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Die COVID-19-Pandemie stellte die Gesundheitssysteme weltweit vor große Herausforderungen. Um die weitere Verbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern, verhängten zahlreiche Staatsregierungen einen Lockdown mit Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Auch in Bayern wurde das öffentliche Leben zwischen 16. März und 26. April 2020 reguliert. Krankenhäuser und Kliniken sollten sich auf eine Notfallversorgung beschränken, um ihre Kapazitäten für SARS-CoV-2-Infizierten freizuhalten. Das ZMK reduzierte im Zuge dessen ebenfalls seinen Klinikbetrieb und setzte für sechs Wochen alle planbaren Behandlungen aus. Ziel dieser retrospektiven Studie war es, den Einfluss der COVID-19-Pandemie auf die Inanspruchnahme des Notdienstes des ZMK zu untersuchen. Hierzu wurden die Behandlungsdokumente der 1299 NotfallpatientInnen, die sich zwischen 3. Februar und 7. Juni 2020 vorstellten, analysiert. Besonderes Augenmerk lag auf PatientInnen höheren Alters und/oder mit Grunderkrankung, die anfällig für einen schweren COVID-19-Verlauf sind.
Während des Lockdowns halbierte sich die Anzahl der NotfallpatientInnen des ZMK. Der Anteil der COVID-19-RisikopatientInnen änderte sich jedoch nicht signifikant. Auch hinsichtlich des Geschlechtes und der Vorerkrankungen konnten keine signifikanten Änderungen festgestellt werden. Die häufigste Diagnose im Notdienst waren unkontrollierbare Schmerzen, meist endodontischen oder parodontologischen Ursprungs, gefolgt vom Abszess und vom dentalen Trauma. Zudem stieg während des Lockdowns der Anteil der NotfallpatientInnen, die stationär aufgenommen werden mussten, um 4% an.
Das pandemiebedingt ohnehin stark ausgelastete Gesundheitssystem sollte nicht zusätzlich belastet werden, insbesondere wenn im Pandemieverlauf mit einem Anstieg des zahnmedizinischen Behandlungsbedarfes zu rechnen ist. Notfälle sind frühzeitig zu behandeln, Routineuntersuchungen aufrecht zu erhalten und PatientInnen über die etablierten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen und das geringe Infektionsrisiko in zahnmedizinischen Einrichtungen aufzuklären. Ziel ist, die Mundgesundheit der PatientInnen während der Pandemie aufrecht zu erhalten und einer Verschlimmerung bestehender Erkrankungen vorzubeugen.
Die frühe Phase der Pandemie und der ersten Lockdown bedeuteten keine übermäßige Mehrbelastung für das ZMK. Nach meiner Einschätzung kann eine Notfallversorgung aller PatientInnen im Pandemieverlauf oder während einer zukünftigen Pandemie mit konsequentem Hygienekonzept neben dem regulären Klinikbetrieb ermöglicht werden.
Hintergrund
Intensiv- und Beatmungskapazitäten sind für die Behandlung COVID-19-erkrankter Patienten essenziell. Unabhängig davon beanspruchen auch schwer verletzte Patienten häufig Intensiv- und Beatmungskapazitäten. Daraus ergibt sich folgende Fragestellung: Führt eine Ausgangsbeschränkung zu einer Reduktion schwer verletzter Patienten, und kann hierdurch mit frei werdenden Intensivkapazitäten gerechnet werden?
Material und Methoden
Es erfolgte eine retrospektive Auswertung schwer verletzter Patienten mit einem Injury Severity Score (ISS) ≥16 zwischen dem 17.03.2020 und 30.04.2020 (landesweiter Shutdown) an einem überregionalen Traumazentrum. Erfasst wurden der Unfallmechanismus, ISS, Versicherungsträger (BG vs. GKV/PKV), ob es sich um einen dokumentierten Suizidversuch handelte, und ob eine operative Intervention innerhalb der ersten 24 h erforderlich war. Als Kontrollgruppe wurden die Daten des gleichen Zeitraums der Jahre 2018 und 2019 ausgewertet.
Ergebnisse
Es konnte keine wesentliche Veränderung bezüglich der Anzahl an schwer verletzten Patienten festgestellt werden (2018 n = 30, 2019 n = 23, 2020 n = 27). Es zeigten sich insgesamt keine deutlichen Veränderungen der absoluten Zahlen bezüglich der Intensivpflichtigkeit in den ersten 24 h und der Beatmungspflichtigkeit beim Verlassen des Schockraums. Die Anzahl an Patienten, die eine Operation innerhalb der ersten 24 h nach Eintreffen im Schockraum benötigten, war 2020 sogar leicht erhöht, jedoch nicht statistisch signifikant. Der durchschnittliche ISS blieb konstant. Bezüglich der Unfallursache zeigte sich 2020 kein Motorradfahrer, der einen nicht berufsgenossenschaftlich versicherten Unfall erlitt (2018 n = 5, 2019 n = 4, 2020 n = 0). Es wurde 2020 ein erhöhter Anteil an Arbeitsunfällen mit einem ISS ≥16 festgestellt (2018: 10 %, 2019: 26,1 %, 2020: 44,4 %).
Diskussion
Eine Ausgangsbeschränkung führte zu keiner Reduktion verletzter- und intensivpflichtiger Patienten am untersuchten Zentrum. Auch unter einer landesweiten Ausgangsbeschränkung muss für dieses Patientenkollektiv eine ausreichende Menge an Intensiv- und OP-Kapazitäten vorgehalten werden. Die Bestätigung dieser Ergebnisse durch Auswertung nationaler Register steht noch aus.
