Editionsgrundsätze dargelegt. Beschrieben wird der Aufbau der Edition, die Umsetzung der Handschrift in Maschinenschrift und der Aufbau des Apparates. Abgeschlossen wird die Arbeit durch die Edition der Akten.
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht das ärztliche Verständnis des Skorbuts im 17. Jahrhundert. Als Quellen dienen allgemeine und theoretische Erörterungen über den Skorbut sowie medizinische Observationes zeitgenössischer Ärzte. Eine zentrale Rolle nimmt in diesem Zusammenhang die Analyse der Skorbutfälle aus der Fallsammlung des Ulmer Arztes Johannes Frank (1649-1725) ein.
Das Rechtskonzept "Kindeswohl" ist erst seit wenigen Jahrzehnten als das zentrale familienrechtliche Leitprinzip anerkannt und insbesondere hinsichtlich der konsequenten Bezugnahme auf die Persönlichkeitsrechte des Kindes als zeitgeschichtliches Phänomen des 20. Jahrhunderts zu betrachten. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Entwicklung der gesetzlichen Verankerung und Konkretisierung des Kindeswohl-Prinzips sowie dessen Interpretation durch die Rechtsprechung in den ersten 100 Jahren seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Der Nucleus von Staatlichkeit liegt auf der lokalen Ebene, im Dorf, im Viertel, in der Nachbarschaft. Hier entwickelt eine Gemeinschaft jenseits der Familie zuerst kollektive Regeln, die ihren Fortbestand sichern sollen. Meist ist aber nicht nur diese Regelungsebene vorhanden. Über ihr stehen überlokale Herrschaftsformationen – von regionalen Verbünden bis zum Imperium –, welche die Ordnungsangebote vor Ort ergänzen oder mit ihnen konkurrieren. Örtliche Selbstregelungen sind, so die Prämisse dieser Forschungsgruppe, dann besonders vielfältig und ausgeprägt, wenn überlokale Staatlichkeit im Modus der schwachen Durchdringung existiert. Wie lokale Selbstregelungen in diesem Kontext funktionieren, ist unsere zentrale Forschungsfrage. Wir untersuchen die Relationen zu den staatlichen Ebenen wie zu anderen lokalen Gruppen in ihrem zeitlichen Verlauf, wir analysieren die Reichweite und die räumliche Bedingtheit von Selbstregelungen, fragen nach ihrer Legitimierung sowie nach der Interdependenz zu Organisation und kollektiver Identität der sie tragenden Gruppen; schließlich wenden wir uns der Bedeutung der Selbstregelungen für die Ordnungsform der schwachen Staatlichkeit zu. Der empirische Fokus liegt auf der lokalen Ebene, die in der bisherigen Forschung zum Regieren jenseits des Staates wenig beachtet wurde. Dazu wird in kategorial strukturierten Fallstudien gearbeitet, die in räumlichen und zeitlichen Bereichen außerhalb der europäischen (Sonder-)Entwicklung von Staatlichkeit seit dem Hochmittelalter situiert sind: in der griechisch-römischen Antike und im Globalen Süden der Gegenwart. Mit der unterschiedlichen Zeitstellung möchten wir zur Überwindung der oft als kanonisch geltenden Dichotomie zwischen Moderne und Vormoderne beitragen. Angestrebt wird sowohl die komparative Analyse der verschiedenen Ordnungsarrangements als auch die typologische Erfassung lokaler Regelungsmuster. Allein von der Anlage des empirischen Vergleichs erwarten wir methodischen Ertrag, denn es gilt disziplinäre Beschränkungen zu erkennen, mit ihnen umzugehen und sie zu überwinden. Ausgehend von der Identifizierung typischer Muster und Prozesse, möchten wir theoriebildend die Mechanismen für das Gelingen lokaler Ordnungsarrangements im Ganzen besser abschätzen. Somit leisten wir einen entscheidenden interdisziplinären Beitrag zum Verständnis basaler Elemente von Staatlichkeit, die gerade im Kontext schwacher Staatlichkeit von elementarer Bedeutung sind. Diese in historischer Perspektive gewonnenen Erkenntnisse sollen helfen, die Gegenwart nicht nur aus ihren eigenen, scheinbar völlig neuartigen Voraussetzungen heraus zu begreifen, und so die politische Analyse diverser Governance-Formen erheblich schärfen.
No abstract available
Zunächst wird die Geschichte des Aktienrechts unter besonderer Berücksichtigung des Aufsichtsrats in Deutschland als Überwachungsorgan dargestellt. Jede Wandlung, die der Wirtschaft widerfahren ist, hat Strukturveränderungen und Reformen des Aktienrechts hervorgerufen. Die Darstellung beginnt bei den Handelskompanien. Das zweite Kapitel enthält die Beschreibung der Geschichte der Europäischen Aktiengesellschaft sowie die Darstellung der jeweiligen Änderungen der Normen. Dadurch werden insbesondere Parallelen und Unterschiede zwischen den Statuten und dem deutschen Aktienrecht deutlich. Die aus der Darstellung der Geschichte des deutschen Aufsichtsrats gezogenen Ergebnisse werden im dritten Kapitel auf das Statut über die Europäische Aktiengesellschaft 1991 angewendet. Es wird untersucht, ob Lehren gezogen werden können, mit deren Hilfe das Statut 1991 beurteilt werden kann. In die Wertung fließt ebenfalls die Änderung des Aktiengesetzes durch das KonTraG ein.