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MicroRNA-221 (miR-221) führt in Prostatakarzinomzellen zu einer Induktion einer TRAIL-supprotiven Signatur als Folge einer Interferonaktivierung mit Heraufregulation von STAT-1 und den TRAIL-relevanten, interferonsensitiven Genen TNFSF-10 und XAF-1. Ferner führt die Inhibierung des bekannten Zielgenes SOCS-3 sowie die Inhibierung des neu beschriebenen Zielgenens PIK3R1 zu einer TRAIL-Sensitivierung in den untersuchten Prostatakarzinomzellen.
Zur Abschätzung der Wachstums- und Progressionstendenz des Harnblasenkarzinoms ist die Erforschung neuer diagnostischer Marker notwendig. Kriterien wie Staging und Grading erweisen sich oftmals als unzureichend, da Tumoren mit ähnlichen Stadien unterschiedliche klinische Verläufe zeigen können. Der VEGF (Vascular Endothelial Growth Factor) wurde als wichtiger angiogenese-stimulierender Mediator beim Harnblasenkarzinom identifiziert. Bisher konnte zeigt werden, dass die Expression von VEGF im Harnblasenkarzinom gegenüber unauffälligem Blasengewebe erhöht ist. Um die Expession von VEGF in verschieden Tumorstadien zu evaluieren, wurde Tumormaterial von 52 Harnblasenkarzinompatienten untersucht, das durch transurethrale Resektion (TUR-B) und durch Cystektomie gewonnen wurde. Die Tumoren zeigten invasives Wachstum und eine urotheliale Differenzierung. Die Schnitte wurden mit einem polyklonalen Antikörper gegen die Splicing-Varianten VEGF189, 165, 121 gefärbt, und die VEGF-positiven Tumorzellen ausgezählt. Im Stadium pT1 und pT4 wurden die höchsten Werte VEGF-positiver Zellen gefunden. Im Stadium pT2 wurde der niedrigste Wert ermittelt. G2-Tumoren unterscheiden sich statistisch nicht signifikant von den G3-Tumoren. Bei Tumoren mit lymphogener Metastasierung lag der Wert VEGF-positiver Zellen niedriger als bei denen ohne Lymphknotenmetastasen. Tumoren mit hämatogener Metastasierung wiesen höhere Werte auf als die ohne Fernmetastasen. Vergleiche der Ergebnisse der Tumorpräparate gewonnen durch TUR-B und Cystektomie ergeben für die Stadien pT1 und pT2 vergleichbare Werte. Deutliche Unterschiede ergeben sich für das Stadium pT3 und pT4. Durch Interpretation der Ergebnisse muss davon ausgegangen werden, dass die Auswertung der VEGF-Protein-Expression keinen unabhängigen prognostischen Indikator darstellt. VEGF scheint beim Blasenkarzinom nicht der alleinige Mediator in der Tumorausdehnung und Filialisierung zu sein.
Die Arbeit befasst sich mit der experimentellen Untersuchung der MicroRNA-Expression in klarzelligen Nierenzellkarzinomen. Dabei konnte gezeigt werden, dass Tumoren gegenüber normalem Nierengewebe über ein spezifisches Expressionsprofil verfügt. Unter den differententiell exprimierten MicroRNAs fand sich auch miR-21. Aufgrund der durch sie regulierten Gene konnte gezeigt werden, dass ein möglicher Zusammenhang zwischen der Expression von miR-21 und der Genese der klarzelligen Nierenzellkarzinoms besteht.
Die miR-146b Expression war signifikant supprimiert im Prostatakarzinomgewebe im Vergleich zum benignen Prostatahyperplasiegewebe. Dies konnte anhand eines Prostatakarzinompatientenkollektivs signifikant nachgewiesen werden. Nach ektoper Steigerung der miR-146b Expression in LNCaP-Zellen mittels transienter Transfektion zeigte sich eine signifikante Proliferationsinhibierung. N-Ras konnte als direktes Target der miR-146b nachgewiesen werden: mittels qRT-PCR zeigte sich eine inverse Expression von miR-146b und N-Ras in transfizierten LNCaP-Zellen. Der Luciferase-Assay bestätigte N-Ras als direktes Target der miR-146b. Die Targetbeziehung von N-Ras und miR-146b konnte auch in vivo (Prostatakarzinompatientenkollektiv) bestätigt werden.
