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Mit der Einführung des G-DRG Systems im Jahr 2003 änderte sich die Abrechnung der Behandlungskosten grundlegend. Die fallgenaue Berechnung der tatsächlich entstandenen Kosten wurde durch eine gleiche Vergütung gleicher Entlassdiagnosen ersetzt. Bereits vor Einführung des G-DRG wurde über mögliche negative Folgen insbesondere im Bereich der Schwerverletztenversorgung spekuliert. Besorgniserregende Studien aus anderen Ländern mit DRG-System sahen Traumazentren in der Gefahr einer ökonomiebedingten Schließung. Die ersten Veröffentlichungen nach Einführung des G-DRG bestätigten die zuvor getroffenen Befürchtungen und zeigten eine deutlich defizitäre Vergütung. Fallgenaue Berechnungen gibt es seither nur noch an den Kalkulationshäusern des InEK.
Das UKW steht als überregionales Traumazentrum im Focus dieses Missstandes und gewährleistet indes die Versorgung von rund 120 Polytrauma-Patienten pro Jahr. Diese Studie betrachtet retrospektiv die tatsächlich entstandenen Kosten von 43 solcher Patienten aus dem Jahr 2010 mit einem mittleren ISS von 22,7±9,9 Punkten und benutzt dazu eigene Berechnungen. Die berechneten Kostenfaktoren sind OP-Kosten (Personal und Material), Radiologie, Labor, Transfusion, Anästhesie und Intensivstation. Diese beziehen sich auf tatsächlich entstandene Kosten. Infrastruktur und Vorhaltung finden dabei beispielsweise keine Beachtung.
Es zeigt sich eine Kostenunterdeckung von 2.616±7.461€ pro Patient. Hauptsächlich wurden die MDCs Prä-MDC (Langzeitbeatmung) und MDC 08 (vom DRG nicht als Polytrauma erkannte Fälle) defizitär vergütet. Die wesentlichen Kostenanteile entfallen auf die Kosten der Intensivstation. Trotz der Nichtbeachtung relevanter Kostenpunkte, wie dem der Vorhaltekosten, konnte bereits eine Unterfinanzierung des Patientenkollektivs nachgewiesen werden. Die tatsächlichen Kosten scheinen in ihrer Gesamtsumme also noch deutlich höher zu liegen. Die bisherigen Anpassungen des Entgeltsystems durch Erhöhung des Basisfallwertes und der Abbildungsgenauigkeit scheinen unzureichend zu sein. Eine Forderung nach fallgenauer Berechnung insbesondere im Bereich klinischer Polytrauma-Patienten, die jedoch in eine andere MDC eingeordnet wurden, scheint gerechtfertigt. Gerade im Hinblick auf eine weitere Zentralisierung der Schwerverletztenversorgung im Zuge des Ausbaus des Traumanetzwerks der DGU und des Schwerstverletzungsartenverfahrens der DGUV.
Häufig stellt die frühe Phase der innerklinischen Traumaversorgung bei Polytraumapatienten besonders die Schädel-Hirn-Verletzungen betreffend einen sehr dynamischen Zeitraum dar, weshalb zeitlich getriggerte Kontrolluntersuchungen weit verbreitet sind. Andererseits bedeutet der Transport zur Untersuchung für beatmete Patienten eine zusätzliche Gefahr. Untersucht wurde, wie häufig sich in einer frühen Kontroll-Computertomografie des Schädels neue oder verschlechterte Befunde finden und, wie diese neuen Informationen die Intensivtherapie beeinflussen. Methode: Retrospektive Analyse aus Befunddaten und Krankenakten. Eingeschlossen wurden 150 beatmete Patienten mit SHT oder Verdacht auf ein SHT, die eine frühe CCT-Kontrolle bekamen. Ergebnisse: Eine Verschlechterung der Befunde wurde bei 63 Patienten (42%) und neue Befunde bei 18 Patienten (12%) gefunden. Bei 47 Pateinten (31%) wurde die Intensivtherapie aufgrund der frühen Kontroll-CCT geändert. Schlussfolgerung: Bei beatmeten Polytraumapatienten treten in mehr als der Hälfte der Fälle Verschlechterungen oder neue intracranielle Befunde auf. Eine frühe CCT-Kontrolle kann diese erkennen und zu einer rechtzeitigen Therapieoptimierung führen.