Refine
Has Fulltext
- yes (32)
Is part of the Bibliography
- yes (32)
Year of publication
Document Type
- Doctoral Thesis (9)
- Book (8)
- Journal article (5)
- Book article / Book chapter (4)
- Conference Proceeding (3)
- Working Paper (2)
- Review (1)
Language
- German (32) (remove)
Keywords
- Geschichte (32) (remove)
Institute
- Institut für Geschichte (7)
- Institut für deutsche Philologie (5)
- Institut für Altertumswissenschaften (bis Sept. 2007) (3)
- Institut für Rechtsgeschichte (3)
- Institut für Altertumswissenschaften (2)
- Institut für Kulturwissenschaften Ost- und Südasiens (2)
- Institut für Musikforschung (2)
- Institut für Archäologie (1)
- Institut für Biblische Theologie (1)
- Institut für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht (1)
Schriftenreihe
Sonstige beteiligte Institutionen
Der Band enthält acht Aufsätze zur Geschichte der Fach- und Wissenschaftssprachen. Disziplinär geht es in erster Linie um juristische, balneologische, sprachwissenschaftliche pharmazeutische, medizinische Fach- und Wissenschaftssprachen. Darüber hinaus thematisiert ein Beitrag die Problematik der Fachsprachen im Rahmen der Stadtsprachenforschung, ein weiterer die Sprach- und Textpraxis von Vorlesungen.
Die Situation in Chinas nordwestlicher Region Xinjiang hat in den letzten Jahren zunehmende internationale Aufmerksamkeit erfahren. Berichte über Masseninternierungen von Uiguren und anderen ethnischen Gruppen in Umerziehungslagern, Zwangsarbeit, Zwangssterilisation und weitere Menschenrechtsverletzungen beherrschen die Schlagzeilen und belasten die Beziehungen zwischen China und seinen Kritikern. Die chinesische Regierung rechtfertigt ihr Vorgehen hingegen als Kampf gegen Terrorismus, islamistischen Extremismus und ethnischen Separatismus.
„Xinjiang – China und die Uiguren“ präsentiert erstmalig in deutscher Sprache eine tiefergehende wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem kontroversen Thema. Prägnant und anschaulich führt der erste Teil des Buchs in die komplexe Geschichte der Region ein. Der zweite Teil stellt die Entwicklungen im 21. Jahrhundert dar. Hierbei zeigt sich ein facettenreiches Bild der sozioökonomischen Entwicklung, der ethnischen Identität sowie der Sprach- und Religionspolitik. Der dritte Teil hinterfragt die gängigen Deutungen des Xinjiang-Konflikts, analysiert Proteste und Terrorismus ebenso wie die staatlichen Repressionsmaßnahmen und die internationale Dimension der Auseinandersetzung. Quellennah, basierend auf den Ergebnissen der neuesten Forschung und in einem unaufgeregten Ton vermittelt „Xinjiang – China und die Uiguren“ ein ausgewogenes Bild der aktuellen Konflikte.
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht das ärztliche Verständnis des Skorbuts im 17. Jahrhundert. Als Quellen dienen allgemeine und theoretische Erörterungen über den Skorbut sowie medizinische Observationes zeitgenössischer Ärzte. Eine zentrale Rolle nimmt in diesem Zusammenhang die Analyse der Skorbutfälle aus der Fallsammlung des Ulmer Arztes Johannes Frank (1649-1725) ein.