Die miR-200b zeigte sich in zwei unabhängigen Prostatakarzinomkollektiven herabreguliert und in dem verwendeten Hochrisiko Kollektiv erwies sich miR-200b zudem in uni- und multivariaten Analysen in einem retrospektiven Versuchsansatz als geeigneter Marker zur Abschätzung der Prognose des Prostatakarzinoms. Mittels in vitro Experimenten konnten tumorsuppressive Funktionen von miR-200b bestätigt werden, da miR-200b überexprimierende Prostatakarzinom Zelllinien eine geringere Proliferation und eine geringere Autophagie zeigten. Zusätzlich konnte auf funktioneller Ebene, SOAT1 als Zielgen von miR-200b definiert werden. Die funktionelle Bedeutung der miR-200b vermittelten Regulation der SOAT1 Expression konnte in weiteren Experimenten bestätigt werden, indem eine Sensitivierung gegenüber der antiproliferativen Wirkung von SOAT1 Inhibitoren in miR-200b überexprimierenden Prostatakarzinom-Zellen beobachtet werden konnte. Mit diesen Ergebnissen konnte ein Model entwickelt werden, welches einen möglichen Erklärungsansatz der Bedeutung, der von miR-200b vermittelten SOAT1 Regulation für den Fettstoffwechsel des Prostatakarzinoms liefern könnte.
Hintergrund: Die operative Resektion von Nierenzellkarzinomen stellt die einzige Therapie mit kurativem Ansatz dar. Zunehmend etabliert sich die parenchymschonende Tumorresektion mit dem Ziel des Erhalts der Nierenfunktion neben der Radikalen Tumornephrektomie bei lokal begrenzten Nierentumoren. Methode: In unserer Untersuchung erfolgte die Gegenüberstellung von insgesamt 155 Patienten mit einem T1-Nierenzellkarzinom, die sich zwischen 1997 und 2002 entweder einer parenchymschonenden Tumorresektion oder einer Radikalen Nephrektomie an der Urologischen Universitätsklinik Würzburg unterzogen haben. In die Auswertung gelangten nur die Patienten, bei denen eine vollständige Nachsorgehistorie eruierbar war. Zusätzlich durfte nur ein organbegrenzter T1M0N0-Status vorliegen. Es erfolgte die Gegenüberstellung beider Operationsmethoden. Innerhalb der parenchymschonend operierten Patientengruppe erfolgte ein Vergleich von elektiven gegenüber imperativen Indikationen. Zentraler Fokus war neben der tumorspezifischen Überlebensrate der Erhalt der Nierenfunktion und die Rate an perioperativen Komplikationen. Ergebnisse: Insgesamt ergaben sich signifikante Unterschiede beim Vergleich der postoperativen Nierenfunktion mit Hilfe der MDRD-Formel, die postoperativ bei den parenchymschonend operierten Patienten deutlich höher lag. Wie zu erwarten fand sich hier aber eine etwas höhere Bluttransfusionsrate, sowie eine gering höhere perioperative Rate an Komplikationen. Die tumorassoziierte Gesamtüberlebensrate lag bei den parenchymschonend operierten Patienten bei 92,96% und den radikal nephrektomierten Patienten bei 91,67%, das onkologische Outcome bezeichnen wir deshalb als gleich. Statistisch dürfen wir aufgrund der Zahlen nur von einem Trend sprechen. Schlussfolgerungen: In Zusammenschau aller Auswertungen sollte eine parenchymschonende Nierentumorresektion unter dem Aspekt der Erhaltung der Nierenfunktion insbesondere bei lokal begrenzten Tumoren immer erwogen werden. Im Hinblick auf das onkologische Outcome ergibt sich kein Nachteil. Der Vorteil der Radikalen Tumornephrektomie bleibt den fortgeschrittenen Tumorstadien vorbehalten.
Bei fehlender Chemotherapie- und Strahlensensibilität stellt die Operation derzeit die einzige kurative Therapie des Nierenzellkarzinoms (NZK) dar. Dabei konnte die organerhaltende Nierentumorexstirpation sich in den letzten Jahren auch bei elektiven Indikationsstellungen zunehmend etablieren und gilt bei kleinen organbegrenzten NZK inzwischen als Methode der Wahl, auch wenn über Effektivität und Sicherheit hinsichtlich Tumorkontrolle und Patientenüberleben weiterhin diskutiert wird. Die radikale Tumornephrektomie bleibt den fortgeschrittenen Tumorstadien vorbehalten. Retrospektiv zeigt sich, dass nur dann gleichwertige onkologische Ergebnisse bei der organerhaltenden Nierentumorchirurgie im Vergleich zur radikalen Nephrektomie erzielt werden können, wenn präoperativ die Selektion eines geeigneten Patientenkollektivs erfolgt. Welche Parameter hierbei vorwiegend entscheidend waren, wurde anhand unseres Patientengutes (auch im Vergleich mit aktuellen Literaturdaten) ausgewertet. Gerade bei elektiven Fällen ist nicht zuletzt durch das Fehlen objektiver Kriterien die Grenze zwischen radikaler Tumornephrektomie und organerhaltender Nierentumorexstirpation fliessend. Oftmals ist hier im Rahmen der präoperativen Analyse eine multifaktorielle Einschätzung des einzelnen Patienten erforderlich. Besonders im Fokus stand bei der Auswertung die präoperative bildgebende Diagnostik, der bei der Indikationsstellung zugunsten einer radikalen Nephrektomie respektive einer nierenerhaltenden Tumorentfernung eine entscheidende Rolle zukommt. Ziel dieser Dissertation war es zu beurteilen, ob die präoperative Diagnostik als sichere Grundlage bei der Entscheidung der Operationstechnik gesehen werden kann und welche Nachteile aus onkologischer als auch nephrologischer Sicht jeweils bei organerhaltender Nierentumorexstirpation und radikaler Tumornephrektomie resultieren.