Hintergrund
Intensiv- und Beatmungskapazitäten sind für die Behandlung COVID-19-erkrankter Patienten essenziell. Unabhängig davon beanspruchen auch schwer verletzte Patienten häufig Intensiv- und Beatmungskapazitäten. Daraus ergibt sich folgende Fragestellung: Führt eine Ausgangsbeschränkung zu einer Reduktion schwer verletzter Patienten, und kann hierdurch mit frei werdenden Intensivkapazitäten gerechnet werden?
Material und Methoden
Es erfolgte eine retrospektive Auswertung schwer verletzter Patienten mit einem Injury Severity Score (ISS) ≥16 zwischen dem 17.03.2020 und 30.04.2020 (landesweiter Shutdown) an einem überregionalen Traumazentrum. Erfasst wurden der Unfallmechanismus, ISS, Versicherungsträger (BG vs. GKV/PKV), ob es sich um einen dokumentierten Suizidversuch handelte, und ob eine operative Intervention innerhalb der ersten 24 h erforderlich war. Als Kontrollgruppe wurden die Daten des gleichen Zeitraums der Jahre 2018 und 2019 ausgewertet.
Ergebnisse
Es konnte keine wesentliche Veränderung bezüglich der Anzahl an schwer verletzten Patienten festgestellt werden (2018 n = 30, 2019 n = 23, 2020 n = 27). Es zeigten sich insgesamt keine deutlichen Veränderungen der absoluten Zahlen bezüglich der Intensivpflichtigkeit in den ersten 24 h und der Beatmungspflichtigkeit beim Verlassen des Schockraums. Die Anzahl an Patienten, die eine Operation innerhalb der ersten 24 h nach Eintreffen im Schockraum benötigten, war 2020 sogar leicht erhöht, jedoch nicht statistisch signifikant. Der durchschnittliche ISS blieb konstant. Bezüglich der Unfallursache zeigte sich 2020 kein Motorradfahrer, der einen nicht berufsgenossenschaftlich versicherten Unfall erlitt (2018 n = 5, 2019 n = 4, 2020 n = 0). Es wurde 2020 ein erhöhter Anteil an Arbeitsunfällen mit einem ISS ≥16 festgestellt (2018: 10 %, 2019: 26,1 %, 2020: 44,4 %).
Diskussion
Eine Ausgangsbeschränkung führte zu keiner Reduktion verletzter- und intensivpflichtiger Patienten am untersuchten Zentrum. Auch unter einer landesweiten Ausgangsbeschränkung muss für dieses Patientenkollektiv eine ausreichende Menge an Intensiv- und OP-Kapazitäten vorgehalten werden. Die Bestätigung dieser Ergebnisse durch Auswertung nationaler Register steht noch aus.
"Die Innenstadt braucht den Handel, der Handel aber nicht die Innenstadt", lautet eine oft formulierte These bezüglich des Verhältnisses von Handel und Innenstadt – nicht erst seit der Covid-19-Pandemie. Die Krise hat die Herausforderungen des Strukturwandels im Einzelhandel erneut offengelegt und teils Entwicklungen beschleunigt. Besonders hervorzuheben sind zum einen Handlungsbedarfe im Bereich der Digitalisierung sowie die dringende Notwendigkeit einer überdachten Auseinandersetzung über das Verhältnis von Innenstadt und Einzelhandel. Neben Fragen zur zukünftigen Gestaltung des Einzelhandels und seiner Bedeutung für Innenstädte, sind auch Fragen zur Bedeutung anderer Branchen/Einrichtungen/Angebote (z.B. Gastronomie, Handwerk, Kultureinrichtungen, Kitas, Sport- und Bildungseinrichtungen, aber auch Freiräume, Grünflächen, verkehrsberuhigte Bereiche oder lokale Kurierdienste) für den Einzelhandel vermehrt aus Perspektive der geographischen Handelsforschung zu beantworten. Mit der Krise wurden Defizite und Handlungsfelder in den Blick gerückt, deren Bearbeitung schon lange ansteht. Die Chance liegt darin, diesen Aufmerksamkeitsschub konstruktiv zu nutzen und realistische fall- und standortspezifische Perspektiven für Innenstädte und ihre Akteur*innen jetzt zu verhandeln und nicht weiter auf die lange Bank zu schieben. Der vorliegende Band vereint neun handelsgeographische Beiträge von Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen, die die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erörtern und damit einen wichtigen Beitrag für die notwendige Diskussion der Zukunft von Innenstädten und Handel leisten.
Ressourcenbezogene Lernstrategien von Schüler:innen während des Covid-19 bedingten Fernunterrichts.
(2023)
Die vorliegende Studie befasst sich mit internen bzw. externen ressourcenbezogenen Lernstrategien als Moderatoren zwischen Stresserleben und Lernerfolg während des durch die Covid-19-Pandemie bedingten Fernunterrichts im Jahr 2020. Theoretisch wird angenommen, dass interne ressourcenbezogene Lernstrategien (intrinsische und extrinsische Motivation, Zeitmanagement und Aufmerksamkeit) bzw. externe ressourcenbezogene Lernstrategien (Lernumgebung, nicht-personale Hilfen und personale Hilfen) den negativen Zusammenhang zwischen Stresserleben und Lernerfolg während des durch Covid-19 bedingten Fernunterrichts moderieren. Die Ergebnisse der moderierten Regressionsanalysen bei N = 96 Schüler:innen sind nicht signifikant. Folgerungen der Befunde werden diskutiert.