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Die Logik der bisher erforschten und beschriebenen Management- und Führungstheorien müssen sich im Zeitalter der Digitalisierung weiterentwickeln. Die ursprüngliche Forschungsfrage nach einer wirksamen Implementierung von strategischen Entscheidungen passt nicht mehr zur Realität von disruptiven Veränderungen in der sogenannten VUCA Welt (Volatile, uncertain, complex, ambiguous).
Die Arbeit ist mutig und wertvoll, weil sie die Lücke zwischen neuen Entwicklungen in der Praxis und fehlenden umfassenden Theoriekonzepten in den Management-, Führungs- und Organisationswissenschaften offenlegt und zu schließen hilft.
Der erste Teil der Arbeit fasst die aktuellen Erkenntnisse rund um strategische Entscheidungsfindung in Unternehmen, globale Megatrends als Rahmenbedingung und Change-Management als Umsetzungshilfe zusammen. Die Schlussfolgerung aus dieser holistischen Betrachtung ist, dass die Forschungsfrage rückwärts gerichtet die Realität des 20. Jahrhunderts adressiert und für das Zeitalter der Digitalisierung keine hilfreiche Antwort bietet.
Vielmehr geht es um die weiter entwickelte Forschungsfrage, wie anpassungsfähige Organisationen entwickelt und gepflegt werden können. Solche Organisationen überleben disruptive Veränderungen nicht nur irgendwie, sondern sind so gestaltet, dass sie diese nutzen, um immer wieder neue Antworten auf sich entwickelnde Kundenbedürfnisse und in der internen Organisation zu finden.
Diese anpassungsfähige oder adaptive Organisation hat fünf wesentliche Dimensionen, die im zentralen Teil der Arbeit beleuchtet werden. Alle Themen entwickeln sich derzeit laufend weiter, so dass es noch keine letztgültige Antwort gibt welche Methoden sich durchsetzen werden.
Im Sinne eines holistischen Transformationsmanagements gibt das letzte Kapitel Hinweise auf die Herangehensweise, um die eigene Organisation in ihrer Anpassungsfähigkeit weiter zu entwickeln.
Die gründliche Diskussion einer Fülle von konzeptionellen Ansätzen in Verbindung mit einer bemerkenswerten Erfahrung der Autorin erlaubt es, die auftretende Problemstellung profunder anzugehen als bei einer rein akademischen Herangehensweise.
Additive Fertigung – oftmals plakativ „3D-Druck“ genannt – bezeichnet eine Fertigungstechnologie, die die Herstellung physischer Gegenstände auf Basis digitaler, dreidimensionaler Modelle ermöglicht. Das grundlegende Funktionsprinzip und die Gemeinsamkeit aller additiven bzw. generativen Fertigungsverfahren ist die schichtweise Erzeugung des Objekts. Zu den wesentlichen Vorteilen der Technologie gehört die Designfreiheit, die die Integration komplexer Geometrien erlaubt.
Aufgrund der zunehmenden Verfügbarkeit kostengünstiger Geräte für den Heimgebrauch und der wachsenden Marktpräsenz von Druckdienstleistern steht die Technologie erstmals Endkunden in einer Art und Weise zur Verfügung wie es vormals, aufgrund hoher Kosten, lediglich großen Konzernen vorbehalten war. Infolgedessen ist die additive Fertigung vermehrt in den Fokus der breiten Öffentlichkeit geraten. Jedoch haben sich Wissenschaft und Forschung bisher vor allem mit Verfahrens- und Materialfragen befasst. Insbesondere Fragestellungen zu wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen haben hingegen kaum Beachtung gefunden. Aus diesem Grund untersucht die vorliegende Dissertation die vielfältigen Implikationen und Auswirkungen der Technologie.
Zunächst werden Grundlagen der Fertigungstechnologie erläutert, die für das Verständnis der Arbeit eine zentrale Rolle spielen. Neben dem elementaren Funktionsprinzip der Technologie werden relevante Begrifflichkeiten aus dem Kontext der additiven Fertigung vorgestellt und zueinander in Beziehung gesetzt.
