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Institut
Sonstige beteiligte Institutionen
Hintergrund:
Aufgrund des demographischen Wandels nimmt der Anteil der Pflegebedürftigen in Deutschland zu. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass der Einzug in stationäre Pflegeeinrichtungen erst in höherem Lebensalter und bei steigenden Komorbiditäten erfolgt, womit ein erhöhter Bedarf an medizinischer und pflegerischer Versorgung einhergeht.
Ziele der Studie:
Durch die Befragung der Pflegeheimbewohnenden sollten Erkenntnisse über eine bereits erfolgte Vorsorgedokumentation und deren Versorgungswünsche am Lebensende gewonnen werden.
Methodik:
Es wurde eine multizentrische, explorative Beobachtungsstudie als Vollerhebung in elf bayerischen Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Die Datenerhebung erfolgte vor Ort durch den Promovierenden mittels eines standardisierten Fragebogens im Zeitraum von April 2018 bis Mai 2019. Im Zuge der statistischen Auswertung wurden deskriptive Statistiken erstellt, Gruppenunterschiede wurden zweiseitig mittels Fisher-Exakt-Test auf Unabhängigkeit hin überprüft und paarweise Gruppenvergleiche durch binäre logistische Regression durchgeführt.
Ergebnisse:
Von 1207 wurden 269 (22,3 %) Pflegeheimbewohnende in die Studie eingeschlossen. Von den Studienteilnehmenden hatten sich 55 % bereits intensiver mit dem eigenen Sterben auseinandergesetzt. 50,9 % der Pflegeheimbewohnenden wünschten im Falle einer zum Tode führenden Erkrankung eine alleinige pflegerische und medizinische Versorgung in der Einrichtung. 19,7 % wünschten in diesem Fall eine Klinikeinweisung, aber den Verzicht auf Anwendung invasiver Therapiemaßnahmen.
Ein Wunschsterbeort lag bei 65,4 % der Pflegeheimbewohnenden vor. Von diesen wünschten 76,7 % in der Pflegeeinrichtung zu versterben. 71,7 % der Pflegeheimbewohnenden wünschten, nicht allein zu versterben. Über ihre Versorgungswünsche hatten bereits 45,7 % aller Studienteilnehmenden eine andere Person, mehrheitlich die eigenen Angehörigen, informiert. 49,1 % der Pflegeheimbewohnenden wünschten sich eine Erfassung der Versorgungswünsche direkt bei Einzug in die Einrichtung. In 63,6 % der Fälle lag mindestens ein schriftliches Vorsorgedokument vor. Eine Patientenverfügung hatten 45,5 %, eine Vorsorgevollmacht 46,5 % der Pflegeheimbewohnenden verfasst.
Schlussfolgerungen:
Pflegeheimbewohnende haben mehrheitlich konkrete Vorstellungen für ihre Versorgung am Lebensende. Die vorhandenen Versorgungswünsche sollten auf Wunsch der Pflegeheimbewohnenden erfasst werden, um eine entsprechende Versorgung auch im Falle einer eintretenden Einwilligungsunfähigkeit zu ermöglichen. Der Zeitpunkt der Erfassung der Versorgungswünsche sollte im Hinblick auf das steigende Lebensalter bei Einzug in deutsche Pflegeeinrichtungen und auf die altersbedingt steigende Rate an kognitiven Einschränkungen möglichst frühzeitig gewählt werden. Hierbei stellen Konzepte der vorausschauenden Versorgungsplanung eine Möglichkeit dar, um einen Dialog zwischen den beteiligten Akteuren zu ermöglichen.
