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Die Anzahl der Risikopatienten in der zahnärztlichen Praxis nimmt stetig zu. Diesbezüglich stellt die Therapieplanung der Risikopatienten mit oralchirurgischen Eingriffen sowohl menschlich, als auch medizinisch eine große Herausforderung an den behandelnden Zahnarzt. Aus zahnärztlich chirurgischer Sicht sind vor allem Patienten mit gerinnungsphysiologisch Erkrankungen oder gerinnungsphysiologisch wirksamen Medikamenten wie Heparine, Acetylsalicylsäure, Clopidogrelhydrogensulfat und Cumarine von Bedeutung. Zur Durchführung von oralchirurgischen Eingriffen, aber auch zur Beherrschung von Nachblutungsereignissen haben sich fibrinkleberbeschichtete Kollagenschwämme wie TachoComb® H bewährt. Die medizinisch notwendige Antikoagulationsmedikation der Patienten kann hierbei beibehalten werden. Bei nicht notwendiger Substitution der Gerinnungsmedikation, und der damit verhinderten wochenlangen Kasernierung, steigt neben der positiven Compliance, die Lebensqualität der Patienten, ohne dass hierfür minderwertigere Behandlungsqualität, Nachblutungen oder thromboembolische Komplikationen in Kauf genommen werden müssten. Klinisch sind die wesentlich geringeren Komplikationen im Sinne von Nachblutungen, sowie die deutlich kürzere Behandlungszeit und die damit geringere Belastung des Patienten evident. Wirtschaftlich steht dem langen stationären Aufenthalt und den damit verbundenen Kosten, der Preis für die Anwendung eines TachoComb® H Vlieses entgegen. Der Einsatz fibrinkleberbeschichteter Kollagenschwämme erwies sich diesbezüglich als willkommene Behandlungsalternative und Behandlungsstrategie. So ist der Therapiebeginn ohne aufwendige vorbereitende Untersuchungen in der Regel ad hoc möglich. Ein präoperativer stationärer Aufenthalt zur Substitution der Angestammten Gerinnungsmedikation des Patienten entfällt. Ebenso sind Patienten, die mit Nachblutungen den Notdienst aufsuchen, sofort und effektiv, unter Berücksichtigung der richtigen Anwendung des Kollagenvlieses, therapierbar. Die Handhabung des Vlieses ist einfach und erfordert keine besonderen apparativen Voraussetzungen. Auch muss die Handhabung durch den Operateur nicht erst langwierig erlernt werden. Oberste Priorität bei der Behandlung des gerinnungssuppremierten Patienten bleibt die Würdigung und schonende Handhabung der betreffenden Gewebe, in Kombination mit sicherem Wundverschluss. In unserer Untersuchung traten, im Vergleich zur Gruppe der heparinisierten Patienten, beim Gebrauch des fibrinkleberbeschichteten Kollagenschwammes TachoComb® H postoperativ deutlich weniger Nachblutungsereignisse auf. Das operative Vorgehen, sowie die Wundversorgung waren jedoch identisch. Durch die Stabilisierung des Blutkoagels in der Extraktionsalveole war die Granulation der Extraktionswunde zuverlässig und in der Regel schneller fortschreitend als in der Vergleichsgruppe. Allergien und Infektionen wurden keine festgestellt. Innerhalb des TachoComb® H Protokolls behandelte Patienten konnten ambulant betreut werden, während Patienten mit herkömmlichem Therapieregime durchschnittlich 12 Tage in stationärer Behandlung verweilten. Durch die Anwendung des Kollagenvlieses konnte insgesamt ein großer Kosten sparender Effekt erreicht werden. Die Verwendung von TachoComb® H ist in den privaten Ambulanzen der niedergelassenen Zahnärzte jederzeit möglich. Dennoch bleibt in jedem einzelnen Fall die Anwendung von TachoComb® H unter voller therapeutischer Antikoagulation zu prüfen, und gehört ausnahmslos in die Hand des erfahrenen Operateurs. Stets sollte eine enge Kooperation mit dem behandelnden Hausarzt oder Internisten des Patienten gesucht werden. Patienten mit erworbener oder angeborener Störung der Gerinnungsphysiologie sollten durch ein übergeordnetes Kompetenzzentrum (Universitätsklinik, Gerinnungsambulanz) mitbetreut werden. Unbedingt bleibt zu beachten, dass die Anwendung von bovinen Bestandteilen immer eine Gefahr für infektiöse und allergische Reaktionen birgt. Stets ist der Patient darüber zu informieren und aufzuklären.Neben den hier geschilderten Einsatzmöglichkeiten der gewebekleberbeschichteten Kollagene, zeichnen sich in der Oralchirurgie weitere Anwendungsmöglichkeiten ab. So konnten wir TachoComb® H erfolgreich zur Abdichtung der perforierten Kieferhöhlenschleimhaut, im Rahmen von Sinuslift Operationen und Implantation von künstlichen Zahnwurzeln, oder beim plastischen Verschluss von Mund-Antrum- Verbindungen verwenden.