Im weiteren Verlauf werden dann Entwicklung und Akteure der Wertschöpfungskette der additiven Fertigung skizziert. Anschließend werden diverse Geschäftsmodelle im Kontext der additiven Fertigung systematisch visualisiert und erläutert. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die zu erwartenden wirtschaftlichen Potentiale, die sich aus einer Reihe technischer Charakteristika ableiten lassen. Festgehalten werden kann, dass der Gestaltungsspielraum von Fertigungssystemen hinsichtlich Komplexität, Effizienzsteigerung und Variantenvielfalt erweitert wird. Die gewonnenen Erkenntnisse werden außerdem genutzt, um zwei Vertreter der Branche exemplarisch mithilfe von Fallstudien zu analysieren.
Eines der untersuchten Fallbeispiele ist die populäre Online-Plattform und -Community Thingiverse, die das Veröffentlichen, Teilen und Remixen einer Vielzahl von druckbaren digitalen 3D-Modellen ermöglicht. Das Remixen, ursprünglich bekannt aus der Musikwelt, wird im Zuge des Aufkommens offener Online-Plattformen heute beim Entwurf beliebiger physischer Dinge eingesetzt. Trotz der unverkennbaren Bedeutung sowohl für die Quantität als auch für die Qualität der Innovationen auf diesen Plattformen, ist über den Prozess des Remixens und die Faktoren, die diese beeinflussen, wenig bekannt. Aus diesem Grund werden die Remix-Aktivitäten der Plattform explorativ analysiert. Auf Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung werden fünf Thesen sowie praxisbezogene Empfehlungen bzw. Implikationen formuliert. Im Vordergrund der Analyse stehen die Rolle von Remixen in Design-Communities, verschiedene Muster im Prozess des Remixens, Funktionalitäten der Plattform, die das Remixen fördern und das Profil der remixenden Nutzerschaft.
Aufgrund enttäuschter Erwartungen an den 3D-Druck im Heimgebrauch wurde dieser demokratischen Form der Produktion kaum Beachtung geschenkt. Richtet man den Fokus jedoch nicht auf die Technik, sondern die Hobbyisten selbst, lassen sich neue Einblicke in die zugrunde liegenden Innovationsprozesse gewinnen. Die Ergebnisse einer qualitativen Studie mit über 75 Designern zeigen unter anderem, dass Designer das Konzept des Remixens bereits verinnerlicht haben und dieses über die Plattform hinaus in verschiedenen Kontexten einsetzen. Ein weiterer Beitrag, der die bisherige Theorie zu Innovationsprozessen erweitert, ist die Identifikation und Beschreibung von sechs unterschiedlichen Remix-Prozessen, die sich anhand der Merkmale Fähigkeiten, Auslöser und Motivation unterscheiden lassen.
Nicht handelbare reale Aktienoptionen sind ein beliebtes Instrument, um die variable Vergütung von Mitarbeitern mit dem Unternehmenswert zu verbinden. Für die Unternehmensseite existieren unterschiedliche Auffassungen, wie die Verpflichtung aus der Option zu bilanzieren ist. Der individuelle Wert dieser Vergütungskomponente für den begünstigten Mitarbeiter ist unter anderem auch von der Besteuerung abhängig. Da Aktienoptionspläne eine längere Laufzeit aufweisen, stellt sich die Frage nach dem zutreffenden Besteuerungszeitpunkt und damit verbunden nach der Bewertung des Vorteils. Die Vergütung von Mitarbeitern mit Aktienoptionen ist den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit zuzurechnen. Es gilt das Zuflussprinzip. Nach der allgemeinen Diskussion über den zutreffenden Besteuerungszeitpunkt und Bewertung der Option werden in der Arbeit zunächst die unterschiedlichen Rechtslagen zur Besteuerung von Aktienoptionen beim Begünstigten in den betrachteten Ländern (Deutschland, Schweiz, Österreich und Belgien) dargestellt. Die Besteuerung in der Schweiz, Österreich und Belgien erweist sich im Fall der tatsächlichen Optionsausübung grundsätzlich vergleichsweise günstiger als in Deutschland. Die differierenden steuerlichen Regelungen sind insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten problematisch. Hauptsächlich durch abweichende Besteuerungszeitpunkte in den betrachteten Ländern ergeben sich bei Wechsel von Tätigkeits- und Wohnort, aber auch bei Grenzgängern sowohl Fälle der Doppelbesteuerung als auch der Nichtbesteuerung der Vergütung. Es werden jeweils konkrete grenzüberschreitende Sachverhalte anhand des spezifischen Doppelbesteuerungsabkommens der beteiligten Staaten beurteilt. Risiken der Doppelbesteuerung werden herausgearbeitet und Gestaltungsempfehlungen zur Vermeidung gegeben. Im Hinblick auf die meist günstigere Besteuerung in der Schweiz, in Österreich und in Belgien kann generell für die Besteuerung von Aktienoptionen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die Empfehlung abgeleitet werden, dass eine Tätigkeitsverlagerung in diese Staaten grundsätzlich sinnvoll ist. Selbst zwischen europäischen Staaten, die vielfältig miteinander verbunden sind, kann häufig aufgrund der unterschiedlichen Steuersysteme keine allgemeingültige Lösung gefunden werden, um eine zutreffende gerechte Besteuerung von Aktienoptionen beim Begünstigten in grenzüberschreitenden Fällen sicherzustellen. Eine Doppel- bzw. Minderbesteuerung ist mit den vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten meist nicht zu beseitigen.
