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Zusammenfassend kann gesagt werden, dass diese Arbeit alle Fragestellungen beantworten konnte. Klare Aussagen und Richtlinien konnten erbacht werden über die Herstellung, die Anwendung, die Haltbarkeit, die Anfälligkeit gegenüber Hitze und den Kontaminiationsschutz der Testsubstanzen. Zum Ersten konnte aufgezeigt werden, dass die Möglichkeit besteht ABO-Blutgruppen-Bestimmungssets unter „einfachen Bedingungen“, das heisst einfach, kostengünstig, schnell und mit allerorts vertretenen Blutspendern, herzustellen. Zum Zweiten konnte die Tauglichkeit dieser Sets im Hinblick auf Lagerung unter tropischen Klimaverhältnissen bewiesen werden. Das heisst: Testseren sind bis 8 Wochen bei bis zu +37 Grad C haltbar, bzw. bis 14 Wochen bei bis zu +25 Grad C. Testerythrozyten sind bis zu 15 Tage bei +4 Grad C haltbar. Zum Dritten konnte die Belastbarkeit der Testseren mit Mikroorganismen unter entsprechender Konservierung aufgezeigt werden. Sowohl unter unsterilen Arbeitsbedingungen, als auch unter Belastung mit vier repräsentativen Keimen konnte gezeigt werden, dass unter Konservierung mit Natriumazid keine signifikanten Einbussen in der Agglutinabilität auftreten. Zum Vierten hielten die Testsets einer Genauigkeitskontrolle im Vergleich mit handelsüblichen Präparaten stand. Die Testergebnisse deckten sich zu 100%. Die Ergebnisse dieser Arbeit zeigen auf, dass es möglich ist, unter Bedingungen, wie wir sie in vielen nicht industriealisierten Ländern finden, eine qualitativ hochwertige Blutgruppenbestimmung mit einfachen Mitteln durchzuführen. In solchen Länder, z.B. in Zimbabwe, ist die Versorgung von medizinischen Produkten zunehmend schwierig. Eine lokale Produktion ist oft die einzige Möglichkeit den Transfusionsservice aufrecht und bezahlbar zu erhalten. Ich hoffe diese Arbeit konnte ihren Beitrag dazu leisten.
1) Wenn der Erhalt der biologischen Vielfalt gesellschaftliche Zielvorgabe ist und dafür landwirtschaftlich genutzte Flächen einbezogen werden sollen, sind Maßnahmen zu präferieren, deren Opportunitätskosten gering sind. Diese Arbeit stellt den Versuch dar, solche Maßnahmen am Beispielsystem „Weinbau“ zu entwickeln. 2) Die Anbauform „Weinbau“ ist für diese Studie aus folgenden Gründen besonders geeignet: Rebflächen sind an Standorte mit besonderen klimatischen Bedingungen gebunden, die ebenfalls für Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind, die in Deutschland als besonders gefährdet gelten (thermophile und xerothermophile Gemeinschaften). Auch die speziellen, früher artenreichen „Weinbergsgesellschaften“ (Flora und Fauna) verdienen besondere Beachtung; zudem ist in Unterfranken eine starke räumliche Beziehung zwischen Naturschutzgebieten, die thermophile und xerothermophile Artengemeinschaften schützen sollen, und umgebenden Rebflächen gegeben. Weiterhin erscheinen Rebflächen durch die Trennung der Anbaufläche in die Bereiche „Zeile“ (die den linienförmig angepflanzten Reben entspricht) und „Gasse“ (ein etwa zwei Meter breiter Streifen zwischen den Zeilen) hervorragend geeignet, landwirtschaftliche Produktion und biodiversitäts-orientierte Maßnahmen zu verbinden. 3) In der Region „Mainfranken“ (Deutschland, Bayern) wurden drei Vergleichsflächenpaare in Ertragsrebflächen ausgewählt, die einerseits praxisüblich, andererseits nach den Vorschriften des „ökologischen Landbaus“ i.S. des BML wirtschaften. 4) In der naturschutzfachlichen Analyse wurden folgende Gesellschaften der Vergleichsflächen faunistisch untersucht: bodenaktive (epigäische) Spinnen (Araneae), Laufkäfer (Carabidae), Zikaden (Auchenorrhyncha) und Heuschrecken (Saltatoria). Im betriebswirtschaftlichen Teil wurde nach Literaturdaten und Arbeitstagebüchern die Außenwirtschaft der Weinbaubetriebe analysiert. Beide Datengruppen wurden zusammengeführt, um die Auswirkungen betrieblicher Maßnahmen der Außenwirtschaft sowohl im Hinblick auf ihre naturschutzfachliche als auch betriebswirtschaftliche Wirksamkeit zu ermitteln und hieraus Umstellungsstrategien im Weinbau abzuleiten. Zudem wurden die monetären Differenzen quantifiziert, um die Höhe etwaiger Ausgleichszahlungen bestimmen zu können. 5) Die naturschutzfachliche Analyse zeigte, dass mit Ausnahme der Heuschrecken alle Gruppen eine starke Förderung durch den ökologischen Anbau erfuhren; die Förderung betraf sowohl die allgemeine Diversität wie naturschutzfachlich bedeutsame Arten. Diese Effekte konnten vor allem auf den Faktor „Einführung einer struktur- und artenreichen Dauerbegrünung“ sowie auf die Etablierung ungestörter Rückzugsbereiche zurückgeführt werden. Die Veränderungen des Pflanzenschutzes wurden als nicht wirksam eingestuft, die Kupferbehandlungen im ökologischen Weinbau werden sogar als problematisch angesehen. Weiterhin wurde die Maßnahme „Mulchen“ des ökologischen Weinbaus als problematische Maßnahme der Begrünungspflege identifiziert. 6) Die betriebswirtschaftliche Analyse zeigte, dass für die Ertragssituation der Betriebe vor allem der Pflanzenschutz bedeutsam ist. Von der Einführung einer Dauerbegrünung gehen moderate Effekte aus, die zudem oftmals auf eine „Umstellungsphase“ befristet sind. 7) In der Zusammenführung beider Analysen wird ein Anbauschema vorgeschlagen, dass ein modifiziertes Begrünungsmodell nach ökologischer Wirtschaftsweise mit einem modifizierten Pflanzenschutzsystem nach praxisüblicher Wirtschaftsweise kombiniert. Die Kalkulation eines solchen Systems zeigt, dass auf Ausgleichszahlungen verzichtet werden könnte, bzw. geleistete Zahlungen nicht als Kompensation i.e.S., sondern als Anreizzahlungen zu verstehen wären. 8) Die Notwendigkeit einer Überprüfung des entwickelten Schemas in einem Konversionsexperiment wird dargelegt.