Die Zielsetzung dieser Studie ist, die operativen Daten, die Folgen, die Komplikationen, die Langzeit-Nierenfunktion und das Überleben der pelvinen Exenteration retrospektiv zu analysieren. Es wurde eine Gegenüberstellung der Behandlungsergebnisse von inkontinenten mit kontinenten Harnableitungen durchgeführt, um das aufwendigere Verfahren der kontinenten Form kritisch betrachten zu können.
Im Zeitraum von 1992 bis 2013 wurden 64 Exenterationen in der Klinik und Poliklinik für Urologie und Kinderurologie der Universität Würzburg aufgrund nicht-urothelialer Malignome durchgeführt. Das mediane Alter des gesamten Patientenkollektivs lag bei 65 Jahren. Hierunter befanden sich 50 vordere und 14 komplette Exenterationen. Eine Harnableitung durch Anlage der inkontinenten Form erfolgte in 39 und durch Anlage der kontinenten Form in 25 Fällen. Das breite Spektrum der Malignomentitäten des gesamten Kollektivs umfasste nicht-urotheliale Malignome der Zervix, des Uterus, der Vulva, der Prostata, der Harnblase und des Darms. Bei 24 Patienten (37,5%) gelang keine R0-Resektion, und bei 18 Patienten (28,1%) konnte ein Lymphknotenbefall nachgewiesen werden. Die Frühkomplikationsrate betrug 58,8%. In einem Zeitraum von 365 Tagen nach Exenteration lag der mediane Clavien-Wert bei 2 Punkten. Die perioperative Sterblichkeit lag bei 0% und die Tumorprogressionsrate bei 48,4%.
Die Analyse des Überlebens ergab eine mediane Gesamtüberlebenszeit von 30 Monaten und eine 5-Jahres-Gesamtüberlebensrate von 42,7% über das gesamte Kollektiv hinweg. Die tumorspezifische 5-JahresÜberlebensrate betrug 55,6%, und eine R0-Resektion erwies sich als hochsignifikante Einflussgröße bezüglich der tumorspezifischen Überlebenszeit. Ein signifikanter Einfluss des Lymphknotenbefalls konnte nicht nachgewiesen werden. Der Einfluss der Komorbidität erwies sich als noch geringer.
Die beiden Kollektive der Harnableitungsformen unterschieden sich signifikant in Komorbiditätsgrad, OP-Dauer, Hospitalisierungszeit und bezüglich der Harnableitungskomplikationen. Die Unterschiede der Komorbidität und der OP-Dauer waren sogar hochsignifikant. Dabei wiesen die Patienten mit Anlage eines kontinenten Verfahrens eine niedrigere Komorbidität, eine längere OP-Dauer, eine längere Hospitalisierungszeit und prozentual mehr Komplikationen bezüglich der Harnableitung auf. Weitere wichtige Parameter, in denen sich die Kollektive geringfügig unterschieden, waren das Alter und die ASA-Klassifikation. Das Kollektiv mit Anlage einer kontinenten Form war jünger und zeigte einen kleineren Wert bezüglich der präoperativen Risikoeinschätzung. Diese Parameter unterschieden sich jedoch nicht signifikant voneinander. Die inkontinente Harnableitung zeigte einen etwas höheren Anteil an weiter fortgeschrittenen Tumorstadien, und nur in diesem Kollektiv lagen präoperativ Metastasen vor. Bei den Früh- und Spätkomplikationen konnte kein nennenswerter Unterschied zwischen den beiden Kollektiven nachgewiesen werden. Nur um wenige Prozentpunkte war die Frühkomplikationsrate der inkontinenten Form (61,3%) höher als die der kontinenten (55,0%). Um den Schweregrad der Komplikationen miteinzubeziehen, wurde der mediane Clavien-Wert aller Komplikationen innerhalb von 365 Tagen erfasst. Er betrug in beiden Kollektiven 2 Punkte.