Aufgrund der bekannten Probleme der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung versucht der deutsche Gesetzgeber seit einiger Zeit, die eigenverantwortliche Altersvorsorge zu fördern. Häufig steht dabei die betriebliche Altersversorgung (bAV) im Fokus. In dieser Arbeit wird mittels Experten- und Arbeitnehmerinterviews ausführlich herausgearbeitet, wo zentrale Verbreitungshemmnisse der bAV liegen und wie diese durch Anpassung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen adressiert werden können. Wesentliche Elemente dieser Reformüberlegungen sind in das zum 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeflossen.
Daneben wird in dieser Arbeit mithilfe einer experimentalökonomischen Analyse gezeigt, wie verschiedene Arten der Besteuerung individuelle Sparentscheidungen beeinflussen können. Dabei wird deutlich, dass Individuen die Wirkung einer nachgelagerten Besteuerung häufig nicht korrekt wahrnehmen.
Die Dissertation untersucht die Fragestellung, ob aufgrund rechtlicher Regelungen eine gesetzlich begründete Pflicht zur Unternehmensplanung bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) besteht, bzw. ob eine solche Pflicht gesetzlich verankert werden sollte, falls sich aus den aktuellen gesetzlichen Vorschriften keine solche Pflicht ableiten lässt. Daran anknüpfend werden in die Betrachtung auch die Auswirkungen der Abschlussprüfung und der Unternehmensfinanzierung auf die Unternehmensplanung bei KMU mit einbezogen. Die Untersuchungen bewegen sich vor dem Hintergrund, dass die Informationen über die zukünftige Entwicklung der Unternehmen durch eine Vielzahl von Gesetzesreformen innerhalb der letzten ca. 15 Jahre, verstärkt an Bedeutung gewonnen haben. Ziel dieser Reformen ist es, die Transparenz und Publizität der Unternehmen, die Kontrolle der Unternehmensführung und die Qualität der Abschlussprüfung zu verbessern. Grundlage der Informationen über die zukünftige Entwicklung der Unternehmen ist die klassische betriebswirtschaftliche interne Unternehmensplanung, welche allerdings im Segment der KMU regelmäßig nicht vorhanden ist. Um dieses Problem zu lösen, wird vielfach eine gesetzliche Planungspflicht für alle Unternehmen gefordert. Erschwert werden die Untersuchungen durch die Tatsache, dass es in Deutschland keine einheitliche Definition für KMU gibt, so dass im Rahmen der Dissertation verschiedenen Typen von KMU entwickelt werden, die den späteren Betrachtungen als Grundlage dienen. Der Aufbau sowie die Hauptthesen der Dissertation werden im Folgenden zusammenfassend skizziert: Den Hauptbetrachtungen der Dissertation vorangestellt, werden in Kapitel 2 die Grundzüge der betriebswirtschaftlichen interne Unternehmensplanung dargestellt. Die dargestellte Konzeption einer betriebswirtschaftlichen Unternehmensplanung dient als Basis der späteren Ausführungen. In Kapitel 3 werden verschiedene Typen von KMU vor dem Hintergrund der für diese Unternehmen charakteristischen Merkmale entwickelt. Unterschieden wird zwischen typischen KMU (erfüllen die qualitativen und quantitativen Merkmale für KMU) und atypischen KMU (erfüllen lediglich die quantitativen Merkmale). Unter Zuhilfenahme einer Studie von Wolter/ Hauser wird eine zahlenmäßige Einteilung der einzelnen KMU-Typen, aufgegliedert in verschiedene Rechtsformen vorgenommen, so dass die Bedeutung der KMU-Typen innerhalb der jeweiligen Rechtsformen ermittelt werden kann. Anschließend wird die Durchführung der Unternehmensplanung bei KMU unter