Beim Siciliano – dem Forschungsgegenstand dieser Arbeit – handelt es sich um einen musikalischen Typ oder Topos, der sich etwa durch den 6/8-Takt, den punktierten Rhythmus und ein langsames Tempo auszeichnet. In der heutigen musikhistorischen Literatur ist die Annahme verbreitet, der Siciliano habe lediglich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts große Popularität genossen, sei aber nach 1750 langsam in Vergessenheit geraten. Der Verfasser ist jedoch durch eine Untersuchung von 184 Siciliano-Kompositionen, die zwischen ca. 1750 und 1820 entstanden sind, zu dem Schluss gekommen, dass die gängige These nicht mehr aufrechtzuerhalten ist: Das kompositorische Repertoire – darunter finden sich nicht nur „große Namen“, sondern auch zahlreiche Komponisten, die nur zu ihren Lebzeiten beliebt waren – macht deutlich, dass der Siciliano auch nach der Jahrhunderthälfte eine bedeutende Rolle gespielt hat. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Begriff des Siciliano auf der kompositionspraktischen Ebene ziemlich flexibel und keinesfalls einheitlich verstanden wurde. Es scheint gerade seine ausgesprochene Heterogenität zu sein, die diesen Topos wesentlich auszeichnet.
Vor diesem Hintergrund widmet sich der zweite Teil der Arbeit den Siciliano-Kompositionen von Joseph Haydn (1732–1809), einem der repräsentativen Komponisten des klassischen Stils. Dabei wurde vor allem ihr Stellenwert sowohl in Haydns Gesamtschaffen als auch in der Geschichte des Siciliano untersucht. Haydn greift während seines gesamten Schaffens und gattungsübergreifend auf diesen Topos zurück und hinterließ 36 instrumentale Siciliani, die zumeist in langsamen Sätzen mehrsätziger Werkzyklen vorkommen. Besonders ab den ausgehenden 1760er Jahren lässt sich in den zentralen Gattungen Haydns künstlerische Absicht erkennen, die Ausdrucksmöglichkeiten des Siciliano-Topos systematisch auszuloten. Auffallend ist unter anderem die Einführung verschiedener Variations- techniken, die Haydn in seinen anderen Werken entwickelt hat. Daraus resultiert dort eine Wechselwirkung zwischen der „Gemeinsprache“ des Topos und Haydns Personalstil. Aus einer stilanalytischen Untersuchung dieser Werke geht hervor, dass Haydns Auseinandersetzung mit dem Siciliano eine Aktualisierung und Weiterentwicklung der seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts bestehenden Tradition bedeutet, jedoch keineswegs deren „Ver- steinerung“.
Die vorliegende Arbeit darf als die erste umfassende Untersuchung zum Siciliano-Topos nach 1750 gelten. Zugleich setzt sich insbesondere der zweite Dissertationsteil intensiv mit der in der herkömmlichen Haydn-Literatur vernachlässigten Frage nach dem Kompositionsstil in Haydns langsamem Satz auseinander. In diesem Sinne ist es ein zentrales Anliegen dieser Arbeit, zwei wesentliche Forschungslücken zu füllen.
No abstract available.
No abstract available
Der Nucleus von Staatlichkeit liegt auf der lokalen Ebene, im Dorf, im Viertel, in der Nachbarschaft. Hier entwickelt eine Gemeinschaft jenseits der Familie zuerst kollektive Regeln, die ihren Fortbestand sichern sollen. Meist ist aber nicht nur diese Regelungsebene vorhanden. Über ihr stehen überlokale Herrschaftsformationen – von regionalen Verbünden bis zum Imperium –, welche die Ordnungsangebote vor Ort ergänzen oder mit ihnen konkurrieren. Örtliche Selbstregelungen sind, so die Prämisse dieser Forschungsgruppe, dann besonders vielfältig und ausgeprägt, wenn überlokale Staatlichkeit im Modus der schwachen Durchdringung existiert. Wie lokale Selbstregelungen in diesem Kontext