In der vorliegenden experimentellen Studie wurden verschiedene BMP-Wildtypen und gentechnisch modifizierte Bone Morphogenetic Proteins in vivo im Kalottentrepanationsdefekt bei adulten Ratten hinsichtlich ihrer osteogenen Potenz untersucht. Für alle Proteine wurde ein equiner Kollagen-Träger verwendet. Sowohl quantitativ als auch qualitativ die beste Knochenbildung im Vergleich zu rhBMP-2 lieferte die BMP-2 Mutante K12E, bei der die Aminosäure Lysin 12 gegen Glutamat ausgetauscht und somit der basische Charakter im Proteinstrang reduziert wurde. Auch T3 und T4, die jeweils durch ein bzw. zwei zusätzliche basische Tripletts im N-terminalen Segment eine verstärkte Heparinbindungsaffinität besitzen, zeigten in vivo eine größere osteogene Potenz als rhBMP-2. Eine deutlich geringere osteogene Potenz ließ sich sowohl bei GDF-5 als auch BMP-6 feststellen. Die Varianten GDF-5 Chimär (B2GDF-5) und BMP-2-6 (B2BMP-6), die jeweils die N-terminale Sequenz von BMP-2 bis Lysin 12 fusioniert mit GDF-5 bzw. BMP-6 enthalten, zeigten keine veränderte biologische Aktivität im Vergleich zu GDF-5 bzw. BMP-6. In eukaryonten Zellen exprimiertes CHOBMP-2 zeigte quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Knochenbildung wie rhBMP-2. Die angewendete Inhalationsnarkose mit Isofluran erwies sich als ein gut steuerbares Narkoseverfahren, dass apparativ etwas aufwendiger ist als herkömmliche Injektionsnarkosen. Mit Isofluran, einem nebenwirkungsarmen, rasch anflutendem bzw. eliminierbarem Narkosegas konnten ausreichende Narkosetiefen erreicht werden. Durch eine selbst konstruierte Atemmaske ließ sich eine gute Passform, eine Minimierung entweichender Gase sowie eine gute Lagerung der Versuchstiere erzielen. Die eingesetzte Pulsoximetrie erwies sich als eine effektive, wenig aufwendige Möglichkeit, die Narkose adäquat zu überwachen.