Berücksichtigung der bei diesen vorherrschenden charakteristischen Strukturen erörtert. Kapitel 4 untersucht die Auswirkungen der aktuellen Gesetzgebung zur Unternehmensführung auf die Unternehmensplanung bei KMU. Im Fokus der Betrachtung stehen dabei die folgenden Vorschriften: - Die Fortbestehensprognose gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB mit einem Exkurs zur Fortbestehensprognose im Rahmen der InsO; - die Sorgfaltspflicht und die „Business Judgment Rule“ gem. § 93 Abs. 1 Satz 1 und 2 AktG; - das Überwachungssystem gem. § 91 Abs. 2 AktG; - die Berichterstattungspflichten des Vorstands an den Aufsichtsrat gem. § 90 Abs. 1 Nr. 1 AktG; - die zukunftsorientierte Lageberichterstattung gem. § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB; die Untersuchungen werden erweitert um eine empirische Analyse zur zukunftsorientierten Lageberichterstattung im Segment der KMU. In Kapitel 5 wird die Bedeutung der Unternehmensplanung bei KMU für die Abschlussprüfung untersucht. Die Ausführungen kommen zu dem Ergebnis, dass sich zwischen den aktuellen für alle Unternehmen gültigen Prüfungsstandards des IDW auf der einen Seite und dem ebenfalls durch das IDW herausgegebenen Prüfungshinweis zu den Besonderheiten der Abschlussprüfung von KMU (IDW PH 9.100.1) auf der anderen Seite, erhebliche Abweichungen ergeben. Kapitel 6 erläutert und diskutiert die Auswirkungen und Anforderungen der im Jahr 2006 beschlossenen Basler Eigenkapitalanforderungen auf bzw. an die Unternehmensplanung bei KMU. Im Ergebnis wird festgestellt, dass sich eine Planungspflicht lediglich aus der Vorschrift des § 90 Abs. Nr. 1 AktG für KMU in der Rechtsform der AG und KGaA ergibt. Für die Erfüllung anderer Normen ist die Unternehmensplanung teilweise zwingende Voraussetzung. Diese Problematik sollte jedoch nicht durch die Verankerung einer Unternehmenspflicht für alle Unternehmen behoben werden, sondern vielmehr sollten diese Normen bzgl. ihrer Auswirkungen auf KMU überdacht werden. Eine gesetzliche Verankerung einer Planungspflicht aus Sicht der Wirtschaftsprüfung wird ebenfalls abgelehnt. Für den Bereich der Unternehmensfinanzierung bedarf es keiner gesetzlichen Regelungen, da sämtliche Anforderungen privatvertraglich fixiert werden können.
Die Arbeit widmet sich zunächst der geschichtlichen Entwicklung des Humankapitals aus einer Makro- und Mikroperspektive. Insbesondere der gesellschaftliche und ökonomische Wandel, die internen und externen Anreize für Unternehmen sowie die Bedürfnisse diverser Stakeholdergruppen stehen dabei im Mittelpunkt des Interesses. Im Anschluss wird die Informationseinpreisung am Kapitalmarkt untersucht. Im Speziellen steht hier der deutsche Aktienmarkt im Blickpunkt des Interesses. Folglich wird zunächst analysiert, inwieweit die Rahmenbedingungen in Deutschland eine Einpreisung öffentlicher Informationen in die Aktienkurse gewährleisten. Allein wenn dies der Fall ist, können Auskünfte der externen Berichterstattung im Preisbildungsprozess reflektiert werden. Eine häufig unterstellte Schwachstelle der externen Rechnungslegung wird in der mangelnden metrischen Bewertung und Publizität immaterieller Werte gesehen. Folglich findet eine Analyse des Status quo der gängigen Rechnungslegungssysteme am deutschen Kapitalmarkt in Bezug auf eine bilanzielle Erfassung von Humankapital statt. In Kapitel 5 werden die freiwillig publizierten Informationen über Humankapital am deutschen Kapitalmarkt in zwei Wertrelevanzstudien untersucht. Als