funktionieren, ist unsere zentrale Forschungsfrage. Wir untersuchen die Relationen zu den staatlichen Ebenen wie zu anderen lokalen Gruppen in ihrem zeitlichen Verlauf, wir analysieren die Reichweite und die räumliche Bedingtheit von Selbstregelungen, fragen nach ihrer Legitimierung sowie nach der Interdependenz zu Organisation und kollektiver Identität der sie tragenden Gruppen; schließlich wenden wir uns der Bedeutung der Selbstregelungen für die Ordnungsform der schwachen Staatlichkeit zu. Der empirische Fokus liegt auf der lokalen Ebene, die in der bisherigen Forschung zum Regieren jenseits des Staates wenig beachtet wurde. Dazu wird in kategorial strukturierten Fallstudien gearbeitet, die in räumlichen und zeitlichen Bereichen außerhalb der europäischen (Sonder-)Entwicklung von Staatlichkeit seit dem Hochmittelalter situiert sind: in der griechisch-römischen Antike und im Globalen Süden der Gegenwart. Mit der unterschiedlichen Zeitstellung möchten wir zur Überwindung der oft als kanonisch geltenden Dichotomie zwischen Moderne und Vormoderne beitragen. Angestrebt wird sowohl die komparative Analyse der verschiedenen Ordnungsarrangements als auch die typologische Erfassung lokaler Regelungsmuster. Allein von der Anlage des empirischen Vergleichs erwarten wir methodischen Ertrag, denn es gilt disziplinäre Beschränkungen zu erkennen, mit ihnen umzugehen und sie zu überwinden. Ausgehend von der Identifizierung typischer Muster und Prozesse, möchten wir theoriebildend die Mechanismen für das Gelingen lokaler Ordnungsarrangements im Ganzen besser abschätzen. Somit leisten wir einen entscheidenden interdisziplinären Beitrag zum Verständnis basaler Elemente von Staatlichkeit, die gerade im Kontext schwacher Staatlichkeit von elementarer Bedeutung sind. Diese in historischer Perspektive gewonnenen Erkenntnisse sollen helfen, die Gegenwart nicht nur aus ihren eigenen, scheinbar völlig neuartigen Voraussetzungen heraus zu begreifen, und so die politische Analyse diverser Governance-Formen erheblich schärfen.
Lehnsauftragung
(2002)
Die vorliegende Untersuchung ist der Lehnsauftragung, der Errichtung eines Lehnsverhältnisses durch Leihebegründung an Eigengut des späteren Vasallen, gewidmet. Dabei handelt es sich um ein historisches Phänomen, das viele Jahrhunderte weit verbreitet gewesen ist und sowohl in der juristischen Literatur der frühen Neuzeit wie in der historischen Forschung des 19. und 20. Jahrhunderts vielfältig erörtert wurde, das aber seit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches noch keine monographische Gesamtdarstellung erfahren hat. Die methodischen Probleme, die die Arbeit aufwirft, ergeben sich zum einen daraus, daß die Zugrundelegung des Modells der erst seit dem 11. Jahrhundert belegten Figur der „feuda oblata" die Auswahl des zu untersuchenden Stoffes bestimmen könnte. Dies hat in der wissenschaftlichen Literatur bisher dazu geführt, daß unter dem Begriff der Lehnsauftragung die unterschiedlichsten Vorgänge von der Spätantike bis hin zur frühen Neuzeit in anachronistischer Weise zusammengefaßt, etikettiert und damit letztlich mißgedeudet wurden. Zum anderen lag die Gefahr nahe, moderne eigentumsrechtliche und personenrechtliche Vorstellungen auf historische Vorgänge zu übertragen. Vor dem Hintergrund dieses doppelten hermeneutischen Zirkels ist die Arbeit in zwei Teile gegliedert: Im ersten Teil wird die Lehnsauftragung als Mittel sozialer, wirtschaftlicher und politischer Gestaltung untersucht. Dabei wird zunächst anhand des Quellenmaterials das herkömmliche, sachenrechtlich geprägte Verständnis