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Im Fokus der Tagung standen verschiedene Formen der Gewalt in ihrer Bindung an soziale Strukturen von der Steinzeit bis in das frühe Mittelalter. Die Beiträge blieben nicht auf das Thema Krieg beschränkt, das auch bereits Gegenstand einiger anderer Symposien war, sondern versuchten vielmehr, unterschiedliche Gewaltformen und Ebenen in ihrem gesellschaftlichen und kulturgeschichtlichen Kontext zu differenzieren. Da die meisten bisherigen Untersuchungen zu Gewalt und Krieg auf einzelne Epochen und Regionen bezogen sind, war ein Ziel der Tagung, eine diachrone und überregionale Betrachtungsweise anzuregen. Ein weiteres Hauptanliegen war die Förderung des interdisziplinären Dialogs zwischen Archäologie und Anthropologie.
In vielen Beiträgen wurde die nach wie vor häufig anzutreffende Gleichsetzung von Gewalt und Krieg kritisch hinterfragt und stattdessen deutlich gemacht, dass Gewalt in vielfältiger Form auch außerhalb des Kontexts kriegerischer Handlungen in mehr oder weniger „alltäglichen“ Situationen auftritt. Problematisch stellten sich dabei zunächst die verschiedenen divergierenden Definitionen des Gewaltbegriffs in unterschiedlichen Forschungstraditionen dar, ihre Gegenüberstellung führte aber schließlich zu einer ausgesprochen fruchtbaren Diskussion.
Ein wichtiges Fazit der Tagung ist, dass lineare Modelle zur Entwicklung der Gewalt in der Menschheitsgeschichte viel zu vereinfachend sind und einer differenzierten Betrachtung der Quellen weichen müssen. Gewalt fügt sich in kein einfaches evolutives Schema, sondern ist als kulturelles Phänomen Bestandteil gesellschaftlicher Prozesse. Sie muss in ihrem jeweiligen kulturhistorischen Kontext betrachtet und verstanden werden. Die im Rahmen des Symposiums präsentierten Fallbeispiele zeigten vielversprechende Ansätze hierzu auf. Eine Herausforderung für die Archäologie wird es jedoch sein, ein differenzierteres Bild der Vergangenheit auch interdisziplinär zu kommunizieren und gegen die nach wie vor dominanten, zur Übersimplifizierung neigenden Modelle im sozial- und kulturwissenschaftlichen Diskurs zu positionieren. Die Tagung „Gewalt und Gesellschaft“ versteht sich als Beitrag zur Weiterentwicklung tragfähiger archäologischer und anthropologischer Grundlagen für einen zukünftigen fundierten Dialog.
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Partnerschaft und Elternschaft waren im Begriff der Familie bislang essentiell zusammengedacht: Partnerschaft und Elternschaft, Ehe und Filiation, beschreiben exklusiv und vollständig die Prinzipien, anhand derer sich das Familienpersonal rekrutiert (vgl. Tyrell 1983, S. 363). Beides muß nicht in Familien zusammenfallen. Immer mehr Ehen bleiben dauerhaft kinderlos -immer mehr Familien kommen als Ein-Elternfamilien ohne Partnerschaft aus. Das ist die sozialstrukturelle Version einer Entkoppelung von Partnerschaft und Elternschaft. Auf der anderen Seite sind Partnerschaft und Elternschaft in der überwiegenden Zahl der Fälle immer noch in Familien "fusioniert".
Im vorliegenden Beitrag wird der Versuch gemacht, neuere Befunde der kognitiven Psychologie, insbesondere der Expertiseforschung, zur Entwicklung außergewöhnlicher Fertigkeiten und Kenntnisse auf den Bereich des Sports zu übertragen und damit deren Generalisierungsmöglichkeiten zu prüfen. In einem ersten Schritt werden dabei die Grundannahmen der traditionellen fähigkeitsorientierten Leistungsprognose mit denen der neueren Expertiseforschung verglichen und im Hinblick auf ihre empirische Bewährung untersucht. Der zweite Schritt besteht darin, daß mögliche Parallelen zwischen der Entwicklung kognitiver und sportlicher Expertise aufgezeigt und an Fallbeispielen demonstriert werden. Dies leitet zum Schwerpunkt des vorliegenden Beitrags über, der in einer Reanalyse von Daten besteht, die im Rahmen einer fünfjährigen Längsschnittstudie an jugendlichen deutschen Tennistalenten gewonnen wurden (vgl. Rieder, Krahl, Sommer, Weicker & Weiss, 1983). Da in dieser Untersuchung sowohl Daten zur Entwicklung allgemeiner motorischer Basisfähigkeiten wie auch zur Entwicklung sportartspezifischer Fertigkeiten erhoben worden waren, ließ sich die Bedeutsamkeit dieser beiden Komponenten für den sportlichen Erfolg relativ genau bestimmen. Weiterhin waren Informationen zu Hintergrundmerkmalen wie z.B. der elterlichen Unterstützung, der Trainingsintensität sowie Merkmalen der Motivation und Konzentration verfügbar, von denen anzunehmen war, daß sie zusätzlich dazu geeignet sein sollten, individuelle Unterschiede in den beobachteten Entwicklungsverläufen zu erklären.
Grundzüge des rechtswissenschaftlichen Gedankenguts zur Schadenswiedergutmachung werden psychologischen Ansätzen dazu gegenübergestellt. Das Ergebnis ist die Feststellung, daß die stimulusbezogene Urteilsrelevanz der Schadenswiedergutmachung nicht in der psychologischen Forschung berücksichtigt wurde. Ein diesbezüglicher Untersuchungsansatz sollte sechs Merkmale besitzen: multifaktoriell, multivariat, Stimulus-Response-vergleichend, quantitativ, ontogenetisch und individual-diagnostisch. Er bildet den Prototyp eines die Moral positiver und negativer Akte umfassenden Ansatzes zur moralischen Urteilsbildung, des ses erste Ergebnisse beschrieben werden.
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An rechtsbezogenen empirischen Arbeiten zur Schadenswiedergutmachung kann die echte Wechselseitigkeit im Verhältnis von Recht und Psychologie im Einklang mit Hommers (1981) weiter belegt werden. Da die Psychologie somit nicht nur Hilfsfunktion für die Rechtspflege, sondern die rechtlichen Gedankengänge auch umgekehrt in gewissen Bereichen Hilfsfunktion für die psychologische Theorienbildung besitzen, wird eine hinreichende Gegenstandsdefinition der Rechtspsychologie erreicht, in der eine eigenständige Rechtspsychologie i.e.S. gegenpartnerisch neben der Vereinigung der hi7fswissenschaftlichen Kriminal- und Forensischen Psychologie existiert.