In der vorliegenden tierexperimentellen Studie wurde die Möglichkeit der direkten Rekonstruktion eines ausgedehnten Unterkieferdefekts mittels eines osteoinduktiven Implantats untersucht. Weiterhin sollte überprüft werden, ob ein heterotop (im M. latissimus dorsi) induziertes Knochentransplantat sich als autologer Knochen zur Unterkiefer-Rekonstruktion eignet. Eine mikrostrukturelle Analyse des Knochens ermöglichte vergleichende Aussagen zur Qualität des neugebildeten Knochens. An zehn ausgewachsenen Göttinger Minischweinen wurde ein einseitiger, 5cm langer Unterkieferkontinuitätsdefekt gesetzt. Dieser wurde bei der Hälfte der Tiere direkt mit einem rhBMP-2-haltigen, 50x25x15mm großen, kollagenen Träger (ICBM, insoluble collagenous bone matrix) rekonstruiert. Bei der zweiten Hälfte wurde dieser Träger zunächst in eine Muskeltasche des M. latissimus dorsi heterotop implantiert. Der neugebildete Knochen wurde nach acht Wochen zur Rekonstruktion in den Unterkiefer transplantiert. Bei direkter Rekonstruktion des Unterkiefers mit einem osteoinduktiven Implantat (8mg rhBMP-2) zeigten alle Versuchstiere röntgenologisch bereits nach acht Wochen eine komplette knöcherne Konsolidierung des gesetzten Unterkieferkontinuitätsdefekts. Nach 12 Wochen ist im Bereich des Defektes fein strukturierter, spongiöser Knochen entstanden, der sich zu den Randbereichen hin in seiner Mikroarchitektur kortikalisähnlich verdichtet und große Anteile lamellären Knochens enthält. Der gesamte Defekt wird von einem biomechanisch hochwertigen, sich funktional anpassenden Knochen überbrückt. Innerhalb der Kontrollgruppe findet keine Konsolidierung des Defektes statt. Aufgrund der mangelnden knöchernen Stabilisierung des Defektes kommt es zu ausgedehnten Resorptionen sowie zu reaktiven Knochneubildungen. Nach heterotoper Implantation von BMP-2 in den M. latissimus kommt es innerhalb von acht Wochen zu einem von peripher nach zentral fortschreitenden knöchernen Umbau des ICBM-Trägers. Der in der Peripherie des Trägers wachsende Knochen ist stark porös, inhomogen und unstrukturiert. Er ist durchsetzt mit Fettmark und von minderer biomechanischer Qualität. Nach Transplantation in den Unterkieferdefekt stirbt dieser autologe Knochen fast vollständig ab und zerfällt nekrotisch. Er wird von derben Bindegewebe umwachsen und abschließend resorbiert. Es bildet sich eine schwache, unvollständige Knochenbrücke aus. Die direkte Rekonstruktion eines ausgedehnten, biomechanisch belasteten Defektes mit einem osteoinduktiven Implantat erwies sich als die überlegene Methode. Das hierbei entstehende knöcherne Regenerat erfährt eine unmittelbare funktionelle Strukturierung. Die Notwendigkeit zu extensiven adaptiven Umbauvorgängen wird hierdurch minimiert.
In der vorliegenden Untersuchung wurde rekombinantes humanes BMP-2 sowie zwei genetisch veränderte Mutanten T3 und T4, jeweils mit rhTGF-ß1 kombiniert. Das Ziel der Studie bestand darin, nachzuweisen, ob TGF-ß1 die osteoinduktive Potenz dieser BMPs steigert. Als Proteinkonzentrationen wurden 0,5µg und 1µg des jeweiligen Proteins gewählt. Des Weiteren wurde untersucht, ob rhTGF-ß1 alleine im heterotopen Implantatlager osteoinduktive Eigenschaften aufweist. Als Träger für die Proteine wurden bovine ICBM-Zylinder, die aus Spongiosa von Röhrenknochen gewonnen wurden, verwendet. Die ICBM-Zylinder wurden in die Oberschenkelmuskulatur von Sprague-Dawley-Ratten implantiert. Dabei wurden die mit BMPs und TGF-ß1 kombinierten Proben jeweils in den linken Oberschenkel, die mit den BMPs ohne TGF-ß1 rekonstituierten Proben in den rechten Oberschenkel implantiert. ICBM-Zylinder, die nur mit TGF-ß1 rekonstituiert waren, wurden „leeren“ ICBM-Zylindern als