der Lehnsauftragung in Frage gestellt, bevor die überlieferten Urkunden exemplarisch nach der Funktion der Lehnsauftragung in konkreten Fällen hinterfragt werden. Letztlich lassen sich die Auftragungen mit verschiedenen Formen der Rekompensation, der Herrschaftsverdichtung durch Integration und Legitimierung von Herrschaft sowie dem Bündniswesen und der Herstellung zwischenherrschaftlicher Bindungen drei großen Zielgruppen zuordnen. Auf der so gewonnenen realgeschichtlichen Perspektive baut der zweite Teil der Untersuchung auf, der die Lehnsauftragung als Gegenstand literarischer Reflexion untersucht. Ziel ist es hier, unter Berücksichtigung des jeweils der literarischen Quelle zugrunde liegenden Erkenntnisinteresses zu einer Kritik der auf der Lehnsauftragung fußenden theoretischen Konstruktionen in der Rechts- wie der Geschichtswissenschaft zu gelangen. Denn nicht nur die Rechtswissenschaft der frühen Neuzeit, sondern auch die rechtshistorische Forschung instrumentalisierte das Modell der Lehnsauftragung, indem sie den Mechanismus auf andere geschichtliche Ereignisse gedanklich übertrug, um diese so zu erklären. Ausgehend von unserem heutigen Verständnis der Lehnsbeziehung wird damit die Bedeutung dieses Rechtsinstituts nicht nur als praktisches Gestaltungsmittel, sondern auch als Ziel theoretischer Erwägungen ergründet. Auf diese Weise ist es möglich, die unserer Vorstellung von Phänomenen des Lehnrechts anhaftende Hermeneutik in den Prozeß der historischen Erkenntnis mit einzubeziehen. Durch die Verbindung vielfältiger Aspekte aus den Gebieten der Begriffs- und Wissenschaftsgeschichte, der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte sowie der Politik- und Verfassungsgeschichte zu einer umfassenden rechtsgeschichtlichen Fragestellung entsteht am Ende aus der Zusammenschau der einzelnen Erkenntnisebenen ein umfassendes, wenn auch polymorphes Bild der Lehnsauftragung. Damit wird zumindest der Versuch unternommen, die Lehnsauftragung als historisches wie rechtliches Phänomen unter Berücksichtigung moderner methodischer Vorbehalte gegenüber einer ausschließlich institutionengeschichtlichen Untersuchungs- und Betrachtungsweise darzustellen.
No abstract available
Der Begriff „Regelungsgegenstand“ meint ein gemeinschaftliches Problem, das entweder durch die Zentralmacht reguliert oder durch einen lokalen Akteur geregelt wird. Das vorliegende Papier bietet eine knappe Einführung in eine besonders konfliktträchtige, relative Subkategorie, die sogenannten „kritischen“ Regelungsgegenstände. Das Attribut „kritisch“ verweist dabei auf die Qualität der Konsequenzen, welche die Dysfunktionalität des Regelungssystems des Regelungsgegenstands nach sich ziehen kann.
Nach einer kurzen Vorstellung des Konzepts werden unter Bezugnahme auf die eingangs formulierten Charakteristika am Beispiel der antiken Metropole Antiocheia am Orontes je zwei Beispiele aus den Regelungsbereichen „Materielle Grundlagen“ (Lebensmittelversorgung; Wasserversorgung) und „Soziokulturelle Grundlagen“ (Pferderennen; Episkopat) identifiziert.
Zur Identifizierung kritischer Regelungsgegenstände eignen sich insbesondere zwei Anhaltspunkte:
1) Lokale Konflikte, die sich in öffentlichen Unmutsbekundungen, Gewaltausbrüchen oder restaurativen Interventionen der Zentralmacht manifestieren können;
2) Euergetische Handlungen, die auf das Generieren von sozialem Kapital abzielen, konzentrieren sich auf besonders wichtige oder populäre Regelungsgenstände.
Der Ausblick enthält ein Resümee und verweist auf transepochale und transdisziplinäre Übertragungsmöglichkeiten.