Datenquelle wird dabei das jährliche Dokument, einschließlich diverser Sozial-, Personal- und Nachhaltigkeitsberichte, determiniert. Zur Durchführung dieser Untersuchungen wird zunächst ein dichotomer Index mit zwölf Indikatoren entwickelt. Diese Indikatoren basieren dabei nicht auf subjektiven Einschätzungen des Autors, sondern orientieren sich an den Publizitätsempfehlungen des ARBEITSKREIS IMMATERIELLE WERTE DER SCHMALENBACH GESELLSCHAFT e. V. (AKIWSG) und des DEUTSCHEN STANDARDISIERUNGSRATES (DSR) über Humankapital. In der ersten Wertrelevanzstudie wird der entwickelte Index nun als endogene Variable auf die exogene Variable Forecast-Error reggressiert. Die zweite Wertrelevanzstudie beschäftigt sich mit der Forschungsfrage, inwieweit die Publikationsqualität von Humankapital die Entscheidungsfindung der Investoren beeinflusst. Basierend auf den empirischen Ergebnissen werden die Anforderungen an eine Ausweitung der Berichterstattung über Humankapitalinformationen aus einem informationsökonomischen Kontexts diskutiert. Wegen der Informationskosten scheitern die konzeptionell-theoretischen Analysen aber dennoch. Daraus resultiert die Motivation, die relevanten Kapitalmarktakteure in einer verhaltenswissenschaftlichen Studie direkt nach ihren Informationsbedürfnissen bezüglich des Humankapitals zu befragen. Wegen der hohen Subjektivität, die der monetären Bestimmung des Humankapitalwerts inhärent ist, soll dieser Wert nicht von Unternehmensseite publiziert werden. Den Investoren sollen ausschließlich objektive Personalindikatoren zur Verfügung gestellt werden. Darauf basierend soll es ihnen möglich sein, den monetären Wert selbst zu bestimmen. In einem Überblick über die gängigen Humankapitalbewertungsverfahren soll dafür ein geeignetes Modell identifiziert bzw. sollen konzeptionelle Ideen für eine Modellneuentwicklung gewonnen werden. Die Arbeit endet mit einer formalen Herleitung eines Humankapitalbewertungsmodells, das die gesetzten Voraussetzungen kumulativ erfüllt. Dieser Ansatz realisiert eine monetäre Bewertung ausschließlich auf Basis extern verfügbarer Daten.
Die Arbeit stellt die Grundsätze zur Bilanzierung von Software nach US-GAAP, IFRS und HGB gegenüber. Dabei werden sowohl die Bilanzierungsprobleme beim Anwender bzw. Nutzer von Software beleuchtet, als auch beim Hersteller von Software. Im Mittelpunkt stehen die Fragen der bilanziellen Ansatzfähigkeit von Software sowie die bilanzielle Bewertung von Software. Ferner werden die Kriterien zur Umsatzrealisation im Zusammenhang mit Softwareprodukten untersucht.
Die Bewertung von Patenten
(2006)
Die Arbeit verfolgt zwei Ziele. Einerseits sollen bereits bestehende Bewertungskonzepte für betriebliche Patente im Hinblick auf ihre Eignung für unternehmensinterne und -externe Willensbildungs- und Willensdurchsetzungsprozesse beurteilt werden. Andererseits sollten diese Ansätze verfeinert und erweitert werden mitunter zur Operationalisierung für praktische Anwendungen. Für die Analyse der bestehenden Patentbewertungsmethoden wird zwischen den Ansätzen auf Basis gesetzlich geregelter Bewertungsanlässe und den in der internen Unternehmensrechnungslegung verwendeten Ansätzen differenziert. Um die Grenzen der traditionellen einkommensorientierten Bewertungsmodelle überwinden zu können, werden in der vorliegenden Untersuchung mit dem Realoptionsansatz und der SGPP-Methode zwei alternative Ansatzpunkte bzw. verfeinerte Methoden für die monetäre Patentbewertung zur Diskussion gestellt.