Bei der Analyse des Überlebens zeigte sich, dass das Kollektiv mit Anlage einer kontinenten Form eine knapp über dem Signifikanzlevel höhere Überlebenswahrscheinlichkeit sowohl bezüglich der gesamten als auch der progressionsfreien Überlebenszeit im Vergleich zu den inkontinenten Verfahren aufwies. Allerdings waren die Unterschiede nicht signifikant und beide Gruppen heterogen bezüglich des Alters, der Komorbidität, den Tumorstadien und den Malignomentitäten.
Die vorliegende Studie kommt zu dem Ergebnis, dass R0-Resektionen bei exenterativen Eingriffen eine essentielle Voraussetzung für das langfristige tumorspezifische Überleben darstellen. In beiden Kollektiven der verschiedenen Harnableitungen zeigte sich kein bedeutsamer Unterschied bezüglich der Komplikationen. Die geringere OP-Dauer und die geringere Anzahl an Komplikationen mit der Harnableitung sprechen für das inkontinente Verfahren. Die Überlebensraten zeigten bessere Ergebnisse für die kontinente Form, jedoch waren die Unterschiede nicht signifikant. Dennoch ist eine Bevorzugung des kontinenten Verfahrens, wenn es technisch möglich und onkologisch vertretbar ist, nach intensiver Beratung und unter Berücksichtigung des Zustandes sowie der Wünsche des Patienten durchaus gerechtfertigt. Aufgrund des nichtrandomisierten retrospektiven Charakters dieser Studie, die 2 heterogene Kollektive vergleicht, sollten idealerweise prospektiv angelegte Studien mit größerer Patientenanzahl in der Zukunft klären, ob die hier gefundenen Ergebnisse generelle Gültigkeit haben.
Eine retrospektive, statistische Analyse über die funktionellen Ergebnisse offener Harnröhrenrekonstruktionen am Universitätsklinikum Würzburg in den Jahren 1997 bis 2008. Speziell die Techniken der End-zu-End-Anastomose und des Mundschleimhaut-Transplantats mit insgesamt 161 Patienten. Bewertung der Ergebnisse der einzelnen Techniken hinsichtlich Erfolgsquote, Komplikationen und Rezidivhäufigkeit einer Striktur.
Im Rahmen der Progression des klarzelligen Nierenzellkarzinoms kann es zur Invasion der Vena cava durch einen Tumorthrombus (ccRCC/TT) kommen. Allerdings besteht auch in diesem fortgeschrittenen Stadium eine deutliche Heterogenität bezüglich des klinischen Verlaufs. Während sich mit bekannten Verfahren die Prognose bislang unzureichend vorhersagen ließ, gelang es in Vorarbeiten mittels im Tumorgewebe erfasster miRNA-Expressionen, ein Überlebensklassifikationsmodell auf Basis eines Kombinierten Risikoscores (miR-21, miR-126, miR-221) zu konzipieren. Hierdurch konnte das postoperative Überleben von ccRCC/TT Patienten des Würzburger Universitätsklinikums retrospektiv vorhergesagt werden.
In der vorliegenden Arbeit war es möglich, mit Hilfe molekularbiologischer und biostatistischer Methoden das vorbeschriebene Modell erfolgreich an einem unabhängigen, größeren Regensburger ccRCC/TT Patientenkollektiv zu validieren. Am Tumor verstorbene Patienten konnten erneut einer klinisch relevanten High-Risk-Gruppe bzw. einer prognostisch günstigeren Gruppe zugeordnet werden. MiR-21 und miR-126 waren erneut statistisch signifikant mit der Fernmetastasierung und dem tumorbedingten Versterben assoziiert. MiR-21 präsentierte sich sowohl in der am Tumor verstorbenen als auch in der fernmetastasierten Patientengruppe deutlich überexprimiert, während die Expression von miR-126 stark vermindert war. Die neu untersuchte miR-205 zeigte sich in der fernmetastasierten sowie nodal positiven Patientengruppe hochreguliert, ein geringer Zusammengang mit dem tumorbedingten Versterben konnte hergestellt werden.
Im zweiten Ansatz gelang es relevante miRNA-Expressionsunterschiede zwischen Seren Würzburger ccRCC-Patienten mit und ohne Invasion des Gefäßsystems sowie tumorfreien Kontrollen zu identifizieren.
Die langfristige Herausforderung besteht darin, das validierte Überlebensklassifikationsmodell derart weiterzuentwickeln, dass es supportive klinische Anwendung in der Therapieplanung finden kann.