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Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Stellenwert von Trost im Umgang mit Patienten und Angehörigen aufzuzeigen und mittels einer empirischen Untersuchung zur Sterbebegleitung festzustellen, wie dies in der Realität im Klinikalltag umgesetzt wird. Hierfür wurde die Sterbebegleitung auf zwei unterschiedlichen Stationen innerhalb eines Krankenhauses qualitativ ausgewertet.
Der theoretische Teil der vorliegenden Arbeit zeigt anhand wissenschaftlicher Daten, welche unterschiedlichen Bedürfnisse schwerstkranke und sterbende Patienten und ihre Angehörigen an den Arzt im Hinblick auf Trost haben und wie diesen angemessen begegnet werden kann.
Mittels teilstrukturiertem Leitfadeninterview wurden Ärzte und Pflegekräfte als Experten dazu befragt, wie die Begleitung sterbender Patienten und ihrer Angehörigen aussieht und wie sie den Betroffenen Trost spenden. Die Aspekte Zeit, Raum, Personal und Ausbildung und ihr Einfluss auf die Begleitung wurden thematisiert. Zuletzt wurden die Experten nach ihrer Vorstellung von einem würdevollen Sterben im Krankenhaus und Ansätzen zur Verbesserung des Umgangs mit sterbenden Patienten und ihren Angehörigen gefragt.
Nach dem Prinzip des Theoretical Sampling der Grounded Theory nach Glaser und Strauss wurde die Sterbebegleitung auf einer Normal- und einer Palliativstation gegenübergestellt. Insgesamt wurden vier Ärzte und acht Pflegekräfte interviewt. Das Sampling pro Gruppe wurde beendet, nachdem die theoretische Sättigung erreicht war.
Die Auswertung der Interviews erfolgte nach dem Prinzip von Meuser und Nagel. Es wurde untersucht, wie Trost in der Begleitung sterbender Patienten und ihrer Angehörigen gestaltet wird. Unterschiede zwischen den beiden Stationen wurden herausgearbeitet und analysiert, worauf diese zurückzuführen sind. Lösungsansätze für eine Verbesserung der Situation im Krankenhaus wurden konzipiert.
Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass sich alle befragten Ärzte und Pflegekräfte der existentiellen Ausnahmesituation von Sterbenden und Angehörigen bewusst sind und ein hohes Maß an Bereitschaft vorhanden ist, eine adäquate Begleitung zu gewährleisten.
Die Möglichkeiten der Sterbebegleitung auf der Palliativstation werden insgesamt als gut bewertet. Im Mittelpunkt steht die individuelle Begleitung des sterbenden Patienten und seiner Angehörigen. Bemängelt werden ein teilweise zu hoher Patientendurchlauf und eine zu geringe pflegerische Besetzung im Nachtdienst.
Im Gegensatz dazu wird die Arbeit der Begleiter auf der Normalstation durch den niedrigeren Personalschlüssel und die gegebenen Räumlichkeiten limitiert. Problematisch ist vor allem die mangelnde Ausbildung im Umgang mit Sterbenden und Angehörigen.
Um die Situation in Krankenhäusern, insbesondere auf den Normalstationen zu verbessern, sollte ein gesellschaftliches Umdenken stattfinden. Voraussetzung hierfür ist das Bewusstsein und die Akzeptanz, dass Sterben unabdingbar zum Leben gehört und somit auf jeder Station eines Krankenhauses stattfindet. Auf politischen Ebenen können entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet und die notwendigen Mittel bereitgestellt werden, damit nicht nur auf Palliativ- sondern auch auf Normalstationen geschultes Personal und geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, um allen sterbenden Patienten und ihren Angehörigen eine bestmögliche Begleitung zuteilwerden zu lassen.
Kann ein gesunder, körperlich unversehrter Mensch einen längeren Sterbeprozess durchleben? Und wenn dies so sein sollte, wie sieht die Sterbebegleitung in einem solchen Fall aus? Anhand des vier Monate währenden Briefwechsels des Ehepaares von Moltke vor und nach der Verurteilung des Grafen durch den Volksgerichtshof im Januar 1945 werden das Sterben im psychologischen Sinne und die Begleitung des Sterbenden ausführlich dargestellt. Auch die Situation der Ehefrau als Sterbebegleiterin wird beleuchtet. Es ergeben sich vielfältige Gemeinsamkeiten zwischen dem Sterben infolge einer Krankheit einerseits und den gedanklichen und emotionalen Anpassungsvorgängen in Erwartung der eigenen Hinrichtung andererseits. Sterben im psychologischen Sinne erweist sich als äußerst bewegtes Leben.
In Deutschland existieren bislang keine speziellen gesetzlichen Regelungen zur Beihilfe zum Suizid. Diese vergleichsweise liberale Haltung sieht sich zunehmender Kritik ausgesetzt, seitdem Suizidhilfeorganisationen versuchen, auch in Deutschland Fuß zu fassen. Besteht Anlass, an der geltenden Rechtslage zu rütteln oder zumindest eine Sonderregelung für die institutionalisierte Beihilfe einzuführen? Die vorliegende Arbeit stellt die organisierte Suizidbeihilfe in einen begrifflichen und empirischen Kontext. Neben den rechtlichen Grundlagen befasst sie sich mit der Tätigkeit der Suizidhilfeorganisationen aus rechtlicher Sicht. Relevant ist dabei vor allem die Beurteilung der Urteilsfähigkeit der Suizidenten. Wie kann sie festgestellt werden bei dementen Personen oder Kindern? Wer kann bzw. darf über ihren Suizid entscheiden? Auch die weiteren Anforderungen an eine zulässige Unterstützung werden beleuchtet; soweit sie auf der Grundlage der heutigen Rechtslage nur unzureichend erfasst werden, greifen Überlegungen de lege ferenda ein. Die Arbeit schließt mit einer vorsichtigen Beurteilung des Status quo.