In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, wie das Beratungs- und Dienstleistungsgeschäft mit Hilfe eines elektronischen Marktes effektiver und effizienter gestaltet werden kann. Hierbei geht es nicht darum, neue Electronic Commerce-Ansätze zu verfolgen, sondern die Projektierung der Einführung von Softwarebibliotheken über einen Adaptionsmarktplatz zu realisieren. D. h. die bei der Implementierung Beteiligten werden durch Informations- und Kommunikationstechnologie zusammengeführt und bei ihrer Arbeit unterstützt. Die Weiterführung geht hin zu einem Dienstleistungsmarktplatz, der ein erweitertes Angebot an Diensten und Services beinhaltet, die mit IuK-Technologie realisiert werden und über die Unterstützung bei der Einführung von Standardanwendungssoftware hinaus gehen. Innerhalb des Beratungsmarktes im SAP R/3-Umfeld wird der Fokus auf die Anbieter gesetzt. Folgende Anforderungen an die Projektarbeit der Beratungsunternehmen sollen durch einen Adaptionsmarktplatz basierend auf IuK-Technologie unterstützt werden: - transparente Vorgehensweise durch jederzeit zugängliche Dokumentationen und Statusberichte im Projektteam, - teamorientiertes Arbeiten (Gruppenarbeit) wird durch Informations- und Kommunikationstechnologie, z. B. durch Ressourcen- und Information-Sharing, unterstützt, - Methodenkompetenz wird durch strukturierte, transparente Vorgehensweise mit Hilfe von Referenzmodellen und Tooleinsatz erzeugt, - Themen-, Fach-, Produkt- und Branchenkompetenz wird durch Templates und entsprechendes Wissensmanagement gesichert, - Standardisierung ermöglicht die Interoperabilität heterogener IuK-Infrastrukturen, - eine schnelle und kostengünstige Abwicklung mit hoher Qualität der Beratung wird durch das Nutzenpotential der Informations- und Kommunikationstechnologie gewährleistet.
Die Motive eine Stiftung zu errichten sind so zahlreich wie ihre Formen und Zwecksetzungen. Im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung auf eine Stiftung stellt sich die Frage in wie fern eine Versorgung des Stifters und seiner Familie durch die Stiftung ermöglicht werden kann und welche ertrag- und substanzsteuerliche Folgen diese mit sich bringen. Nach einer allgemeinen Darstellung der für die Stiftung geltenden zivil- und steuerrechtlichen Grundlagen werden anhand der gemeinnützigen Stiftung, Familienstiftung und Doppelstiftung verschiedene Versorgungswege dargestellt und auf Ebene des Stifters und der Stiftung steuerlich gewürdigt. Gegenstand der Betrachtung der Versorgungswege sind neben der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen, der Vorbehaltsnießbrauch an Grund- und Kapitalvermögen, sowie klassische Destinatärsbezüge und Arbeitsverhältnisse mit der Stiftung. Die ersten beiden Versorgungswege sind bereits für die Besteuerung der Vermögensübertragung relevant, während Destinatärsbezüge und Arbeitsverhältnisse erst im Rahmen der laufenden Besteuerung Beachtung finden. Für die gemeinnützige Stiftung wird ferner die Versorgung nach § 58 Nr. 5 AO betrachtet. Das im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen und dem Vorbehaltsnießbrauch entstehende Spannungsfeld wird im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften aufgezeigt. Weiterhin werden die von privaten Finanzdienstleistern angebotenen Versorgungsmodelle im Zusammenhang mit der gemeinnützigen Stiftung diskutiert. Für die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen auf eine Stiftung finden ebenfalls die Grundsätze der vorweggenommenen Erbfolge Anwendung. Im Zusammenhang mit der gemeinnützigen Stiftung ist die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften problematisch, der Vorbehalt eines Nießbrauchs hingegen nicht. In Betracht der schenkungsteuerlichen Würdigung ist der Vorbehaltsnießbrauch im Zusammenhang mit einer nicht steuerbefreiten Stiftung, im Gegensatz zu den Versorgungsleistungen, nicht sinnvoll. Destinatärsbezüge können jederzeit bei Erfüllung der satzungsmäßigen Vorschriften gewährt werden. Ebenso können Arbeitsverhältnisse eingegangen werden, wobei im Zusammenhang mit einer gemeinnützigen Stiftung die entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung zu beachten sind. Die aufgezeigten und gewürdigten Versorgungswege können unter Beachtung der steuerrechtlichen Grenzen im Zusammenhang mit der Doppelstiftung steuerlich optimal eingesetzt werden.