1. Hintergrund
Durch den stetigen medizinischen Fortschritt der letzten Jahre und den damit verbundenen Anstieg der Lebenserwartung gewinnt die Frage nach Versorgungsmöglichkeiten und –wünschen am Lebensende zunehmend an Bedeutung. Die aktuelle Studienlage zeigt eine Diskrepanz zwischen gewünschtem und tatsächlichem Sterbeort. Während in diesen Studien die überwiegende Zahl der Befragten ihr Zuhause als bevorzugten Sterbeort angab, verstarb in Wirklichkeit nur ein geringer Teil auch tatsächlich dort. Ein erheblicher Teil verstarb dagegen im Pflegeheim. Angesichts der demographischen Entwicklung wird erwartet, dass das Alten- und Pflegeheim für zunehmend mehr Menschen zum Zuhause und auch zum Sterbeort werden wird. Gleichzeitig sind jedoch hierzulande die Versorgungswünsche von Pflegeheimbewohnern an ihrem Lebensende aus der aktuellen Studienlage nur unzureichend ersichtlich.
2. Ziel der Studie
Primäres Ziel der vorliegenden Studie war die Ermittlung der Versorgungswünsche von Pflegeheimbewohnern hierzulande am Lebensende sowie damit in Zusammenhang stehender Faktoren.
Die Ergebnisse der Studie sollen eine Optimierung der Versorgungsqualität geriatrischer Patienten am Lebensende im Sinne einer Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes der Patienten ermöglichen.
3. Material und Methoden
In dieser explorativen Beobachtungsstudie wurden Bewohner von fünf Pflegeheimen des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg anhand eines mehrteiligen Fragebogens persönlich mündlich befragt. Die Befragungen wurden im Zeitraum von Oktober 2016 bis Januar 2017 durchgeführt. Es handelte sich um eine Vollerhebung, von allen Nichtteilnehmern wurden Alter, Geschlecht und Grund der Nichtteilnahme erfasst. Für die überwiegend nicht-stetigen Variablen wurden deskriptive Statistiken erstellt, die Gruppenunterschiede wurden zweiseitig mit Hilfe des Chi-Quadrat-Tests nach Pearson und mittels Fisher-Yates-Tests geprüft. Für die stetigen Variablen wurde der T-Test für unabhängige Stichproben verwendet.
4. Ergebnisse
Von insgesamt 346 Bewohnern konnten 68 befragt werden. Der häufigste Grund für die Nichtteilnahme war die kognitive Beeinträchtigung. Die überwiegende Mehrheit (91,2%) der Befragten lehnten eine kardiopulmonale Reanimation ab. Im Falle einer starken Verschlechterung des Gesundheitszustandes wollten 55,9% ausschließlich im Pflegeheim versorgt werden, 63,2% nannten ihr Pflegeheim als bevorzugten Sterbeort. Das waren vor allem religiöse Bewohner (p = ,021), Bewohner die eine Vertrauensperson im Pflegeheim (p = ,001) oder einen niedrigen aktuellen Palliativbedarf (p = ,004) hatten sowie Bewohner, die sich im Pflegeheim zu Hause fühlten (p = ,000). Die Mehrheit (69,1%) bezeichnete das Pflegeheim als Zuhause.
Über ihre Versorgungswünsche hatten 69,1% mit Angehörigen gesprochen, jeder zweite mit seinem Hausarzt, die Heimmitarbeiter waren nur zu einem geringen Teil informiert. Eine schriftliche Willensbekundung hatten nur wenige Teilnehmer verfasst (Patientenverfügung: 35,3%, Vorsorgevollmacht: 13,2%).
5. Schlussfolgerung
Die Mehrheit der in dieser Studie befragten Bewohner äußerte den Wunsch, im Krankheitsfall im Pflegeheim versorgt zu werden und dort auch zu versterben. Um die wunschgemäße Versorgung im Pflegeheim gewährleisten zu können, scheinen eine vorausschauende Versorgungsplanung (Advance Care Planning) und ein Ausbau der palliativmedizinischen Versorgungsmöglichkeiten in den Heimen unabdingbar. Eine solche Vorgehensweise dient der Stärkung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten und kann außerdem dazu beitragen, Krankenhäuser bei der Betreuung von schwerstkranken sterbenden Patienten finanziell und personell zu entlasten. Aufgrund der kleinen Stichprobengröße dieser Studie sind jedoch Folgeuntersuchungen nötig, um ein repräsentatives Meinungsbild zu erlangen.