Kontrollgruppe gegenübergestellt. Die Ratten wurden innerhalb des Untersuchungszeitraumes von 28 Tagen am 5., 11., 17., 23. und 28. Tag post operativ geröntgt. Ebenso am 5., 11., 17., 23. und 28.Tag wurden ihnen fluorochrome Farbstoffe injiziert. Die quantitative Auswertung erfolgte über die Röntgenverlaufskontrolle und die Fluoreszenzmikroskopie, die qualitative Auswertung über die histologische Untersuchung von Trenndünnschliffen unter dem Lichtmikroskop. Die ICBM-Zylinder der Kontrollgruppe sowie die nur mit TGF-ß1 rekonstituierten Zylinder zeigten weder röntgenologisch, noch histologisch Hinweise auf eine Knochenneubildung. Die quantitativen Ergebnisse zeigten, dass TGF-ß1 die osteoinduktive Aktivität von rhBMP-2, T3 oder T4 steigert. In der T3-Gruppe wurde der stärkste synergistische Effekt nachgewiesen. Dieser war in der T4- und der BMP-2-Gruppe kleiner. Die Auswertung der polychromen Sequenzmarkierung bestätigte quantitativ und qualitativ die Röntgenanalyse. In den Histologien konnten keine morphologischen Unterschiede des neu gebildeten Knochengewebes zwischen den einzelnen Gruppen nachgewiesen werden. In der vorliegenden Studie wurde ein synergistischer Effekt von BMPs und TGF-ß1 nachgewiesen. Insgesamt war das Ausmaß jedoch nicht so ausgeprägt wie in der Literatur beschrieben [71]. Für eine klinische Applikation entsteht durch die Kombination der Wachstumsfaktoren kein deutlicher Vorteil. Es empfiehlt sich vielmehr die Applikation einer in ihrer Wirkung optimierten Monosubstanz, wie z.B. die in dieser Arbeit vorgestellte BMP-Mutante T4.
Niederenergetischer gepulster Ultraschall wird seit mehreren Jahren erfolgreich zur Therapie von verzögert heilenden Frakturen und Pseudarthrosen eingesetzt. Die Wirksamkeit wurde anhand verschiedener klinischer Studien demonstriert, die genauen Wirkmechanismen sind weniger gut verstanden. Ziel dieser Untersuchung war es, den Einfluss von Ultraschall auf verschiedene mesenchymale Zellen anhand von Zellkulturen zu untersuchen. Die Parameter Zellproliferation bzw. Zellvitalität, Zellmorphologie, Aktivität der Alkalischen Phosphatase und Genexpressionsmuster wurden betrachtet. Bei den verwendeten Zellen handelte es sich um primäre Zellen aus humanem spongiösen Knochen („humane Beckenkammzellen“) sowie um die murine Osteoblasten-Linie MC3T3-E1 und um die murine Fibroblasten-Linie L929. Die Ultraschallbehandlung dauerte 20 Minuten täglich und wurde an bis zu sechs aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt. Keine der drei untersuchten Zellarten zeigte eine Änderung des Proliferationsverhaltens bzw. der Zellvitalität. Für Veränderungen der Zellmorphologie sowie der Mineralisierung gab es keinen Anhalt. Bei den humanen Beckenkammzellen wurde eine Steigerung der spezifischen Alkalische-Phosphatase-Aktivität beobachtet, nach sechsmaliger Ultraschallbehandlung betrug sie 143% der Aktivität der Kontrollkulturen. Die MC3T3-E1-Osteoblasten wiesen keine Veränderung ihrer Alkalische-Phosphatase-Aktivität auf, die L929-Fibroblasten exprimierten zu keinem Zeitpunkt, auch nicht unter Ultraschall, dieses Enzym. Weiterhin wurde das Genexpressionsmuster der humanen Beckenkammzellen mittels mRNA-Isolierung und RT-PCR untersucht. Als Markergene dienten Alkalische Phosphatase, Typ-I-Kollagen, Osteokalzin, BMP-2, BMP-4, BMP-7, COX-2 und HSP 47. Abgesehen von BMP-7 wurden alle der genannten Gene sowohl in der Ultraschall- als auch in der Kontrollgruppe exprimiert. Eine qualitative Änderung des Expressionsmusters unter Ultraschall kann somit ausgeschlossen werden. Die semiquantitative Analyse ergab eine erhöhte Expressionsrate von BMP-2 und BMP-4, während die anderen Marker praktisch unverändert blieben.
