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In der vorliegenden Studie wurden zwei Patientenkollektive untersucht, um zum einen die Prävalenz und zum anderen die klinische Bedeutung von Bogengangsdehiszenzen zu erfassen. Des Weiteren wurde bei Patienten, bei denen sowohl eine MRT als auch eine CT des Felsenbeins zur Verfügung standen, die Vergleichbarkeit dieser beiden Bildgebungs- modalitäten bei der Beurteilung von Bogengangsdehiszenzen geprüft. Zur Berechnung der Prävalenz von Bogengangsdehiszenzen wurde ein Kollektiv gewählt, bei dem eine Schnittbildgebung des Felsenbeins vorliegt und von dem kein Zusammenhang mit dem Auftreten von Bogengangsdehiszenzen vermutet werden kann (Patienten mit Akustikusneurinom aus dem Archiv des Klinikums Fulda). Bei 2,1 % der Patienten bzw. 1,1 % der beurteilbaren Felsenbeinen wurde eine Grad 2, d.h. sichere Dehiszenz, bei 11,3 % der Patienten bzw. 7,3 % der Felsenbeine eine Grad 1, d.h. mögliche Dehiszenz festgestellt. Zur Ermittlung der klinischen Relevanz von Bogengangsdehiszenzen wurden 400 CTs und MRTs der Schädelbasis auf das Auftreten von Dehiszenzen hin untersucht. Von den Patienten mit Grad 2 Dehiszenzen wurde die Krankenakte aus dem Archiv angefordert und nach Symptomen gesucht, die in Zusammenhang mit der Bogengangsdehiszenz stehen könnten. Als Kontrolle wurden den 20 Fällen jeweils ein Patient gleichen Geschlechts und etwa gleichen Alters in matched - pair Technik zugeordnet. In 90,9 % der Fälle und bei 82,8% der Patienten aus dem Kontrollkollektiv (jeweils bezogen auf die einzelnen Felsenbeine) trat eine Innenohrschwerhörigkeit auf, bei 8,7 % der Fälle und 7,3 % der Kontrollen trat ein Ohrgeräusch auf. Bei 15 % der Patienten mit Grad 2 Dehiszenz wurde eine Schwindelsymptomatik, bei 10 % eine angeborene Fehlbildung des Ohres festgestellt; beides war bei keiner der Personen in der Vergleichsgruppe der Fall. Vor allen Dingen bei 4 der 20 Fälle sollte auf Grund der Symptomkonstellation differentialdiagnostisch die Grad 2 Dehiszenz als ursächlich für die klinische Symptomatik in Betracht gezogen werden. Bei 80% der Felsenbeine mit Bogengangsdehiszenz, von denen eine Tonschwellenaudiometrie vorlag, wurde eine Schallleitungsstörung festgestellt. Dagegen wurde bei nur 31 % der Felsenbeine ohne Bogengangsdehiszenz eine solche Schallleitungskomponente beschrieben. In der Korrelation der Graduierung der Bogengangsdehiszenzen in der MRT und der CT wurde kein systematischer Unterschied gefunden. Wir sehen daher beide Bildgebungsmodalitäten als gleichwertig in der Diagnosefindung von Bogengangs- dehiszenzen an. Unsere Studie könnte insofern zur Qualitätsverbesserung des ärztlichen Handelns beitragen, als dass sie den Hinweis liefert, dass vor allem beim Vorliegen einer Fistelsymptomatik bzw. eines Tulliophänomens eine Bogengangsdehiszenz als Differentialdiagnose in Betracht zu ziehen und auch als solche im Befund festzuhalten ist. Dies könnte den weiteren Therapieverlauf entscheidend beeinflussen.