Delaire (1978) stellt in seiner kraniofazialen Analysemethode die Balance des neuro- und viszerokranialen Schädels in den Mittelpunkt. Er mißt der Ausgewogenheit der Proportionen eine zentrale Bedeutung bei der Beurteilung viszero- und neurokranialer Strukturen zu. In dieser Arbeit konnte ein Kollektiv von 81 Patienten mit prämaturen Kraniosynostosen nach der Delaire-Analyse untersucht werden. Von diesen 81 erfaßten Patienten (30 Saethre-Chotzen-, 24 Crouzon-, 13 Apert-, 6 Pfeiffer-, 3 Cohen- und 5 Muenke-Syndrom-Patienten) lagen insgesamt 183 auswertbare hochqualitative Fernröntgenbilder vor. Bedingung für die Aufnahme in diese Arbeit war das Mindestalter der Patienten von 3 Jahren, da während der ersten 3 Lebensjahre die Proportionen zwischen Kranium und Gesichtsschädel nicht mit denjenigen eines Erwachsenen vergleichbar sind. Erst ab dem Alter von 3 Jahren wächst der Gesichtsschädel in gleichem Maße wie das Neurokranium und erst dadurch wird die kraniofaziale Analyse nach Delaire aussagekräftig (Delaire et al. 1981). Um eine Vergleichsmöglichkeit der Meßwerte der Patienten mit syndromalen Kraniosynostosen zu erhalten, wurden die modifizierten Bolton-Standard-Werte herangezogen, die für die Delaire-Analyse mit einem Kalottendach versehen werden mußten. In dieser Arbeit wurden die Bolton-Standards von Broadbent et al. (1975) mit Werten von Dekaban (1977) ergänzt und ein Schädeldach hinzugefügt. Das Ergebnis wurde nach der Delaire-Analyse für den Zeitraum 1-18 Jahre ausgemessen und in einer Tabelle aufgeführt. Bei den Kindern mit Saethre-Chotzen-Syndrom zeigte sich, daß die anterior-posteriore Schädelausdehnung (C1, C3 und CF4) signifikant kürzer und „brachyzephaler“ war als bei den Crouzon- und Apert-Syndrom-Patienten. Besonders stellte sich heraus, daß dieser Längenunterschied primär Aufgrund der mangelhaften Ausformung des Os occipitale (CP-OI) und nicht etwa durch die Mittelgesichtshypoplasie bedingt ist. Weiterhin konnte festgestellt werden, daß die anteriore Schädelhöhe (CF1) der Saethre- Chotzen-Patienten durch das „frontal bossing“ signifikant größer ausgeprägt war als bei den Kindern mit Crouzon-Syndrom. Die Crouzon-Syndrom-Patienten waren vor allem durch die fliehende Stirn (CF1) und die verkürzte anteriore Schädelbasis (C1, M-Pts bzw. Pts-CP) charakterisiert. Hier konnte im Vergleich zu den Bolton-Standard-Werten hinsichtlich der Längeneinbuße der S-N-Strecke eine wesentlich genauere Aussage getroffen werden. Die Längeneinbuße liegt im zentralen Anteil der Schädelbasis in der Region um die Sella turcica. Alle untersuchten Apert-Syndrom-Patienten wiesen eine deutliche Turrizephalie auf. Die kraniale Höhe (C2) sowie die kraniofazialen Linien CF1, CF2 und CF3 zeigten eine in Relation zu den übrigen Syndromen signifikant größere Länge. Die Teilstrecke ANS-Na´ der „theoretischen Gesichtshöhe“ CF5 war bei den Kindern mit Apert-Syndrom signifikant verkürzt, übereinstimmend mit der vorliegenden Mittelgesichtshypoplasie. Die Untersuchung der Teilstrecke ANS-Me´ von CF5 ergab eine im Vergleich zu den Saethre-Chotzen- und Crouzon-Syndrom-Patienten längere Strecke. Dies bestätigt das längere Untergesicht und den häufig anterior offenen Biß bei Apert-Patienten. Die kephalometrische Analyse nach Delaire ermöglicht es, mit relativ einfachen Mitteln eine signifikante Aussage hinsichtlich der Unterschiede zwischen den einzelnen syndromalen Kraniosynostosen zu treffen. Dies beinhaltet die Möglichkeit, die folgende Diagnostik zu erleichtern. Das erforderliche laterale Fernröntgenbild wird generell zur eingehenderen Untersuchung erstellt und die spezifischen Strecken der Analyse nach Delaire sind schnell und bei entsprechender Bildqualität, eindeutig zu ermitteln. Die präoperativ spezifisch zuzuordnenden Strecken sind: C1 und insbesondere die Teilstrecke CP-OI, die beim Saethre-Chotzen-Syndrom signifikant kürzer als beim Crouzon- und beim Apert-Syndrom gemessen wurde; C3, die ebenfalls beim Saethre-Chotzen-Syndrom signifikant kürzer ist; CF1, CF2 und CF3, die v.a. beim Apert-Syndrom verlängert auftreten; CF4, die beim Saethre-Chotzen-Syndrom kürzer ist als bei Crouzon; Die präoperative Vermessung der Strecke C1 ergab bei den Saethre-Chotzen-Patienten einen Mittelwert MW von 12,60 cm, bei den Crouzon-Patienten einen Mittelwert MW von 14,90 cm (p=0,0032**), wobei sich für die Teilstrecke CP-OI beim Saethre- Chotzen-Syndrom ein MW von 5,60 cm und beim Crouzon-Syndrom ein MW von 7,30 cm (p=0,0038**) herausstellte. Bei der präoperativen Strecke C3 lag MW für die Saethre-Chotzen-Patienten bei 13,90 cm und für die Crouzon-Patienten bei 16,00 cm (p=0,0016**). Die Strecke CF1 zeigte präoperativ zwischen dem Saethre-Chotzen-Syndrom (mit dem MW von 18,90 cm), und dem Crouzon-Syndrom (mit dem MW von 16,10 cm) einen signifikanten Unterschied (p=0,020*). Auch bei CF4 waren präoperativ signifikante Unterschiede feststellbar. Die Saethre- Chotzen-Patienten wiesen einen MW von 12,40 cm auf, wohingegen die Crouzon- Patienten einen MW von 14,10 cm erreichten (p=0,030*). Die „Architekturelle und Strukturelle Kraniofaziale Analyse“ nach Delaire sollte als eine echte Alternative im Vergleich zur herkömmlichen Kephalometrie gesehen werden. Die in dieser Arbeit dargestellten Untersuchungen und Messungen bestätigen das, was Delaire 1981 postulierte: „Die architekturelle und strukturelle kraniofaziale Analyse stellt die Balance zwischen Neuro- und Viszerokranium dar und birgt so die Möglichkeit die Schädelbasis und das Schädeldach, und dann auch das Gesicht mit dem gesamten Schädel und der kraniospinalen Artikulation in Relation zu setzen. Unabhängig von statistischen Durchschnitten werden die individuellen Merkmale und Proportionen des Skelettes untersucht. Diese Analyse-Methode ist besonders für den Chirurgen interessant, da sie alle maxillofazialen Deformitäten und pathologischen Balancen die korrigiert werden müssen, klar darstellt. Gerade bei gravierenden kraniofazialen Malformationen bietet sie eine bessere Möglichkeit die verschiedenen kranialen und fazialen Anomalien aufzuzeigen, die gerade diese Situation charakterisieren“ (Delaire et al. 1981).
In der vorliegenden Arbeit wird das kraniofaziale Wachstum röntgenologisch unauffälliger Mädchen kaukasischer Abstammung im Alter von 0 - 10 Jahren dargestellt. Zur Auswertung kamen standardisierte laterale und frontale Röntgenaufnahmen im Sinne einer Querschnittsstudie mit insgesamt 459 Aufnahmen von Patientinnen, die überwiegend aus der Kinderklinik des Luitpold-Krankenhauses Würzburg stammen. Untersucht wird das Schädelwachstum anhand von Distanzen sowie Winkeln zwischen festgelegten Bezugspunkten bzw. -linien. Hierbei wurden 14 Strecken und 6 Winkel ausgewertet, sowie über einen Index die Länge der vorderen Schädelbasis in Relation zur Unterkieferlänge gesetzt. Ferner wurden die ermittelten Werten mit Untersuchungen anderer Autoren verglichen.